1. MPU Alkohol Widerholungstäter

namenlos1964

Benutzer
Hallo zusammen,

ich verfolge seit längerem schon intressiert die Beiträge in diesem Forum da es mich auch "erwischt" hat.

27.02.2015 mit 0,57 mg/l AAK bzw. BAK 1,30 % ( 9 Monate Fahrberbot)
01.11.2019 mit 0,34 AAK bzw. BAK 0,70 %

Ich muss zur MPU mit Termin am 17.09. bei AVUS
Ein positives Gutachten muss ich bis spätestens 09.10. bei der FSST abgeben.
Den Führerschein habe ich noch und wollte diesen wegen der OWI vom 01.11. ( 1 Monat Führerscheinsperre)am 26.09 abgeben

Ab dem 14.02.2020 bin ich abstinent, habe leider etwas spät Haarprobe nehmen lassen am 17.07., Ergebnis: 0 pg/mg ETG

Jetzt meine Frage:
Macht es Sinn mit KT in die MPU zu gehen? Ich habe gelesen daß Wiederholungstäter sowie ältere Herrschaften (bin 55) mit Kt weniger Chancen hätten.
Für AB bräuchte ich doch einen gesicherten Nachweis über mindestens 6 Monate AB, diesen würde ich aber bis zum 17.09. nicht haben, ansonsten müsste ich MPU-Termin verschieben um mit 2. AN dort antreten zu können?
Ich würde gerne mit nachgewiesener KT (Haaranalyse, Trinktagebuch) in die MPU gehen da meine "Trink-Vita" eher einer Alkoholgefährtung/Gewöhnung einzuordnen ist.

Ich hoffe daß mir hier im Forum weitergeholfen werden kann.
 

Andr3as

Stamm-User
Guten Morgen.
Ohne ausgefüllten Fragebogen, ist es natürlich eher schwierig eine genauere Aussage zu treffen.
Generell würde ich sagen, solltest Du mindestens (volle) sechs Monate KT. belegen können und sehr gut im thema vorbereitet sein um zu bestehen.
Lg.
 

namenlos1964

Benutzer
Hier jetzt mein Fragebogen

Zur Person
Geschlecht:m
Größe:175
Gewicht:81
Alter:55

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:27.02.2015
BAK:1,30
Trinkbeginn:17:00
Trinkende:20:00
Uhrzeit der Blutabnahme:20:43

Datum der Auffälligkeit:01.11.2019
BAK:0,70
Trinkbeginn:15:30
Trinkende:18:00
Uhrzeit der Blutabnahme:ca. 18:45( da habe ich nichts vorliegen)


Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:nein
Strafbefehl schon bekommen:
Dauer der Sperrfrist:

Führerschein
Hab ich noch:ja
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:la
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:25.02.2018; Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschl. Ortschaften um 21 km/h; 1 Punkt
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):Ist insbeswondere nicht zu erwarten. daß der Untersuchte das Führen von Fahrzeugen und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nich hinreichend sicher trennen kann'?
Ist zu erwarten, dass der Unteruchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und/Oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten Klasse in frage stellen?

Bundesland
:Bayern



Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit:14.02.2020

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:ja, 16.07.2020
Urinscreening ja/nein:
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:1

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:nein
Selbsthilfegruppe (SHG):nein
Psychologe/Verkehrspsychologe:nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:nein
Ambulante/stationäre Therapie:nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum:17.09.2020
Welche Stelle (MPI):AVUS
Schon bezahlt?:ja
Schon eine MPU gehabt?nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:Rechtskraft 30.04.2015, 1,30 Promille., 3 Punkte

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Andr3as

Stamm-User
Hi, nachdem was du bis jetzt geschrieben hast schätze ich dein Wissensstand (Vorbereitung) als nicht wirklich hoch ein und würde den Termin zur Begutachtung verschieben. Nicht zuletzt auch weil du für KT. sechs Monate kontrolliertes trinken nachweisen müsstest, was du aktuell mit nachweisen nicht belegen kannst.
Füll bitte auch den zweiten Fragebogen (Thema Alkohol) aus und stell den ein.
An diesem kann man sehr gut den Wissensstand erkennen und weitere Ratschläge zielgerichtet geben.
Lg.

PS.: Die genaue Zeit der Blutentnahme ist in deiner Führerscheinakte angegeben!
 

namenlos1964

Benutzer
Hallo Andr3as,

ich habe mich an Sich schon "einigermaßen" vorbereitet in diesem Forum
In der Führerscheinakte (habe ich über meinen Anwalt bekommen) steht von der zweiten Blutabnahme vom 1.11. nichts drinn, oder fehlt diese Seite?
Soviel ich gelesen habe ist für kT ein Nachweis nicht zwingend notwendig. Den GA muss ich eben überzeugen daß ich seit 14.02. kein Alkohol mehr getrunken habe; eine Haarprobe habe ich ja am 16.07. machen lassen mit EDG nicht nachweisbar
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
In sich ist die Aussage nicht falsch, dass du nicht unbedingt eine Abstinenz nachweisen musst - aber du musst anschaulich und plausibel erklären können, dass du 6 Monate kontrolliertes Trinken praktiziert hast. Aktuell lebst du abstinent, das ist kein kontrollierter Konsum.
 

namenlos1964

Benutzer
das stimmt, aber das brauch ich ja nicht dem GA zu sagen, mein Plan wäre daß ich ab 02.11. bis 14.02. eine Trinkpause eingelegt habe und danch kontrolliertes Trinken, (2 Getränke alle 4 Wochen zu bestimmten Anlässen) ich könnte auch mit AB in die MPU gehen, nur ist das nicht mein "Lebensziel" bis zum Ableben abstinent zu leben, das wäre gegen meine Überzeugung und ich denke der Gutachter würde mir das auch nicht abnehmen,
alle 4 Wochen ein Bierchen zu festen Terminen möchte ich mir noch gönnen.
 

Andr3as

Stamm-User
das stimmt, aber das brauch ich ja nicht dem GA zu sagen, mein Plan wäre daß ich ab 02.11. bis 14.02. eine Trinkpause eingelegt habe und danch kontrolliertes Trinken, (2 Getränke alle 4 Wochen zu bestimmten Anlässen) ich könnte auch mit AB in die MPU gehen, nur ist das nicht mein "Lebensziel" bis zum Ableben abstinent zu leben, das wäre gegen meine Überzeugung und ich denke der Gutachter würde mir das auch nicht abnehmen,
alle 4 Wochen ein Bierchen zu festen Terminen möchte ich mir noch gönnen.

Noch mal, stell bitte auch den anderen Fragebogen ein und zwar so wie du bei der Mpu argumentieren wirst.
Aussagen wie „ein Bierchen“ hört der Psychologe nicht gerne und deutet bei der Mpu auf verharmlosen hin.
Die anderen bedenken von mir hast Du ja schon ausgeräumt. (Trinke nix mehr, willst aber mit AB. zur Mpu antreten)
Lg.
 
Zuletzt bearbeitet:

namenlos1964

Benutzer
Selbstversändlich würde ich sowas wie "gerne ein Bierchen" nicht dem GA erzählen.
Noch eine Frage zu meiner Führerscheinakte: da ist kein Protokoll bzw. Gutachten oder wie auch immer das heisst der jeweiligen blutabnehmenden Ärzte dabei. Wurden hiervon keine Kopien für meinen Anwalt angefertigt ( ich hatte meinen Anwalt gebeten diese bei der FSST anzufordern) oder werden diese generell nicht an das MPU weitergereicht?
Das wäre für mich wehr wichtig zu wissen, nicht daß mein Gutachter dies vorliegen hat und ich dann nicht weis wie ich mich dann im Gespräch dementsprechend vorbereiten muss.

Der andere FB folgt in Kürze
 

Andr3as

Stamm-User
Wenn vom Arzt nix in deiner Akte ist, dann bekommt auch der Gutachter diese Information nicht zugeschickt.

Ich habe übrigens gerade mal bei mir geschaut, die Entnahmezeit steht bei mir nur auf dem Beschluss vom Gericht. Dieser Beschluss ist aber Bestandteil der Akte und müsste auch so in deinem stehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Bubble-Boy

Benutzer
Hallo Christian1964,

die 2. TF war eine OWI. Es gibt also gar kein Gerichtsurteil, sondern nur einen Bußgeldbescheid. Der wurde ja an dich geschickt. Hast du den noch?

Da sollte die Uhrzeit der Blutentnahme vermerkt sein.
 

namenlos1964

Benutzer
Hallo Bubble-Boy,

die 2.TF war eine OWI, da habe ich leider nichts bzgl. Blutentnahme, ich hatte damals auch Nachtrunk angegeben weshalb 2 Blutproben genommen wurden.
Müsste da nicht auch ein Protokoll des Labors vorliegen in der Führerscheinakte?
 

Andr3as

Stamm-User
Hallo Bubble-Boy,

die 2.TF war eine OWI, da habe ich leider nichts bzgl. Blutentnahme, ich hatte damals auch Nachtrunk angegeben weshalb 2 Blutproben genommen wurden.
Müsste da nicht auch ein Protokoll des Labors vorliegen in der Führerscheinakte?

Hallo Christian.
Ich würde an deiner Stelle da nicht so lange mit rumeiern.
Für maximal 12-15 Euro kannst du dir deine Führerscheinakte zuschicken lassen, wenn wegen Corona die Führerscheinstelle derzeit keine Termine macht. Dann hast du Gewissheit, weißt genau was drin steht und der Gutachter zu lesen bekommt.
Grüße
 

namenlos1964

Benutzer
Liebe Gemeinde,

ich habe ganz verpeilt meinen Fragebogen reinzustellen, ich habe nächste Woche am17.09. Termin bei der MPI,
Ich hoffe trotzdem auf Eure Hilfe.

Ich möchte dort mit KT reingehen und habe mich auch schon dahingehend in diesem Forum fit gemacht.
Der FSST muss ich bis zum 09.10. ein positives Gutachten vorlegen.
Den Führerschein für die 2.TF (1 Monat Fahrverbot) werde ich am 27.09. abgeben.

Ich möchte noch erwähnen daß ich beruflich ca. 40.000 km im Jahr unterwegs bin und auf den Führerscheiun angewiesen bin.

Hier jetzt meine Geschichte

  • Warum sind Sie heute hier?
  • Die Zulassungsbehörde möchte eine Aussage darüber haben inwieweit ich in Zukunft Fahrten unter Alkohohohleinfluss vermeiden werde.
  • Was wollen Sie heute ausdrücken?
  • Das ich kein Alkoholproblem habe und zum Fahren eines Kraftfahrzeuges befähigt bin,
Hier mal mein FB:

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: m
Größe: 1,75 m
Gewicht: 81 kg
Alter: 55

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: Feb. 2015
BAK: 1,31 Promille
Trinkbeginn: 17:0 Uhr
Trinkende: 20:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 20:45 Uhr 1,30 Promille

Datum der Auffälligkeit: Nov. 2019
AAK:0,34 mg/l

BAK: 0,70 Promille
Trinkbeginn: 15:00 Uhr
Trinkende: 17:55
Uhrzeit der Blutabnahme: ca.18:30 Uhr 0,70 Promille (ich habe hierüber kein Protokoll)




Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
OWI
Dauer der Sperrfrist: 1 Monat
Führerschein
Hab ich noch:ja

Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut:ja

Sonstige Verstöße oder Straftaten?: ja, Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit am 25.02.2018 um 21 km/h, 1 Punkt

Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Kann Herr xxx trotz Hinweise aus Alkoholmissbrauch ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 (Fahrerlaubnis Klassen B) sicher führen?

Ist insbesondere zu erwarten, dass Herr xxx auch in Zukunft ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird?



Bundesland: Bayern

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:

Seit 14.02.2020 1 x/Monat max. 2 – 3 TE


Ich lebe abstinent seit: Abstinenznachweis
Haaranalyse ja: genommen am 17.07.2020, negativ
Urinscreening nein:

Leberwerte ja seit wann, wieviele: 1x Mai 2020 (freiwillig)


GPT 27 < 45

GGT 45 < 55

MCV 88,4 81,0 – 95,0

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein

MPU
Datum:17.09.2020
Welche Stelle (MPI): AVUS

Schon bezahlt?:ja
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:

8,0 Monate Führerscheinentzug wegen 1,3 ‰ am 27.02.2015,


Tathergang
1. Beschreiben Sie den Tag Ihrer Trunkenheitsfahrt aus eigener Sicht mit Datum und Uhrzeiten.
(wann, wo und mit wem getrunken / wann und wie aufgefallen / Promille)



1. TF
Es war ein Freitag, der 27.02.2015.



Ich traf gegen 15:30 Uhr zu Hause nach 4 Tagen von der Arbeit ein, (ich arbeite in xxx und pendele 1 bis 2 x/Woche dorthin). Ich habe mit meiner Frau Kaffee getrunken und 2 Stücke Kuchen gegessen.

Anschließend fuhr ich mit meinem Hund ins angrenzende Jagdrevier (bin Hobbyjäger) nach xxx um nochmal kurz mit dem Hund zu laufen und um anschließend noch einem Bekannten in xxx einen kurzen Besuch zu seinem Geburtstag abzustatten. Bei meinem Bekannten traf ich gegen 17:00 Uhr zum Gratulieren ein, er lud mich zu einer Flasche Bier ein was ich auch annahm. Die Runde wurde immer geselliger und so verging die Zeit und ich blieb bis 20:00 Uhr um in der Zeit 5 Flaschen Bier zu 0,5 l zu trinken. Zum Abschied gab es noch einen Schnaps

Ich fuhr mit dem Auto gegen 20:05 Uhr dort los und wurde nach ca. 200 m Fahrt von einer Polizeistreife angehalten. Die Polizei steht da regelmäßig für Verkehrskontrollen; da ich nach Alkohol roch musste ich blasen; Eine AAK ergab einen Wert von 0,57 mg/l. Ich ließ mich mit der Polizei in eine Diskussion ein da ich nicht erst zur Wache mitkomme bevor meine Frau meinen Hund abgeholt hat; (den hatte ich auch dabei). Daraufhin bekam ich Handschellen angelegt. (fixiert nennen die das)

Um 20:43 Uhr wurde mir auf der Wache Blut abgenommen mit einem Wert von 1,30 ‰.

Bei der Polizei musste ich noch Tests wie Linie laufen, Finger auf Nase sowie musste ich eine Geschichte erzählen usw.

Der Führerschein wurde einbehalten, meine Frau hat mich auf der Dienststelle abgeholt.


2. TF

Ich bin am 01.11. (Allerheiligen) um 07:00 Uhr aufgestanden, habe mit meiner Frau gefrühstückt und bin dann gegen 08:30 Uhr mit meinem Hund ins Jagdrevier gefahren. Anschließend habe ich Büroarbeit gemacht und an einem Gutachten im Rahmen meiner freiberuflichen Nebentätigkeit als Ingenieur gearbeitet. Um 12:00 Uhr gab es Mittagessen, Am Nachmittag ist der in Bayern traditionelle Friedhofsgang, mein Vater liegt am Friedhof des Nachbarortes, das sind ca. 5 km weshalb wir, meine Frau und ich, mit den Auto dort hin fuhren. Das war um 14:00 Uhr. Die Zeremonie auf dem Friedhof dauerte ca. 20 min.

Anschließend fuhren wir mit dem Auto zu meiner pflegebedürftigen Mutter, diese wohnt bei meinem Bruder, dort waren neben meinem Bruder, meine Schwester und der Mann meiner Nichte auch zu Besuch. Nach einem Kaffee und 2 Stück Kuchen wurde auch Alkohol gereicht da wir uns doch schon länger nicht mehr gesehen haben, da gab es dann mein Lieblingsbier (so Bügelflaschen mit 0,33 l); meine Mutter hat es immer gerne wenn wir mit ihr zusammen sind.

Gegen 16:20 Uhr fuhren wir nach Hause (meine Frau fuhr wegen meiner 3 Biere).



Um 16:45 Uhr fuhr ich nochmal zur Jagd (ca. 2 km) da ich vor dem Dunkelwerden noch ein Reh erlegen wollte. Während der Hinfahrt bekam ich eine Whattsapp-Nachricht von einem Bekannten (Nachbarort) ob ich ihm nicht bei einem Computerproblem behilflich sein könnte. Also fuhr ich wieder nach Hause um meine Waffe zu verschließen und dann anschließend mit meinem Jeep zu meinem Bekannten nach xxxOrt zu fahren.(Ich muss erwähnen daß ich beruflich auch IT-Fachmann bin).

Das Problem an seinem Notebook hatte ich in kürzester Zeit gelöst und er bat mich als Dank noch auf einem Bier zu bleiben. Da trank ich noch eine Flasche Bier mit 0,5 l.



Gegen 17:50 fuhr ich dort wieder weg um auf dem Heimweg noch kurz bei meiner Schwiegermutter (liegt in meinem Wohnort auf dem Weg) vorbeizuschauen; sie war aber nicht da weshalb ich gleich zu mir weiterfuhr; ich stellte mein Auto vor meiner Garageneinfahrt auf dem Gehsteig ab, wegen des Feiertags waren meine Erwachsenen Kinder (Sohn 24, Tochter 22 ) auch mit ihren Autos zu Hause und es war kein Platz mehr zum Parken auf meinem Grundstück. Ich ging dann kurz ins Haus um meinen Sohn zu bitten ein Auto wegzufahren damit ich das meinige in die Garageneinfahrt stellen kann.

Unterdessen stand eine Polizeistreife vor meinem Haus und wies mich darauf hin daß sie einen anonymen Anruf bekommen hätten, daß ich im Rahmen der Jagdausübung( was aber nicht stimmte) alkoholisiert Auto gefahren wäre. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest um ergab 0,34 mg/l. Anschließend nahm mich die Streife mit auf die Wache zur Blutabnahme da ich Nachtrunk geltend gemacht habe.(Als Schutzbehauptung sage ich daß ich bei meiner Schweigermutter noch ein Bier getrunken hätte). Auch habe ich mich der „Festnahme“ durch eine Flucht in mein Haus entziehen wollen was aber misslang und ich von den Polizisten „fixiert“ werden musste.

Es wurden 2 Blutentnahmen im Abstand von 20 min. durchgeführt, der BAK war 0,70 ‰.

Auf der Wache musste ich die bekannten Tests( Linie gehen, Nase etc.) machen.

Anschließend fuhr mich die Polizei nach Hause.







2. Was und wie viel haben Sie am Tattag insgesamt getrunken? (Genaue Angaben in Sorte, Menge, Trinkzeit)



  • 1.TF: zwischen 17:00 Uhr -20:00 Uhr: 5 Flaschen Bier zu je 0,5 l, 1 Schnaps zu 0,02 l

    2. TF: Ich habe zwischen 15:00 Uhr und 16:00 Uhr in 1 Stunde 3 Flaschen -Bier Special-Bier mit 5,6 ‰ (insgesamt 1,0 l) getrunken. Dann trank ich zwischen 17.30 Uhr bis ca. 17:55 Uhr eine Flasche Pils-Bier (0,5 l).


    3. Wie viel Kilometer fuhren Sie, bis Sie aufgefallen sind und wie viel Kilometer wollten Sie insgesamt fahren?

    Bei der 1. TF waren es ca. 200 m; fahren wollte ich ca. 3 km

  • Bei der 2. TF waren es ca. 3 km, danach wollte ich nur noch das Auto vom Gehsteig wegfahren auf die Wiese.

    4. Hatten Sie das Gefühl, noch sicher fahren zu können? (Ja/Nein + Begründung)

    Ich war mir sicher dass ich noch fahren kann da ich ja in Summe insgesamt 3 Bier und einen Schnaps über einen Zeitraum von ca. 2,5 h getrunken hatte.

    5. Wie haben Sie die Trunkenheitsfahrt vermeiden wollen (wenn überhaupt)?

    Ich habe die Trunkenheitsfahrt nicht verhindern wollen. Ich habe mir keine Gedanken über meinen Zustand und meine Fahruntüchtigkeit gemacht.
    Dass mein Verhalten falsch und gefährlich war, habe ich zu dem Zeitpunkt noch nicht bewusst gemacht.

    6. Haben Sie bereits früher im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind aufgefallen?

    ja

    7. Wie oft haben Sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen ohne aufzufallen und was folgern Sie daraus?

In den Jahren von 1982 bis zu meiner 1. TF im Jahre 2015 habe ich ca. 100 mal alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen,

Von 2015 bis zur TF Nov. 2019 habe ich ca. 10 mal noch alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen.
Seit dem Nov. 2019 bin ich nicht mehr alkoholisiert Auto gefahren.


Ich kann daraus folgern daß es ziemlich unwahrscheinlich ist alkoholisiert im Straßenverkehr aufgegriffen zu werden.



Exploration

8. Wann hatten Sie den ersten Kontakt mit Alkohol und wann haben Sie das erste Mal Alkohol zu sich genommen?
(Allererste Erinnerung und erster Konsum)


Den ersten Kontakt mit Alkohol hatte ich so mit 8 Jahren; da hat meine Oma Eierlikör gemacht. Da habe ich dann auch ein leeres Schnapsglas wo Eierlikör drin war ausgeleckt



9. Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken, und wie hat sich ihr Trinkverhalten in den letzten Jahren entwickelt?

Angefangen mit Alkohol bei der Bundeswehr, da alle 3 Wochen in der „Kellerbar“ wenn ich Wochenenddienst hatte, nach der Bundeswehr in der Lehrzeit wieder weniger.


Denn wieder mehr im Studium

In meiner Studienzeit (22 -26 Jahre alt) gab es unregelmäßig häufiger Trinkanlässe, (Studentenparties, WG-Parties, ) Da war der Alkoholkonsum höher, da wurden dann schon 5 -6 halbe Bier getrunken.

Mit Beginn der Heirat und des Bezug des Hauses dann auf Feierlichkeiten bei Freunden oder Familienfeiern

10. Wie viel und wie oft haben Sie getrunken?

(Genaue Angaben in Sorte, Menge, Häufigkeit)


Die letzten 4 Jahre vor der 1TF habe ich Am Wochenende unregelmäßig meistens Bier getrunken. Das waren dann so von Freitag bis Sonntag zwischen 5 – 10 Flaschen (0,5l ) Bier,
Unter der Woche täglich 2 Flaschen Pilsbier

Nach der 1. TF im Februar 2015 habe ich den Alkoholkonsum merklich reduziert, ich trank anfangs überhaupt keinen Alkohol, dann wieder so ab Juni hin wurde es wieder mehr, bei Feiern 2-4 Bier; am Wochenende zum Essen 1 Glas Rotwein zu 0,2 l.
Unter der Woche täglich auch wieder 2 Flaschen Pilsbier




11. Wo und mit wem haben Sie überwiegend getrunken?

Unter der Woche abends zum Einschlafen oder gegen die Einsamkeit

1-2x/Monat mit Arbeitskollegen auf Feiern; in der Kneipe (Vereinsheim) falls das Spiel meiner Fußballmannschaft übertragen wurde.



Am Wochenende bei Einladungen von Freunden oder Bekannten zum Kartenspielen, Sonntags zum Essen.





12. Warum haben Sie getrunken?
(Innere + äußere Motive; Anmerkung: o.g. Link "psychologisches Gespräch" lesen)


Ich bin sehr Streßanfällig und hatte sehr hohe Arbeitsbelastung.

Neben meiner beruflichen Tätigkeit in xxx sowie meine freiberufliche Tätigkeit mit meinem Ingenierubüro scheint mir die beruflich bedingte mehrtätige Trennung von meiner Familie mehr zuzusetzen als ich mir selbst eingestehen möchte. Dadurch daß ich ein „Familienmensch“ bin fehlt mir in den Tagen wo ich nicht zu Hause bin meine Frau, auch möchte ich nicht verhehlen daß ich mein Hund auch sehr vermisse. Ich denke dass die Einsamkeit der überwiegende Auslöser ist. Ich bin auch ein Mensch der es jedem Recht machen möchte, falls jemand Hilfe braucht bin ich da; ich mache mir dann auch zu viele Gedanken über andere Leute ihre Probleme, ich mache mir diese zu eigen und komme ins grübeln. Dann trinke ich um besser nachdenken zu können.


Durch den Alkohol konnte ich die Probleme besser verdrängen, ich wurde dadurch gelassener und war nicht mehr so „getrieben“. Des verhalf mir zu mehr innerer Ruhe

Die inneren Motive für den Alkoholkonsum liegen in der Problembewältigung, es ist der Perfektionismus, die Einsamkeit und eben daß ich es jedem Recht machen möchte.

Die äußeren Motive sind die Selbstverständlichkeit in der Gesellschaft bei Familienfeiern oder Treffen mit Freunden und Bekannten Alkohol zu trinken. Alkohol gehört einfach dazu und man möchte kein Außenseiter sein.
 
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