ich dachte aber das man in der MPU vor dem eigentlichen psychologischen Gespräch erstmal alles gegliedert auf Fragebögen einträgt
Jein. Ein Fragebogen wird in der Regel als erstes ausgefüllt. Das ist aber kein vorweggenommener Fragebogen für das Gespräch. Er behandelt grundlegende Fragen und die Antworten sollten den weiteren Angaben bei der ärztlichen Untersuchung (auch da werden gesundheitliche Fragen gestellt) und dem Gespräch nicht widersprechen. Ich habe so einen hier im Forum veröffentlichten Fragebogen vom TÜV Nord mal überarbeitet und dann bereitgestellt:
https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/mpu-ja-oder-nein.2771/page-9#post-59586
Die Fragen werden überall ähnlich sein.
Ich habe mal ein paar Informationen zur Untersuchung zusammengefasst, vielleicht helfen die dir weiter:
Wichtig: Der Fragebogen ist meist als erstes nach der Ankunft auszufüllen. Für die anderen drei Teilbereiche gibt es keine vorgegebene oder übliche Reihenfolge. Es kann also sein, dass das psychologische Gespräch direkt nach dem Fragebogen beginnt.
In den Gutachten werden die einzelnen Teilbereiche hingegen sachlich geordnet, unabhängig davon, in welcher zeitlichen Reihenfolge sie stattfanden. Daher kommt wohl der Irrglaube, dass das psychologische Gespräch immer zum Schluss der Untersuchung erfolgt.
Übereinstimmung der eigenen Angaben
Auch bei der Gesundheitsuntersuchung werden meist Fragen gestellt. Der Arzt muss schließlich wissen worum es geht, damit er darauf entsprechend achten kann. Dazu gehören auch Fragen zur Vorgeschichte.
Beim Leistungstest werden meiner Kenntnis nach keine zusätzlichen Fragen gestellt, wohl auch um Ablenkungen und Konzentrationsstörungen zu vermeiden.
Die Angaben im Fragebogen, bei der Gesundheitsuntersuchung und im MPU-Gespräch müssen inhaltlich übereinstimmen. Unterschiede werden in der Regel als Lüge angesehen, was direkt zu einem negativen Gutachten führt.
Fragebogen
Im Fragebogen wird nach persönlichen Daten, Angaben zur Fahrerlaubnis und zur Fahrpraxis, Angaben zu Nachschulung und Beratung, Krankheiten, Medikamenten, Hausarzt und ähnlichem gefragt. Außerdem werden anlassbezogene Informationen gefordert.
Gesundheitsuntersuchung
Zu der Gesundheitsuntersuchung gehört normalerweise eine körperliche Inaugenscheinnahme. Man sollte entsprechend die Unterwäsche oder Sportkleidung wählen um sich dabei möglichst wohl zu fühlen.
Es kann auch eine Blut- und / oder Urinprobe genommen werden. Ob das immer geschieht weiß ich nicht.
Leistungstest
Zu dem Leistungstest habe ich wenige Informationen. Die meisten Betroffenen beschreiben ihn als einfach. Computerkenntnisse sind nicht erforderlich. Fehlende Computerkenntnisse folglich kein Nachteil.
Wenn Betroffene den Leistungstest nicht bestehen können sie ihn in der Regel direkt noch einmal machen. Ob Betroffenen die Möglichkeit angeboten wird hängt wohl davon ab, wie weit das Ergebnis von den geforderten Werten abweicht.
Wenn der Leistungstest ausnahmsweise doch nicht bestanden wird, die restliche MPU aber positiv bewertet wird, kann eine Fahrverhaltensbeobachtung (ich weiß nicht ob das der richtige Fachbegriff ist) zum Ausgleich angeboten werden. Das ist eine praktische Fahrt mit einem Fahrlehrer und einem Psychologen, die vorher geübt werden kann und natürlich zusätzliche Kosten verursacht.
Psychologisches Gespräch
Das Gespräch gibt Betroffenen die Möglichkeit zu berichten, dass er seine Probleme / Defizite erkannt hat und welche Lösungen er gefunden hat, zukünftig trotzdem ohne Gefährdung die beantragten Fahrzeuge zu führen.
Die Angaben des Betroffenen müssen widerspruchsfrei und realistisch sein. Übersetzt in Umgangssprache: Betroffene, die bei einer Lüge ertappt werden oder ihre Probleme verharmlosen dürfen die MPU nicht bestehen. Darauf werden Betroffene während der MPU eindringlich hingewiesen.
Die Gutachter sollen während des Gesprächs neutral-freundlich bleiben und nicht erkennen lassen, wie sie die Informationen des Betroffenen bewerten. Das kann irritieren, soll aber so sein. Zusätzlich tippen sie den Gesprächsverlauf häufig direkt in ihren Computer. Dadurch kann es immer wieder zu Gesprächsunterbrechungen kommen und man sollte man sich dadurch nicht verunsichern lassen.
Das Gespräch ist keine Frage-Antwort-Veranstaltung. Die Gutachter sollen mit ihren Fragen durch das Gespräch führen, die Betroffenen sollen ausführlich, aber nicht übertrieben, antworten, außer die Frage gibt nur eine kurze Antwort her.
Dabei kann es durchaus zu Brüchen im Thema kommen oder Fragen zu persönlichen Themen gestellt werden, die vermeintlich nichts mit der eigentlichen Fragestellung der Führerscheinstelle zu tun haben. Das dient wohl dazu Lügengeschichten zu erkennen. Wer wahrheitsgemäß aus seiner Erinnerung berichtet hat damit kein Problem. Wer sich eine Lügengeschichte ausgedacht hat sehr wohl. Die Reaktionen (längere Pausen, häufiges Nachfragen um Zeit zu gewinnen) sind für Fachleute meist deutlich zu erkennen.
Viele Gutachter achten auch auf die Körpersprache. Solche Beobachtungen dienen zusätzlich dazu Lügen zu erkennen.
Alle Antworten müssen zudem zu der persönlichen (Vor)Geschichte des Betroffenen sowie der Aktenlage passen und in sich stimmig sein. Ein deutliches Zeichen für Lügen sind Antworten zu unterschiedlichen Fragen, die aber selbst nicht zusammenpassen oder sich widersprechen.
Durchgehend kurze oder ausweichende Antworten, bei denen die Gutachter immer wieder nachfragen müssen, führen regelmäßig zu einem negativen Ergebnis. Im Gutachten steht dann auch die Bemerkung "Nachfrage". Wenn die mehrmals auftaucht enden solche Gutachten nicht gut für den Betroffenen.
Ähnliches gilt für zu lange Antworten, zumal wenn dadurch vom Thema abgewichen wird. Eine Taktik von Lügnern um die Zeit für kritische Fragen zu rauben. Für die Gutachter ist das Alltagsgeschäft. Wenn einmal der Hinweis kommt sich bitte kürzer zu fassen und / oder nicht vom Thema abzuweichen sollten Betroffene sich für den Rest des Gesprächs daran halten. Wenn die Zeit nicht ausreicht um alle notwendigen Informationen zu bekommen endet das Gutachten halt negativ.
Die Angaben im Gespräch müssen wahrheitsgemäß und realistisch sein. Die Gutachter müssen dem Betroffenen nichts nachweisen. Im Gegenteil muss der Betroffene ganz einseitig belegen, dass er seine Probleme, wegen derer er bei der MPU ist, erkannt hat und welche Lösungen er gefunden hat, trotzdem keine übermäßige Gefahr im Straßenverkehr mehr darzustellen.
Es wird erwartet, das Betroffene die Fragen gedanklich verstehen und (auch bedingt durch die geforderte Vorbereitung) beantworten können. Wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist wird das berücksichtigt.
Die Gutachter stellen keine Fangfragen, müssen bei Unklarheiten oder widersprüchlichen Angaben aber nachfragen. Wenn die Gutachter zu häufig nachfragen müssen wird das als fehlende Mitwirkung beurteilt, was meist direkt zu einer negativen MPU führt.
Gegenlesen des Gesprächsprotokolls
In der Regel wird Betroffenen die Gelegenheit gegeben das ausgedruckte Gespräch gegenzulesen. Ob das Gegenlesen angeboten werden muss weiß ich nicht. Das ist die letzte Gelegenheit um falsche oder unklare Angaben richtig zu stellen.
Dabei hat der Betroffene kein Recht darauf Angaben löschen zu lassen und das wird nur in Ausnahmefällen geschehen. Sondern die Anmerkungen werden dem Protokoll hinzugefügt. Sich darüber aufzuregen "Der Gutachter schreibt Lügen im Protokoll die mich allein dadurch benachteiligen, das sie im Protokoll stehen bleiben!" bringt nichts, das ist das ganz normale Vorgehen.
Audio- / Video-Aufzeichnung des Gesprächs
Einige Institute bieten die Möglichkeit, das Gespräch per Audio oder seltener Video aufzuzeichnen. Das ist immer freiwillig. Die Möglichkeit einer Aufzeichnung müssen sie aber meiner Kenntnis nach nicht anbieten.
Betroffene sollten sich vorher überlegen, ob sie das wollen oder als störend empfinden. Wenn man selbst eine Aufzeichnung will sollte man vorher abklären, ob das in dem gewählten Institut möglich ist.