Dieser Zug ist ja bekanntlich abgefahren...gilt nur, wenn du keinen problematischen Alkoholkonsum aufweist oder der dir zumindest nicht nachgewiesen werden konnte.
Die liegen ja vor.Bei deiner Vorgeschichte wirst du eine MPU ohne zusätzliche Alkoholabstinenz (wie bereits geschrieben beinhaltet das lebenslang) mit mindestens einem Jahr Abstinenzbelegen nicht besehen können.
Entscheidend, und das ist die Dauerfrage, die anscheinend nicht zufriedenstellend beantwortet werden konnte:
Muss er das auch dem GA als Abstinenz verklickern oder darf er ihm erzählen, dass er eh bald wieder trinken wird?
Das wurde ja schon mehrfach beantwortet und die Antwort wird sich nicht ändern, nur weil noch ein paar Mal gefragt wird...
Damit ist auch diese Frage/Bemerkung beantwortet: der Absatz ist nicht relevant, daher nicht weiter verfolgt...ch glaube, du verstehst die einzelnen Begriffe nicht oder übersiehst den Absatz?!