Guten Tag zusammen,
vorab möchte ich für dieses Forum danken,. Ich denke, so können vielen Menschen vorab einige Fragen beantwortet werden !
Meine Frage:
Ich muss zur MPU, folgendes steht im Schreiben der Führerscheinstelle geschrieben:
...Sie erhalten daher gemäß §11 Abs. 3 Ziff.5 FeV i.V. mit §13 Ziff. 2a) 2. Halbsatz FeV. die Anordnung...
Ausschnitt:
...Insbesondere ist zu prüfen ob die Zweifel an der charakterlichen Eignung, aufgrund der aktenkundigen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, ausgeräumt werden können und ob zu erwarten ist, ob Sie auch künftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen werden. Des Weiteren ist die Frage zu klären ob zu erwarten ist, dass Sie auch künftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werden und ob als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums bzw. möglichen Alkoholmissbrauchs Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen....
Verfolge ich nun mal den Paragraphen 13, steht geschrieben:
2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmißbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmißbrauch begründen
Meint ihr, dass ich einen Nachweis der Abstinenz erbringen muss ?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar ! :smile:
Liebe Grüße
Frank1987
vorab möchte ich für dieses Forum danken,. Ich denke, so können vielen Menschen vorab einige Fragen beantwortet werden !
Meine Frage:
Ich muss zur MPU, folgendes steht im Schreiben der Führerscheinstelle geschrieben:
...Sie erhalten daher gemäß §11 Abs. 3 Ziff.5 FeV i.V. mit §13 Ziff. 2a) 2. Halbsatz FeV. die Anordnung...
Ausschnitt:
...Insbesondere ist zu prüfen ob die Zweifel an der charakterlichen Eignung, aufgrund der aktenkundigen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, ausgeräumt werden können und ob zu erwarten ist, ob Sie auch künftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen werden. Des Weiteren ist die Frage zu klären ob zu erwarten ist, dass Sie auch künftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werden und ob als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums bzw. möglichen Alkoholmissbrauchs Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen....
Verfolge ich nun mal den Paragraphen 13, steht geschrieben:
2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmißbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmißbrauch begründen
Meint ihr, dass ich einen Nachweis der Abstinenz erbringen muss ?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar ! :smile:
Liebe Grüße
Frank1987