Viel zu oft

zu oft

Benutzer
Ersteinmal ein Hallo in die Runde und meinen Respekt für dieses Forum und deren Betreiber und Team.
Kurzer Abriß zu meiner bisherigen "Laufbahn"
Ich hatte bereits mehrmals meinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgenommen bekommen, ihn aber nach positiven Mpu s wiedererhalten. Das letzte Mal allerdings mit der Aufforderung nachzuweisen, daß ich regelmäßig wegen meiner Depressionen in psychiatrischer Behandlung bin, einmal im halben Jahr ein Schrieb des Arztes. Momentan kann ich gar nicht genau sagen wann ich meine bisherigen Trunkenheitsfahrten absolviert habe, ich weiß allerdings, daß definitiv alle noch in meiner ziemlich dicken Akte bei der Führerscheinstelle vorhanden sind. Ich werde demnächst Akteneinsicht nehmen, dann wieß ich genaueres.
Ich bin alkoholkrank war allerdings bis ein paar Wochen vor meiner letzten Trunkenheitsfahrt ca.10 Jahre trocken.
Ca. 6 - 7 Wochen vor der Fahrt habe ich wieder zu trinken begonnen und die Menge auf ca. 2,5 bis 3 Kasten Bier /Woche gesteigert.
Das lief so ab einen Tag saufen ein Tag elend fühlen und nichts trinken, meinen Nachschub besorgte ich mir immer an den Tagen, an denen ich nichts trank gegen Abend.
Meine Sperrfrist endete im Dezember 2021 allerdings habe ich mich bis heute um nichts gekümmert, irgendwie hatte ich zuviel um die Ohren, mein Vater ist zwischenzeitlich gestorben und es gibt Streitigkeiten und ich habe eine neue Lebensgefährtin, der ich auch beim Umbau geholfen habe. Heute habe ich jedoch eine Vertrag zum Nachweis der Abstinenz mittels Haaranalysen abgeschlossen.
Da dies im Prinzip 3 Monate rückwirkend gilt, habe ich nun ein gutes 3/4 Jahr Zeit mich auf meine, ich nehme mal an doch sehr schwierige MPU vorzubereiten.
Ich bin erwerbsunfähig verrentet und habe deshalb auch ersteinmal wegen der doch geringen Höhe meiner Rente für die Kosten meiner Abstinenznachweise und Mpu gespart.
Bei meiner letzten Trunkenheitsfahrt bekam ich 7 Monate auf Bewährung für die Fahrt und 7 Monate auf Bewährung wegen Körperverletzung der Beamten insgesamt 10 monate auf 3 Jahre.
Eine 18 monatige Sperre und 1800€ Zahlung für eine Verkehrswacht, die bereits getilgt ist.
Getrunken hatte ich am Tag zuvor und hatte gegen 13oo noch 1,58% Alkohol im Blut.
Den anderen Fragebogen habe ich kopiert, aber noch nicht damit angefangen.
Mein Gefühl sagt mir, daß es das mit dem Führerscheinwiederbekommen war, aber wenigstens versuchen will ich es.
Momentan bin ich ziemlich entschleunigt mit einer gedrosselten 50iger Ape unterwegs mit der pendel ich zwischen mir und meiner Lebensgefährtin hin und her, kann meine Arzttermine wahrnehmen und auch einkaufen fahren ohne die wäre ich am Arsch der Welt wohnend aufgeschmissen.
Hier nun ersteinmal mein Profilfragebogen.

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,75 m
Gewicht: 82 kg
Alter: 59

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 15.2.2020
BAK: 1,58
Trinkbeginn: am Tag davor
Trinkende: am Abend / Nacht davor
Uhrzeit der Blutabnahme: 13.15 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: seit 25.12.2021 vorbei

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Mit Körperverletzung Beamter
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): nicht bekannt

Bundesland
: Bayern


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: 16.2.2020

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Ja gerade begonnen
Urinscreening ja/nein:
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: keine

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Ja
Selbsthilfegruppe (SHG): Ja
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: 2 Therapien schon länger her
Keine Ahnung: Lebensberatung Caritas 1-2 Gespräche / Monat seit Februar 2020

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt? Nicht für diese Trunkenheitsfahrt
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Ja mehrmals.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Hallo und Willkommen,

das wird ein „spannender“ Fall, sicherlich nicht einfach, aber wenn das Leben im Griff ist auch nicht unmöglich.

Ich gabe jetzt rausgelesen, dass du schon mehrere MPUs hattest, aber über 10 Jahre Trockenheit dazwischen. Ich ziele auf Verjährungsfristen bzw. Tilgungsfristen.

Zeitlich brennt nix an, nimm Akteneinsicht, notiere für alle Vorfälle so genau wie möglich
- wann war die TF
- wann war die MPU
- wann war die Wiedererteilung
-…

Dann schreib uns bitte mal ganz genau was im Strafbefehl stand, denn 1,58 allein sind keine fest gebuchte MPU.

Wir gehen erst mal über die Fakten, dann in die Aufarbeitung.
 

zu oft

Benutzer
Danke für deine Antwort und den Mut den du mir machst.
Leider ist nichts getilgt aus meiner Akte.
10 Jahre trocken ist nicht gleich bedeutend mit 10 Jahren Führerschein und Tilgung.

Ich habe bei der Fsst angerufen und mit meiner Sachbearbeiterin gesprochen, die will eine Mpu vom Abstinenznachweis ganz zu schweigen. Gelte als Wiederholungstäter.
Einizig die Körperverletzungssache taucht nicht in der Fragestellung auf.
Ich versuche aber den Wortlaut des Strafbefehls wiederzugeben.
 

Hammer1860

Erfahrener Benutzer
Servus @zu oft,
ich gehe jetzt mal davon aus, das du in die letzte MPU als Alkoholabhängiger mit absolvierter Therapie und Abstinenznachweisen gegangen bist und bestanden hast. Oder gab es zu diesem Zeitpunkt noch keine Abstinenznachweise und es wurden noch die Leberwerte als Indikator für Abstinenz genommen?

Wenn deine damalige Alkoholabhängigkeit und mehrere MPU's aber bei der zukünftigen MPU-Stelle bekannt sind, oder es werden, wäre ich mir nicht sicher, ob alleine ein 12-monatiger Abstinenznachweis ausreichend ist für die MPU. Ich sehe die Gefahr, daß dort dann gerne eine weitere therapheutische Maßnahme gesehen werden würde. Es waren bei der letzten TF zwar nur "1,58 Promille", aber weder die Mittagszeit, noch das es sich ja um Restalkohol vom Vortag handelte spielt dir da positiv in die Karten. Ist jetzt nur meine Ersteinschätzung und die muss nicht zwingend stimmen. Vielleicht sehen das Andere hier etwas positiver für dich.

Und generell kannst du natürlich auch eine erneute MPU bestehen, hast du ja selbst öfters bewiesen. Nur eben über die Bedingungen bin ich mir nicht sicher, ob da diesmal nur 12 Monate Abstinenz ausreichen, da sich in absehbarer Zeit auch die Beurteilungskriterien verschärfen.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Ich bin da bei Hammer, aber einen Schritt davir sollten die Fakten klar sein.

Danach schauen wir wie wir ihn durch die MPU und wieder hinters Lenkrad bugsieren
 

zu oft

Benutzer
So ich bin grade kurz bei mir zu Hause und habe auf der Suche nach meinen Bauunterlagen fürs Haus wegen der Grundsteuer noch einen dicken Umschlag mit der Aiufschrift Sauferei gefunden.
Ein kurzer Blick hinein zeigte mir, daß dort die ganzen Mpu Beurteilungen drinen sind und auch sonst einiges, was mit der Thematik zu tun hat.
Unter Anderem das ganze Wiedererteilungspamphlet.
Die Fahrerlaubnis für die Klassen A,B,BE,M,L,S,T wurden am 19.12.2012 wiedererteilt
Die Klassen C,C,C1E,CE nicht, sondern erst nach Beibringung eines Facharztgutachtens, welches ich zwar gemacht aber anhand der Aussagen nicht bei der FSST vorgelegt habe ( da stand drin ich müßte 3 Jahre krankheitsfrei sein, was aber schwerlich möglich wäre, wenn ich alle halbe Jahre eine Bescheinigung beibringen muß, daß ich in ärztlicher Behandlung bin)
Daraufhin bekam ich im Mai 2013 einen Auflagenbescheid alle halbe Jahre einen Nachweis zu erbringen, daß ich in psychiatrischer Behandlung bin.
Eine stationäre Therapie habe ich denke ich 2010 für 8 Wochen gemacht.
Zwischen 2010 und 2020 war ich 2 mal für einen längeren Zeitraum in der Psychiatrie und nach meiner Trunkenheitsfahrt habe ich einen Entzug gemacht 0 % bei Selbsteinweisung.
Bei meinen Gesprächen mit der Suchtberatung nach der Entlassung kam heraus, daß sie keine therapeutischen Maßnahmen für nötig erachten, der weitere Besuch einer Shg würde ausreichen.
In der Zwischenzeit habe ich natürlich, ich bin beim Kreuzbund sofern es Corona zulies Seminare besucht.
Daraufhin haben wir die Gespräche beendet , die Gespräche mit der Lebensberatung werden bis zum heutigen Tag weitergeführt.1 - 2 mal im Monat.

Was den Strafbefahl angeht muß ich nochmals genau nachsehen, was drinnen steht.
Ist gerade etwas schwierig, weil Teile bei meiner Lebensgefährtin sind und Teile bei mir.

Noch etwas
die Anmeldungsemail landete bei mir im Spamordner, eine Benachrichtigung habe ich bekommen, war auf rüdschers ersten Antwort, auf Hammer s und rüdschers darauffolgende Posts kam garnichts, also auch nicht im spamordner.
In den Einstellungen sind alle Haken gesetzt.
 

zu oft

Benutzer
Wenn dem wirklich so wäre, ich denke allerdings nicht, da die TF ja vor Ablauf der 10 Jahre war. Vor dem 19.12. würde ich sowieso den FS nicht beantragen, stehen ja die Abstinenznachweise aus, von denen ich ausgehe, daß ich sie benötigen werde.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Genauer gesagt ist mW sogar die Rechtskräftige Verurteilung relevant, nicht mal die Neuerteilung. Wie viel Zeit liegt zwischen Urteil und der letzten TF?
 

Andi18

MPU Profi
Genauer gesagt ist mW sogar die Rechtskräftige Verurteilung relevant, nicht mal die Neuerteilung. Wie viel Zeit liegt zwischen Urteil und der letzten TF?
Da liegst leider falsch.
Die 10 Jahresfrist für die Fsst beginnt mit der wiedererteilung des Fs.
Somit mit dem Antrag warten und evtl nochmal zur Sicherheit rückfragen. Musst eh machen, wenn die FA sichtest.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Danke, Andi, ich hatte es dann richtig im Kopf aber heute bei irgend einen RA auf der Website dann sowas gelesen…

Wichtig aber: es wird verwaltungstechnisch ein Ersttäter-Sache.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Danke für die Klärung, aber er hat ja damals mit MPU eine neue FE bekommen. 15 wäre ja die Tilgung ohne MPU gewesen oder liege ich da auch noch falsch?
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Die Tilgung bleibt von einer MPU unberührt. Es werden nach der MPU zwar die Punkte gelöscht, der Eintrag bleibt aber bis zum Ende der Tilgungsfrist im Register.
Die Regelung der neuen Tilgungsfristen bleibt da überschaulicher ...

  • Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt verjähren nach 2,5 Jahren
  • Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten verjähren nach 5 Jahren
  • Straftaten mit 2 Punkten verjähren nach 5 Jahren
  • Straftaten mit 3 Punkten verjähren nach 10 Jahren
 

zu oft

Benutzer
Also ist davon auszugehen, daß mein gesamter bisheriger Verlauf der nächsten MPI bekannt sein wird.
Ich werde also meine Abstinenznacweise erbringen, weiterhin wie die letzten 16 Jahre auch in meine SHG gehen und meine Gespräche bei der Lebensberatung und mit meiner Psychiaterin fortsetzen.
Über meine Gespräche mit der Suchtberatung habe ich einen Nachweis der Stelle.
Von der Lebensberatung erhalte ich bei Bedarf auch einen, ebenso wie von der SHG, wenn ich das will, allerdings bin ich persönlich dagegen, daß SHG s solche Nachweise ausstellen, da ich der Meinung bin, daß durch MPU ler die Gesprächsbereitschaft in der Gruppe extremst gesenkt wird und die meisten nach einer bestandenen MPU eh nicht mehr auftauchen und eh kein großes Interesse am Gruppengeschehen haben, habe ich leider oft genug erlebt.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich würde mir einen Auszug vom FAER besorgen sowie eine Akteneinsicht bei der FSST beantragen, dann weißt du genau Bescheid, was alles über dich noch aktenkundig ist.
Für deine MPU muss dein Konsumverhalten gefestigt sein, ohne wenn und aber. Was du danach machst, bleibt allein dir überlassen.
 

zu oft

Benutzer
FAER ist Flensburg?
Das Konsumverhalten ist für mich klar, ich habe auch nicht vor nach der MPU bzw. Wiedererteilung Alkohol zu konsumieren, ich will mit dem Gift nichts zu tun haben.
 
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