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2,9 mit Fahrrad

Kannst Dir einen anderen Anwalt suchen? Dieser hat offensichtlich wenig Nutzen, oder hat er für die erstberatung schon Geld genommen?
Sowas tut echt weh
 
Ich finde es irgendwie komisch damit wir nicht mal probieren es zum Strafbefehl umzuändern

Das ist rechtlich schlicht nicht zulässig. Da kann kein Anwalt etwas machen.

Im Schreiben steht ja ausdrücklich, dass du Einwände gegen das Eröffnen der Hauptverhandlung anbringen kannst.

Dabei geht es aber nicht um einen möglichen Strafbefehl, sondern um andere Gründe. Über einen Strafbefehl entscheiden nur Staatsanwalt und Richter. Betroffene und deren Anwälte haben da überhaupt kein Mitspracherecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also kann ich selber ein Schreiben aufsetzen und es einreichen?
Ich habe da absolut keine Ahnung von und gegen mein Anwalt möchte ich ja auch nicht arbeiten.
 
Hm, das überrascht mich, dass dein Anwalt überrascht ist, dass du deine FE noch hast.
Er sollte wissen, dass eine TF mit dem Fahrrad nicht den Entzug der FE zur Folge haben darf.

Daher muss vorher zwingend die Anordnung zur MPU folgen, erst nach Nichtvorlage eines positiven Gutachtens darf auf Nichteignung geschlossen werden, was erst dann den Entzug rechtfertigt.

Berichte sehr, sehr gerne und frage, wenn du Hilfe brauchst :smiley138:
 
Lasst uns doch jetzt erstmal alle abwarten wie der Anwalt sich zu dem Thema verhalten wird, nutzt ja nichts wenn man sich deswegen hier in die Haare bekommt...

So wie es aussieht kann der Anwalt eine Hauptverhandlung abwenden wenn "durchschlagende Einwände oder Entlastungsbeweise" vorhanden sind.

Hier der ganze Text:
 
Moin Moin .
Bei mir gibt es auch Neuigkeiten.
Der Strafbefehl wurde heute abgelehnt, werde wohl in den nächsten Tagen Post bekommen mit den Termin zur Hauptverhandlung.
Zudem sagt mein anwalt das ich keine Speerfrist zu befürchten habe ,was ich aber irgendwie nicht ganz glauben kann .
Ich lass mich überraschen.
Meine mpu Beraterin hat heute gesagt das es besser wäre auf 15 Monate abstinenz zu gehen da wohl viele durchfallen mit 12 .
 
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Moin Moin .
Bei mir gibt es auch Neuigkeiten.
Der Strafbefehl wurde heute abgelehnt, werde wohl in den nächsten Tagen Post bekommen mit den Termin zur Hauptverhandlung.
Zudem sagt mein anwalt das ich keine Speerfrist zu befürchten habe ,was ich aber irgendwie nicht ganz glauben kann .
Ich lass mich überraschen.
Meine mpu Beraterin hat heute gesagt das es besser wäre auf 15 Monate abstinenz zu gehen da wohl viele durchfallen mit 12 .
Ich kann von meiner persönlichen Erfahrung berichten:
Ich musste auch 15 Monate machen bei 2.4 Promille
Es heißt in den Vorschriften 6 Monate nach Abschluss stationärer Therapie und 12 Monate nach Abschluss ambulanter Therapie.
Da die 12 Monate nach Abschluss der ambulanten Reha nicht „voll waren und ich 15 Monate nachweisen konnte hat sich die Gutachterin zufrieden gegeben aber nachgefragt warum ich nicht 12 Monate nach Abschluss der Therapie eingehalten habe ( ich war schon 8 Monate trocken bevor der Antrag genehmigtest und ich einen Therapie Platz hatte).

Ich hatte 10 Monate Sperrfrist und ca. 1500 Euro Geldstrafe- der Führerschein wurde sofort eingezogen . Allerdings war die Sperrfrist „egal“ da ich nach Ablauf der Sperrfrist noch lange nicht die Auflagen zur MPU erfüllt hatte. Die MPU war erst ein Jahr nach Ablauf der Sperrfrist.

Bei dem BAK wird von Abhängigkeit ausgegangen und Therapie wird gerne gesehen.

Ich habe nach der Tat direkt einen Termin bei der suchtberatung gemacht, diese haben mir alle Adressen die ich brauchte gegeben ( Abstinenz Kontrolle, verkehrspsychologe, Selbsthilfe Gruppe ).
Dir Kosten für einen Anwalt hätte ich mir sparen können, der wollte nur Geld verdienen. Am Ende kann ich mit dem Urteil noch „zufrieden“ sein, weniger Sperrfrist hätte eh nichts gebracht, um die MPU wäre ich auch bei dem BAK nicht herum gekommen, was hätte der also ausrichten sollen ?

Liebe Grüße Wolke
 
Ich kann von meiner persönlichen Erfahrung berichten:
Ich musste auch 15 Monate machen bei 2.4 Promille
Es heißt in den Vorschriften 6 Monate nach Abschluss stationärer Therapie und 12 Monate nach Abschluss ambulanter Therapie.
Da die 12 Monate nach Abschluss der ambulanten Reha nicht „voll waren und ich 15 Monate nachweisen konnte hat sich die Gutachterin zufrieden gegeben aber nachgefragt warum ich nicht 12 Monate nach Abschluss der Therapie eingehalten habe ( ich war schon 8 Monate trocken bevor der Antrag genehmigtest und ich einen Therapie Platz hatte).

Ich hatte 10 Monate Sperrfrist und ca. 1500 Euro Geldstrafe- der Führerschein wurde sofort eingezogen . Allerdings war die Sperrfrist „egal“ da ich nach Ablauf der Sperrfrist noch lange nicht die Auflagen zur MPU erfüllt hatte. Die MPU war erst ein Jahr nach Ablauf der Sperrfrist.

Bei dem BAK wird von Abhängigkeit ausgegangen und Therapie wird gerne gesehen.

Ich habe nach der Tat direkt einen Termin bei der suchtberatung gemacht, diese haben mir alle Adressen die ich brauchte gegeben ( Abstinenz Kontrolle, verkehrspsychologe, Selbsthilfe Gruppe ).
Dir Kosten für einen Anwalt hätte ich mir sparen können, der wollte nur Geld verdienen. Am Ende kann ich mit dem Urteil noch „zufrieden“ sein, weniger Sperrfrist hätte eh nichts gebracht, um die MPU wäre ich auch bei dem BAK nicht herum gekommen, was hätte der also ausrichten sollen ?

Liebe Grüße Wolke
Warum war deine mpu erst 1jahr nach der sperrfrist?
 
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