So, nach kurzer Abwesenheit werde ich jetzt wieder vermehrt anderen Nutzern versuchen zu helfen. Gerne möchte ich meine Erfahrungen über meinen Fall in diesem abschließenden Post zu meinem Thema zusammenfassen, in der Hoffnung anderen Usern wichtige Infos zu geben.
Mein Fall: Tf mit Unfall ohne Fremdschaden daher verurteilt nach §316 Stgb,
BAK: 1,26 Promille
Tatort: Bundesstr. in Niedersachsen
Zeit: Sonntag 12.6.22 3.15 Uhr AAK 1,34 / BAK um 4.38 Uhr 1,26
Meine Person: 31 Jahre, wohnhaft in BaWü
Verfahrensablauf: Akteneinsicht durch Anwalt am 05.07.22 erhalten, Strafbefehl kam 13.10.22 und akzeptiert, wurde bereits am 13.09.22 durch den Richter mit einer Sperrfrist von noch 8 Monaten ab 13.9.22 erteilt, gesamte Sperrfrist somit 11 Monate! Zzgl.: einer Gesamtstrafe von knapp 2500 € inkl. Auslagen für den Arzt!
Kosten des Unfalls: Eigenes Auto 24.000 €, Abschleppdienst 1000 €, Vollkasko zahlt bei über 1,1 Promille natürlich nicht!
Nach meiner Tf habe ich knapp 2 Monate keinen Alkohol getrunken in dieser Zeit habe ich mich erkundigt was auf mich zukommt (hauptsächlich in diesem Forum)! In dieser Zeit hab ich auch einen neuen 1. Hilfekurs besucht sowie einen Sehtest für den Führerschein gemacht.
Vom 4.11 - 25.11 habe ich den Nordkurs (insges. 14 Std. )zur Sperrfristverkürzung beim TÜV Nord absolviert!
13.11.22: Ich habe meinen Neuantrag mit allen Unterlagen im Rathaus gestellt (unterscheidet sich von Stadt zu Stadt ob Rathaus oder direkt Fsst)
05.12.22: Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist beim Amtsgericht durch Vorlage der Teilnahmebescheinigung des Nordkurses.
23.12.22: Aufforderung der Fsst. zur Vorlage eines Medizinisch-psychologischen-gutachtens.
10.01.23: Stellungsnahme meiner Anwältin zwecks fehlerhafter MPU-Anordnung an die Fsst (enthalten Schreiben der Anwältin, 3x Leberwerte inkl. CDT-Wert, 1x HA und Teilnahmebescheinigung Nord-Kurs)
16.01.23: Fsst. nimmt MPU Anordnung zurück und stellt gleichzeitig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
17.01.23: Sende die Unbedenklichkeitsbescheinigung, sowie 3x Leberwerte, 1x HA ans Amtsgericht sowie ein Schreiben in dem ich meine Verhaltensänderung darlegte (Ziel=Sperrfristverkürzung ursprünglicher Antrag vom 5.12.22)
09.03.23: Amtsgericht akzeptiert eine Verkürzung der Sperrfrist um einen Monat, so dass die Sperrfrist nun am 12.04.23 endet.
zeitliche Dauer: Tattag zum Strafbefehl 4 Monate, Neuantrag bis Reaktion der Fsst. 6 Wochen, Antrag Sperrfristverkürzung bis zur Antwort des Gerichts 3 Monate!
Kosten (ohne Unfall): Strafe: 2500 €, Nordkurs 500 €, HA und Blutabnahmen 350 €, Neuantrag 270 €, Anwältin 2x 150 € Selbstbeteiligung Rechtsschutz = Gesamtkosten. ca.: 3920 €
Nun noch meine Meinung zu meiner Tf.:
Eigentlich wusste ich direkt 2 min nach meinem Unfall dass ich Schuld habe und ICH das Problem bin, daher habe ich auch selbst die Polizei gerufen und mich nie versucht rauszureden oder in dem Staat oder der Polizei Schuld zu suchen, dazu würde ich auch wirklich jedem hier raten, denn nur wenn man sein eigenes Problem und seine eigene Schuld erkennt kann man sich erfolgreich ändern. Aus diesem Grund konnte ich mich schnell an die Aufarbeitung machen und habe viel über mich gelernt und habe Dinge angepackt und geändert, im nachhinein bin ich in gewisser Weise froh über den Vorfall hat er mich doch zu einem besseren Menschen gemacht. Ich habe meinen Alkoholkonsum nachhaltig stark reduziert, wer weiß was ohne den Wegruf noch passiert wäre..
Meiner Meinung nach ist der Ablauf einer MPU Anordnung allerdings fraglich! Es kann doch nicht sein dass zwischen 1,1-1,6 Promille sozusagen frei entschieden wird? Es gibt Fälle in denen Betroffene ohne Ausfallerscheinungen keine MPU machen müssen, wiederum aber Personen in anderen Regionen sogar mit deutlichen bis leichten Ausfallerscheinungen zur MPU müssen. Nehme ich meinen Fall, ich hatte eine Anwältin die sich einsetzte und eine MPU Anordnung rückgängig machte (ich selbst habe mit einer MPU gerechnet und hätte sie auch nicht für falsch angesehen) mir geht es einfach um die Gleichberechtigung... ein anderer hätte vielleicht nicht die Möglichkeiten gehabt eine Stellungsnahme abzugeben bzw. zu fordern und wäre dann zur MPU.
Es kann nicht sein dass hier so unterschiedlich und uneinheitlich entschieden wird! 5 km Entfernung zu einer anderen Gemeinde kann hier entscheidend sein ob man zur MPU muss und so mit Vorbereitung ca. 2-3000 € investiert, zudem kommt der zusätzliche Zeitverlust bis zur Neuerteilung des Führerscheins (Arbeitsplatzverlust etc.) dazu!
Man ist Täter und hat misst gebaut, dafür wird man zurecht verurteilt (Geldstrafe, Sperrfrist)! Und in bestimmten Fällen muss man auch zurecht zur MPU eben weil man wahrscheinlich ein größeres Problem hat welches durch genannte Strafen nicht einfach eliminiert wird. Aber kann man hier nicht einfach und einheitlich agieren? Gerne auch deutschlandweit ab 1,1 oder 1,3 (wird of in Literaturen beschrieben) die MPU zur Pflicht machen. Dann hat jeder Gewissheit und jeder wird gleich behandelt, denn so wie es aktuell abläuft wird eben nachweislich nicht jeder Bürger gleich behandelt!
Zum Abschluss muss ich sagen, dass ich im Großen und Ganzen zufrieden bin wie es bei uns abläuft! Die Allgemeinheit wird geschützt und uns Tätern wird eine zweite Chance gegeben sich das Vetrauen wieder zu erarbeiten, ein Fahrzeug sicher führen zu können.
So sehe ich das Forum auch! Toll wie man hier Menschen die einen Fehler machten unterstützt ihr Leben zu einem besseren zu machen und so als Beifang die positive MPU mitnehmen zu können

! Ich warte nun noch auf die Antwort der Fsst meinen Führerschein am 12.04 abholen zu können.