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Wiederholungstäter Alkohol am Steuer

Hallo Thomas. Also Meine Blutwerte hat Mein Anwalt damals von der Polizei angefordert. Das hat nicht lange gedauert. So 14 Tage glaube Ich. Das ist nicht normal 4 Monate. Da muss irgendwas schief gelaufen sein. Wer weiss vielleicht hast Du ja wirklich Glück uns es kommt nichts von der Polizei. L.g.Sanne
Hallo sanne ja ich weis auch nicht ob ich Glück habe ich habe nur den einzigen Zettel von den Tag wo es passiert ist das mein fs beschlagnahmt worden ist mehr habe ich nicht das Gericht hat auch schon 2-3 mal die Polizei aufgefordert meine Unterlagen zu schicken aber da passiert nix mein ich habe gelesen das ich nach 6 Monaten meinen Schein wieder bekommen muss ist das richtig hatte bei der Polizei gefragt ob ich meinen Schein wieder bekomm bis zur Verhandlung dann meinten sie nein weil mein Schein beschlagnahmt ist nach Paragraf 24 a oder so hat kann das dann sein das sie mir meinen Schein. Nach 6 Monate wieder aushändigen müssen mit freundlichen Grüßen Thomas
 
Hallo Thomas., ich hatte eine TF am 17.12.22 , meine Blutwerte waren relativ schnell da. BAK- Wert von 1,54, bei der Atemkontrolle waren es noch 1,63. Aber seitdem warte ich nun auch schon über 4 Monate drauf wie es weiter geht. Keine Ahnung ob es einen Strafbefehl gibt oder eine Gerichtsverhandlung. Viele Grüße ...
 
Keine Ahnung ob es einen Strafbefehl gibt oder eine Gerichtsverhandlung.
Ab 1,1o/oo ist es eine Straftat. Es kommt ein Strafbefehl, dem du innerhalb einer Frist von 2-3 Wochen widersprechen kannst, dann geht es vor Gericht.
Ansonsten einfach nichts machen, dann wird der Strafbefehl rechtskräftig.
Wichtig, die verhängte Sperrfrist gilt immer ab Rechtskraft.
Wenn es vor Gericht geht, dann wird selten die Sperrfrist verkürzt, aber die Rechtskraft tritt nicht kurz nach dem Strafbefehl, sondern erst 2-3 Wochen nach dem Urteil ein, in Summe wird die also eher länger als kürzer.

seitdem warte ich nun auch schon über 4 Monate drauf wie es weiter geht
Das lesen wir momentan öfters, da die STAs ziemlich viel zu tun haben, das kann auch mal 6 Monate dauern, es sollte aber recht bald was kommen.
 
Hallo Rüdscher, vielen Dank für deine Antwort. Hattet ihr hier im Forum schon Fälle wo es 6 Monate gedauert hat?
 
Hallo Thomas., ich hatte eine TF am 17.12.22 , meine Blutwerte waren relativ schnell da. BAK- Wert von 1,54, bei der Atemkontrolle waren es noch 1,63. Aber seitdem warte ich nun auch schon über 4 Monate drauf wie es weiter geht. Keine Ahnung ob es einen Strafbefehl gibt oder eine Gerichtsverhandlung. Viele Grüße ...
Hallo danke schön für deine Antwort ja bei mir war es so sie haben ja mein Verkehrszeichen gefunden und sind dann zu mir nach Hause gekommen und normal ist es doch das man die blutergebnisse in 2 bis 4 Wochen bekommt und dann was vom Gericht oder nicht aber ich wenn bei der Polizei Anruf dann sagen die schon die ganze Zeit dass die angeblich was an an das Gericht geschickt haben aber das stimmt anscheinend nicht weil wenn ich am Gericht anrufe dann heißt es das das Gericht schon 2 mal eine Wiedervorlage gemacht hat aber die Polizei schickt den Gericht einfach nix zu dass ist das was ich nicht verstehe , kann das sein das da was schief gelogen ist bei den Behörden und die es nur in die Länge ziehen wollen mein letzter Anwalt hat auch akteneinsicht beantragt und nix bekommen jetzt hab ich mir heute einen neuen Anwalt genommen kann das sein das die Blutwerte verloren gegangen sind oder was meint ihr dazu das einzigste was ich bis jetzt bekommen habe dass ist das sicherstellungsprotokoll und das habe ich am gleichen Tag bekommen mit freundlichen Grüßen
 
Hallo DaThomas1992,

die Sperrfrist liegt idR zwischen 6 Monaten und 5 Jahren (5 Jahre habe ich persönlich noch nie erlebt), allerdings fällt die Sperrfrist bei WHT (noch dazu bei einem Unfall/Unfallflucht) erfahrungsgemäß deutlicher länger aus, da sind 24 Monate keine Seltenheit...
kann das sein das die Blutwerte verloren gegangen sind
Halte ich für eher unwahrscheinlich...
hatte bei der Polizei gefragt ob ich meinen Schein wieder bekomm bis zur Verhandlung dann meinten sie nein weil mein Schein beschlagnahmt ist nach Paragraf 24 a
Wenn dein FS nach §24a beschlagnahmt ist, würde das bedeuten dass es sich um eine OWI handelt - da du jedoch einen Unfall hattest (Ausfallerscheinung) müsste es sich eigentlich um einen Entzug nach §69 StGB drehen und deine TF als Straftat (§315c/316) gewertet werden. Von daher wäre dann die Rückgabe des FS bis zur Verhandlung auszuschließen.
Hier mal das entsprechende Gesetz: https://dejure.org/gesetze/StGB/69.html
Evtl. gibt es wegen dem o.g. genannten noch Unstimmigkeiten und du hast deshalb noch keine Infos erhalten...

An dieser Stelle möchte ich meine Bitte noch einmal wiederholen:
könntest du bitte in deinen künftigen Beiträgen ein paar Satzzeichen einfügen,

Hattet ihr hier im Forum schon Fälle wo es 6 Monate gedauert hat?
Ja, hatten wir hier schon, einen konkreten Thread kann ich dir dazu allerdings gerade nicht nennen....
 
Guten Morgen Nancy, danke für die Antwort eine Frage was heißt owl ? Und was ich jetzt bei deinen Theard raus lesen kann brauch ich gar nicht hoffen das ich unter die 2 Jahre Sperrzeiten komme oder? Aber können sie mir zusätzlich noch eine Therapie anordnen also gibt es Vorschriften in Einzelfällen obwohl es wirklich nur ein einziger Rückfall war das ich eine Therapie machen muss weil ich habe das mit den Alkohol Thema abgeschlossen für mich war wie gesagt nur an diesen beschissen Tag auf deutsch gesagt. Und kann ich auch werden meiner Sperrzeit Mpu machen und wenn ich diese bestanden habe dann noch meine restliche speerzeit abwarten und wie komme ich am besten durch die Mpu und was kann der Anwalt zu Gunsten mir machen kann er eine speerzeitverkürzung beantragen,ich mache derzeit schon Gespräche bei einer Sucht Beratung in Hinsicht auf rückfallstrategien kann ich online noch irgendwie zu anonymen Alkoholiker gehen weil bei mir in der Umgebung gibt es dass nicht. Ich war das 2. mal auch noch in der Probezeit kann auf mich ein aufbausiminar zukommen und wie kann ich das ganze verkürzten das ich eher meinen Schein wieder habe ,ich hatte schon mal ein aufbausiminar und hatte am 22 Dezember meinen Führerschein wieder bestanden weil ich den neu machen musste weil eine zugroße Zeitspanne dazwischen lag es waren 6 Jahre vergangen bis ich meine Mpu gemacht habe wegen finanziellen Dingen. Und noch eine Frage kann mir das wieder passieren das ich meinen schein neu machen muss wenn ich 2 Jahre Sperre bekommen würde damals musste ich ihn neu machen weil die Behörde glaubte ich war zu unerfahren und hatte nicht lange genug meinen Schein jetzt hatte ich ihn 3 Monate dann war der Vorfall muss ich nur Mpu machen oder dass gleiche wieder von vorne mit freundlichen Grüßen Thomas
 
Sorry ich meinte meinen Schein am 20 september meinen Schein wieder erhalten und am 22 Dezember wieder verloren mit freundlichen Grüßen Thomas

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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Aber können sie mir zusätzlich noch eine Therapie anordnen

Als WHT wirst du strenger begutachtet als ein Ersttäter.
Der GA wird sehen, dass deine bisherige Strategie nicht funktioniert hat, daher wird er eine bessere Strategie erwarten.
Anordnet kann er nichts, siehe auch mein Beitrag weiter oben. Du bekommst die Gelegenheit, die (berechtigten) Zweifel an deiner Fahreignung auszuräumen, sprich du kannst den GA und die Behörden überzeugen, dass du genug unternommen hast, um die Eignung wiederherzustellen.
Wenn du beim ersten Mal mit Abstinenz und SHG reingegangen bist, dann muss jetzt mehr kommen.
Eine Anordnung wird aber nicht geben, sondern du musst überlegen, mit welchen Massnahmen du den GA dann überzeugen kannst.

OWI = Ordnungswidrigkeit

brauch ich gar nicht hoffen das ich unter die 2 Jahre Sperrzeiten komme oder?
würde von mindestens 18 Monaten ab Rechtskraft des Urteils ausgehen. Als WHT kannst du dich in Gesamtzeit auf mindestens 2 Jahre einstellen.

obwohl es wirklich nur ein einziger Rückfall war das ich eine Therapie machen muss weil ich habe das mit den Alkohol Thema abgeschlossen für mich war wie gesagt nur an diesen beschissen Tag auf deutsch gesagt
Da mag es nachvollziehbare Erklärungen geben, aber deine Strategie hat offenbar nicht funktioniert.

Und kann ich auch werden meiner Sperrzeit Mpu machen
Jein. Du kannst frühestens 6 Monate vor Ende der Sperrzeit die FE neu beantragen. Dann, nach etwas Bearbeitungszeit, kommt die Aufforderung, innerhalb einer Frist ein Gutachten vorzulegen.

was kann der Anwalt zu Gunsten mir machen
Nix, ausser dich viel Geld kosten

kann er eine speerzeitverkürzung beantragen
bei WHT ausgeschlossen, nur bei Ersttätern mit entsprechend "passendem" Pegel.

ich habe das mit den Alkohol Thema abgeschlossen für mich
Das glaube ich dir, dennoch, und da spreche ich auch aus eigener Erfahrung, ist diese Aussage jetzt zu diesem Zeitpunkt wenig wert.
Was sagt die Suchtberatung? Was empfehlen sie dir?
Wie siehst du selbst dein Alkoholproblem?
Was bist du bereit zu tun um dein Problem zu lösen?

Und in aller Deutlichkeit: als WHT ist deine FE momentan dein kleinstes Problem, sondern es geht darum, warum es überhaupt dazu kam.
 
Hallo danke für die vielen Antworten jetzt noch eine Frage ich habe Nachtrunk behauptet da muss dich die 2 Blutprobe dann höher sein ich habe zuvor noch ein Bier getrunken bevor die Polizei gekommen ist und der vorherige Konsum war eine Stunde zu vor noch jetzt meine Frage reicht das eine vier das der Alkoholgehalt in meinen Körper noch gestiegen ist , und somit ich einen nachtrunk behaupten kann weil beim nachtrunk baut sich ja der alk auf also zb ich habe vorher getrunken dann eine Stunde ungefähr nix und dann noch ein Bier und ca nach ein 1- 1,5 Stunden war die 2 Blutentnahme
 
Dass ist richtig aber ist das so wie ich es in meiner Frage gestellt habe das das letzte Bier wo ich getrunken habe noch einmal aufbaut , also dann müsste doch in der 2 blutentnahme mehr all sein oder nicht

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Da gibt es zum Einen die Anflutungsphase, d.h. der Alkohol geht ja nicht direkt sofort ins Blut. Die vorherigen Biere brauchen also ihre Zeit, bis sie im Blut sind.
Die Analysen der Gerichtsmedizin suchen deshalb auch nach Abbauprodukten, anhand derer errechnet werden kann, ab wann mehr abgebaut als nachgeladen wurde.
Es ist somit möglich, dass die vorherigen Biere noch aufgebaut haben, der Nachtrunk noch nicht aufgebaut hat, aber von der vorherigen schon Abbauprodukte zu finden waren, ein Nachtrunk, falls er denn so stattgefunden hat.

Dennoch: was soll dir das bringen? Als WHT bist du eh für die MPU gebucht. Deine Strafe wird eh als WHT angesetzt. Der Nachtrunk spielt am Ende gar keine Rolle.
 
Jetzt mal schauen was man Anwalt zu der ganzen Sache sagt

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Hallo, wissen kann es keiner das es 24 Monate werden.
Ich habe trotz mehrfachen Fahren unter Alkoholeinfluss bei meiner letzten Tat 18 Monate bekommen.
 
Hallo bakira, wie oft hast du den schon Mpu machen müssen wenn ich frage darf bei mir ist das Problem auch noch das meine Probezeit nicht ganz abgelaufen war und wie lange hast du jedesmal auf deine blutergebnisse warten müssen wird die Sperr Zeit mit angerechnet ? In der Zeit wo ich auf meine Ergebnisse warte sagen wir mal ich bekomm 18 Monate warte aber jetzt schon 4 Monate und habe noch nix bekommen bekomm ich ab Gerichtsverhandlung dann noch 13 Monatsende speerzeit ? Und soweit ich weis muss man ja nicht zur Verhandlung gehen dann nimmt alles seinen Lauf oder mit freundlichen Grüßen Thomas

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Und weist du auch ob es beim 2 Zen mal schon zu einer lebenslangen Sperre kommen kann

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Unwahrscheinlich.

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