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2,9 mit Fahrrad

Hallo, meines Wissens nach wird bei Vorfällen mit Alkohol auch auf Drogen getestet. Zumindest war es bei mir immer so, obwohl ich noch nie Kontakt mit Drogen hatte.
Sollten dann Nachweise des CBD Öls gefunden werden, müsstest Du auch Nachweise auf Drogen erbringen.
 
Es ist eine private Dienstleistung. Es wird das getestet was vom Auftraggeber, also @Jensen14, beauftragt wird. Ansonsten wäre die Analyse teurer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, ich meinte nach dem Vorfall wo man durch die Polizei erwischt wurde.
Dort wird meines Wissens auch auf Drogen getestet. Wenn dann etwas mit Drogen im Bericht auftaucht, wäre Abstinenzpflicht auf beides.
 
Okay, du meintest die Blutabnahme durch die Polizei. Es wird aber nicht grundsätzlich auf Drogen untersucht. Nur bei einem Verdacht. Wird dieser Verdacht nicht bestätigt, trägt die Staatskasse die Kosten für den Drogentest.
 
Ich hatte dich auch so verstanden @bakira. Aber da musst du im Normalfall was zu Drogen gesagt haben oder diesbezügliche Auffälligkeiten bewiesen haben. Ansonsten erfolgt ein solcher Test gemäß der Einlassung von @carlos nicht.
Hast du eigentlich mittlerweile schon deine BAK, @Jensen?
 
Hallo,

also ich hatte weder was über Drogen gesagt noch diesbezügliche Auffälligkeiten, aber ich war halt sehr stark betrunken und auch aggressiv, vielleicht deshalb. Auf der Laborananalyse stand was drauf, was in Richtung Drogen gedeutet hat.
Müsste aber auch genau nachschauen, bin mir aber sehr sicher, dass es zumindest in meinem Fall so war.
 
Moin.
Habe nun Post bekommen.
Blutwert war 2,6
Hab jetzt zwei Wochen Zeit die Unterlagen auszufüllen und zurück zu schicken.
Frage mich nur warum man diverse Sachen ankreuzen kann ,wie zum Beispiel: Einstellung des Verfahrens gegen Bezahlung einer Geldbuße.
Habe ein Bild angehängt.

Sind das Standart schreiben?
 

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Das Feld "Einstellung des Verfahrens gegen Bezahlung einer Geldbuße" würde ich auch ankreuzen. Deine Täterschaft ist ja unstrittig und wenn man sich von Amtsseite darauf einlässt, kommst du auf jeden Fall günstiger davon als per Urteil. Obs klappt - keine Ahnung. Aber einen Versuch ist es wert. Du belastest dich damit ja nicht. Es ist ein Schuldeingeständnis deinerseits, das ist klar, aber zu einem gerichtlichen Urteil bräuchte es keines. Der Fall ist ja klar.
 
Moin Moin .
War lange ruhig bei mir .
Ich habe am 18 den ersten Termin zum Haare abgeben und heute kam das erste Mal Post vom Amtsgericht.
Ich habe eigentlich gehofft das es ohne meine Anwesenheit bei der Gerichtsverhandlung von statten geht aber das scheint nicht der Fall zu sein .
Ich habe meine MPU Beraterin den Brief gezeigt und sie findet es ungewöhnlich.
Sie meinte auch das ich mir jetzt ein Anwalt suchen soll .
 
Ich habe eigentlich gehofft das es ohne meine Anwesenheit bei der Gerichtsverhandlung von statten geht aber das scheint nicht der Fall zu sein .

Eine Gerichtsverhandlung wird eigentlich nur angesetzt

a) Bei Wiederholungstätern

oder

b) wenn die Tat über das normale Maß hinaus auffällig ist

und wenn für den Staatsanwalt ein Strafbefehl als "Schuss vor den Bug" nicht mehr ausreicht.

Das kann ich beides in deinen bisherigen Ausführungen nicht herauslesen.

Bei einer Gerichtsverhandlung würde ich auch zu einem Anwalt raten. Die Staatsanwaltschaft sieht in deinem Vergehen ja offensichtlich keine übliche Alkoholfahrt und wird wahrscheinlich eine Strafe im Bereich über der Mindeststrafe fordern.
 
Habe noch nie etwas mit der Polizei am Hut gehabt.
Ich bin auch das erste Mal überhaupt in eine Kontrolle gekommen oder habe ein Ticket bekommen für falsch parken .
Meine Beraterin meint ja auch das sie das nicht verstehen kann.
 
Ich habe grade das Schreiben durchgelesen. Außer der Alkoholfahrt ist dort nichts aufgeführt.

Gerichtsverhandlungen werden häufig ab einem Wert von 3,00 Promille angesetzt. Ab 3,00 Promille kann (oder muss sogar?) die Schuldfähigkeit geprüft werden.

Bei den 3,00 Promille kommt es nicht nur auf den dir nachgewiesenen Wert an, sondern auch, ob du den regelmäßig beim Trinken erreichst. Wenn du mit (aufgerundet) 2,7 Promille noch Fahrrad fahren kannst zeigt das, das deine Alkoholgrenze noch deutlich höher ist. Dann steht im Raum, das du Alkoholkrank bist und / oder bereits geistige Alkoholschäden hast.

Falls die Gerichtsverhandlung so etwas ergibt kann sich das zwar strafmildernd auswirken, allerdings kann es gleichzeitig deutlich schwieriger werden den Führerschein und die Fahrerlaubnis zu behalten oder wiederzubekommen.

Das sind meine Überlegungen zu dem Schreiben.

Du kannst ja mal in eine Schmaschine deiner Wahl eintragen

schuldfähigkeit alkohol promille
 
Mit einem Anwalt solltest du unbedingt besprechen, das es dir auch um deinen Führerschein geht.

Bei Strafprozessen haben Anwälte häufig nur die Strafe vor Augen und versuchen eine möglichst geringe auszuhandeln.

Die Maßnahmen der Führerscheinstelle (Entzug von Führerschein und Fahrerlaubnis, MPU-Forderung, ...) sind ein separates Verwaltungsverfahren, das Anwälte ohne Hinweis überhaupt nicht berücksichtigen.
 
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