Ärztliches Gutachten zur Fahreignung

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo Tara, also ich denke wenn deine Vorbereitung passt und du deine Probleme gut aufgearbeitet hast, plus entsprechend lange Abstinenzzeit, wird der Gutachter keine Therapie fordern. Mach dich nicht verrückt.
Eine Therapie macht man ja dann wenn es einem schlecht geht und nicht wemm man nachweislich stabil ist.
 

Tara

Benutzer
Hallo MrMurphy,

Nein. Arztberichte werden nur bei der Untersuchung selbst angefordert, also vom Gutachter.
Die FSst hat aber schonmal einen Entlassbericht von mir angefordert, nachdem ihnen einen Unterbringung in der Psychiatrie gemeldet wurde.

Eine Therapie macht man ja dann wenn es einem schlecht geht und nicht wemm man nachweislich stabil ist.

Das hoffe ich auch, zumal die ja erstmal vom Rentenversicherungsträger/Krankenkasse genehmigt werden muss. Nach 15 Mon Abstinenz, ohne schwerwiegenden Grund, stelle ich mir das kompliziert vor.

LG Tara
 

Tara

Benutzer
Guten Morgen,

ich hab nochmal eine Frage:
Der GA bei der MPU muss sich doch an die Fragestellung halten, oder?
Oder kann er mich auch zu meinen Depressionen/psych. Erkrangung befragen und begutachten?
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Der GA bei der MPU muss sich doch an die Fragestellung halten, oder?

Jein.

Er darf die Untersuchung grundsätzlich nur im Sinn der Fragestellung durchführen.

Aber: Wenn sich Anhaltspunkte für eine Fahruntüchtigkeit ergeben, die nicht durch die Fragestellung geklärt werden können und / oder dürfen, wird er in dem Gutachten darauf hinweisen.

Wenn die Führerscheinstelle das Gutachten erhält muss sie dann entscheiden, ob sie für den bisher unbekannten Sachverhalt eine zusätzliche Untersuchung fordert. Falls ja, kann je nach Problem, zum Beispiel auch eine ärztliche Untersuchung ausreichen.
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Eine Therapie macht man ja dann wenn es einem schlecht geht und nicht wemm man nachweislich stabil ist.
Kann man so nicht sagen. Eine Alkoholtherapie sollte schon zur dauerhaften Abstinenz führen, d.h. es sollte einem das "Handwerkszeug" mitgegeben werden um Rückfälle zu vermeiden. Das hat mit gut oder schlecht gehen nicht unbedingt was zu tun...
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Da stimme ich zu, dennoch ist es wohl so wie Tara bereits schrieb, dass nach so langer Zeit der Abstinenz eher keine Therapie mehr so einfach genehmigt werden würde...
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Hallo Tara,
ich hab nochmal eine Frage:
Der GA bei der MPU muss sich doch an die Fragestellung halten, oder?
Oder kann er mich auch zu meinen Depressionen/psych. Erkrangung befragen und begutachten?
gehen wir dazu die Fragestellungen einmal durch:
  • Liegen bei Fr. X körperliche und / oder geistige Beeinträchtigungen vor, die mit der Benzodiazepin - und Alkoholabhängigkeit in Zusammenhang gebracht werden können?
  • Fand eine erfolgreiche Entwöhnung statt?
  • Nach erfolgreicher Entwöhnung: liegt ein nachgewiesener Abstinenzzeitraum für die zurückliegenden 12 Monate vor?
  • Ist nicht zu erwarten, dass Fr. X unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnehmen wird?
  • Ist nicht zu erwarten, das Fr. X zukünftig Benzodiazepine einnimmt?
Punkt 1 wird mit dem Reaktionstest, bzw. beim Arzt abgeklärt. Ich denke, dass du keine körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen hast die mit dem Alk./Benzo.konsum zusammenhängen bzw. dass dadurch welche entstanden sind.
Punkt 2 hast du nicht.
Punkt 3 demnach auch nicht - dafür aber einen AN über einen Zeitraum von 15 Monaten.
Die Punkte 4 + 5 sind die "üblichen" Fragestellungen bei einer Alk.- bzw. Medikamenten/Drogenauffälligkeit.

Bleibt jetzt die Frage, ob es sinnvoll ist deinen Rückfall vom November 2021 zu erwähnen. Du hattest ja geschrieben:
Anfang Nov 2021 wurde ich mit fast 2 Promille + Benzos und "Suizidversuch" von Polizei und Rettungsdienst in die Psychiatrie eingewiesen. Dort dann für 2 Wochen untergebracht, dann durfte ich wieder nach Hause.
Die FS-Stelle wurde von der Polizei natürlich darüber informiert.
Von daher ist davon auszugehen dass dazu ein Vermerk in deiner Akte liegt die auch der Gutachter zu sehen bekommt.
Hattest du denn mal in deine FS-Akte hineingesehen? Spätestens jetzt wäre das sinnvoll, um genau zu wissen was darin enthalten ist...
 

Tara

Benutzer
Hallo Nancy,

Hattest du denn mal in deine FS-Akte hineingesehen? Spätestens jetzt wäre das sinnvoll, um genau zu wissen was darin enthalten ist...
ja, im Jan hatte ich Akteneinsicht. Meine Akte war zu dem Zeitpunkt sehr unfangreich, da waren noch Sachen aus 2008 enthalten. Hat mich alles ein bisschen überfordert. Habe aber auch keinen Vermerkt zu dem Vorfall 2021 gesehen (nur meine SB hat telefonisch davon gesprochen und wollte den Arztbericht // habe aber dann ja Antrag zurückgezogen )

Ich werde jetzt nochmal Akteneinsicht nehmen. Die Frist geht bis 31.08. Meine Akte müsste dann ja berreinigt sein.

Ich habe noch ein anderes Problem. Ich arbeite gerade 2 Gutachten durch, damit sich meine Aussagen auch decken bei der neuen MPU.

In meinem ÄG von 2020 (durch das mir der FS entzogen wurde) steht, dass ich erstmals 2011 Benzos verschrieben bekommen habe. Das stimmt so gar nicht und ich weiß auch nicht mehr, ob ich das wirklich so erzählt habe. :rolleyes: Im GA meiner 1. MPU 2014 steht, dass ich schon Ende der 90er das erste Mal Tafil verschrieben bekommen habe.
Was sag ich denn, wenn mich der GA darauf anspricht? Ich möchte auf keinen Fall unglaubwürdig wirken. Oder mach ich mir zu viele Gedanken und der GA liest sich alles gar nicht so genau durch? :smiley624:

Oh man, es wird ernst! :eek:

LG Tara
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Was sag ich denn, wenn mich der GA darauf anspricht? Ich möchte auf keinen Fall unglaubwürdig wirken.

Darauf wirst du wahrscheinlich angesprochen werden, falls die Führerscheinstelle die Infos übermittelt. Es wird in erster Linie darum gehen ob du noch gleichwertige Medikamente nimmst. Und falls nicht wann du damit aufgehört hast und wie es dir dabei gegangen ist. Mehr wird nicht kommen, da das nicht zur Fragestellung gehört.

Danach kann bei der medizinischen Untersuchung und beim Gespräch, also mehrfach, gefragt werden. Deine Antworten sollten sich dann nicht widersprechen.
 

Tara

Benutzer
ok, danke MrMurphy,

ich bekomme meine Akte nun per pdf Datei (+Passwort telefonisch) per email zugeschickt. Das find ich klasse, so hab ich genug Zeit sie genauer zu studieren. Das letzte Mal im Jan stand ich irgendwie unter Zeitdruck, da sie schon sehr dick war.
Melde mich dann, wenn ich genaueres weiß :smiley138:

LG Tara
 

Tara

Benutzer
Hallo,

ich hätte da nochmal ne generelle Frage... man soll ja ehrlich sein bei der MPU, aber wie ehrlich denn genau?

Wenn ich ganz ehrlich sein soll, dann müsste ich dem GA erzählen, dass mein Rückfall schon 2016 war (und nicht erst bei dem aktenkundigen Vorfall 2019) und sich mein Konsum ab 2018 wieder deutlich gesteigert hat. Ich habe quasi erstmal 3 Jahre wieder gesoffen. Er wird mich fragen, warum ich mir keine Hilfe gesucht habe und warum meine Vorsätze (aus der 1. MPU) nicht umsetzen konnte.
Tatsächlich war der Grund: Ich wollte trinken - ich hab es gebraucht! Erst als mir bewußt wurde, dass ich mich immer mehr in Schwierigkeiten bringe, bin ich aufgewacht. Abstinenz dann bis Okt. 21, dann wieder Rückfall bis 26.05.2022...auch wegen der schweren Depression. Der Suchtberaterin hab ich was vom 06.01. erzählt. :smiley1659:

Ich habe Angst, dass ich mich mit der Wahrheit tiefer rein reite, deshalb bin ich gespannt auf eure Meinungen.

LG Tara
 

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Tara,
alles was nicht aktenkundig ist musst Du auch nicht erzählen...

Alles was ein Gutachter nicht weiss - macht ihn nicht heiss... :zwinker0004:
:zwinker0004:
 

Tara

Benutzer
Hallo Admin, danke für die Antwort. :)
Ich weiß, deswegen bin ich ja so gespannt ob noch ein Vermerk in meiner Akte ist von meiner Zwangseinweisung durch die Polizei, auf Grund meines appellativen Suizidversuches, zugedröhnt mit Benzos und Alkohol. :smiley1659:

Wenn nicht, werde ich das auch tunlichst vermeiden zu erzählen.
Aber zu einer guten Aufarbeitung gehört doch auch, dass ich ehrlich bin in Bezug auf Rückfälle und Trinkverhalten, oder? Sonst wirke ich doch unglaubwürdig, denke ich.
Ach mensch, is echt nicht einfach. :idee0003:
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo Tara,
ich kann deine Problematik gut verstehen da ich in einer ähnlichen Zwickmühle war.
Leider kann ich dir auch keinen guten Ratschlag geben.
Ich war auch der Meinung, nicht aktenkundige Vorfälle besser weg zu lassen, was ich dann auch gemacht habe.
Die Psychologin meinte von ihrer Seite aus gibt sie mir ein okay, muss aber noch mit dem Arzt sprechen, ob Berichte von Kliniken angefordert werden müssen.
Jetzt bin ich etwas nervös und hoffe, dass das nicht passiert.
Ich war oft in der Psychiatrie allerdings immer nur kurz (24 Stunden oder auch mal paar Tage). Habe also keine Entgiftung oder Therapie gemacht.
Daher denke ich, das ich auch nicht komplett gelogen habe auf dem Fragebogen.
 

Tara

Benutzer
Guten Morgen bakira,

Die Psychologin meinte von ihrer Seite aus gibt sie mir ein okay, muss aber noch mit dem Arzt sprechen, ob Berichte von Kliniken angefordert werden müssen.

hattest du denn erwähnt dass du in der Klinik warst u. wie oft?
Denn ich möchte nur die Aufenthalte erwähnen, die aktenkundig sind und von denen eh schon Arztbriefe vorhanden sind.
Von Klinikaufenthalten, die offiziell nicht stattgefunden haben, kann ja niemand einen Bericht anfordern wollen. :smiley624:
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo,

bei der Psychologin sowie beim Arzt habe ich erwähnt das ich dort war. Nur eben nicht wie oft. Habe mich auch auf die aktenkundigen Ereignisse konzentriert.
Man hört ja immer, dass man nur aktenkundiges erwähnen soll.
Aber wenn sie danach Unterlagen von Kliniken sehen möchten?
 

Tara

Benutzer
Ja, das kann natürlich sein. Bei mir sind halt alle Briefe schon in der Akte, weil die FS Stelle sie jedes Mal (nach einem Vorfall) schon angefordert hatte. In den Berichten steht auch immer wann der letzte Aufenthalt war, bin leider in diesem Hause schon bekannt. :smiley842:
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Ich kenne das leider auch mehr als zu genüge und war leider auch oft "Klapsengast".
Aber ich hatte nur immer Probleme wenn ich zuviel getrunken hatte.
Konnte knappe 3.5 Jahre Abstinenz nachweisen und hoffe einfach mal, dass die Gegenwart mehr zählt als die Vergangenheit.
Da ich ja nicht mehr trinke, sind ja keine Vorfälle mehr zu erwarten.
Hoffe das wird bei die ähnlich gesehen.
 

Tara

Benutzer
So, nun habe ich meine Akte und stelle mir die Frage: bekommt genau die gleiche Akte auch das MPI? Meine erste MPU von 2014 (!) ist nicht mehr enthalten, somit auch meine Neuerteilung 2014 nicht. Es geht erst 2019 los, mit dem Vorfall zuhause, nachdem ich (nach neg. GA) den FS abgeben musste 2020.
Auch eine angebliche Meldung 2021 von der Unterbringungsstelle an die Fsst ist nicht enthalten. Somit werde ich meine Zwangseinweisung im Nov 2021 nicht erwähnen. Ebenso ist auch mein Neuantrag von 2021 (vor der Zwangseinweisung) und der anschließende Rückzug nicht enthalten.
Nun frage ich mich halt schon, ist das normal? Oder hat die FSSt freundlicher Weise die Akte für mich nur schön ausgedünnt? :smiley894:

Bleibt die Frage, was erzähle ich bei der MPU?

Wann war der Rückfall?
Was ist am 21.10.2021 passiert, als ich in meiner Wohnung herumschrie, randalierte und dann zwangseingewiesen wurde?
Wie ging es danach weiter?

Erzähl ich die Wahrheit (die ist nicht schön :(), oder denke ich mir eine Geschichte aus, wie es bis heute weiter ging?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Tara,

kurzes Statement von mir hierzu:
Erzähl ich die Wahrheit (die ist nicht schön :(), oder denke ich mir eine Geschichte aus, wie es bis heute weiter ging?
Erzähle die Wahrheit!
Man sollte es sich sicher nicht schwerer machen als unbedingt nötig und kann darum Sachen, die getilgt oder gar nicht (mehr) in der Akte vorhanden sind auch mal weglassen - dennoch gehören ja zu einer tiefgreifenden Aufarbeit auch die weniger "schönen" Dinge dazu.
Ich sehe es so wie bakira, die schrieb:
hoffe einfach mal, dass die Gegenwart mehr zählt als die Vergangenheit.
Du bist ja nicht mehr auf dem Stand wie 2021, sondern hast dir weitere Hilfe geholt, zudem war es deine intrinsische Entscheidung etwas zu verändern, weil du selbst gesehen hast dass es so nicht mehr weitergeht...
Vllt. magst du mal diesen kurzen Thread lesen: Der Unterschied zwischen einem Alk.rückfall und einem "lapse".
 

Tara

Benutzer
Danke @Nancy für deine Antwort.

Mein Rückfall hat 3 Jahre gedauert und dann erneuter Rückfall nochmal für 8 Mon.
Ich befürchte, dass der GA dann doch eine LZ Therapie fordern könnte, obwohl ich jetzt 15 Mon AB nachweisen kann.

Daher hab ich das Gefühl, dass ich nicht die ganze Wahrheit erzähle und manches auch lieber weg lasse. :idee0003:

Nancy, was glaubt du, warum ist in meiner Akte nicht mein FS Antrag von 2021 drin ist, den ich dann ja zurück zog?
Ist es für die FS irrelevant? Sie haben die Akte ja deutlich bereinigt. Ich habe Angst, dass das MPI doch noch andere Unterlagen zu sehen bekommt.
Meine 1. MPU muss ich auf jeden Fall erwähnen, sie taucht in Arztberichten auf.

LG Tara
 
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