Ich habe grade das Schreiben durchgelesen. Außer der Alkoholfahrt ist dort nichts aufgeführt.
Gerichtsverhandlungen werden häufig ab einem Wert von 3,00 Promille angesetzt. Ab 3,00 Promille kann (oder muss sogar?) die Schuldfähigkeit geprüft werden.
Bei den 3,00 Promille kommt es nicht nur auf den dir nachgewiesenen Wert an, sondern auch, ob du den regelmäßig beim Trinken erreichst. Wenn du mit (aufgerundet) 2,7 Promille noch Fahrrad fahren kannst zeigt das, das deine Alkoholgrenze noch deutlich höher ist. Dann steht im Raum, das du Alkoholkrank bist und / oder bereits geistige Alkoholschäden hast.
Falls die Gerichtsverhandlung so etwas ergibt kann sich das zwar strafmildernd auswirken, allerdings kann es gleichzeitig deutlich schwieriger werden den Führerschein und die Fahrerlaubnis zu behalten oder wiederzubekommen.
Das sind meine Überlegungen zu dem Schreiben.
Du kannst ja mal in eine Schmaschine deiner Wahl eintragen
schuldfähigkeit alkohol promille