Abstinenzbelege

Andi18

MPU Profi
Liede @Nancy
War beim VP, er meinte sieht alles gut aus, selbst wenn 1-2 Monate der AN fehlen, es dennoch zu meistern ist.

Hatte die FAQs hier die letzten Wochen gelesen bzgl. Gefährdung - Missbrauch, auch bzgl. Hypothesen-Einteilung (A3..)
So hatte es sich in mir gefestigt, den Begriff „Missbrauch“ bloß nicht zu nennen, um nicht darin, sondern in Gefährdung kategorisiert zu werden.
In diesen FAQs zur Vorbereitung taucht im Punkt 2 das auch auf. lt. Literatur ist A3 auch divers beschrieben in diesem Punkt, beides fällt erstmal in A3.

Mein VP fragte exemplarisch, wie ich meine Problematik nachträglich kategorisieren würde - leicht-mittel-schwer. Schwer soll Abhängigkeit sein. Meine Aussage: vorderes Mittel.
Er war dann schockiert und meinte bei 1,6 ist das schon schwerer Missbrauch. Leichter Missbrauch sieht er bereits ab 0,3.
Grad diese Verinnerlichung mit der Vermeidung des Begriffs Missbrauch ist wohl falsch?
Hab Angst durch mögliche Begriffsglaubereien alles zu verbocken.

Das missbräuchliche Verhalten hat wohl nichts mit der Kategorie "Missbrauch" zu tun? Daß der Alkohol für etwas missbraucht wurde ist logisch.
vlt ist es besser auf das gar nicht zu achten und einfach dann "Frei-Schnauze", also analog FB? (obwohl ich den selbst geschrieben hab, kann ich mir das alles nicht merken, bin das Lernen nicht mehr gewöhnt :smiley252::smiley2204:..

Gibts denn für die MPU noch weiteres theoretisches Wissen zu erlernen, was man abgefragt wird?
(Aufbau, Abbau, Berechnung ist mir klar).
 

sammski

Stamm-User
Hallo Andi18,

Naja im weiteren Sinne ist Alkohol immer Missbrauch, das ist doch Auslegungssache.
"Er" ist doch gesellschaftlich integriert und somit eine Prohibition wohl eher ausgeschlossen.
Nein, mal im Ernst, dein VP tendiert vllt in eine eher krasse Sichtweise. "Alkoholverbot in Deutschland" ist wohl seine Sichtweise, die auch einerseits evtl. berechtigt ist.

Hatte auch 1,62 bei meiner Fahrt mit dem Auto wohlgemerkt, also knapp drüber, aber war eben so.

Natürlich könnte dein VP bei 0,3 von Missbrauch ausgehen, ob schwer oder leicht sei egal, das Wort Missbrauch steht im Raum.
Aber irgendwo sollte man eben mal die Kirche im Dorf lassen und abwägen können, was wirklich schwer relevant ist und was nicht.
Immerhin beginnt bei uns im Lande die Schuldfähigkeit bei 0,3 (im Falle eines Unfalls o.Ä.) , soweit es mir bekannt ist.

Als VP muss er trotzdem irgendwo private und allgemein anerkannte Richtwerte trennen können, sonst macht das doch langfristig keinen Sinn.

Und wegen Shampoo und sonst iwas, brachst du dir keine Sorgen machen, dass wird nicht so aufgenommen wie es manchmal scheint^^ Haare sind keine Schleimhäute etc., das wäre heftig, in diesem Sinne, schönen Sonntag noch ;)
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich schließe mich da "sammski" an. Missbrauch ab 0,3‰? :smiley2204:
Was käme denn dann in der Kategorie "leicht" infrage? Alles bis 0,1‰?
think.gif


In der Tat ist die Einstufung Missbrauch in der MPU anders zu bewerten als die eigene Aussage man habe den Alk. missbraucht. Ein Paradoxon...
Gibts denn für die MPU noch weiteres theoretisches Wissen zu erlernen, was man abgefragt wird?
(Aufbau, Abbau, Berechnung ist mir klar).
Bei einer AB-Angabe ist das eher hinfällig.
Es schadet aber nicht wenn du dich mit allem ein wenig auskennst...
 

Andi18

MPU Profi
Hallo, bräuchte einen Ratschlag zum juristischen Ablauf.
Meine vorgeworfene TF wurde nicht von Zeugen bestätigt. Lt Ermittlungsakte hat es diesen Zeugen nicht gegeben. Die Tage kam der SB mit Möglichkeit zum Einspruch, dort ist ein neuer Zeuge genannt. Hatte immer die Hoffnung dass eingestellt wird.
Lebe AB, habe bisher 2 HA

Was würdet ihr raten, Einspruch einlegen? Erfolgsaussicht bin ich mir nicht mehr sicher, Zeit gewinnen wäre dann der Nutzen.
Ich weiß dass zeitliche Abläufe schwer vorher gesehen werden können..
Wann würde vermutlich der Gerichtstermin sein?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Andi18,

wann es zum Gerichtstermin käme ist nicht vorauszusagen. Das kommt ja immer auf die Auslastung der Gerichte an und jetzt in Coronazeiten....

Ob ein Einspruch sinnvoll wäre ist ebenfalls schwer abzuschätzen. Hast du denn nähere Infos über diesen "neuen Zeugen"?
Wie du selbst schreibst wäre es im Hinblick auf Zeitgewinnung eine Option (ein Einspruch kann ja auch vor einer Verhandlung wieder zurückgezogen werden)..
 

Andi18

MPU Profi
Einspruch ist eingelegt und Akten nochmals angefordert. Leider hatte mein RA nicht die Zeiten ausgereizt und gleich gehandelt, aber egal.
Vor Januar passiert nichts mehr. Anfang Feb ist die 3.HA.

aber was anderes. Ist das normal? Bei mir setzt eine massive Nervosität ein.
Aufgrund der vergangenen Zeit ist eine gewisse Routine eingetreten, was natürlich AB und die gewonnenen Vorteile angeht, die ich nie wieder missen möchte. Der Bezug zum Alk ist gänzlich weg und die Schwere des damaligen Vorfalls i-wie im Laufe der Zeit nicht mehr so präsent, so die innere Angst diesen zu sehr zu verdrängen und verniedlichen (mir fällt grad kein anderer Begriff ein). Kennst Du das Gefühl und diese Angst dies, weil es mittlerweile „Routine“ ist, nicht derart euphorisch vermittelt zu bekommen?
 

Andi18

MPU Profi
6. Haben Sie bereits früher im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind aufgefallen?

Ja, am 1.11.17 bin ich mit 0,86 ‰ mit dem Fahrrad verunglückt. PS: habe noch nicht geprüft, ob dies in der FS-akte überhaupt steht.

Das Verfahren wurde allerdings nach meiner schriftlichen Stellungnahme, nicht gefahren zu sein, eingestellt. Somit galt dieser Vorgang für mich als nicht existent. Nachdem ich es bereits gewohnt war, bewusst keine Ausfallerscheinung wahrgenommen hatte, fühlte ich mich mit der juristischen Entscheidung bestätigt.
Leider hatte ich zu diesem Zeitpunkt nicht bemerkt, dass bereits die Trinktoleranz vorangeschritten war. Es fehlte das Wissen und die Einsicht die Gründe des Konsums weiter zu erörtern.
@Nancy bin nochmal massiv an meinem FB dran, den zu lernen/studieren.
Hierbei sicherheitshalber die Frage zu diesem Punkt. Für den Fall, daß dieser leidige Vorgang vermerkt ist, hältst das so argumentativ für schlüssig? Gibts Fallstricke bzw. besonderes zu beachten? inwiefern wird vermutlich ein GA diesen Punkt besonders "ausschlachten"?
Hatte mir dabei wirklich nichts gedacht und es als Willkür empfunden.
 

Andi18

MPU Profi
@Rübezahl Du hast Dich doch bei mpu-alarm beraten. Ich bin in Begriff ebenso zu wechseln, obwohl ich mit Aufarbeitung etc. durch bin. Er befürwortet nach erster Info ebenfalls KT und halte ihn einfach für realistischer. Sein Blog ist gigantisch.
Wie ging denn die "offizielle" Zusammenarbeit bei Dir los? Bei mir würde diese Basisaufarbeitung nicht mehr anfallen. Thema KT habe ich mich aus den Infos hier im Forum sehr intensiv auseinander gesetzt.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Andi,

aber was anderes. Ist das normal? Bei mir setzt eine massive Nervosität ein.
Aufgrund der vergangenen Zeit ist eine gewisse Routine eingetreten, was natürlich AB und die gewonnenen Vorteile angeht, die ich nie wieder missen möchte. Der Bezug zum Alk ist gänzlich weg und die Schwere des damaligen Vorfalls i-wie im Laufe der Zeit nicht mehr so präsent, so die innere Angst diesen zu sehr zu verdrängen und verniedlichen (mir fällt grad kein anderer Begriff ein). Kennst Du das Gefühl und diese Angst dies, weil es mittlerweile „Routine“ ist, nicht derart euphorisch vermittelt zu bekommen?
ich denke dem GA geht es weniger darum etwas "euphorisch" vermittelt zu bekommen, sondern mehr darum dass es nachhaltig ist. Wenn es bei dir zur Routine geworden ist spricht das ja eher dafür....

Hierbei sicherheitshalber die Frage zu diesem Punkt. Für den Fall, daß dieser leidige Vorgang vermerkt ist, hältst das so argumentativ für schlüssig? Gibts Fallstricke bzw. besonderes zu beachten? inwiefern wird vermutlich ein GA diesen Punkt besonders "ausschlachten"?
Hatte mir dabei wirklich nichts gedacht und es als Willkür empfunden.
Es ist schwer vorauszusagen ob ein GA da näher drauf eingeht, oder es nicht weiter erwähnt.
think.gif

Es wäre natürlich einfacher wenn wir wüssten ob davon etwas in der Akte vermerkt ist.
Aber um ein wenig zu beruhigen: deine Antwort in Frage 6 klingt durchaus nachvollziehbar :smiley138:
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
@Rübezahl Du hast Dich doch bei mpu-alarm beraten. Ich bin in Begriff ebenso zu wechseln, obwohl ich mit Aufarbeitung etc. durch bin. Er befürwortet nach erster Info ebenfalls KT und halte ihn einfach für realistischer. Sein Blog ist gigantisch.
Wie ging denn die "offizielle" Zusammenarbeit bei Dir los? Bei mir würde diese Basisaufarbeitung nicht mehr anfallen. Thema KT habe ich mich aus den Infos hier im Forum sehr intensiv auseinander gesetzt.
Möchte nicht missverstanden werden, wenn nun jemand denken sollte ich möchte Werbung betreiben-ist nicht so. Will aber auf die Frage antworten.
- es sind Fixpreise, egal wie schwer oder leicht der Fall ist oder was für Vorbildung vorhanden sind
- Anfrage, Telefonat (Rückruf), paar Dokumente zum bearbeiten und lesen...
- die eigentliche Arbeit dann immer mit kurzfristigen Wunschterminen per videochat jeweils ca 1,5 h. das war ehr brauchbar für mich, auch wenn ich erst spät abends konnte
- mir hat es sehr geholfen. Das Konzept ist (wie du evt schon weißt) ein ganz anderes als das bei Gruppenkursen. für mich sehr effizient.
- sehr glaubwürdig und authentisch ...
 

Andi18

MPU Profi
@Nancy habe von meinem VP Anfang letzter Woche eine Teilnahmebestätigung erhalten. Diese klingt erst mal nicht schlecht.
Es seien weitere Termine geplant, was aber so nicht stimmt, aber naja. Lediglich wenn der Termin steht, werd ich mich kurz vorher nochmal mit ihm "auffrischen", aufgrund dieser vorher genannten Routine.
Ist es Deiner Erfahrung nach gut, so eine Bestätigung mit abzugeben oder kann es "versteckte" Formulierungen geben, wie bei einem Arbeitszeugnis?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Andi,

selbstverständlich ist es gut wenn die Bescheinigung des VP mit abgegeben wird, es sei denn es stehen nur negative Sachen darin was die Einsicht und Verhaltensänderung etc. angeht...
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Was ich nicht verstehe:

Wieso stellt dir dein VP eine Teilnahmebestätigung aus wenn noch weitere Termin geplant sind? Hattest du ihn darum gebeten?

Und hierzu:

PS: mir fällt generell auf, je mehr ich bei anderen Threads lese, umso mehr projiziere ich irrsinnigerweise auf mich, und lass mich verunsichern.
Da du ja auch in einem anderen Forum sehr aktiv bist wundert mich das nicht... ;)
 

mako24

Benutzer
Hi Andi,
Interesse an PN hier? könnten das eine oder andere Detail besprechen oder vergleichen ohne unsere Threads "aufzublähen"...
 

noLappen

Benutzer
Hallo Andi,
Jetzt das ist ein sehr wichtiger Punkt.
Mein VP fragte exemplarisch, wie ich meine Problematik nachträglich kategorisieren würde - leicht-mittel-schwer. Schwer soll Abhängigkeit sein. Meine Aussage: vorderes Mittel.
Er war dann schockiert und meinte bei 1,6 ist das schon schwerer Missbrauch. Leichter Missbrauch sieht er bereits ab 0,3.
Grad diese Verinnerlichung mit der Vermeidung des Begriffs Missbrauch ist wohl falsch?
Hab Angst durch mögliche Begriffsglaubereien alles zu verbocken.
@Nancy,
Kannst du mich für PN's bitte auch freischalten?
Ich denke, dass ich hier dem Andi gut weiterhelfen könnte.
 

noLappen

Benutzer
Hallo Andi,
wie versprochen, hier noch mein "heißer" Tipp für dich:
Bei mir kam die Frage auf "Wie würden Sie sich bezüglich Ihres Umgangs mit Alkohol einordnen? Genusstrinker - Gelegenheitstrinker - alkohlgefährdet - missbräuchlicher Trinker - alkoholabhängig?"

Da ich darlegen konnte, dass ich "nur" die letzten 6 Monate vor der TF vermehrt getrunken hatte, hätte ich "alkoholgefährdet" antworten sollen, habe aber "Gelegenheitstrinker" gesagt.
Bei 1-2 Jahren stärkeren trinkens wäre man aber bereits schon "missbräuchlicher Trinker". Du muss selbst für dich entscheiden was du dann beim GA sagst, was zu dir passt.

Hierzu schrieb der Gutachter folgendes in der Zusammenfassung:
"Herr ... hat seinen Umgang mit Alkohol und die Ursachen seiner Trunkenheitsfahrt ohne fachliche Unterstützung aufgearbeitet. Sein Problembewusstsein erwies sich als nicht besonders tiefgehend, kann aber als noch ausreichend erachtet werden."

Auch gab es noch folgende Frage:
"Wie würden Sie sich auf einer Skala von 0 (kein Interesse an Alkohol) bis 100 (Alkoholabhängig) einordnen" --> hab ich mit 10 beantwortet.
"Ab welchem Skalenwert wird es denn aus Ihrer Sicht problematisch?" --> hab mit 50 geantwortet, sollte aber eher 30 sein.

Ausserdem solltest du noch die "verkehrsrelevanten Promillegrenzen" kennen.

Ich hoffe, dass ich dir damit etwas helfen konnte. :smiley711:
 
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