Hallo wolfia,
es ist durchaus möglich, sich selbst eine Auskunft aus dem VZR zu besorgen....
http://www.kba.de/nn_125476/DE/Zentr...rmular_pdf.pdf
Schwierig zu beantworten....
Streng genommen kann dich der GA zu allen Dingen befragen, die in deiner Akte stehen. Wäre halt wichtig zu wissen, ob es wirklich "nur" eine Alk.fragestellung wird...
Was ist denn damals genau passiert?
es ist durchaus möglich, sich selbst eine Auskunft aus dem VZR zu besorgen....
http://www.kba.de/nn_125476/DE/Zentr...rmular_pdf.pdf
Ist das sonst schlimm wird mich der GA dazu befragen?
Schwierig zu beantworten....
Streng genommen kann dich der GA zu allen Dingen befragen, die in deiner Akte stehen. Wäre halt wichtig zu wissen, ob es wirklich "nur" eine Alk.fragestellung wird...
Ich meiner Akte ist eine Anzeige wegen Nötigung und Verkehrsgefährdung aus dem Jahre 2000.
Was ist denn damals genau passiert?