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An der Grenze erwischt

Daraus hat er mir verkehrsgefährdendes Verhalten unterstellt und die Polizei wurde gerufen.
Unterstellt? Das war es, punktum. Nur weil du gedacht hast, du wirst durch gewinkt, gab dir das lange nicht das Recht, so zu fahren.
Auch wenn es für dich zu dem Zeitpunkt oder scheinbar auch jetzt noch anders aussieht.
Da kommst nicht raus ( ausser dein Beifahrer bestätigt eine andere geschichte, was schwer zu beweisen wird, da es sicher genügend Zeugen gab).

Fakt ist, du bist unter Drogen Einfluss gefahren. Dazu kommt Verkehrs Gefährdung. Das reicht für eine MPU und fahrverbot.
Dazu kommen dann noch die anderen singe mit der einfuhr von btm usw.. Da kommt vermutlich gut was zusammen.

Und egal ob du jetzt noch einen Mofa Schein kriegen würdest oder nicht - fe Entzug beinhaltet alle Klassen. Bringt also nichts.

Viel interessanter wären Infos zu deiner Person.
Wie alt? Probezeit? ( dann ist das thema auto fahren sowieso erledigt fürs erste)
Weitere vergehen usw.
Den Fragebogen ausfüllen, wäre erst mal wichtig.


Ein verbot des Führens von 'fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen' was dann halt Mofa und auch Fahrrad usw bedeutet wird wegen einer TF mit dem Auto sicherlich nicht angeordnet.

Wichtig:
Wegen der TF wirst du auch 1 Monat Fahrverbot bekommen und während diesen Monat darfst du auch MIT der Prüfbescheinigung kein MOFA fahren.
Es geht um fahren unter Drogen Einfluss, nicht Alkohol.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bist du bereits in Erscheinung getreten deswegen oder anderweitig?
Bist du auf Bewährung - dann ist es recht wahrscheinlich, daß dir dieser Vorfall das Genick bricht. Sollte aber dann auch klar sein.

Andernfalls bleibt dir nur der Gang zum Anwalt. Eine rechtaberatung wirst du hier nicht kriegen. Und das wäre auch nicht machbar, geschweige denn in Ordnung.

Ich glaube, es käme dann auf die Menge an usw.. Handel treiben und was es da nicht alles gibt. Dann wäre mindestens eine Geld und oder bewährungsstrafe im Raum.
Bzgl einfuhr meine ich, Geldstrafe oder haft bis zu 5 Jahren möglich.
Hierzu vlt einfach mal online zum Thema Strafrecht und drogen suchen.

Nein ich bin niemals wegen irgendetwas in Erscheinung getreten. Es waren wohl 48,6 g brutto, wir haben 40 g in verschiedenen Shops gekauft.
Deutet das nicht schon darauf hin, dass es nicht zum Handel bestimmt war? Es war alles unterschiedlich verpackt, und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Drogenhändler sich die Mühe machen würde, mehrere Shops zu besuchen und dann auch noch mit Gewinn weiterverkaufen kann.
 
Deutet das nicht schon darauf hin, dass es nicht zum Handel bestimmt war?
Wäre es für dich als Ermittler so einfach? Vlt war es hier und da ausverkauft oder sonst was? Möglich ist alles will ich damit sagen.
Ich weiß nicht mal, ob die Menge viel ist oder nicht :D

Eben deshalb solltest du zumindest schon mal mit einem Anwalt im Vorfeld sprechen.
Für gewöhnlich dauern solche Ermittlungen eine Zeit.
 
Und egal ob du jetzt noch einen Mofa Schein kriegen würdest oder nicht - fe Entzug beinhaltet alle Klassen. Bringt also nichts.
Die Mofa Prüfbescheinigung ist halt KEINE richtige Fahrerlaubnis und deswegen ist die bei einen FE Entzug nicht betroffen und man darf auch nach dem Entzug weiter Mofa fahren.
Auch kann man sich die Prüfbescheinigung auch noch nach den Entzug holen selbst innerhalb einer Sperrfrist und ohne MPU.

Anders bei einen Fahrverbot, das betrifft dann alle Kraftfahrzeuge also auch das MOFA .
 
Die Mofa Prüfbescheinigung ist halt KEINE richtige Fahrerlaubnis und deswegen ist die bei einen FE Entzug nicht betroffen und man darf auch nach dem Entzug weiter Mofa fahren.
Auch kann man sich die Prüfbescheinigung auch noch nach den Entzug holen selbst innerhalb einer Sperrfrist und ohne MPU.

Anders bei einen Fahrverbot, das betrifft dann alle Kraftfahrzeuge also auch das MOFA .
Ok. Hätte ich jetzt nicht erwartet.
 
Ja klar gibt es auch die möglichkeit das führen von Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu verbieten.
Was dann halt bedeutet Mofa UND auch das Fahrad darf nicht mehr benutzt werden, allerdings gibt es dafür sehr hohe hürden.
Da muß es schon mehrfache TF mit einen Fahrerlaubnisfreinen Fahrzeug gegeben haben.

Das trigt hier natürlich nicht zu.
 
Das es möglich ist, wusste ich. Auch das dies nicht mal eben so erfolgt.
Kontrolle dessen ist natürlich schwer würde ich mal sagen.

Aber das mit dem Mofa wusste ich noch nicht. Wobei ich da lieber Fahrrad oder öffentliche bevorzugen würde.

Das was hier auf ihn zukommt, wird teuer genug.
 
Nein habe ich nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass sowas mega unangenehm ist. Und dann hätte ich noch nicht mal mehr Handy und PC.
 
Eine garantierte Freiheitsstrafe (auf Bewährung) ist erst bei einer nicht geringen Menge THC zu erwarten. Nicht gering bedeutet 7,5g reines THC und mehr. Normales Gras aus einem holländischen Coffeeshop enthält in der Regel 10-12% THC, in seltenen Fällen etwas mehr. Eine geringe Menge dürfte bei dir also gegeben sein. Das kann trotzdem verdammt teuer werden und du willst natürlich auf keinen Fall, dass man dir Handel anhängt, also würde ich an deiner Stelle definitiv zumindest ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt führen.
Nur mal zum Vergleich: Mich haben 12g brutto + fahren unter Einfluss über 1000€ gekostet und ich war zu dem Zeitpunkt nicht vorbestraft. Da sollte der Anwalt in deinem Fall allein schon ins Boot geholt werden, damit die Strafe nicht bei einem Vielfachen davon angesetzt wird.
Ich bin natürlich kein Anwalt und auch kein Experte in Rechtsfragen, aber die zusätzlichen Delikte könnten die Sachlage natürlich auch noch erheblich zu deinen Ungunsten verändern.
 
Vermutlich. Sicher weiß man das aber auch erst, wenn das im Labor analysiert wurde. Es gibt ja mittlerweile durchaus Sorten, die noch um einiges potenter sein können, aber auch mit denen würde das vermutlich nicht reichen.
 
Das ist verständlich, aber gerade was das Strafrecht angeht wirst du hier keine echten Experten finden. Gerade um die geringe Menge beispielsweise gibt es etwas Verwirrung. Diese Menge wird von Bundesland zu Bundesland (noch) unterschiedlich gehandhabt und liegt aktuell in NRW bei 10g Bruttogewicht (also nicht Wirkstoff, sondern Gemisch). Sie beziehen sich dabei aber auf Cannabis mit 6 Gewichtsprozent Wirkstoff, nicht 10-12%. Bei dieser Menge wird aber häufig gar kein Wirkstoffgutachten angefertigt und das Verfahren wird häufig eingestellt, wenn es sich um die erste Tat handelt.

Womit HorstKalle Recht hat ist, dass generell ab 7.5g Wirkstoff eine nicht geringe Menge vorliegt. Was aber nicht stimmt ist, dass alles was darunter liegt als geringe Menge gilt (und somit von Strafverfolgung abgesehen werden könnte). Gehen wir von 10% Wirkstoff aus, würde in diesem Beispiel die Menge zwischen <10g und 75g als so genannte normale Menge gelten. In diesem Raum wird die Tat in jedem Fall strafrechtlich verfolgt, es steht aber kein Mindestmaß der Bestrafung fest (Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe laut Gesetz). Da du Ersttäter bist wirst du wahrscheinlich mit einer (nicht unerheblichen) Geldstrafe davon kommen, aber letztendlich können wir dir das hier nicht abschließend beantworten. Zusätzlich sei dazu gesagt, dass Einfuhr häufiger härter bestraft wird. Also: Ab zum Anwalt. Das ist auch im Interesse für deinen Beifahrer, weil er sich ggf mitschuldig macht, alleine weil er davon wusste. Da ist es wichtig das Zeugnisverweigerungsrecht zu nutzen (was ihr gegenseitig übrigens eher nicht habt, weil ihr "lediglich" befreundet seid/wart), am Ende sollte da ein Anwalt helfen. Und den besucht ihr idealerweise gemeinsam.
 
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