bakira2906
Erfahrener Benutzer
Hallo Tara,
wie die neuen Richtlinien aussehen weiß ich nicht, vielleicht schreibt Nancy hierzu ja etwas.
Aber die Entwöhnung bzw. Entgiftung macht ja nur Sinn wenn man noch akut trinkt. Danach würde dann eine Therapie, ambulant oder stationär anstehen.
Wenn diesbezüglich die Richtlinien gleichgeblieben sind, sprich längere Abstinenz als 12 Monate, kann die Führerscheinstelle (denke ich) keine Therapie fordern.
Ja zum Thema Selbsthilfegruppe lese ich mal bei dir mit, was da die Profis vielleicht noch zu schreiben. Da bin ich selbst auch recht ratlos.
wie die neuen Richtlinien aussehen weiß ich nicht, vielleicht schreibt Nancy hierzu ja etwas.
Aber die Entwöhnung bzw. Entgiftung macht ja nur Sinn wenn man noch akut trinkt. Danach würde dann eine Therapie, ambulant oder stationär anstehen.
Wenn diesbezüglich die Richtlinien gleichgeblieben sind, sprich längere Abstinenz als 12 Monate, kann die Führerscheinstelle (denke ich) keine Therapie fordern.
Ja zum Thema Selbsthilfegruppe lese ich mal bei dir mit, was da die Profis vielleicht noch zu schreiben. Da bin ich selbst auch recht ratlos.