BAK 1.98 Ersttäter Fahrrad

Michael2507

Benutzer
Es gibt Begriffe, die im medizinischen und Suchtbereich etwas anderes aussagen als im Verkehrsrecht. Das gilt auch für das kontrollierte Trinken.

Medizinisch ist kontrolliertes Trinken bereits, wenn jemand täglich einen Alkoholspiegel von 3, 4 oder mehr Promille benötigt und zukünftig mit 2 Promille auskommt.

Verkehrsrechtlich ist kontrolliertes Trinken Abstinenz mit wenigen, geplanten Ausnahmen pro Jahr. Bei den Ausnahmen darf man nicht mal in die Nähe eines Rausches kommen. Heißt also ein Glas Wein oder ein kleines Bier.



Zwei Bier sind wahrscheinlich schon zu viel. Was bei der MPU überhaupt nicht geht und was du deshalb auch hier im Forum vermeiden solltest: Alkoholgetränke ohne die genaue Menge anzugeben. Zwei Bier 0,2 l oder zwei Maß Bier oder ...?



"oder" geht bei der MPU auch nicht. Du musst vorher festlegen, welches Getränk du in welcher Menge trinken willst. Beide Angaben würden dir bei einer MPU mit kontrolliertem Trinken das Genick brechen, das ist also kein kT.

Wobei ich Bedenken habe, ob du mit kT überhaupt eine Chance bei der MPU hast.
Darum ja die Frage was erlaubt ist und was nicht.
Warum hast du Bedenken? Weil ich hier eine Frage stellen und mich informieren? Dazu ist dieses Forum doch da oder sehe ich das falsch.
Ich trinke aktuell nichts und muss es auch nicht.Hatte nur Gedacht, das ich ja ein Bier mit trinken könnte.Wenn dem nicht so ist, dann ist es auch okay.Ich brauche es ja nicht und komme auch so gut klar.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Warum hast du Bedenken?

Wegen deiner in den Akten vermerkten Vorgeschichte. Du konntest mit 1,98 Promille noch Rad fahren und klar am Telefeon sprechen. Das zeigt, dass du deutlich mehr als 2 Promille verträgst. Damit ist ein Bestehen der MPU mit kT zwar möglich, aber die große Ausnahme.

Dazu ist dieses Forum doch da oder sehe ich das falsch.

Das siehst du richtig. Dazu gehört aber auch dich vor einem Weg zu warnen der sehr unrealistisch ist. Im Endeffekt ist das deine Entscheidung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Michael2507

Benutzer
Das ist dieser Bericht aus dem KH.
Ich weiss nicht mal wie die darauf kommen.
Ich habe einen Blackout und keine Erinnerung an das KH.Am nächsten Tag war ich in der Notaufnahme, da ich heftigste Schmerzen hatte.
Schwere Prellungen der Schulter links und des Daumen rechts.Der Daumen macht heute noch Probleme.
 

Michael2507

Benutzer
Der Zeuge und auch die Bekannten sagen ich habe nur gejammert wie leid es mir tut.
Ich kann mich halt an das alles nicht erinnern.
So habe ich es auch dokumentiert.
Wenn ich also bei klarem Verstand gewesen wäre, dann hätte ich eine Erinnerung.
 

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Michael,
den Beitrag mit den Klarnamen habe ich gelöscht.
Im Übrigen halte ich KT für Dich machbar ... :smiley160:
 

Michael2507

Benutzer
Moin zusammen, wieder eine Frage.
Ich gehe ja jetzt zur Diakonie und kann dort auch meine HA machen.
Nun sagen die mir wieder ich soll aufjedenfall 6Monate AB machen, da ich sonst bei denen intern durchfalle.
Wie soll ich denn dann aber KT nachweisen mit der HA für den GA, wenn ich AB lebe.Dann sind wir wieder bei dem Punkt, dass es heißt ich weiss ja gar nicht wie KT geht?!
 

kapomick

Benutzer
Da mach dir mal keine Gedanken. Es gibt so einige hier im Forum, die haben tatsächlich KT gemacht und dennoch einen Wert bei der HA, der für AB gereicht hat. Ein Bier pro Monat wirkt sich einfach nicht so aus.
 

Michael2507

Benutzer
Moin zusammen, ich bin wieder hier.
Habe jetzt gerade bei der Führerscheinstelle angerufen und wollte wissen, wie es jetzt weiter geht.Die nette Dame sagte mir dann, dass keine Unterlagen von der Staatsanwaltschaft vorliegen.
Das Strafverfahren wurde Mitte Juni eingestellt.
Ich möchte das ganze jetzt gerne hinter mir lassen, da ich nächstes Jahr einen neuen Job anfangen möchte und auf das Fahrzeug angewiesen bin.
Ich mache KT und würde gerne Anfang des Monats meine erste Haaranalyse machen.
Habt ihr einen Rat, wie ich mit der Situation weiter umgehen soll!?
 

Andi18

MPU Profi
Ich verstehe Dein Dilemma aufgrund des neuen jobs. Allerdings weckst halt bei Rückfragen jegliche schlafenden Hunde.
Wenn die Fsst noch keine Unterlagen hat, wissen die ja wohl von dem Vorfall gar nichts. Evtl hat die StA es versehen die Fsst zu informieren. Bei der Einstellung nach 153a kommt das gerne vor.
Da die TF im Mai 2022 war, ist eigentlich genau das das gewünschte Vorgehen um Zeit zu gewinnen für die Verhaltensänderung und Belege.
Ich persönlich würde eher Füße still halten.
 

Michael2507

Benutzer
Moin zusammen, jetzt ist es soweit.
Meine erste Analyse habe ich abgeben.Das Ergebnisse steht noch aus.
Die zweite ist am 01.02.23.
Ich bin jetzt verwirrt.
Warum wird mir mit dem Schreiben dann auch das Fahrrad fahren untersagt?
Erst kommen die 6Monate nicht mit dem Schreiben raus und dann das.
Ich wohne auf dem Land hier fahren nicht Mal Busse
Wie gehe ich da jetzt mit um?
Bin verzweifelt.
 

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MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Ich bin doch mit dem Rad unterwegs gewesen und nicht mit dem Auto

Genau das ist eines deiner Probleme.

Du konntest erst mal überhaupt 2 Promille erreichen, dann damit noch Fahrrad fahren und hast das im öffentlichen Verkehrsraum auch getan.

Dadurch gehörst du zu einer Personengruppe, bei der die Rückfallgefahr, erneut alkoholisiert auf einem Fahrrad unterwegs zu sein, sehr hoch ist. Es steht auch fest, dass du ein massives Alkoholproblem hast.

Dabei spielt weder eine Rolle, ob du dein Alkoholproblem akzeptierst noch ob und wie die Behörden das Fahrradfahrverbot kontrollieren (können).

Seit ungefähr 5 Jahren wird es immer mehr zur Regel, Radfahrern, die mit 1,6 Promille oder höher auffallen, auch ein Fahrradverbot aufzuerlegen. Das wurde inzwischen auch wiederholt durch die Rechtsprechung wegen der hohen Rückfallgefahr bestätigt.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Michael,
Warum wird mir mit dem Schreiben dann auch das Fahrrad fahren untersagt?
da du auf dem Fahrrad aufgefallen bist, lautet auch die Fragestellung der Behörde entsprechend. Das Fahrradverbot gilt erst wenn du das Gutachten nicht in der gesetzten Frist abgibst.
Was ich jetzt an deiner Stelle machen würde, wäre, mit dem SB der FSSt. persönlich zu sprechen und ihn um eine Verlängerung der Abgabefrist zu bitten. Die Gefahr dass dies abgelehnt wird ist zwar nicht gerade klein, aber einen Versuch ist es trotzdem wert. Hierbei solltest du das Ergebnis der ersten Haaranalyse mitnehmen (sobald du es erhalten hast), und evtl. auch Belege der Diakonie, um zu zeigen dass du dich noch in der Vorbereitung befindest. Mit Glück wird dir doch noch eine Frist eingeräumt bei der du die 6 Monate dann zusammenbekommst und einen MPU-Termin wahrnehmen kannst.
Es steht auch fest, dass du ein massives Alkoholproblem hast.
Michael wurde selbst vom TÜV in A3 eingestuft. :cool0030:
Dass der Alkoholkonsum viel zu hoch war steht gar nicht zur Debatte, das wissen die User und in diesem Fall Michael sicher selbst, aber nicht jeder der alkoholisiert im Straßenverkehr aufgefallen ist hat ein "massives" Alk.problem...
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Nicht im Norden, ich war 2x bei der PIMA und angesichts der Umstände war es ok, Service war in Ordnung, keine Horrorgeschichten, so wie viele andere hier berichten, beim zweiten Mal war die Wartezeit auf das Gutachten etwas lang, aber immerhin konnte man mit den Leuten dort reden und sie haben auch eine klare Andeutung gemacht, als es fertig war, in welche Richtung das GA gehen würde.
 
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