An der Grenze erwischt

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Dieser Fall liegt hier gar nicht vor, hier erfolgte eine ganz normale Drogenkontrolle ... daher ist der Wert von 75 ng/ml COOH als gelegentlicher Konsum einzustufen.
Ich weiß Max, meine Einlassung diente nur als Erklärung/zum besseren Verständnis für Tsubasa...
 
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Thassadar

Benutzer
Mein Anwalt meinte, ich hätte direkt eine Stelle ankreuzen sollen, wo ich die MPU machen will (was er jetzt für mich nachgeholt hat) und wenn sich aus meiner Akte ergibt, daß ich für die MPU Abstinenznachweise benötige, würde sich das Institut mit der Fahrerlaubnisbehörde kurzschließen und die Frist würde dann um 6 bzw. 12 Monate verlängert, bis ich die MPU bestehen kann, und so lange würde ich die Fahrerlaubnis auch noch behalten! Ich kann das irgendwie nicht glauben....
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Das ist zu 100% falsch. Der Anwalt hat damit recht deutlich bewiesen, dass er nicht taugt.

Und dein Anwalt hat jetzt für dich n MPI ausgewählt. Ganz starke Leistung...
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Grundsätzlich ändert sich am Vorgehen nicht viel, nur dass du jetzt Post von der MPI bekommen wirst mit einer Zahlungsanweisung. Die würde ich dann mal liegen lassen...
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Wie gesagt - grundsätzlich ändert das am Ablauf wenig. Gehst kurz vor Ablauf der Frist zur FsSt., erklärst, dass du die MPU nicht wahrnehmen konntest (Geld, krank, oÄ) und dann gibst du den FS ab.
 

HorstKalle

Neuer Benutzer
Bei mir waren das wenige Tage soweit ich mich erinnere und es wurde damit gedroht, den von der Polizei abholen zu lassen, falls ich der Aufforderung nicht umgehend Folge leiste. Das wird sich bei dir auf Grund des ähnlichen Sachverhaltes wohl auch so abspielen.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Bei mir ähnlich - ich konnte noch ca eine Woche rausholen, weil ich bei der FSST angerufen hatte, aber eigentliche Frist waren 7 Tage.
 

Thassadar

Benutzer
Ich habe jetzt bescheid bekommen, dass mir demnächst die Fahrerlaubnis entzogen wird, weil ich kein MPU-Gutachten vorgelegt habe.
Vorher wird mir eine Woche Zeit gegeben, mich zu den Tatsachen zu äußern, die diese Entscheidung erforderlich machen.
Was soll ich jetzt machen? Kann eine Äußerung von mir die Entziehung hinauszögern?
 
A

arcr11

Gast
Nein. Das ist die übliche Praxis mit dem Statement zur Sache.
Genauso wie die zu kurze Frist, in der du unmöglich an abliefern kannst.
Das ist vollkommen normal.

Du kannst natürlich angeben, daß Du rechtlich schlecht beraten wurdest - was ja so ist - aber es wird Dir nichts helfen.

Wenn du Geld sparen willst, gib ihn freiwillig am letzten Tag der Frist ab.

Dann suchst du dir einen mpi aus und bereitest dich auf die mpu vor ( warum ist das noch nicht passiert?! Auch hättest du einen anderen mpi wählen können, als dein Anwalt genannt hat usw.). Das dein Anwalt nix taugt, war ja recht früh deutlich.

Bzgl der an hat funkytown ja schon gesagt, wie es aussieht.
Das beste wäre, zu einem Info Abend eines mpi zu gehen und hier im forum lesen und vorbereiten.
 

Thassadar

Benutzer
Wenn die Woche um ist, bekomme ich dann am selben Tag direkt Post und muss den Führerschein umgehend abgeben oder habe ich noch einige Tage Zeit?
 

Thassadar

Benutzer
Das Urteil kam per Post: 120 Tagessätze zu 50,- Euro und 1 Monat Fahrverbot.
Mein Anwalt meinte, es sei nicht unwarscheinlich, daß das Strafmaß auf 90 Tagessätze gedrückt werden kann, damit ich nicht vorbestraft bin, und hat Einspruch eingelegt. Jetzt habe ich eine Vorladung bekommen....
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Ja, das ist nicht unwahrscheinlich (vor allem, wenn Ersttat). Und ja, das ist das reguläre Verfahren - mit dem Einspruch gegen den Bescheid, geht das Verfahren nun in die Hauptverhandlung.
 

Nickname_yo

Benutzer
Das Urteil kam per Post: 120 Tagessätze zu 50,- Euro und 1 Monat Fahrverbot.
Mein Anwalt meinte, es sei nicht unwarscheinlich, daß das Strafmaß auf 90 Tagessätze gedrückt werden kann, damit ich nicht vorbestraft bin, und hat Einspruch eingelegt. Jetzt habe ich eine Vorladung bekommen....

Die Strafe ist schon happig auch bei 90 Tagessätze - 4500€ nur fürs Gericht. Aber vermutlich der Menge geschuldet.
Was ich dir zumindest sagen kann, es bleibt nicht bei dem einen Monat Fahrverbot. War bei mir damals auch so, 2 Punkte plus einen Monat. Hatte mich gefreut und den Lappen direkt abgegeben - dann kam der Brief das die Fahrerlaubnis einbehalten wird.
Wie steht es denn wenn ich fragen darf um deine AN‘s?
Bist ja schon länger im Thema, hast du denn schon angefangen?
Liebe Grüße
 

Thassadar

Benutzer
Ja es kann sogar sein, meinte der Anwalt, daß der Tagessatz noch erhöht wird, weil ich mehr verdiene als 1.500,- (30 x 50,-), wenn sie dafür auf 90 Tage runtergehen.
Die Fahrelaubnis wurde mir schon vor 5 Monaten entzogen und mache schon seit 6 Monaten ein Abstinenzprogramm, hatte aber erst 2 Screenings.

Mein Anwalt hat nur gegen das Strafmaß Einspruch erhoben, weil ich die Tat eh gestanden habe und alle Schuld auf mich genommen habe.
Wird in einer Hauptverhandlung überwiegend der Anwalt für mich reden oder muss ich mich selber auch dazu äußern? Keine Ahnung wie sowas abläuft.
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo, ob du in der Hauptverhandlung reden willst oder dein Anwalt kannst du dir aussuchen bzw. empfiehlt dir dein Anwalt. Viel Glück...
 

Nickname_yo

Benutzer
Das hängt von dir ab. Du musst dich am Anfang vor dem Richter setzen und Angaben zu deiner Person machen. Anschließend kannst du Angaben zur Tat machen oder Verweigern.
 

fraenky

Benutzer
Viel Glück für deine Verhandlung, hoffentlich kannst du das Strafmaß etwas drücken, damit das Führungszeugnis sauber bleibt.

Bei meiner Verhandlung habe ich anfangs nur die Fragen zu meiner Person beantwortet, während der gesamten weiteren Verhandlung hat mein Anwalt für mich gesprochen. Mir wurden aber gegen Ende der Verhandlung von der Staatsanwaltschaft noch Fragen gestellt, die ich dann selbst beantwortet habe. Nachdem die Plädoyers vorgetragen worden sind, durfte ich dann noch ein Schlusswort sagen. Die Verhandlung hat bei mir fast 5 Stunden gedauert - mit kleineren Unterbrechungen und am Ende 1e Stunde Pause zwischen Plädoyer und Urteilsverkündung. Mir wurde aber deutlich mehr vorgeworfen als dir (zudem noch in Bayern^^). Kam zum Glück gerade noch mit Bewährung davon.

Mein Anwalt hat mir vor der Verhandlung den Ablauf erklärt, wichtige Tipps bezüglich Verhalten, Kleidung etc gegeben und ist alle Vorwürfe mit mir gemeinsam nochmal durchgegangen, um eventuellen Widersprüchen oder ähnlichem vorzubeugen. Bequatsch das einfach alles nochmal mit deinem Anwalt, jeder Fall ist anders und er wird dir sicherlich Tipps geben können, die dir die Angst nehmen und in deinem individuellen Fall hilfreich sind.

Viele Grüße
 
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