Alkohol Fahrt vor rund 9 Jahren seit dem EU FE die jetzt ungültig ist, jetzt MPU

Nancy

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Hallo wolfia,

es ist durchaus möglich, sich selbst eine Auskunft aus dem VZR zu besorgen....


http://www.kba.de/nn_125476/DE/Zentr...rmular_pdf.pdf


Ist das sonst schlimm wird mich der GA dazu befragen?


Schwierig zu beantworten....
Streng genommen kann dich der GA zu allen Dingen befragen, die in deiner Akte stehen. Wäre halt wichtig zu wissen, ob es wirklich "nur" eine Alk.fragestellung wird...

Ich meiner Akte ist eine Anzeige wegen Nötigung und Verkehrsgefährdung aus dem Jahre 2000.

Was ist denn damals genau passiert?
 

wolfia

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Vielen Dank für den Tip mit VZR.

Tja ich wurde beschuldigt einen Kleinbus aus gebremst zu haben. Das Verfahren wurde aber eingestellt weil ich nicht der Fahrer sondern nur der Halter des KFZ war. Aber so wie es aussieht finde ich die Unterlagen von damals nicht mehr. Das Gericht habe ich mal angeschrieben die haben sich aber auch nicht bei mir gemeldet.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Am besten warten wir erstmal den Auszug aus dem VZR ab, wenn da nix drin steht, hast du "nur" eine Alk.fragestellung und der GA wird dich dann auch "nur" dazu befragen....
 

wolfia

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Werden nun eigentlich wenn man mit kt zur MPU geht Leberwerte Erhoben. Und sollte ich dann mal Vorher beim Arzt meine prophylaktisch checken lassen? Oder braucht man das nicht!? Habe im Netz unterschiedliche antworten gefunden.
 

Pfohli

MPU Profi
Werden nun eigentlich wenn man mit kt zur MPU geht Leberwerte Erhoben. Und sollte ich dann mal Vorher beim Arzt meine prophylaktisch checken lassen? Oder braucht man das nicht!? Habe im Netz unterschiedliche antworten gefunden.
bei der Alkohol MPU wird dir Blut abgezapft ja.
es schadet daher nicht sich zumindest einmal(besser wäre in Abstand von 4-6Wo) sich die LW vom Hausarzt ziehen zu lassen.
Benötigt werden der GGT,GPT und der GOT Wert. Empfohlen wird auch sich den CDT Wert(kostet aber ca.30€ extra) ziehen zu lassen.

Wie wichtig LW zur Vorlage bei der MPU sind wird unterschiedlich gesehen.
Einige MPI legen großen Wert drauf andere wieder eher weniger.

Schaden tut es bestimmt nicht sich diese im Vorfeld testen zu lassen,sie könnten ja auch aus einen anderen Grund(Krankheit,Medikamente..)erhöht sein.
So kommst du nicht in Erklärungsnot sollte dies der Fall sein.

Gruß Pfohli
 

wolfia

Benutzer
Hallo,

so heute war nun der Gelbe Brief von Landreatsamt im Briefkasten mit meiner mpu Anordnung. Diese habe ich bis Anfang Januar vorzulegen.

So jetzt kommt aber freude auf, doppelte Fragestellung.

- TF
- FoF mit EU Führerschein

So eigentlich sagte mir die SB es wird nur Alkohol Fragestellung aber was die Aussage wert war habe ich ja jetzt schwarz auf weiss.

So nun zum Thema mir war zu keiner Zeit bekannt das der EU Führerschein nicht gültig war. Weil in etlichen Kontrollen nie einer was an dem Schein auszusetzen hatte. Bis auf die letzte Kontrolle. Wenn ich hätte Schwarz fahren wollen hätte ich keinen cz Füherschein für viel Geld machen müssen, das hätte ich einfacher haben können. Als mir der Umstand bekannt wurde habe ich sofort wieder den D FE beantragt. Soll heisen das es dazu nicht gekommen wäre wenn mir die Rechtssprechung bekannt gewesen wäre. Schliesslich war der CZ FE bis zur Umsetzung der 3 Eu Führerschein Richtlinie auch schwammig.

Die frage ist nun ob das zu dieser Fragestellung ausreichend ist oder wie muss ich nun da rangehen?

Freue mich auf eure antworten.

Danke.
 

Max

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Die frage ist nun ob das zu dieser Fragestellung ausreichend ist oder wie muss ich nun da rangehen?
Laut Rechtssprechung bist du ohne gültigen FS in Deutschland gefahren, deine Begründung hast du ja schon erwähnt.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Und du meinst meine Begründung ist zu dieser Thematik bereits ausreichend?
Sinngemäß Ja, solltest die Angelegenheit noch etwas umfangreicher umschreiben ... mehr gibts ja zum FoF ja nicht zu sagen, oder gibts noch andere aktenkundige Verkehrsverstöße ?
Vergiss aber nie ... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
 

wolfia

Benutzer
Danke Max,

OK wenn das so reicht kein Thema ausschmücken kann ich das natürlich. Weitere Verstöße gibt es nicht. Und eben das die Unwissenheit nicht vor Strafe schützt macht mir ja Kopfzerbrechen. Aber wenn das so ungefähr passt bin ich schon mal zufrieden. Eben was soll ich auch sagen es war so. Geschichten kann ich schlecht erzählen. Die Tatsachen und Fakten liegen mir besser. Und sonst gibt ra bezüglich der FoF keine gefährlichen Rückfragen wo ich aufpassen muss?

Gruß
 

wolfia

Benutzer
Hallo noch mal ich bin jetzt etwas verunsichert. Also auf dem Schreiben der FB steht auf der ersten Seite, die TF von 2004, sowie FOF von diesem jahr. Dann aufgrund dieser Tatsachen bla bla.

Dann auf der nächsten Seite ein Kasten und da steht folgendes drin:

-----------------------------------------------------------------------

Sie werden gebeten bis 04.01. ein MPU Gutachten vorzulegen.

Folgende Fragestellung wird hinsichtlich der Kraftfahreignung im Gutachten zu beantworten sein:

"Ist zu erwarten, dass Herr Albrecht auch zukünftig ein Kfz unter
Alkoholeinfluss führen wird und / oder liegen als folge eines
unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere führen
eines kfz der Gruppe 1 in Frage stellen?"

------------------------------------------------------------------------------

So ist das nun eine einfache oder doppelte Fragestellung?

Wäre schön wenn ihr mich aufklären würdet?

Danke.
 

Max

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So ist das nun eine einfache oder doppelte Fragestellung?
Das ist eindeutig eine einfache Fragestellung (Alkohol), an diese wird sich dein MPI und Gutachter halten müssen.

Bei einer zusätzlichen verkehrsrechtlichen MPU, hätte der Zusatz wie folgt lauten müssen ...

“Ist zu erwarten, dass Herr A. auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?”

Alles klar ? :smiley138:
 

Max

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OK, super danke Max. Darf ich mir zum Gespräch einen Leitfaden mitnehmen oder ist das schlecht?
Das ist in der Regel kein Problem. Vor dem Gespräch lediglich den GA informieren, dass du eigene Stichpunkte verwenden möchtest.
Hast du dir aber deinen FB sinngemäß und ausreichend "inhaliert", solltest du dort keine Aufzeichnungen benötigen ... die dienen dann lediglich in der Tasche als Sicherheit. :smiley138:
 

wolfia

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Genau denn will ich mir auch entsprechend rein tun, aber für die innere Sicherheit würde ich mir das gerne Ausdrucken und mitnehmen. MPU habe ich nun auch bezahlt jetzt heißt es auf Termin warten.
 

wolfia

Benutzer
Achso noch etwas von den Zeiten ist es nun so:

Sie führten am 11.09. gegen 4.45 Uhr ein Kfz im allgemeinen Straßenverkehr obwohl Sie infolge Alkohol bla bla.
Eine bei Ihnen am 11.09. um 6.24 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Bultalkoholkenzentration von 1,80 Promille.

Haut das dann so mit den Trinkmengen noch hin oder?

Und noch eine frage bei dem Reaktionstest brauche ich da beide Hände oder geht das mit einer und den Füßen? Ich habe mir beim Sport den rechten Arm gebrochen und denke das ich den nicht so richtig einsetzen kann. Habe schon mal mit AVus gesprochen die meinten muss man sehen. Ich hoffe nur das wird kein Nachteil für mich.

Vielen Dank Wolfia
 
Zuletzt bearbeitet:

Max

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Haut das dann so mit den Trinkmengen noch hin oder?
Wenn ich das hier lese ....
2. Was und wie viel haben Sie am Tattag insgesamt getrunken?
(Genaue Angaben in Sorte, Menge, Trinkzeit)

Ich habe an dem Abend in der Disco 6 Glas Weißwein 0,25 getrunken in der Zeit von 23.30 bis 3.30 Uhr.
... scheint ihr euch mit der Trinkmengenberechnung nicht wirklich beschäftigt zu haben :smiley2204:
Deine 6 Glas Weißwein entsprechen 15 TE, dass wäre lediglich ein Trinkaufbau von 1,5‰ (du hattest 1,8‰) ... der Trinkabbau ist hier noch gar nicht berücksichtigt !

Und noch eine frage bei dem Reaktionstest brauche ich da beide Hände oder geht das mit einer und den Füßen?
Beim TÜV musste ich für eine C-Klasse 3 Tests absolvieren, gebraucht habe ich nur eine Hand.
Die Aussage der AVUS ... "... muss man sehen", ist ja nicht unbedingt informativ.
 

wolfia

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Also dann gehe ich mal mit 8 Weißwein 0,25 ran, dann müsste es aber gut reichen oder? Da ich nun die genauen Zeiten habe. War der Trinkbeginn 0.30 Uhr Trinkende dann 4.00 Uhr.

Und mit dem Reaktionstest lass ich mich mal Überraschen aber wenn es bei dir mit einer Hand funktioniert hat sollte das bei mir ja auch gehen.
 

Max

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Also dann gehe ich mal mit 8 Weißwein 0,25 ran, dann müsste es aber gut reichen oder? Da ich nun die genauen Zeiten habe. War der Trinkbeginn 0.30 Uhr Trinkende dann 4.00 Uhr.
Die Trinkmengenberechnung erfolgt im Zeitpunkt des Trinkbeginns bis zur Blutentnahme. Laut Profil-FB war die Blutentnahme um ca. 5°° Uhr.
In der Berechnung gehe ich mal davon aus, dass du nicht zum TÜV gehst (andere Berechnung).

Nach Berücksichtigung oben genannter Ausgangspunkte, reicht deine Trinkmenge immer noch nicht aus.
Wie rechnest du das ?
 
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