Die Sache mit dem Erste Hilfe Kurs bezog sich eher darauf ob der komplette Antrag inkl. Kursnachweis dann wegfliegt?
Nein, der Kurs wird nicht "wegfliegen", denn der ist ja weiterhin gültig.
Das heisst ich muss ohnehin einen Führerscheinantrag Antrag stellen um überhaupt ne Anordnung zur Mpu zu bekommen?
Richtig.
Dieser Antrag ruht dann bis eine MPU erfolgt, und muss nach Ablehnung nicht erneut gestellt werden?
"Ruhen" ist das falsche Wort, denn mit dem Antrag setzt du ja einen Verwaltungsakt in Gang. Die FSSt. wird dir eine MPU-Anordnung zukommen lassen in der eine Frist genannt wird, bis wann du das Gutachten vorzulegen hast. Erst wenn dies nicht im vorgegebenen Zeitraum geschieht, wird dein Antrag abgelehnt, oder besser gesagt "negativ beschieden". Hier wäre es dann sinnvoll den Antrag rechtzeitig schriftlich zurückzuziehen - und ja, ein späterer Neuantrag würde wohl wieder die gleichen Kosten verursachen.
Wenn ich das so richtig verstehe heisst das definitiv: Antrag jetzt einreichen!??
Bist du denn mit den Nachweisen und deiner Vorbereitung so weit, dass du in nächster Zeit einen MPU-Termin wahrnehmen könntest?
Und dann Nach der Ablehnung gleich Akten Einsichtnahme und dann Akte zum TÜV???
Wie geschrieben, eine Ablehnung wird es nicht geben, sondern die FSSt. wird dir mitteilen, was sie von dir für eine Ersterteilung verlangt. Und erst wenn dann die Aufforderung kommt, das MPU-Institut bekannt zu geben an das die Akte versendet werden soll, ist sie vollständig, dann macht es Sinn dort hineinzuschauen.
Ich wüsste nur nicht wer das wie und wo entscheiden und anordnen sollte... wenn die Mpu erstmal gelaufen ist wirds zu spät sein...
Falls ein äG von dir verlangt werden sollte, wird das sicherlich im Vorfeld einer MPU-Anordnung geschehen, dies erfolgt dann ebenfalls von der FSSt.
Oder liest sich irgendwer beim TÜV vor ner Mpu nochmals die Akte durch und sagt:
Nochmal zu Erklärung:
Wenn in deiner FS-Akte i-etwas über deine damalige Psychose enthalten ist, wird das beim SB deiner FSSt. vermutlich Zweifel auslösen. Das wird er dann entweder vor oder durch die MPU abklären lassen wollen. Anhand eines Schreibens bzw. der Fragestellung die dir von der FSSt. mitgeteilt wird, kannst du den Umfang der Untersuchung erkennen.
Wenn nichts in der Akte steht, du aber im Gespräch mit dem Gutachter wahrheitsgemäß antworten möchtest, wäre es natürlich gut wenn du die entsprechenden Unterlagen deines Arztes dabei hättest.
Das hast du ja auch vor wie du hier geschrieben hattest:
Ist bei mir über einen Zeitraum von ca. 12 Jahren ca. 5 mal zu einem Anfall gekommen... Mein Neurologe meinte er würde dann eben einen Arztbrief an meinen Hausarzt erstellen in dem ersichtlich ist, das über 5 Jahre nichts mehr vorgefallen ist, wovon ich dann eine Kopie bekäme. Laut meinem Kenntnisstand muss lediglich ein Jahr Anfallsfreiheit vorliegen...
Werde das zusammen mit einer Bescheinigung über die Verordnung meines Antidepressivums ein paar Wochen vor Ende des AKP besorgen.
Gut möglich dass dies dann schon ausreichend ist.