Betäubungsmittelabhängigkeit=Therapie? Vergangene Psychose Thema bei MPU?

Kann jemand sagen ob der letzte Entlassbrief der letzten Entgiftung ausreicht oder alle drei benötigt werden? Habe komischerweise keine Unterlagen mehr von meiner ersten...

Wie alt dürfen ärztliche Bescheinigungen sein? Medikamentenverordnungen, Bescheinigung über Anfallsfreiheit?
 
Erst mal eine Klarstellung: Ich finde von dir nur sehr wenige konkrete Informationen, die sich zudem über viele Beiträge verteilen. Deshalb kann ich nur allgemein antworten und über deine konkreten Voraussetzungen nur spekulieren. Keine Ahnung, ob andere Forenteilnehmer das anders sehen.

Medizinische Bescheinigungen dürfen beliebig alt sein. Der Gutachter entscheidet dann ob und wie die eingeordnet werden.

Ob und welche Unterlagen du in die MPU einbringst ist alleine deine Entscheidung. Wenn du allerdings erfolgreiche Behandlungen behauptest wird es dir negativ ausgelegt werden, wenn du sie nicht belegst. Ärzte sind verpflichtet, Berichte, auch Entlassungsberichte zu schreiben, die Berichte aufzubewahren und dir nach Anforderung Kopien zukommen zu lassen. Zur geforderten Vorbereitung zu einer MPU gehört, sich Unterlagen zu beschaffen, die man in der MPU vorlegen möchte. Die Zeit dafür ist auch lang genug.

Zudem müssen Bescheinigungen medizinisch plausibel sein. Wenn du über Jahrzehnte (Spekulation von mir, da die Infos von dir dazu fehlen) Anfälle hattest, zwischendurch immer wieder über sehr lange Zeit (Jahre?) anfallsfrei warst, als Erwachsener dann mehrfach in Behandlung warst wäre es unplausibel, das dir nach einer Behandlung von ein, zwei Jahren für den Rest deines Lebens Anfallsfreiheit bescheinigt wird.

Der Gutachter wird auch einen ausführlichen Bericht über deine Behandlung erwarten. Das geht los mit der Vorgeschichte (hast du dem behandelnden Arzt wirklich deine gesamte Vorgeschichte erzählt) über die Behandlung, Medikamentionen, Rückschläge, Nachkontrollen bis zum Ergebnis des Arztes zum Abschluß der Behandlung und das keine weitere Behandlung mehr erforderlich ist, du also nicht von dir aus die Behandlung abgebrochen hast.

Ich wage auch zu beweifeln, das ein Arzt dir Anfallsfreiheit bescheinigen wird. Der überwacht dich ja nicht ständig. Wilde Spekulation: Du könntest einen zweiten Arzt in der Hinterhand haben, der dir Medikamente verschreibt und bei Anfällen hilft. Und dem ersten Arzt spielst du dann den Gesunden vor. Um bei einer MPU den Führerschein zu erlangen machen Betroffene die wildesten Sachen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lebenslange Anfallsfreiheit wird wohl niemand bescheinigen können, man kann ja auch mit 60 den ersten Anfall haben...

Ist bei mir über einen Zeitraum von ca. 12 Jahren ca. 5 mal zu einem Anfall gekommen... Mein Neurologe meinte er würde dann eben einen Arztbrief an meinen Hausarzt erstellen in dem ersichtlich ist, das über 5 Jahre nichts mehr vorgefallen ist, wovon ich dann eine Kopie bekäme. Laut meinem Kenntnisstand muss lediglich ein Jahr Anfallsfreiheit vorliegen...

Werde das zusammen mit einer Bescheinigung über die Verordnung meines Antidepressivums ein paar Wochen vor Ende des AKP besorgen.
 
Aber ein anderes Thema:

Führerscheinakte!

Habe nun mit der Fahrschule gesprochen, bei der ich später wahrscheinlich auch den Schein machen will.

Die haben mir nun ohne Anmeldegebühr einen Blanko Führerscheinantrag mitgegeben und gestempelt.

Sehtest habe ich aktuell machen lassen.

Erste Hilfe ist vorhanden aber eben 14 Jahre alt. Wir werden sehn ob die FsSt das so akzeptiert, notfalls halt neu machen.

Somit kann ich jetzt einen Antrag stellen, der so nach bestandener Mpu sogar weiter verwendet werden kann.

Die Frage ist nun, werde ich so bei der Mpu gefragt warum ich einen Antrag stelle obwohl ich weiß das eine MPU gemacht werden muss?
 
Falls ja, tendiere ich aktuell stark dazu ganz EHRLICH anzugeben das ich zur Mpu Vorbereitung eine aktuelle Akte haben wollte.

Und mir auf der FsSt angeraten wurde dazu einen neuen Antrag zu stellen, was ja nicht mal gelogen ist. Denn die Dame beim ersten Besuch sagte zwar dass es keine Akte mehr gäbe, aber auch ich solle einfach einen Antrag stellen...

Vielleicht wollte sie mir auch gar nicht schaden mit der Aussage, sondern wusste aus längerer Erfahrung das in dieser FsSt nur dann die Akte aktualisiert wird wenn ein Antrag gestellt wird? Sie wusste schließlich auch das die Akte sehr alt ist.
 
Also, nachdem der Erste Hilfe Kurs nun nach zwei Wochen Verspätung stattgefunden hat, habe ich nun alle Unterlagen um einen Führerscheinantrag einzureichen.

Das möchte ich, wie oben schon beschrieben tun, um so die FsSt dazu zu bringen die Akte zu aktualisieren.

Dies aus dem einzigen Grund, um zu erfahren ob die entsprechenden Unterlagen zu einer Psychose vor etwa 14 Jahren noch vorhanden sein werden.

Denn: Prinzipiell werde ich bei der MPU ehrlich sein und mit völlig offenen Karten spielen. Allerdings wäre es womöglich taktisch unklug die Aufmerksamkeit auf eine längst vergangene Psychose zu lenken, wenn diese in den Akten dann gar nicht mehr auftaucht...

Wie gesagt wird dieser Antrag sicher abgelehnt. Ich würde das nur tun um eine aktuelle Akte zu erhalten vor der Mpu. Hauptsächlich natürlich wegen dieser Psychose Geschichte, aber auch wegen weiteren (kleineren) Vorfällen die nach der letzten Aktualisierung der Akte stattgefunden haben, und über die ich in der jetzigen Version der Akte (Stand ca. 2016) nichts finde.

Ist es denn sicher das ich die Chance auf Nachbesserung habe nach Ablehnung, also der gestellte Antrag dann "ruht". Denn ansonsten müsste ich ja nach der Mpu nochmals Erste Hilfe und Führerscheinantrag bezahlen, wenn die das dann einfach entsorgen nach Ablehnung?
 
Zudem natürlich nach wie vor die Frage ob die Ärztin beim TÜV sehen kann das ich einen Antrag gestellt habe obwohl ich weiß das dieser abgelehnt wird? Oder eventuell sogar wie oft Einsicht in die Akte genommen wurde? Was man mir unter Umständen negativ auslegen könnte?

Falls ja, tendiere ich aktuell stark dazu ganz EHRLICH anzugeben das ich zur Mpu Vorbereitung eine aktuelle Akte haben wollte.
Haltet ihr das für sinnvoll?

Oder sollte ich einfach mit völlig offenen Karten spielen?

Und die mich wegen sowas wie einer "nicht therapierten Psychose" nicht durchfallen lassen oder mir neben Alk und Drogen noch dritte Fragestellung aufs Auge drücken wegen einer Geschichte die ewig her und längst überstanden ist?
 
Ist es denn sicher das ich die Chance auf Nachbesserung habe nach Ablehnung, also der gestellte Antrag dann "ruht". Denn ansonsten müsste ich ja nach der Mpu nochmals Erste Hilfe und Führerscheinantrag bezahlen, wenn die das dann einfach entsorgen nach Ablehnung?
Ich verstehe diese Aussage/Frage nicht so ganz.
Zur MPU wird es ja erst kommen wenn dein Antrag "angenommen" wurde.
Und dein "Erste-Hilfe-Kurs" bleibt lebenslang gültig.
Zudem natürlich nach wie vor die Frage ob die Ärztin beim TÜV sehen kann das ich einen Antrag gestellt habe obwohl ich weiß das dieser abgelehnt wird?
Solche Informationen stehen mW nicht in der Akte die an das MPI übermittelt wird, und selbst wenn, würde das den Arzt oder die Ärztin wohl weniger interessieren...
Und die mich wegen sowas wie einer "nicht therapierten Psychose" nicht durchfallen lassen oder mir neben Alk und Drogen noch dritte Fragestellung aufs Auge drücken wegen einer Geschichte die ewig her und längst überstanden ist?
Denkbar wäre aus meiner Sicht auch die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens vor der eigentlichen MPU.
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Ich verstehe diese Aussage/Frage nicht so ganz.
Zur MPU wird es ja erst kommen wenn dein Antrag "angenommen" wurde.
Und dein "Erste-Hilfe-Kurs" bleibt lebenslang gültig.

Die Sache mit dem Erste Hilfe Kurs bezog sich eher darauf ob der komplette Antrag inkl. Kursnachweis dann wegfliegt? So ein EHKurs Duplikat kostet ja auch wieder Geld... und der Antrag selber auch...

Das heisst ich muss ohnehin einen Führerscheinantrag Antrag stellen um überhaupt ne Anordnung zur Mpu zu bekommen?

Dieser Antrag ruht dann bis eine MPU erfolgt, und muss nach Ablehnung nicht erneut gestellt werden?

Somit wäre meine zweite Frage ob das übermittelt wird ohnehin überflüssig, da ich anders gar keine MPU kriege?
...........
Wenn ich das so richtig verstehe heisst das definitiv: Antrag jetzt einreichen!??

Und dann Nach der Ablehnung gleich Akten Einsichtnahme und dann Akte zum TÜV???

Denkbar wäre aus meiner Sicht auch die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens vor der eigentlichen MPU.

Eben das hatte ich weiter am Anfang des Threads ja schon als Möglichkeit spekuliert....

Ich wüsste nur nicht wer das wie und wo entscheiden und anordnen sollte... wenn die Mpu erstmal gelaufen ist wirds zu spät sein...

Wüsste nicht wen man da fragen könnte... Die Tipse beim TÜV wusste ja nicht mal das man nach Therapie 15 Monate Abstinenznachweise bringen muss... musste die quasi überreden mehr als 12 Monate einzutragen...

Könnte höchstens noch die UK Ärztin fragen... den Psychologen der mich prüft werde ich schließlich genau einmal treffen nämlich bei der MPU.

Zudem habe ich meinen ehemaligen Therapeuten im Hinterkopf, der zu meinen Zweifeln zu der Sache nur sagte ich solle keine schlafenden Hunde wecken....
 
Oder liest sich irgendwer beim TÜV vor ner Mpu nochmals die Akte durch und sagt:

oh Person A muss noch n Attest zur psychischen Gesundheit, oder Person B ein Antiaggressionskurs mitbringen.

Kann ich mir bei dem Laden nicht vorstellen, denke man fliegt schlicht durch und kann alles nochmal bezahlen...
 
Die Sache mit dem Erste Hilfe Kurs bezog sich eher darauf ob der komplette Antrag inkl. Kursnachweis dann wegfliegt?
Nein, der Kurs wird nicht "wegfliegen", denn der ist ja weiterhin gültig.
Das heisst ich muss ohnehin einen Führerscheinantrag Antrag stellen um überhaupt ne Anordnung zur Mpu zu bekommen?
Richtig.
Dieser Antrag ruht dann bis eine MPU erfolgt, und muss nach Ablehnung nicht erneut gestellt werden?
"Ruhen" ist das falsche Wort, denn mit dem Antrag setzt du ja einen Verwaltungsakt in Gang. Die FSSt. wird dir eine MPU-Anordnung zukommen lassen in der eine Frist genannt wird, bis wann du das Gutachten vorzulegen hast. Erst wenn dies nicht im vorgegebenen Zeitraum geschieht, wird dein Antrag abgelehnt, oder besser gesagt "negativ beschieden". Hier wäre es dann sinnvoll den Antrag rechtzeitig schriftlich zurückzuziehen - und ja, ein späterer Neuantrag würde wohl wieder die gleichen Kosten verursachen.
Wenn ich das so richtig verstehe heisst das definitiv: Antrag jetzt einreichen!??
Bist du denn mit den Nachweisen und deiner Vorbereitung so weit, dass du in nächster Zeit einen MPU-Termin wahrnehmen könntest?
Und dann Nach der Ablehnung gleich Akten Einsichtnahme und dann Akte zum TÜV???
Wie geschrieben, eine Ablehnung wird es nicht geben, sondern die FSSt. wird dir mitteilen, was sie von dir für eine Ersterteilung verlangt. Und erst wenn dann die Aufforderung kommt, das MPU-Institut bekannt zu geben an das die Akte versendet werden soll, ist sie vollständig, dann macht es Sinn dort hineinzuschauen.
Ich wüsste nur nicht wer das wie und wo entscheiden und anordnen sollte... wenn die Mpu erstmal gelaufen ist wirds zu spät sein...
Falls ein äG von dir verlangt werden sollte, wird das sicherlich im Vorfeld einer MPU-Anordnung geschehen, dies erfolgt dann ebenfalls von der FSSt.
Oder liest sich irgendwer beim TÜV vor ner Mpu nochmals die Akte durch und sagt:
Nochmal zu Erklärung:
Wenn in deiner FS-Akte i-etwas über deine damalige Psychose enthalten ist, wird das beim SB deiner FSSt. vermutlich Zweifel auslösen. Das wird er dann entweder vor oder durch die MPU abklären lassen wollen. Anhand eines Schreibens bzw. der Fragestellung die dir von der FSSt. mitgeteilt wird, kannst du den Umfang der Untersuchung erkennen.
Wenn nichts in der Akte steht, du aber im Gespräch mit dem Gutachter wahrheitsgemäß antworten möchtest, wäre es natürlich gut wenn du die entsprechenden Unterlagen deines Arztes dabei hättest.

Das hast du ja auch vor wie du hier geschrieben hattest:
Ist bei mir über einen Zeitraum von ca. 12 Jahren ca. 5 mal zu einem Anfall gekommen... Mein Neurologe meinte er würde dann eben einen Arztbrief an meinen Hausarzt erstellen in dem ersichtlich ist, das über 5 Jahre nichts mehr vorgefallen ist, wovon ich dann eine Kopie bekäme. Laut meinem Kenntnisstand muss lediglich ein Jahr Anfallsfreiheit vorliegen...

Werde das zusammen mit einer Bescheinigung über die Verordnung meines Antidepressivums ein paar Wochen vor Ende des AKP besorgen.
Gut möglich dass dies dann schon ausreichend ist.
 
Bist du denn mit den Nachweisen und deiner Vorbereitung so weit, dass du in nächster Zeit einen MPU-Termin wahrnehmen könntest?
Akp ist Ende Juli durch, also ja? Man hat ja scheinbar nach Antrag ein Jahr Zeit die Theorie zu machen, sollte locker reichen...

Habe mittlerweile eher Zweifel das der Antrag bearbeitet, und die Akte aktualisiert wird innerhalb von 2 Monaten... bei der Verwaltungsmühle in Deutschland.

Das hast du ja auch vor wie du hier geschrieben hattest:
Ist bei mir über einen Zeitraum von ca. 12 Jahren ca. 5 mal zu einem Anfall gekommen... Mein Neurologe meinte er würde dann eben einen Arztbrief an meinen Hausarzt erstellen in dem ersichtlich ist, das über 5 Jahre nichts mehr vorgefallen ist, wovon ich dann eine Kopie bekäme. Laut meinem Kenntnisstand muss lediglich ein Jahr Anfallsfreiheit vorliegen...

Werde das zusammen mit einer Bescheinigung über die Verordnung meines Antidepressivums ein paar Wochen vor Ende des AKP besorgen.
Gut möglich dass dies dann schon ausreichend ist.
Das bezog sich aber auf Epilepsie nicht die Psychose.


Nochmal zu Erklärung:
Wenn in deiner FS-Akte i-etwas über deine damalige Psychose enthalten ist, wird das beim SB deiner FSSt. vermutlich Zweifel auslösen. Das wird er dann entweder vor oder durch die MPU abklären lassen wollen. Anhand eines Schreibens bzw. der Fragestellung die dir von der FSSt. mitgeteilt wird, kannst du den Umfang der Untersuchung erkennen.
Wenn nichts in der Akte steht, du aber im Gespräch mit dem Gutachter wahrheitsgemäß antworten möchtest, wäre es natürlich gut wenn du die entsprechenden Unterlagen deines Arztes dabei hättest.

Heisst in der MPU Anordnung die nach Antrag kommt, steht drin äG zusätzlich oder nicht?

Denke wird nicht drinstehen, da es ja vor langer Zeit schonmal eine Anordnung gab wo das glaube ich nicht erwähnt wurde, das ein äG gemacht werden müsse, und das war zeitlich deutlich näher am Zeitpunkt der Psychose.
 
Das bezog sich aber auf Epilepsie nicht die Psychose.
Okay sorry, da hatte ich nicht mehr nachgelesen.
Heisst in der MPU Anordnung die nach Antrag kommt, steht drin äG zusätzlich oder nicht?
Ja.
Denke wird nicht drinstehen, da es ja vor langer Zeit schonmal eine Anordnung gab wo das glaube ich nicht erwähnt wurde, das ein äG gemacht werden müsse, und das war zeitlich deutlich näher am Zeitpunkt der Psychose.
Dann wird es wohl auch dieses Mal nicht drinstehen...
Also reiche den Antrag jetz ein...
Wird das Beste sein um endlich Klarheit zu bekommen.
 
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