Hey Ratsucher
Also alles gut
Kann das fehlende Trennvermögen durch Änderung der Lebensweise und des Trinkverhaltens wieder hergestellt werden...
Wird einem Gutachter die Diagnose F 10.1 schädlicher Gebrauch bei der MPU bekannt, wird er eher davon ausgehen, dass der Proband nicht mehr kontrolliert trinken kann. Wie du schon schreibst, die Problematik ist schon tief verwurzelt, will heißen es ist schon eine Schädigung der psychischen Gesundheit eingetreten.
Ich fasse nochmal zusammen: (steht ja wahrscheinlich alles schon im Infoteil, ich schreibe mal mit eigenen Worten)
Im Grunde haben alle Probanden in verkehrspsychologischem Sinne Alkoholmissbrauch betrieben.
Nun wird nach folgenden Hypothesen festgestellt, ob der Proband das fehlende Trennvermögen wieder herstellen kann, oder lebenslänglich auf Alkohol verzichten muss. In letzterem Falle kann der Proband nicht mehr kontrolliert trinken.
A3: mit den entsprechenden Änderungen der Lebensweise und des Trinkverhaltens, kann der Proband wieder "Trennen". Er kann in Zukunft kontrolliert trinken. => keine AN zwingend notwendig.
A2: Die Alkoholproblematik ist entsprechend tiefgreifend und/oder hat sehr lange angedauert etc. Um die Fahreignung wieder herzustellen, muss ein lebenslanger Alkoholverzicht gefordert werden. (Bei der Diagnose F 10.1. schädlicher Gebrauch wird der GA ziemlich sicher davon ausgehen) => in der Regel 12 Monate AN
A1: Es liegt eine Alkoholabhängigkeit vor. Diese muss in der Regel unabhängig von der MPU diagnostiziert worden sein. (F 10.2. Abhängigkeitssyndrom) => mindestens 12 Monate AN, in der Praxis 15-18 Monate. Die lebenslange Abstinenz muss in der Regel durch therapeuthische Unterstützung erarbeitet worden sein. 6 Monate der gesamten Abstinenz müssen nach der Therapiezeit liegen.
Ich hoffe, es ist so einigermaßen verständlich
Genau so ist das. War ein Mensch in der Lage mit 1,6 ‰ oder mehr noch Auto oder Rad zu fahren und spricht von Genusstrinken, ist die MPU ganz schnell vorbeiAllerdings wirst du auch den Genusstrinker, der nie mehr als 2 Gläser trinkt, niemals bei der MPU finden. Denn die ist ja bekanntlich bei 1.6 Promille, bzw. bei wiederholter Auffälligkeit > 0,3/0,5. Leute die so viel oder wiederholt trinken, tun das nicht weil ein Bier oder Wein so lecker ist, sie tun es wegen der Wirkung. Denn sonst könnten sie ja Alkoholfrei trinken.
Diskussionen, auch nach der MPU, sind doch gut und können, sofern sie sachlich und faktenorientiert geführt werden, durchaus anderen Probanden helfen, die Sichtweise eines GA besser zu verstehen.Es soll auch nicht zu einer Grundsatzdiskussion führen. Ich habe die MPU bestanden und bin ja irgendwie davon ausgegangen. Sonst hätte ich ja nicht direkt mit 12 Monaten AB angefangen.
Also alles gut
Auch bei KT geht ein GA keinesfalls von Genusstrinken aus. Ab 2‰ wird's auch schwer. Da müssen schon viele Faktoren passen, wie Alter, kurze Phase von "Entlastungstrinken" etc. Aber wie gesagt keinesfalls Genuss...Mich hatte das nur echt stutzig gemacht, da es ja auch Leute gibt mit 2 Promille und mehr, die die MPU mit KT bestehen. Und da Frag ich mich dann, wie kann bei denen davon ausgegangen werden, dass sie den Alkohol als Genuss getrunken haben?
Wie gesagt Alkoholmissbrauch ist eher ein umgangssprachlicher Begriff. Wenn du nun von Missbrauch in verkehrspsychologischem Sinne ausgehst, also fehlendes Trennvermögen, ist die Frage:Wenn ich hier von Missbrauch rede, so rede ich natürlich von der verkehrspsychologischen Seite. Denn diese sollte ja hier am ehesten Relevanz finden.
Gehe ich nach dem medizinischem Fachbegriff "schädlicher Gebrauch" so müssten ja alkoholbedingte psychische oder physische Probleme durch den Alkohol eingetreten sein.
Kann das fehlende Trennvermögen durch Änderung der Lebensweise und des Trinkverhaltens wieder hergestellt werden...
Wird einem Gutachter die Diagnose F 10.1 schädlicher Gebrauch bei der MPU bekannt, wird er eher davon ausgehen, dass der Proband nicht mehr kontrolliert trinken kann. Wie du schon schreibst, die Problematik ist schon tief verwurzelt, will heißen es ist schon eine Schädigung der psychischen Gesundheit eingetreten.
Da hast du völlig recht, aber wie gesagt "Kann er es in Zukunft wieder ?" Das muss der GA feststellen. Wenn ja => A3Und ein Trennvermögen hat tatsächlich bei 99% der MPU Teilnehmer nicht stattgefunden, denn sonst wären sie nicht bei der MPU.
Ja natürlich...Ich rechne ja bei der MPU damit, dass nach den Hypothesen vorgegangen wurde.
Alles soweit korrekt.Schaue ich jetzt bei A3, so gilt doch auch in dieser Hypothese, dass ein Entlastungstrinken stattgefunden hat. Also genau, was ich gesagt habe, dass ich den Alkohol benutzt habe um meine Gefühle (Belastung) zu verändern (Entlastung).
Gesteigerte Alkoholgewöhnung (Check)
unkontrollierte Trinkepisoden (Check)
Deswegen hat dich der GA in A2 eingeordnet.Deswegen ist es mir noch ein bisschen ein Rätsel woher die aussage kommt, dass ich nicht dazu in der Lage bin kontrolliert zu trinken.
Ich fasse nochmal zusammen: (steht ja wahrscheinlich alles schon im Infoteil, ich schreibe mal mit eigenen Worten)
Im Grunde haben alle Probanden in verkehrspsychologischem Sinne Alkoholmissbrauch betrieben.
Nun wird nach folgenden Hypothesen festgestellt, ob der Proband das fehlende Trennvermögen wieder herstellen kann, oder lebenslänglich auf Alkohol verzichten muss. In letzterem Falle kann der Proband nicht mehr kontrolliert trinken.
A3: mit den entsprechenden Änderungen der Lebensweise und des Trinkverhaltens, kann der Proband wieder "Trennen". Er kann in Zukunft kontrolliert trinken. => keine AN zwingend notwendig.
A2: Die Alkoholproblematik ist entsprechend tiefgreifend und/oder hat sehr lange angedauert etc. Um die Fahreignung wieder herzustellen, muss ein lebenslanger Alkoholverzicht gefordert werden. (Bei der Diagnose F 10.1. schädlicher Gebrauch wird der GA ziemlich sicher davon ausgehen) => in der Regel 12 Monate AN
A1: Es liegt eine Alkoholabhängigkeit vor. Diese muss in der Regel unabhängig von der MPU diagnostiziert worden sein. (F 10.2. Abhängigkeitssyndrom) => mindestens 12 Monate AN, in der Praxis 15-18 Monate. Die lebenslange Abstinenz muss in der Regel durch therapeuthische Unterstützung erarbeitet worden sein. 6 Monate der gesamten Abstinenz müssen nach der Therapiezeit liegen.
Ich hoffe, es ist so einigermaßen verständlich