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Ich finde es irgendwie komisch damit wir nicht mal probieren es zum Strafbefehl umzuändern
Im Schreiben steht ja ausdrücklich, dass du Einwände gegen das Eröffnen der Hauptverhandlung anbringen kannst.
Nein musste nur die Vollmacht unterschreiben das er die Akte bekommtKannst Dir einen anderen Anwalt suchen? Dieser hat offensichtlich wenig Nutzen, oder hat er für die erstberatung schon Geld genommen?
Sowas tut echt weh
Ja, kannst du. Aber ohne fachliche Hilfe würde ich das nicht machen.Also kann ich selber ein Schreiben aufsetzen und es einreichen?
Und hast du die Akte gelesen bzw. mit deinem Anwalt besprochen?Nein musste nur die Vollmacht unterschreiben das er die Akte bekommt
Hast du de
Und hast du die Akte gelesen bzw. mit deinem Anwalt besprochendurch die Vollmacht
Durch die Vollmacht kann er die Akte jetzt anfordern,soll wohl die Woche noch kommenUnd hast du die Akte gelesen bzw. mit deinem Anwalt besprochen?
Im Schreiben steht ja ausdrücklich, dass du Einwände gegen das Eröffnen der Hauptverhandlung anbringen kannst.
Geschichten aus dem Murphywald.Nein, ich mache ihnen aber keine unrealistische Hoffnungen und lotse sie nicht zu sinnlosen Zahlungen.
Dann aber bitte keine Zeit verlieren.Durch die Vollmacht kann er die Akte jetzt anfordern,soll wohl die Woche noch kommen
Geschichten aus dem Murphywald.
Meine mpu Beraterin hat heute gesagt das es besser wäre auf 15 Monate abstinenz zu gehen
Der Strafbefehl wurde heute abgelehnt
Ich kann von meiner persönlichen Erfahrung berichten:Moin Moin .
Bei mir gibt es auch Neuigkeiten.
Der Strafbefehl wurde heute abgelehnt, werde wohl in den nächsten Tagen Post bekommen mit den Termin zur Hauptverhandlung.
Zudem sagt mein anwalt das ich keine Speerfrist zu befürchten habe ,was ich aber irgendwie nicht ganz glauben kann .
Ich lass mich überraschen.
Meine mpu Beraterin hat heute gesagt das es besser wäre auf 15 Monate abstinenz zu gehen da wohl viele durchfallen mit 12 .
Warum war deine mpu erst 1jahr nach der sperrfrist?Ich kann von meiner persönlichen Erfahrung berichten:
Ich musste auch 15 Monate machen bei 2.4 Promille
Es heißt in den Vorschriften 6 Monate nach Abschluss stationärer Therapie und 12 Monate nach Abschluss ambulanter Therapie.
Da die 12 Monate nach Abschluss der ambulanten Reha nicht „voll waren und ich 15 Monate nachweisen konnte hat sich die Gutachterin zufrieden gegeben aber nachgefragt warum ich nicht 12 Monate nach Abschluss der Therapie eingehalten habe ( ich war schon 8 Monate trocken bevor der Antrag genehmigtest und ich einen Therapie Platz hatte).
Ich hatte 10 Monate Sperrfrist und ca. 1500 Euro Geldstrafe- der Führerschein wurde sofort eingezogen . Allerdings war die Sperrfrist „egal“ da ich nach Ablauf der Sperrfrist noch lange nicht die Auflagen zur MPU erfüllt hatte. Die MPU war erst ein Jahr nach Ablauf der Sperrfrist.
Bei dem BAK wird von Abhängigkeit ausgegangen und Therapie wird gerne gesehen.
Ich habe nach der Tat direkt einen Termin bei der suchtberatung gemacht, diese haben mir alle Adressen die ich brauchte gegeben ( Abstinenz Kontrolle, verkehrspsychologe, Selbsthilfe Gruppe ).
Dir Kosten für einen Anwalt hätte ich mir sparen können, der wollte nur Geld verdienen. Am Ende kann ich mit dem Urteil noch „zufrieden“ sein, weniger Sperrfrist hätte eh nichts gebracht, um die MPU wäre ich auch bei dem BAK nicht herum gekommen, was hätte der also ausrichten sollen ?
Liebe Grüße Wolke