Viel zu oft

zu oft

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3 Leute 4 Meinungen ;)
Leider verstehe ich die Posts von dir @Pseudonym hint und vorn nicht.
Und inwieweit wären die Aussagen belastbar?
 

Psyeudonym

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Die Tilgung bleibt von einer MPU unberührt. Es werden nach der MPU zwar die Punkte gelöscht, der Eintrag bleibt aber bis zum Ende der Tilgungsfrist im Register.
Die Regelung der neuen Tilgungsfristen bleibt da überschaulicher ...
es werden nicht nach der MPU die Punkte gelöscht sondern nach der Neuerteilung.

aber auch die Eintragungen (null Punkten aber dennoch bestehen) werden ab der Neuerteilung nach zehn Jahren gelöscht. Das war auch vor 2014 bereits so

Ich habe mal ein Beispiel aus 2004 angefügt,
und ich könnte ein komplett sauberes FAER (Damals hieß es noch VZR) aus 2017 fotografieren
 

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Psyeudonym

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3 Leute 4 Meinungen ;)
Leider verstehe ich die Posts von dir @Pseudonym hint und vorn nicht.
Und inwieweit wären die Aussagen belastbar?
Mit der Rechtskraft hat das nichts zu tun. Wenn dir 2012 die Fahrerlaubnis Neu erteilt wurde und seitdem nichts mehr passiert ist, kannst du nach dem 19.12.2022 deine Akte bereinigen lassen. Dann sind keinerlei Eintragungen mehr vorhanden und du darfst nicht als Wiederholungstäter gesehen werden.

Ich habe ein Foto eingefügt, wo aus der 15-jährigen Frist eine Zehnjährige Frist nach Neuerteilung gemacht wurde. Das Datum musste korrigiert werden, auch vor 2014 bereits.
 

zu oft

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Es ist ja was passiert
Die TF vom 15.2.2020 mit 1,58%o
siehe auch meinen ersten Post
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich habe ein Foto eingefügt, wo aus der 15-jährigen Frist eine Zehnjährige Frist nach Neuerteilung gemacht wurde.
Dann hast du wohl die Vorlaufzeit vergessen, denn die gehört nicht zur Tilgung.
Wie heißt es so schön ...

Ab dem sechsten Jahr nach dem Führerscheinentzug beginnt eine zehnjährige MPU-Verjährungsfrist zu laufen, sofern es in den ersten fünf Jahren keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr gab.

Aber egal, gehört nicht zum Kernthema des Threaderstellers.
 

Psyeudonym

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Es ist ja was passiert
Die TF vom 15.2.2020 mit 1,58%o
siehe auch meinen ersten Post
Aber die Punkte sind bei der Neuerteilung am 12.12.2012 gelöscht und der EINTRAG muss am 19.12.2022 gelöscht werden, also stellt du im JAnuar Akteneinsicht und läßt bereiingen

Dann ist nur das aus 2020 als einziges drin
 

zu oft

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Sodalein
hat jetzt etwas gedauert, da ich erstmal abwarten wollte wegen der Aktenlage beim KBA
Ich hab jetzt 2 Schreiben
Einmal vom Juni 2022, also kurz nach mainer Anmeldung hier, dort war mein Vergehen von vor über 10 Jahren noch angeführt.
Und eines mit Datum vom 2.2.2023, dort ist nur noch mein Vergehen von 2021 angeführt mit 3 Punkten und die dauerhafte Versagung der FS Klassen C CE C1 und C1E, ich hatte seinerzeits darauf verzichtet, da ich ein Gutachten hätte erbringen müssen, dessen Ergebnis dazu geführt hätte, daß ich auch keinen PKW und Motorrad hätte fahren dürfen.
Zwischenzeitlich habe ich auch die 3. Haaranalyse hinter mir, die letzte wäre im April fällig.
Auch meine Gespräche mit der Lebensberatung finden immer noch regelmäßig statt.
Nüchtern kann ich, Alkohol ist in der Zeit seit dem Rückfall kein Thema mehr, der Besuch einer SHG sowieso selbstverständlich (Nachweise kann ich erhalten)
Morgen werde ich bei der FS Stelle anrufen und einen Termin zur Akteneinsicht ausmachen, man kann seit dem großen C nicht mehr spontan da auftauchen.
Danach müßte ich dann je nachdem, was da noch alles drinnen ist ein klärendes Gespräch führen und meine Chancen ausloten, ob ich den Führerschein auch ohne Mpu erhalten kann, war ich ja unter dem Grenzwertvon 1,6 Promille.

Interessant ist natürlich dann die Vorgehensweise, falls ich zur MPU muß.
Laut KBA bin ich ja, wenn ich das richtig verstehe Ersttäter, laut meiner zuständigen Führerscheinstelle, ich bin ja der Sachbearbeiterin seit Beginn meiner Fahr- und Saufeskapaden persönlich bekannt, ein mehrfacher Wiederholungstäter.
Dies muß ich natürlich auch eruieren.
Auf Kommentare eurerseits bin ich erstmal gespannt, vor allem bzgl. des Auftretens bei der FS Stelle.
Wie gesagt pressieren tut es nicht wirklich, aber ich gehe mal davon aus, daß die mich zur MPU schicken werden.
Auch da stehe ich dann trotz allem vor einem Dilemma
erwähne ich, daß ich meinen FS schon mehrfach entzogen bekommen habe oder nicht?

Sind eigentlich beim Tüv Akten vorliegend, die auf bereits vergangene Untersuchungen hinweisen, oder werden die da auch nach einer gewissen Frist entfernt?

Vielen Dank erstmal für eure Antworten und Hinweise.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Mehrfacher Entzug der FE wird im Register notiert, das wird man sehen, aber ohne weitere Kommentare und was nicht im zeitlich erlaubten Rahmen liegt, darf auch nicht als Grund für oder als Gegenstand in einer MPU verwendet werden.

Dem FA wird der Auszug aus dem Register vorliegen. Der wird sich dann seinen Teil denken und ggf einige Fragen in Richtung Trinkvergangenheit etwas bohrender stellen.

Wenn du AB lebst, deine Nachweise vom Labor hast und eine SHG besuchst, würde ich raten, mit offenen Karten zu spielen. Deine Vorbereitung in Sachen „Leistung“ ist dann ja komplett.
Wenn deine inhaltliche Aufarbeitung ähnlich komplett ist, dann dürfte die MPU klappen.
 

zu oft

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So ich war heute bei der Führerscheinstelle.
Meine Sachbearbeiterin war nicht da, aber Akteneinsicht konnte ich trotzdem nehmen.
Prinzipiell ist alles entfernt worden, bis auf den Auflagenbescheid wegen des ärztlichen Attests alle halbe Jahren
und was sehr viel schlechter ist das letzte MPU Gutachten in dem natürlich alle Trunkenheitsfahrten rückwirkend bis 1999 aufgeführt sind.
Darf das überhaupt noch drinnen sein?
Desweiteren steht natürlich in dem Auflagenbescheid drinnen Wiedererteilung nach Entzug wegen Alkohol damit könnte ich leben.
Nachdem ich das vom Kba gesehen hatte, hatte ich ja doch ein wenig die Hoffnung, daß ich, eine Chance hätte ohne Mpu davonzukommen, danach siehts halt so oder so nicht aus.
 

zu oft

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Warum ists dann noch in der Akte?
Die Adlatin heute meinte die entfernen sie nicht, hatte allerdings auch null Entscheidungsbefugnis oder sonstige Ahnung.
Angenommen ich muß zu einer MPU, die Wahrscheinlichkeit ist je nach Beharrlichkeit meinerseits relativ hoch, wird ja die Akte an die MPI geschickt. Darin ist natürlich das letzte Gutachten in dem alle meine Verfehlungen seit 1999 aufgeführt sind.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Warum ists dann noch in der Akte?
Da können wir nur raten. Fakt ist jedenfalls, dass es nach 10 Jahren aus deiner Akte entfernt werden muss.
Du solltest mal versuchen mit deiner SB zu reden und wenn das auch nicht hilft, mit ihrem Vorgesetzten....

Hilfreich könnte auch die Gesetzgebung sein (die man notfalls mit zur FSSt. nimmt)...

§2 Abs. 9 StVG

(9) Die Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse dürfen nur zur Feststellung oder Überprüfung der Eignung oder Befähigung verwendet werden. Sie sind nach spätestens zehn Jahren zu vernichten, es sei denn, mit ihnen im Zusammenhang stehende Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind nach den Bestimmungen für diese Register zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt zu tilgen oder zu löschen.
 

zu oft

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Nun ist wieder eine Zeit vergangen und ich habe den Führerschein beantragt.
Es folgte eine Aufforderung zu einem fachärztlich psychiatrischen Gutachten nach §12 Abs.2FEV
Folgende Fragestellungen
Liegen bei dem Untersuchten Erkrankungen vor, die nach Nummer 7.5 7.5.2 der Anlage 4 FEV die Fahreignung in Frage stellen ?
Wenn ja ist der Untersuchte(wieder) in der Lageden Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugender Gruppe 1 vollständig gerecht zu werden?
Liegt eine ausreichende Adhärenz (Compliance, z.B. Krankheitseinsichtigkeit, regelmäßige / überwachte Medikamentenaufnahme( Hinweise auf-ffg.selbstinduzierte Unter-oder Überdosierung) usw. vor?
Sind Beschränkungen und/oder Auflagen erforderlich, um den Anforderungenan das Führen eines KFZ( Je Fahrerlaubnisklassengruppe) weiterhin gerecht zu werden? Ist insbesondere eine fachlich einzelfallbegründete Auflage nach Anlage 4 (Ärztliche Kontrolle / Nachuntersuchungen) erforderlich?
In welchem zeitlichen Abstand / wie lange?
Was soll regelmäßig kontrolliert / attestiert werden?
Sind die Ergebnisse der Fahrerlaubnisstelle vorzulegen, wenn ja , warum?
Ist eine fachlich einzelfallbegründete (je Erkrankung, je Fahrerlaubnisklassengruppe) Nachuntersuchung i.S. einer erneuten Nachbegutachtung erforderlich? Wenn ja in welchem zeitlichen Abstand?


Das wären die Fragestellungen, nun meine Fragen
Was kommt da eigentlich auf mich zu und wie kann ich mich in dieser doch wahrscheinlich relativ kurzen Zeit darauf vorbereiten?


Eine weitere Sache wird dann die Aufforderung zur MPU sein.
Meine alten Vergehen sind zwar verjährt, aber im Führungszeugnis, welches ja mitgeschickt wird tauchen diese ja leider auf.
Sind diese Eintragungen verwertungsrelevant bei einer Mpu?
Mir geht es halt, um die Handhabe beim Verkehrspsychologen, ich will ja nicht als Lügner dastehen.

Allerdings kommt natürlich hinzu, daß ich mich kaum mehr an meine alten und verjährten Trunkenheitsfahrten erinnere, was ja durchaus ein Problem werden könnte.
Um eine Mpu komme ich so wie es aussieht nicht herum, obwohl die Fsst die Möglichkeit hätte, ich gehe davon aus, daß sie meine Vergangenheit doch mit einbezieht.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo "zu oft",
Es folgte eine Aufforderung zu einem fachärztlich psychiatrischen Gutachten nach §12 Abs.2FEV
hmm, der §12 der FeV bezieht sich aussschließlich auf das Sehvermögen
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Hast du dich da vllt. verlesen?
Liegen bei dem Untersuchten Erkrankungen vor, die nach Nummer 7.5 7.5.2 der Anlage 4 FEV die Fahreignung in Frage stellen ?
Hierzu zählen affektive Psychosen und eine sehr schwere Depression, die ja bekannterweise bei dir vorliegt.
Darum soll, auch anhand der Nachweise die du von deinen Ärzten/Psychologen vorlegst, darüber befunden werden, ob
eine ausreichende Adhärenz (Compliance, z.B. Krankheitseinsichtigkeit, regelmäßige / überwachte Medikamentenaufnahme( Hinweise auf-ffg.selbstinduzierte Unter-oder Überdosierung)
vorliegt. Du bist doch in regelmäßiger ärztlicher Behandlung, oder?
Meine alten Vergehen sind zwar verjährt, aber im Führungszeugnis, welches ja mitgeschickt wird tauchen diese ja leider auf.
Sind diese Eintragungen verwertungsrelevant bei einer Mpu?
MW müssten die Eintragungen zum einem längst gelöscht sein und zum anderen wird das FZ idR nicht mit zum MPI geschickt.
Zu den Löschfristen kannst du hier mehr nachlesen: https://ht-strafrecht.de/blog/archiv/eintrag-im-fuehrungszeugnis-wann-wird-er-geloescht/
 

zu oft

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Danke für deine Antwort
Es lautet natürlich nicht §12, sondern 11
Meine behandelnde Ärztin schrieb von einer mittelschweren depressiven Phase, Duplikat liegt vor.
Die SB betonte ausdrücklich auf Nachfrage ,daß das FZmit an die MPI geschickt wird.
Es war auch das 1. Mal, daß ich ein FZ zu Gesicht bekommen habe.
Da die FSSTso lange Zeit benötigt hatte, habe ich nun auch eine Lücke im AN, am Montag hatte ich einen Termin, nachdem ich mich neu anmelden mußte.
 
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