Okay Falk, ich habe das Ga jetzt gelesen (und erstmal wieder entfernt um deine Identität zu wahren).
Große, neü Erkenntnisse konnte ich daraus aber nicht ziehen......
Es ist nach wie vor so, wie wir alle es dir schon geschrieben haben. Besonders die Beiträge von Pfohli treffen ins Schwarze.
Ich führe es dir hier nochmal in möglichst kurzen und prägnanten Sätzen auf:
1)
Alk.konsum und Trinkverhalten vor der TF
Bei der körperlichen Untersuchung wurden bei dir "
Teleangiektasien" sowohl im Gesicht, am Hals, als auch am Brustkorb festgestellt.
Das bedeutet: Dein Alk.missbrauch erfolgte bereits über einen längeren Zeitraum!
Lies bitte mal hier:
Die Zeit des Alk.missbrauchs......
Das bedeutet auch: Die Angabe von dir, dass du "höchstens mal am WE..." Alk. getrunken hast und dann auch nur "....2 oder 3 Bier....es können auch mal 4 oder 5 Bier gewesen sein.....aber kein Schnaps!" werden somit "ad absurdum" geführt. Das heißt: Das ist einfach nicht die Wahrheit Falk. So darfst du das bei der nächsten MPU keinesfalls mehr erzählen!!
Auch am Anfang deines Ga steht: "....mehrfach im Gespräch auf das Konsumverhalten hingewiesen.....wurde jedoch nicht korrigiert"
Als "Freizeitbeschäftigung" hast du angegeben, dass du in einem Schützenverein bist, der auch sehr oft kegeln geht.....das bedeutet andererseits, dass du dich dort aufhälst, wo "freizeitmäßig" immer "gesoffen" wird. Das solltest du darum ebenfalls bei der nächsten MPU nicht mehr erzählen.....
Auf Rückfrage des GA hast du später eingeräumt, dass du als max. Konsum doch schon mal 6 bis 7 Bier a 0,33l getrunken hast, aber keinen Schnaps. Etwas später im GA-Gespräch aber auch hier eine andere Angabe....nämlich das du ab 1995 doch auch schon mal Schnaps getrunken hast...aber nur 5 oder 6 Stück, verteilt auf mehrere Stunden an einem Abend...
da du ja Schnaps gar nicht magst!!
Du merkst selber, dass hier was faul ist, oder??
Die Angabe, dass du am Tattag nichts gegessen hast (und darum deine BAK wohl so hoch war) und die -sorry- verqüre Geschichte mit dem Kräuterschnaps in deinem Auto, haben dann noch den Rest besorgt....
a) Ob du am Tattag etwas gegessen hast oder nicht, hat absolut keinen Einfluss darauf wieviel Promille du hast.
Eine gewisse Menge Alk. in einer gewissen Menge Blut, ergeben nun mal eine gewisse BAK. Daran gibt es nichts zu rütteln, ok?
b) Die "Zufällig im Auto" Geschichte mit dem Kräuterlikör muss abgeändert werden! Sie ist absolut unglaubhaft!
2)
Verhaltensänderung
Du hast angegeben, dass du "....nirgends mehr hingehst, um dich nicht verleiten zu lassen....". Das heißt auf gut deutsch: Der Proband ist sich unsicher, ob er sein selbst gesetztes Trinklimit einhalten kann.
Angst zu haben, dass man doch trinkt, obwohl man sich vorgenommen hatte, nichts zu trinken oder mehr trinkt, als man sich vorgenommen hatte zu trinken, lassen darauf schließen, dass man keineswegs hinter seinem Alk.verzicht steht.
Darum war das eine katastrophale "Verhaltensänderungsangabe".
Am Anfang des Ga steht etwas davon, dass du als "heutiges Konsumverhalten" angibst, dass du lediglich noch 3 Trinkanlässe im Jahr wahrnimmst und dabei 1 Glas Bier 0,5l zu dir nimmst....
a) 0,5l zu einem Trinkanlass ist zwar okay....aber niemals in einem Glas! Bei KT sollte man immer zur kleinstmöglichen Trinkeinheit greifen. Zwischen 2 Glas Bier a 0,33l sollte dann auch immer ein nichtalkoholisches Getränk konsumiert werden. So hast du eine viel größere Sicherheit darüber, dass du "Herr deiner Sinne" bleibst...
b) 3 Trinkanlässe im Jahr sind natürlich extrem wenig (Geburtstag von dir, deinen Eltern...Silvester...das sind ja schon 4 Anlässe). Zum einen ist es dann nicht nachvollziehbar, warum du nicht gleich AB lebst...zum anderen hast du gar keine größere Erfahrung damit, ob du dein KT auch wirklich leben kannst......
Im Gespräch waren deine Worte: "....ziemlich ganz auf den Konsum verzichtet..."
Was denn nun? Ziemlich oder ganz?
Es ist mir nämlich nicht ganz klar, warum bei der Befundwürdigung darauf verwiesen wurde, dass deine Angaben nicht mit EtG-Nachweisen belegt werden konnten....
Demnach hast du ungenaü oder differenzierte Angaben gemacht, im Bezug auf dein Alk.verhalten vor der MPU.
Diese Angaben müssen bei deiner nächsten Begutachtung aber ganz genau angegeben werden. Wobei wir wieder bei der Frage wären....mit welcher Angabe willst du zur MPU gehen? AB oder KT??