Betäubungsmittelabhängigkeit=Therapie? Vergangene Psychose Thema bei MPU?

Ok aber ist das wirklich hilfreich? Ich befürchte in meinem doch sehr speziellen, teils sehr komplizierten Fall, das dabei gar nichts wirklich produktives bei rauskommt.

Somit wirklich reine Geldverschwendung wäre? Außerdem möchte ich dem TÜV nicht noch mehr Geld in den A... blasen.

Unabhängig davon das niemand gern ne mpu macht, halte ich den Laden für ne absolute Katastrophe. Organisatorisch, wie auch fachlich. Zumindest in meiner Stadt, Unwissenheit zu ganz normalen Vorgängen. Dinge werden auch mal gern vergessen... Ärzte die nicht wissen das man die Urinspritze aufziehen kann und lieber von oben einfüllen... (keine Ahnung ob der überhaupt Arzt war...)

Daher halte ich es für eher unwahrscheinlich das ich hierzu dem TÜV vertraue...
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Die Frage ist: Wie sonst vorbereiten?

Andere Verkehrspsychologen gibt es in meiner Stadt nicht... müsste ordentlich weit fahren. Und auch hier sehe ich in erster Linie die Dollarzeichen in dessen Augen? Bei völlig unbekanntem Mehrwert!!!

Lasse mich gerne eines besseren belehren. Geld würde ich ausgeben aber zum Fenster rauswerfen muss nicht sein.

Ansonsten was ist empfehlenswert? Onlinekurse, Fragebögen, Videos?

Denn ehrlich gesagt hat man ja keine Ahnung was in so einem Gespräch überhaupt dran kommt außer der "Konsumlebenslauf"???
 
Also, habe ca. Einen Monat nach Antragsstellung beim Bürgerbüro Post erhalten.

Einmal von der Führerscheinstelle:

"Ersterteilung mit Probezeit"
hier wird nun darum gebeten die Gebühren zu überweisen für den Führerschein (ca. 35€) und Anfrage/Mitteilung KBA (ca. 7€)

Die Post kam somit aus genau der Führerscheinstelle wo meine Akte liegt, erstellt von der Mitarbeiterin, die behauptet hatte es gäbe keine Akte mehr.

Ich denke ich muss das nun bezahlen und dann die Ablehnung abwarten? Kommt mir alles ziemlich eigenartig vor...

Zudem Post vom Tüv:

"Alle wichtigen Informationen zu Ihrer Fahrerlaubnisprüfung"
Hier wird nun darauf hingewiesen mich freiwillig bei einer App anzumelden um meine persönlichen Daten zu überprüfen.

Inhalt hauptsächlich:
Bei fehlerhaften Daten kann die Prüfung nicht stattfinden, um wegen falscher Daten zusätzliche Kosten zu vermeiden prüfen Sie Ihre Daten.

Dazu zu sagen ist das ich bei Antragstellung beim Bürgerbüro bereits eine kleine Gebühr bezahlt habe, dies scheint somit nicht die Gebühr für den Führerscheinantrag gewesen zu sein sondern lediglich die für die Antragstellung des Führerscheinantrages?

Festzuhalten ist, das bislang nicht eine Stunde Theorie oder irgendwas genommen wurde, von irgendeiner Prüfung ganz zu schweigen. Bin noch nicht mal angemeldet bei der Fahrschule, hab nur nen Stempel auf nen Blanko Antrag bekommen.

Es geht Stand jetzt lediglich darum eine aktuelle Führerscheinakte, und eine aktuelle Anordnung zur Mpu mit den geforderten Fragestellungen zu erhalten.

Natürlich fraglich ob das alles überhaupt noch Sinn macht, wenn die nun einen Monat gebraucht haben und der Antrag schlussendlich immer noch nicht raus ist...

Denn Ende AKP ist Mitte/Ende Juli und ich müsste die Akte ja auch noch einsehen wenn Sie denn tatsächlich noch aktualisiert wird???
 
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Kommt mir alles ziemlich eigenartig vor...

Werde bitte mal erwachsen. Die bisherigen Erklärungen sind bei dir offensichtlich nicht angekommen. Das ist schade.

Du hast es dir in Vorurteilen gemütlich eingerichtet, die du nicht überspringen kannst. Damit machst du dir das Leben nur selbst schwer.

Lerne strukturiert vorzugehen, das hilft auch bei einer eventuellen MPU.

Deine Probleme hat dir nur einer eingebrockt: Das bist du selbst. Mitleid von Dritten hilft da erfahrungsgemäß nicht weiter.

Wenn du zum Beispiel etwas im Forum stöbern würdest wüssest du, das mehrwöchige Bearbeitungszeiten vollkommen normal sind. Da bist du kein bedauernswerter Einzelfall, der von den Behörden drangsaliert wird.
 
Werde bitte mal erwachsen. Die bisherigen Erklärungen sind bei dir offensichtlich nicht angekommen. Das ist schade.
Welche Erklärungen meinst du denn? Das die Bearbeitungszeit für nen FS-Antrag zwischen vier und acht Wochen liegt hatte ich bereits vorab gegoogelt... Aber wie gesagt ist nach vier Wochen nicht mal der Antrag eingereicht? (Das war die Frage ist der Antrag eingereicht? Denn im Schreiben werden 35€ für den Führerschein aufgeführt, nicht für dessen Antrag!)

Wüsste nicht was es mir bringen sollte bei wildfremden anonymen Forennutzern Mitleid zu erhaschen.

Es geht mir schlicht um die oben gestellten Fragen. Und natürlich habe ich nicht das komplette Forum studiert, den Thread allerdings schon. Was man hier meiner Meinung nach rauslesen kann ist das es nur wenige gibt die wirklich brauchbare Informationen zum Thema MPU vor Ersterteilung beisteuern können...

Lerne strukturiert vorzugehen, das hilft auch bei einer eventuellen MPU.
Genau das versuche ich auf diesem Weg, man kann zu diesem Thema nur leider weder FsSt noch TÜV befragen, weil man hier schlicht keine oder falsche Aussagen erhält.

Deshalb noch mal kurz die Fragen, ohne bei dir den Eindruck erwecken zu wollen mich hier nur über die bösen Behörden echauffieren zu wollen:

1. Das jetzt bezahlen?
2. Dem TÜV auch die Daten bestätigen?

Denn nochmal: Es interessiert mich eigentlich recht wenig was irgendjemand hier im Forum von mir oder meiner Geschichte denkt. Und das deutsche Behörden ne Katastrophe sind war mir auch schon vor der Mpu klar. Keine Ahnung warum du glaubst, ich würde denken, dass die nur mich fertig machen wollten???

Ich möchte lediglich wissen ob dieser Ablauf (nicht die Dauer) normal ist, und ich das jetzt bezahlen soll. Oder ob ich hiermit vielleicht etwas ins Rollen bringe was gar nicht beabsichtigt ist. Wie beispielsweise mich für irgendwelche Prüfungen zu melden, oder beim TÜV oder der Führerscheinstelle den Eindruck zu erwecken ich würde versuchen mich über eine MPU-Anordnung zu stellen.

Als ich das Schreiben aufgemacht hatte, war ich mir nicht mal sicher ob das jetzt evtl. sogar bedeuten könnte das gar keine MPU mehr gemacht werden muss aufgrund von Verjährung etc.
 
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War darauf bezogen dass murphy unterstellt es ginge mir hier nur darum mich hier über Behörden auszukotzen oder Mitleid zu erregen was einfach nicht richtig ist.

Mich interessieren die Meinungen zum Thema aber tatsächlich interessiere ich mich relativ wenig für Spekulationen zu meiner Person.
 
Sorry, nichts für ungut. Wie gesagt versuche hier sachlich zu bleiben, aber der Post von murphy enthält genau eine Info: Anträge dauern lang...

Ansonsten eigentlich nur unnötige Schuldzuweisungen, wie werd erwachsen oder bist selbst schuld an deinen Problemen.

Wüsste nicht wie das mir oder irgendeinem Mitleser weiterhelfen könnte?

Korrigiert mich wenn ich falsch liege...
 
Mir stellt sich nun die Frage was ich jetzt konkret tun muss um einen MPU Termin zu erhalten?

Habe eben mit dem TÜV telefoniert um zu erfragen ob ich jetzt schon, während das AKP noch läuft einen Termin zur Mpu ausmachen kann, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Die Antwort der Dame war ja. Allerdings würde ein MPU Termin automatisch vergeben sobald ich den Antrag auf Wiedererteilung stellen würde, diesen müsse ich aber bei der FSST stellen.

Laut Google kann ein Termin erst nach Beendigung des AKP gemacht werden?

Kann mir nicht vorstellen das die Fsst einen Termin mit dem TÜV ausmacht?

Einen Antrag auf Wiedererteilung gibt es bei mir ohnehin nicht, sondern ein Erstantrag, der auch schon eingereicht ist.

Oder vergibt der TÜV automatisch einen Termin sobald ich die Akte übersenden lasse?
 
Einen Antrag auf Wiedererteilung gibt es bei mir ohnehin nicht, sondern ein Erstantrag, der auch schon eingereicht ist.

Oder vergibt der TÜV automatisch einen Termin sobald ich die Akte übersenden lasse?
Es spielt in den Fall keine Rolle ob Erstantrag oder Wiedererteilung. Sobald du der FSST die Stelle benannt hast, zu der du möchtest, wird deine Akte übersendet und du kontaktiert mit einen Terminvorschlag
 
Ok danke, das heißt unterm Strich: Die Bitte der Übersendung, führt dann automatisch zu ner Terminvergabe beim TÜV...

Somit wieder äußerst fraglich was die Dame beim TÜV da wieder erzählt hat. Kann ja selbst keinen Termin machen, vor Übersendung.
 
Habe vor mich den Fragebögen anzunehmen. Denke da ich sowohl Drogen- (angeordnet), wie auch Alkoholabstinenz (aufgrund von aktenkundiger Abhängigkeit) nachweise, werde ich wohl bei der MPU beide Fragebögen separat ausfüllen müssen?

Wohin sollte ich diese ausgefüllten Bögen dann posten? Einfach hier in den Thread?

Ist es denn tatsächlich so das diese Fragebögen in der MPU dann tatsächlich so, oder sehr ähnlich, gestaltet sind wie hier im Forum? (bin beim TÜV Süd)

Nehme dann also die beiden Bögen aus 2010 ganz unten?

Vielen Dank vorab.
 
Bei der MPU sind die hier hier geposteten Fragebögen absolut irrelevant!
Sie dienen nur hier im Forum dazu zu sehen wo Deine Vorbereitung steht und wo Du ggf. noch nacharbeiten musst, nichts anderes!

In der MPU musst Du frei reden und ggf. Deine AB-Nachweise, Therapienachweise u.ä. zeigen, aber keine „Foren-Fragebögen“.
 
Ok danke.
In der MPU musst Du frei reden und ggf. Deine AB-Nachweise, Therapienachweise u.ä. zeigen, aber keine „Foren-Fragebögen“.
Das ist mir natürlich klar, ich dachte aber das man in der MPU vor dem eigentlichen psychologischen Gespräch erstmal alles gegliedert auf Fragebögen einträgt, welche dann später natürlich auch mit dem Gespräch verglichen werden. Oder liege ich da falsch, und man schreibt lediglich Name, Anschrift und Delikt auf und geht dann ins Gespräch?
 
ich dachte aber das man in der MPU vor dem eigentlichen psychologischen Gespräch erstmal alles gegliedert auf Fragebögen einträgt

Jein. Ein Fragebogen wird in der Regel als erstes ausgefüllt. Das ist aber kein vorweggenommener Fragebogen für das Gespräch. Er behandelt grundlegende Fragen und die Antworten sollten den weiteren Angaben bei der ärztlichen Untersuchung (auch da werden gesundheitliche Fragen gestellt) und dem Gespräch nicht widersprechen. Ich habe so einen hier im Forum veröffentlichten Fragebogen vom TÜV Nord mal überarbeitet und dann bereitgestellt:

https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/mpu-ja-oder-nein.2771/page-9#post-59586

Die Fragen werden überall ähnlich sein.

Ich habe mal ein paar Informationen zur Untersuchung zusammengefasst, vielleicht helfen die dir weiter:

Wichtig: Der Fragebogen ist meist als erstes nach der Ankunft auszufüllen. Für die anderen drei Teilbereiche gibt es keine vorgegebene oder übliche Reihenfolge. Es kann also sein, dass das psychologische Gespräch direkt nach dem Fragebogen beginnt.

In den Gutachten werden die einzelnen Teilbereiche hingegen sachlich geordnet, unabhängig davon, in welcher zeitlichen Reihenfolge sie stattfanden. Daher kommt wohl der Irrglaube, dass das psychologische Gespräch immer zum Schluss der Untersuchung erfolgt.

Übereinstimmung der eigenen Angaben​

Auch bei der Gesundheitsuntersuchung werden meist Fragen gestellt. Der Arzt muss schließlich wissen worum es geht, damit er darauf entsprechend achten kann. Dazu gehören auch Fragen zur Vorgeschichte.

Beim Leistungstest werden meiner Kenntnis nach keine zusätzlichen Fragen gestellt, wohl auch um Ablenkungen und Konzentrationsstörungen zu vermeiden.

Die Angaben im Fragebogen, bei der Gesundheitsuntersuchung und im MPU-Gespräch müssen inhaltlich übereinstimmen. Unterschiede werden in der Regel als Lüge angesehen, was direkt zu einem negativen Gutachten führt.

Fragebogen​

Im Fragebogen wird nach persönlichen Daten, Angaben zur Fahrerlaubnis und zur Fahrpraxis, Angaben zu Nachschulung und Beratung, Krankheiten, Medikamenten, Hausarzt und ähnlichem gefragt. Außerdem werden anlassbezogene Informationen gefordert.

Gesundheitsuntersuchung​

Zu der Gesundheitsuntersuchung gehört normalerweise eine körperliche Inaugenscheinnahme. Man sollte entsprechend die Unterwäsche oder Sportkleidung wählen um sich dabei möglichst wohl zu fühlen.

Es kann auch eine Blut- und / oder Urinprobe genommen werden. Ob das immer geschieht weiß ich nicht.

Leistungstest​

Zu dem Leistungstest habe ich wenige Informationen. Die meisten Betroffenen beschreiben ihn als einfach. Computerkenntnisse sind nicht erforderlich. Fehlende Computerkenntnisse folglich kein Nachteil.

Wenn Betroffene den Leistungstest nicht bestehen können sie ihn in der Regel direkt noch einmal machen. Ob Betroffenen die Möglichkeit angeboten wird hängt wohl davon ab, wie weit das Ergebnis von den geforderten Werten abweicht.

Wenn der Leistungstest ausnahmsweise doch nicht bestanden wird, die restliche MPU aber positiv bewertet wird, kann eine Fahrverhaltensbeobachtung (ich weiß nicht ob das der richtige Fachbegriff ist) zum Ausgleich angeboten werden. Das ist eine praktische Fahrt mit einem Fahrlehrer und einem Psychologen, die vorher geübt werden kann und natürlich zusätzliche Kosten verursacht.

Psychologisches Gespräch​

Das Gespräch gibt Betroffenen die Möglichkeit zu berichten, dass er seine Probleme / Defizite erkannt hat und welche Lösungen er gefunden hat, zukünftig trotzdem ohne Gefährdung die beantragten Fahrzeuge zu führen.

Die Angaben des Betroffenen müssen widerspruchsfrei und realistisch sein. Übersetzt in Umgangssprache: Betroffene, die bei einer Lüge ertappt werden oder ihre Probleme verharmlosen dürfen die MPU nicht bestehen. Darauf werden Betroffene während der MPU eindringlich hingewiesen.

Die Gutachter sollen während des Gesprächs neutral-freundlich bleiben und nicht erkennen lassen, wie sie die Informationen des Betroffenen bewerten. Das kann irritieren, soll aber so sein. Zusätzlich tippen sie den Gesprächsverlauf häufig direkt in ihren Computer. Dadurch kann es immer wieder zu Gesprächsunterbrechungen kommen und man sollte man sich dadurch nicht verunsichern lassen.

Das Gespräch ist keine Frage-Antwort-Veranstaltung. Die Gutachter sollen mit ihren Fragen durch das Gespräch führen, die Betroffenen sollen ausführlich, aber nicht übertrieben, antworten, außer die Frage gibt nur eine kurze Antwort her.

Dabei kann es durchaus zu Brüchen im Thema kommen oder Fragen zu persönlichen Themen gestellt werden, die vermeintlich nichts mit der eigentlichen Fragestellung der Führerscheinstelle zu tun haben. Das dient wohl dazu Lügengeschichten zu erkennen. Wer wahrheitsgemäß aus seiner Erinnerung berichtet hat damit kein Problem. Wer sich eine Lügengeschichte ausgedacht hat sehr wohl. Die Reaktionen (längere Pausen, häufiges Nachfragen um Zeit zu gewinnen) sind für Fachleute meist deutlich zu erkennen.

Viele Gutachter achten auch auf die Körpersprache. Solche Beobachtungen dienen zusätzlich dazu Lügen zu erkennen.

Alle Antworten müssen zudem zu der persönlichen (Vor)Geschichte des Betroffenen sowie der Aktenlage passen und in sich stimmig sein. Ein deutliches Zeichen für Lügen sind Antworten zu unterschiedlichen Fragen, die aber selbst nicht zusammenpassen oder sich widersprechen.

Durchgehend kurze oder ausweichende Antworten, bei denen die Gutachter immer wieder nachfragen müssen, führen regelmäßig zu einem negativen Ergebnis. Im Gutachten steht dann auch die Bemerkung "Nachfrage". Wenn die mehrmals auftaucht enden solche Gutachten nicht gut für den Betroffenen.

Ähnliches gilt für zu lange Antworten, zumal wenn dadurch vom Thema abgewichen wird. Eine Taktik von Lügnern um die Zeit für kritische Fragen zu rauben. Für die Gutachter ist das Alltagsgeschäft. Wenn einmal der Hinweis kommt sich bitte kürzer zu fassen und / oder nicht vom Thema abzuweichen sollten Betroffene sich für den Rest des Gesprächs daran halten. Wenn die Zeit nicht ausreicht um alle notwendigen Informationen zu bekommen endet das Gutachten halt negativ.

Die Angaben im Gespräch müssen wahrheitsgemäß und realistisch sein. Die Gutachter müssen dem Betroffenen nichts nachweisen. Im Gegenteil muss der Betroffene ganz einseitig belegen, dass er seine Probleme, wegen derer er bei der MPU ist, erkannt hat und welche Lösungen er gefunden hat, trotzdem keine übermäßige Gefahr im Straßenverkehr mehr darzustellen.

Es wird erwartet, das Betroffene die Fragen gedanklich verstehen und (auch bedingt durch die geforderte Vorbereitung) beantworten können. Wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist wird das berücksichtigt.

Die Gutachter stellen keine Fangfragen, müssen bei Unklarheiten oder widersprüchlichen Angaben aber nachfragen. Wenn die Gutachter zu häufig nachfragen müssen wird das als fehlende Mitwirkung beurteilt, was meist direkt zu einer negativen MPU führt.

Gegenlesen des Gesprächsprotokolls​

In der Regel wird Betroffenen die Gelegenheit gegeben das ausgedruckte Gespräch gegenzulesen. Ob das Gegenlesen angeboten werden muss weiß ich nicht. Das ist die letzte Gelegenheit um falsche oder unklare Angaben richtig zu stellen.

Dabei hat der Betroffene kein Recht darauf Angaben löschen zu lassen und das wird nur in Ausnahmefällen geschehen. Sondern die Anmerkungen werden dem Protokoll hinzugefügt. Sich darüber aufzuregen "Der Gutachter schreibt Lügen im Protokoll die mich allein dadurch benachteiligen, das sie im Protokoll stehen bleiben!" bringt nichts, das ist das ganz normale Vorgehen.

Audio- / Video-Aufzeichnung des Gesprächs​

Einige Institute bieten die Möglichkeit, das Gespräch per Audio oder seltener Video aufzuzeichnen. Das ist immer freiwillig. Die Möglichkeit einer Aufzeichnung müssen sie aber meiner Kenntnis nach nicht anbieten.

Betroffene sollten sich vorher überlegen, ob sie das wollen oder als störend empfinden. Wenn man selbst eine Aufzeichnung will sollte man vorher abklären, ob das in dem gewählten Institut möglich ist.
 
Ok danke, das hilft weiter, wenn es auch trotz meiner Absicht ehrlich zu sein etwas beunruhigt : )

Den Drogenfragebogen hab ich gestern gemacht, werde ihn nun nochmal durchgehen und dann hier posten. Da ich in diesem Bogen auch genauer auf Alkohol eingehe, werde ich erstmal nur diesen machen.

Um beim Thema Ehrlichkeit zu bleiben: habe nicht vor irgendetwas zu verharmlosen, aber in meiner doch teils turbulenten und langen Konsumzeit sind durchaus auch einige Dinge und Straftaten passiert die so vermutlich schwer zu glauben sind.

Zuletzt beispielsweise eine Verurteilung wegen Beleidigung. Will nicht behaupten das ich bei diesem Vorfall gänzlich unbeteiligt war, aber:

Diese Beleidigung hat so wie geschildert nie stattgefunden, könnt ihr glauben oder nicht ist aber so. Zudem wurde von der Gegenseite eine völlig erfundene Geschichte an die Polizei weiter gegeben um sich selbst zu schützen.

Wie gesagt war ich nicht unbeteiligt an der Aktion, aber sie hat so wie geschildert nie stattgefunden. Die Gegenseite hatte beispielsweise behauptet mich beim Btm Konsum erwischt zu haben und weitere Lügen.

Was und ob davon überhaupt was in meine Akte gelangt ist, weiss ich noch nicht, da ich noch auf die aktuelle Version warte.

Ich werde bei der Mpu definitiv viel heftigere weitere Vorfälle aus meiner Laufbahn schildern müssen, und teils vermutlich auch Straftaten zugeben müssen, die nie aktenkundig geworden sind. Habe aber dennoch bedenken, dass diese und andere Geschichten dem Gutachter als Verharmlosung vorkommen könnten.

Möchte eigentlich komplett ehrlich bleiben aber dazu gehört eben auch zu sagen das sich das eine oder andere nicht ganz so zugetragen hat wie es in den Akten steht.
 
Hatte das zwar schonmal meinen Therapeuten gefragt, aber ist es denn tatsächlich überhaupt ratsam sich zu weiteren Straftaten die nie aktenkundig geworden sind zu bekennen? Müsste dies vermutlich, da sich ansonsten Zusammenhänge zu anderen Geschichten nicht ehrlich beantworten ließen.

Auch müsste ich beispielsweise zugeben bei einer Btm-Abstinenzkontrollmaßnahme, die Bewährungsauflage war, vor 14 Jahren, ein Alkohol Problem gehabt und unregelmäßig auch weiter chemische Drogen konsumiert zu haben, ohne dabei aufzufallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Beleidigung hat so wie geschildert nie stattgefunden, könnt ihr glauben oder nicht ist aber so.

Was wir glauben ist vollkommen egal.

Bei einer einer MPU gibt es aber klare Regeln. Eine wichtige ist das der Betroffene der Aktenlage nicht widersprechen darf. Solche Widersprüche sind in der Regel direkte Ursachen für negative Ergebnisse. Selbst wenn das Gutachten trotzdem positiv ausfällt kann die Führerscheinstelle es ablehnen, was auch immer wieder geschieht. Die Führerscheinstelle muss MPU-Gutachten gegenprüfen und solche Widersprüche gegen die Aktenlage dürfen die auch monieren.

aber ist es denn tatsächlich überhaupt ratsam sich zu weiteren Straftaten die nie aktenkundig geworden sind zu bekennen?

Das kommt auf die Taten an. Wenn jemand zum Beispiel wegen mehrerer Diebstähle oder Einbrüchen verurteilt wurde ist es unglaubwürdig, das das die einzigen Taten waren. Ähnliches gilt auch für Alkohol- oder Drogenfahrten. Das Leugnen weiterer Taten wird deshalb vom Gutachter negativ bewertet werden. Das Betroffene nicht alle Taten ausbreiten möchten wird in der Regel aber auch akzepiert. Da muss man halt ein gesundes Mittelmaß finden. Zu nicht aktenkundigen Taten wird meist auch nicht nach Einzelheiten gefragt, es reichen allgemeine Angaben.

Aktenkundige Taten müssen natürlich genannt werden. Die Gutachter bekommen von der Führerscheinstelle nur die Informationen, die für die Beantwortung der Fragestellung wichtig sind. Die Führerscheinstelle kann also über weitere Taten informiert sein, die natürlich auch nicht geleugnet werden dürfen. Deshalb sollten Betroffene rechtzeitig vor der MPU Akteneinsicht nehmen.
 
Was wir glauben ist vollkommen egal.

Bei einer einer MPU gibt es aber klare Regeln. Eine wichtige ist das der Betroffene der Aktenlage nicht widersprechen darf. Solche Widersprüche sind in der Regel direkte Ursachen für negative Ergebnisse. Selbst wenn das Gutachten trotzdem positiv ausfällt kann die Führerscheinstelle es ablehnen, was auch immer wieder geschieht.
Da ich noch nicht mal weiß, was und ob was davon in der Akte gelandet ist, ist das jetzt natürlich rein hypothetisch...

Ein anderes Beispiel wäre ein Aufgriff mit einer minimalen Menge an Betäubungsmitteln vor mehr als zehn Jahren. Die Menge war so gering das nichts ins Labor ging, ich hatte keine Angaben gemacht. Die Polizei hatte im Protokoll nun behauptet es handele sich um Kokain, in Wahrheit war es aber MDMA. Diese Information ist auch definitiv so in der Akte gelandet, wenn aufgrund der geringen Menge auch nie eine Verurteilung stattgefunden hat.
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Wenn ich deinen Beitrag jetzt richtig verstehe, wäre es also das Beste hier zu lügen um bei der Geschichte zu bleiben, vorausgesetzt es würde danach gefragt?
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Die Gutachter bekommen von der Führerscheinstelle nur die Informationen, die für die Beantwortung der Fragestellung wichtig sind. Die Führerscheinstelle kann also über weitere Taten informiert sein, die natürlich auch nicht geleugnet werden dürfen.
Das verstehe ich nicht ganz. Der Gutachter bekommt doch die FS Akte und wahrscheinlich ein Führungszeugnis. Somit eigentlich alle Daten wie die Führerscheinstelle auch, oder?

Vorausgesetzt der Gutachter bekäme beispielsweise kein Führungszeugnis, dann müsste ich selbstständig alles im FZ vermerkte selbst in die MPU einbringen, da ich sonst Vorfälle nicht eigenständig offen gelegt hätte?
 
Etwas anderes noch: Erhält man die Daten, die während des AKP erhoben wurden (also Laborberichte und gegebenenfalls Aussagen bei der Aufnahme o. Ä.) vor der Mpu?

Oder hat man die Möglichkeit diese zu beantragen zur eigenen Einsicht?
 
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