Michael2507
Benutzer
Darum ja die Frage was erlaubt ist und was nicht.Es gibt Begriffe, die im medizinischen und Suchtbereich etwas anderes aussagen als im Verkehrsrecht. Das gilt auch für das kontrollierte Trinken.
Medizinisch ist kontrolliertes Trinken bereits, wenn jemand täglich einen Alkoholspiegel von 3, 4 oder mehr Promille benötigt und zukünftig mit 2 Promille auskommt.
Verkehrsrechtlich ist kontrolliertes Trinken Abstinenz mit wenigen, geplanten Ausnahmen pro Jahr. Bei den Ausnahmen darf man nicht mal in die Nähe eines Rausches kommen. Heißt also ein Glas Wein oder ein kleines Bier.
Zwei Bier sind wahrscheinlich schon zu viel. Was bei der MPU überhaupt nicht geht und was du deshalb auch hier im Forum vermeiden solltest: Alkoholgetränke ohne die genaue Menge anzugeben. Zwei Bier 0,2 l oder zwei Maß Bier oder ...?
"oder" geht bei der MPU auch nicht. Du musst vorher festlegen, welches Getränk du in welcher Menge trinken willst. Beide Angaben würden dir bei einer MPU mit kontrolliertem Trinken das Genick brechen, das ist also kein kT.
Wobei ich Bedenken habe, ob du mit kT überhaupt eine Chance bei der MPU hast.
Warum hast du Bedenken? Weil ich hier eine Frage stellen und mich informieren? Dazu ist dieses Forum doch da oder sehe ich das falsch.
Ich trinke aktuell nichts und muss es auch nicht.Hatte nur Gedacht, das ich ja ein Bier mit trinken könnte.Wenn dem nicht so ist, dann ist es auch okay.Ich brauche es ja nicht und komme auch so gut klar.