Hallo Mariahh,
nimm die MPU in Angriff. Kassiere ein negatives Gutachten oder höre einfach auf die User im Forum. Ich spreche aus Erfahrung. Immerhin habe ich 3mal die MPU absolviert. Beim ersten mal negativ (da war ich blauäugig wie Du auch und wollte nicht mehr warten), die anderen beiden mal positiv. Was ich mir vorstellen könnte, weil Du nur 1mal auffällig wurdest, trotz der hohen BAK für eine Frau könntest Du es wagen mit 6 Monaten AB-Nachweis zur MPU zu gehen. Wenn die Zeit drückt, dann wirst Du um Haarproben nicht herum kommen. Das schöne an einer Haarprobe ist, sie verkürzt die Wartezeit um ganze 3Monate. Wenn Du morgen eine Haarprobe abgibst (rein theoretisch) dann gilt die Laboranalyse für 3 Monate rückwirkend. Dann wäre in 3 Monaten eine erneute Haarprobe fällig. Danach könntest Du die MPU probieren. Dazu musst Du beim GA aber wirklich überzeugen können. Deine Verhaltensänderung musst Du haarklein aufzeigen können. Glaubs. Die MPU ist ein Geschäft das gewissen Regeln folgt. Eine Regel ist im Almanach/ der Fiebel für die GA und den Arzt festgeschrieben. Diese ist in den Begutachtungsleitlinien festgeschrieben und nennt sich AB-Nachweise.
P.S. Gefärbte Haare sind eigentlich kein Grund die Haarprobe nicht durchzuführen. Zur Haaranalyse sind auch (sofern vorhanden) Achselhaare und Schamhaare zugelassen.
nimm die MPU in Angriff. Kassiere ein negatives Gutachten oder höre einfach auf die User im Forum. Ich spreche aus Erfahrung. Immerhin habe ich 3mal die MPU absolviert. Beim ersten mal negativ (da war ich blauäugig wie Du auch und wollte nicht mehr warten), die anderen beiden mal positiv. Was ich mir vorstellen könnte, weil Du nur 1mal auffällig wurdest, trotz der hohen BAK für eine Frau könntest Du es wagen mit 6 Monaten AB-Nachweis zur MPU zu gehen. Wenn die Zeit drückt, dann wirst Du um Haarproben nicht herum kommen. Das schöne an einer Haarprobe ist, sie verkürzt die Wartezeit um ganze 3Monate. Wenn Du morgen eine Haarprobe abgibst (rein theoretisch) dann gilt die Laboranalyse für 3 Monate rückwirkend. Dann wäre in 3 Monaten eine erneute Haarprobe fällig. Danach könntest Du die MPU probieren. Dazu musst Du beim GA aber wirklich überzeugen können. Deine Verhaltensänderung musst Du haarklein aufzeigen können. Glaubs. Die MPU ist ein Geschäft das gewissen Regeln folgt. Eine Regel ist im Almanach/ der Fiebel für die GA und den Arzt festgeschrieben. Diese ist in den Begutachtungsleitlinien festgeschrieben und nennt sich AB-Nachweise.
P.S. Gefärbte Haare sind eigentlich kein Grund die Haarprobe nicht durchzuführen. Zur Haaranalyse sind auch (sofern vorhanden) Achselhaare und Schamhaare zugelassen.