An der Grenze erwischt

Max

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Wird in einer Hauptverhandlung überwiegend der Anwalt für mich reden oder muss ich mich selber auch dazu äußern?
Den Ablauf der Hauptverhandlung übernimmt eh dein Anwalt. Zum Ende der Verhandlung wird der Richter dich fragen, ob du dich zur Sache noch äußern möchtest. Meine Antwort ist JA !
Ich hatte einen der besten Anwälte für Verkehrsrecht in meiner Gegend. Ich wurde programmiert nichts zum Tathergang zu sagen aber auf alle Fälle zum Schlusswort eine Meinung abzugeben. Unbedingt den Richter darlegen, dass es dir Leid tut das dieser Vorfall passiert ist ... unbedingt Reue zeigen.
Das Ergebnis bei mir, waren 30 Tagessätze weniger.

Am Ende musst du das aber für dich alleine Entscheiden
 

Thassadar

Benutzer
Mein Anwalt hat vor Gericht erreicht, daß die Strafe auf 90 Tagessätze reduziert wurde und ich somit nicht vorbestraft bin.

In meinem Strafbefehl wird jetzt allerdings noch ein zusätzlicher Wert angegeben, der mir damals von der FEB nicht mitgeteilt wurde, und zwar
2,6 ng/ml 11-OH-THC. Die anderen Werte waren 3,6 ng/ml THC und 94 ng/ml THC-OOH.

Welche Rückschlüsse auf mein Konsumverhalten kann der Gutachter nun daraus ziehen?

Ich hatte bei dem Vorfall ausgesagt, daß mein letzter Konsum am Vortag abends gewesen sei und ich ansonsten 2-3 mal in der Woche konsumiert habe.
Die Wahrheit ist aber, daß ich wie gesagt seit ca. 1 Jahr täglich mehrere Joints geteilt habe und der letzte Konsum zum Zeitpunkt der Blutentnahme ca. 6 Stunden her war.

Ich muss bald die MPU machen und fühle mich überhaupt nicht dazu in der Lage, obwohl ich seit über 1 Jahr an einem Vorbereitungsseminar teilnehme...
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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2,6 ng/ml 11-OH-THC. Die anderen Werte waren 3,6 ng/ml THC und 94 ng/ml THC-OOH.

Welche Rückschlüsse auf mein Konsumverhalten kann der Gutachter nun daraus ziehen?
Die Werte befinden sich im Rahmen des gelegentlichen Konsums, eigentlich entgegengesetzt deines wirklichen Konsums.
Ich muss bald die MPU machen und fühle mich überhaupt nicht dazu in der Lage
Warum und wo liegt das Problem ... du bist doch eigentlich in einer Vorbereitung :smiley2204:

Fülle bitte einmal den Profil-FB zu einer besseren Übersicht aus.
 

Thassadar

Benutzer
FB Drogen

Zur Person
Geschlecht: m
Alter: 47

Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): zuletzt täglich mehrere Joints (ca. 2-4) zu zweit
Datum der Auffälligkeit: 26.05.20

Drogenbefund
Blutwerte: 2,6 ng/ml 11-OH-THC, 3,6 ng/ml THC und 94 ng/ml THC-OOH
Schnelltest: ja
Beim Kauf erwischt: nein
Nur daneben gestanden: nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: nein, das Ordnungsamt
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: nein
Verurteilt: ja
Strafe abgebüßt: Ratenzahlung

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Kann die zu untersuchende Person trotz der Hinweise auf gelegentlichen Cannabiskonsum ein
Kraftfahrzeug der Klasse A, A1, AM, B, BE, L sicher führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten,
dass sie auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder deren
Nachwirkungen führen wird? Gegebenenfalls ist sie in der Lage, Cannabiskonsum und
Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen?

Bundesland
: NRW


Konsum
Ich konsumiere noch: nein
letzter Konsum: 01.06.20

Abstinenznachweis
Haaranalyse:
Urinscreen: ja
Keinen Plan:

Aufarbeitung
Drogenberatung:
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe:
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung: bei einer MPU-Beratungsagentur

MPU
Datum: innerhalb von 2 Monaten muss ich das Gutachten vorlegen
Welche Stelle (MPI): wahrscheinlich pima
Schon bezahlt?:
Schon gehabt?:
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: nein
 

Thassadar

Benutzer
Die Werte befinden sich im Rahmen des gelegentlichen Konsums, eigentlich entgegengesetzt deines wirklichen Konsums.
Wäre es dann nicht besser, bei der MPU gelegentlichen Konsum darzustellen, anstatt als unehrlich beurteilt zu werden?

Das einzige, was ich zu 11-OH-THC finde, ist, daß es nur 5-6 Stunden nach dem letzten Konsum nachweisbar ist. Kann man an der Höhe des Wertes also keine Rückschlüsse darauf ziehen, wie lange der letzte Konsum genau her ist? Nur, dass es nicht länger als 5-6 Stunden her sein kann?
Also müsste ich das auf jeden Fall bei der MPU auch so angeben?
 

Thassadar

Benutzer
Warum und wo liegt das Problem ... du bist doch eigentlich in einer Vorbereitung :smiley2204:

Ich hatte seit August 2020 erst 5 Termine, der letzte war im April.

Das Problem für mich war, daß ich von Anfang an nicht genau wusste, worauf die Beraterin mit ihren Fragen hinauswill und worauf wir hinarbeiten. Sie meinte, es sei mein Leben und sie könne mir nicht sagen, welche Antworten ich geben soll.
Bei der 3. Sitzung meinte sie dann, daß sie mit mir nicht weiterkommt, weil ich zu introvertiert bin und empfahl mir zum Psychologen zu gehen.
Beim 4. Termin fasste sie dann nochmal zusammen, was wir schon erarbeitet haben und meinte, ihr sei jetzt klar geworden, daß ich anfangs nur konsumiert hätte, weil ich einsam war und Kontakte gesucht habe. Später sei es dann zur Gewohnheit geworden, weshalb ich dann auch alleine konsumiert hätte.
Den 5. Termin hatte sie anscheinend vergessen abzusagen, aber da ich nun schonmal da war, sind wir alles nochmal durchgegangen.
Sie meinte dann, wir würden jetzt (April 21) Pause machen bis kurz vor der MPU, dann die Fahrerlaubnis beantragen und mit dem richtigen Training anfangen.
Anfang August war sie dann krank, so daß mein Termin abgesagt wurde. 3 Wochen später bekam ich sie endlich ans Telefon, wo sie mir einen Termin für Ende September gab und fragte, ob ich denn schon die Fahrerlaubnis beantragt hätte...
Mittlerweile habe ich Bescheid vom Ordnungsamt bekommen und soll innerhalb von 2 Wochen ein MPU-Institut benennen, kann bei der Gelegenheit Einsicht in meine Akte nehmen und soll innerhalb von 2 Monaten das Gutachten einreichen. Ich müsste also in ca. 1 Monat die MPU machen, damit das Gutachten rechtzeitig fertig ist?
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Mittlerweile habe ich Bescheid vom Ordnungsamt bekommen und soll innerhalb von 2 Wochen ein MPU-Institut benennen, kann bei der Gelegenheit Einsicht in meine Akte nehmen und soll innerhalb von 2 Monaten das Gutachten einreichen.
Das ist so nicht richtig ... eine MPU ist eine reine Privatangelegenheit, die kannst du daher machen wann du willst. Es gibt sogar Leute, die haben gar keine MPU gemacht ... die haben einfach die Tilgungsfristen ablaufen lassen und den FS nach 15/10 Jahren den Schein ohne MPU wiederbekommen. Was sollte dir auch passieren, dein Schein ist doch eh eingezogen.

Wenn du magst, dann beschäftige dich doch einfach mal mit den Drogen-FB.
Zur Hilfestellung vorher ein paar "Gute FB" zu deinem Thema lesen.
 
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