Die Dritte Mpu wartet auf mich...

Cengo981

Stamm-User
Hallo zusammen, also das heißt bei meiner nächsten Haaranalyse wäre dann Mitte Dezember. Also dann zählt das der Erste Abstinenznachweis vom Dezember? Ich wusste wirklich nicht das die Therapie als Abstinenznachweis zählt. Ich wollte dennoch die Machen, weil ich nicht sicher war. Naja immerhin habe ich meine Selbstbestätigung, das ich Abstinenz bin.

Was der Erstehilfe Kurs angeht. Merkwürdigerweise musste ich bei den 2 Mpus keine Erste Hilfe Kurs machen. Neues Foto, Führungszeugniss, Augenärtzliches Attest usw das wars. Ist das von Führerscheinstelle unterschiedlich?
 
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bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo Cengo,
bist du vielleicht Ersthelfer oder sowas sprich hast du einen "besseren" erste Hilfe Kurs gemacht?
Ansonsten muss man einen erste Hilfe Kurs machen, da gibt es bei den Führerscheinstellen auch keine Unterschiede.
 

Cengo981

Stamm-User
Ich hatte bei meinem ersten Führerschein einen Erste Hilfe Kurs gemacht. Und das ist 22 Jahre her.... Und bei der Ersten 2014 und Zweiten Mpu 2018 musste ich keine Machen. Deswegen Frage ich..
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Hallo Cengo.Bei meiner 1 MPU 2018 musste Ich keinen 1 Hilfe Kurs machen. Jetzt 2022 ja. Weil der neue 1 Hilfe Kurs den man braucht Jetzt geht 8 Stunden. Und den hatte Ich nicht. 2018 brauchte Ich Ihn noch nicht. Jetzt ja.l.g.Sanne
 
Jetzt habe ich den Thread (fast) ganz gelesen.

Ich wundere mich über den niedrigen Alkoholpegel, bei einer Flasche Whisky.

Wieviel Monate Sperrzeit hast du bekommen, habe ich vielleicht übersehen?
 

Cengo981

Stamm-User
Diese Haaranalyse vom 16.9 2022 hättest du dier sparen Können.
So wie du schreibst,hast du die TH regulä abgeschlossen,so das du diesen Bericht auchn ohne Weitriss bei der MPU verwenden kannst.
Denn diese zählt erst nach der TH,das bedeutet,frühestens 3 Monate nach Abschluss der TH die erste Haaranalyse die Zählt.
Während du die Nachsorge machst,kannst du schon AB Programm machen.
Jetzt gilt es Belege sammeln.
Du wirst da du Wht bist über 12 Monate nachweisen müssen,ich würde bei 15 Monaten angehen
Also dez.2023
Dann würde ich noch über die Suchtberatung mir Termine buchen,die auch bescheinigt werden.
Wichtig wäre eine SHG,dort nachfragen wegen Bescheinigungen.
Dann einen Kurs VP dauert ca 10--15 Wochen

Die anderen Bescheinigungen Sehtest zäht 1 Jahr,Passbilder und 1 Hilfe kurs kannst im Laufe des Jahres angehen.
Das Fährungszeugniss würde ich ca.6 Wochen bevor du den Antrag auf Neuerteilung stellst dierekt an die Fsst leiten lassen.
Dann sind alle Unterlagen zusammen,und du könntest mit etwas geschick da direkt festlegen wo du deine MPU machen möchtest,ansonsten schicken sie dir erst eine Liste,du kannst dir die MPU Stelle Aussuchen,diese Zeit kannst du verkürzen,bei dieser Vorgehensweise.

Zur Haar Analyse:
Die Zeit in TH zählt nicht
Nachsorge schon.
das bedeutet 12 Monate AB+ dieses + ist aber nicht genau diffiniert.Hier muss man abwarten was die neuen Richtlinien-Leitlinien sagen.
Danach wirst du beurtelt.
Erscheinen sollen sie noch im Oktober diesen Jahres.
Nach diesen 12 Monaten kannst du noch 4 Monate ohne Haaranalyse dranhängen und hättest,wenn sie es fordern zeit bis zur MPU
Absprache mit der Begutachtungsstelle wäre sinnvoll.
Diese Haaranalyse kannst du ggf. nachreichen.

Für die Region Ac kann ich dir Stellen sagen.
Hallo Hans, ich hätte eine Frage. Du hast geschrieben einen Kurs VP, der ca 15 Wochen dauer. Was ist das genau für ein Kurs, und was kostet der. Müsste ich den Unbedingt machen?
 

Hans24

Stamm-User
Hallo
Cengo
Du mußt erst einmal gar nichts,sondern was du im Vorfeld machst,ist deine Motivation,um gegenüber Dem GA zu zeigen,das du bemüht bist wieder als Mensch im Strassenverkehr teilzunehmen,

Du hast bewiesen,das du dich nicht an die Strassenverkehrsordnubg hälst.und nun musst du dem GA beweisen,das du aus deinen Fehlern gelernt hast.
Teoretisch kannst du ihm das sagen ,glaubhafter ist das mit Belegen.
Der GA schreibt auf Grund dessen ein Gutachten über dich,wo er festtellt ,das der Probant wieder etwas gelernt hat,und seine Fehler der Vergangenheit ausgereumt sind.
Da bietet sich nun als Beweis Papier belege an.

Auf diesem Markt VP tummelt sich so einiges,wichtig wäre schon einmal das dieser VP Staatlich geprüft ist,

Ich habe meine bei der Caritas gemacht ca800€
 

Cengo981

Stamm-User
Guten Morgen alle zusammen, endlich hat sich Etwas was getan, was das Gericht angeht. Ich habe gestern ein Brief erhalten, das ich am 7.2.2023 einem Termin bekam. Naja wie auch immer, wenigsten steht schon ein Termin fest und das Gutachten wurde von Sachverständiger auch Überprüft. Kommt der Sachverständiger und die Beamten als Zeuge. Joa ich habe halt die Entlassbescheinigung für die Stationäre Therapi und die Ambulante Nachsorge die Bescheinigung wo ich noch mich befinde, meinem Rechtsanwalt nachgereicht. Danach noch ein Post von der Führerscheinstelle bekommen, das ich jedes Jahr meine Diabetis, Blutzucker untersuchen sollte, Ärztliches Attest für Augen usw. Naja wenn die nicht Nachreiche, droht mir halt der Entzug der Fahrerlaubnis.

Naja ich hatte ja am 2015 einen Unfall wo ich Ohnmächtig war und jetzt nervt mich jedes Jahr die Gesundheitsämter, ob alles Ok ist. Auch wenn ich beste Werte habe, werden die weiter mich nerven. Auch wenn ich den Führerschein wieder habe. Naja müssen wir durch, bin im Netz der Spinne gefangen.

Was Erste Hilfe nochmal angeht, kann man den Kurs auch vorher machen oder geht das nur, wenn ich Antrag auf die Fahrerlaubnis Stelle? Ich habe gelesen das man auch ein Online Kurs machen kann und bekommt man den Nachweis, das ich Aktiv war. Die machen glaube ich so Videokonferenz usw. Wie seht ihr das?

Gruß Cengo981
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
@Cengo981 erste Hilfe Kurs kannst du machen wann immer du willst, der muss nur explizit für den FS geeignet sein. Der gilt dann aber auch für immer. (Stand jetzt)

Die online Kurse werden leider nicht von jeder Fsst anerkannt. Ich habe einen Kurs gemacht bei einem privaten Träger (primeros.de), das ist flexibeler als beim roten Kreuz. Im Prinzip muss die Stunden halt absitzen.
 

Cengo981

Stamm-User
Guten Abend meine Freunde aus dem Forum,

Also erstmal wurde der Gerichtstermin verändert, vom 7.2.2022, habe ich jetzt den Termin am 24.01.2022, der Grund ist, das der Sachverständiger verhindert wurde. Er sollte auch erscheinen. Was auch damit gemeint ist mit Verhindert.

Naja dann habe ich noch vom Gesundheitsamt, eine Aufforderung wegen der Krafteignung zu Diabatis. Das ich halt die Befunde, Therapie, Langzeitzuckewerte, Augenattest usw vorzeige. Da die Führerscheinstelle nicht weist, das ich halt diesen Unfall mit Alkohol und Fahrerflucht hatte fordern sie mir das an.

Jetzt habe ich noch ein Brief bekommen, weil die von mir zusätzlich nur die Bescheinigung von der Therapie von mir bekam. Es gibt immerhin keine Bedenken wegen der Krafteignung schrieben die, weil die Werte super sind. Also wollten die noch den Entlassungsbericht von der Therapie, da es den noch Unklar ist. Die Kopie des Entlassbericht habe ich von der Hausärztin bekommen.

Ich weis ja so oder so werde ich meine Fahrerlaubnis wegbekommen, wenn das Gerichtsurteil stattfindet. Führerscheinstelle weis ja von nichts. Aber ich habe mir den Bericht noch mal in Ruhe gelesen. Es ist mir sehr Persönlich. Bis 12.1.2023 sollte ich das bei der FSST also Gesundheitsamt vorlegen. Bringt mir das überhaupt was die abzugeben, das wird doch auch in der Akte landen. Und wenn ich eine MPU mache, dann steht auch alles was ich gesagt habe bei den Therapeuten, usw.

Das Landet doch dann in der Akte.

Bitte hilft mir, soll ich das nicht abgeben und nicht weiter reagieren? Was würdet ihr machen?

Danke Gruß Cengo981
 

Cengo981

Stamm-User
Hallo meine Freunde,

Ich hatte am 24.01 meine letzten Gerichtsverhandlungen und verlief muss ich sagen, sehr entspannend. Anderer Richter und eine andere Staatsanwältin. Sympatisch und Ruhig.

Der Sachverständiger und die Zwei Beamten kamen auch zum Gericht.

Ich habe Alle Bescheinigungen vom Therapie, Caritas, Selbsthilfegruppe eingereicht und auch die Bezahlte Rechnung der Kfz Versicherung die auch ein Plus Punkt gegeben hat, hat der Richter erwähnt.

Die Zweite Verhandlung war ja wegen, wie schnell ich Gefahren bin und ob es zu einem illegalem Straßenrennen kam. Der Sachverständiger und die zwei Beamten.

Wir haben uns Richter, Staatsanwältin, Ich und Rechtsanwalt das Video mehrmals angeschaut. Und der Richter an den Beamten und Sachverständiger Nachgehakt, ob er wirklich so Schnell gefahren wäre und wie Schnell usw. Bei mehrmaligen anschauen des Video war der Richter nicht überzeugt mit dem Gutachten. War Ungültig da es nicht nachweisbar ist, nur halt die Vermutungen sei es der Gutachter oder die Beamten die halt keine Aussage wegen der Geschwindigkeit geben könnten.

Also zu Erleichterung wurde das Illegale Straßenrennen, weggelassen und es kam nicht dazu. Strafe ist 50 Tage zu 50 Euro.

Zwar habe ich fast ein Jahr kein Führerschein, aber laut Computer ist das wohl so eingestellt, das ich mindestens 3 Monate Speere bekomme wegen Neubeantragung des Führerschein. MPU muss ich machen, wegen halt Fahrerflucht und Unfall. Aber selbst wenn es die Sperre länger wäre muss ich auch als Wiederholungtäter Abstinenz Nachweisen und dauert noch eine Weile.

Ich hatte auch vor Zwei wochen noch von der KFZ Versicherung die Rechnung bekommen, das ich die 1238 Euro zahle sollten. Habe ich gezahlt da ich in der Zeit Geld gespart hatte.

Ja ich bin zumindest erleichtert, das es nicht

Illegale Straßenrennen gem § 315d StGB


kam.

Habe jetzt am 30 Dezember meine Zweit Haaranalyse gemacht und auch Sauber, denke jetzt Positiv. Alles wird Besser.
 
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Cengo981

Stamm-User
Guten Tag alle Zusammen,

Entschuldigung das ich mich jetzt wieder Melde aber wollte mein offizielles Urteil vom Gericht schreiben.

Die Rechtskraft ist am 24.01.2023 eingetreten...

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.

Dem Angeklagten wird gestattet, die Strafe in monatlichen Raten von je 100 Euro beginnend 10. Tage des auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Monats, zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird.

Die Fahrerlaubnis des Angeklagten wird entzogen. Sein Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde darf dem Angeklagten vor Ablauf von 3 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Der Angeklagte trägt die kosten des Verfahrens.

Also ich werde seit dem 23.03.2022 was vorgeworfen. Gründe:

Er befuhr am 26.01.2022 gegen 03.10 mit einem Pkw der Marke BMW mit dem Kennzeichen XXX in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand u.a. die K15 . Die Untersuchungen der ihm am 26.01.2022 um 05:00 Uhr und 05:25 Uhr entnommenen Blutproben haben Blutalkoholkonzentrationen von 1,45 Promille und 1,36 Promille ergeben. Dies Blutalkoholkonzentrationen bewirken in jedem Falle Fahruntüchtigkeit. Die Fahruntüchtigkeit war ihm bewusst. Die Zeugen der zwei Polizisten beabsichtigen, den Angeklagten anzuhalten. Der Angeklagte beschleunigte unvermittelt und trotzt des kurvigen Straßenverlaufs und schlechter Witterungsverhältnisse derart, dass die Zeugen ihn nicht einholen konnte. Dabei war ihm klar, dass er bewusst die Geschwindigkeitsbegrenzungen erheblich überschritt, um das Beschleunigungspotential des Fahrzeuges auszunutzen und schnellstmöglich zu rasten. Infolge seiner alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit kam er von der Fahrbahn ab und touchierte die Schutzplanke, wodurch ein Schaden in Höhe von 1150 Euro entstand.

Aus dieser Tat ergibt sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Er ist nach den in der Hauptverhandlung getroffenen Feststellungen dieser Taten mit der Maßgabe überführt, dass sich die Flucht vor der Polizei lediglich als vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung (und nicht als verbotene Kraftfahrzeugrennen) darstellt.

Er ist somit gemäß §§ 315 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 1, 69 Abs. 1, 69a StGB schuldig.

Es ist auf die aus dem Urteilstenor ersichtlichen Maßnahmen erkannt worden.

Durch die Tat ist die Ungeeignetheit zum Führen von Kfz zu Tage getreten. Vor diesem Hintergrund war die Fahrerlaubnis zu entziehen, der Führerschein einzuziehen und eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in tenorierter Höhe auszuurteilen.
 

Cengo981

Stamm-User
Soweit so gut dann kam dann die Rechnung was ich erstmal geschockt war.

Ok fange ich mal an.

Die Versicherung hatte ich schon vornerein sogar waren es 1250 Euro bezahlt.

Dann kam die Rechnung:

01. Geldstrafe 2500,00
02. 3110 Gebühr für die 1. Instanz ohne Strafbefehl 155,00
03. 3116 Gebühr für die Entziehung oder Sperre der Fahrererlaubnis 77,00
04. 9002 Auslagen förmliche Zustellungen 7,00
05. 9005 i. V. m. 9005 Blutuntersuchungskosten, die durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage entstanden sind 82,91
06. 9005 Zeugenentschädigung 9,40
07. 9005 Sachverständigenvergütung 5110,23:oops:

Gesamtbetrag: 7941,54 Euro
 

Cengo981

Stamm-User
Ich denke mal da ich Vorsätzlich verurteilt wurde musste ich auch den Sachverständiger bezahlen, aber sind solche Guten so Teuer?

Also ich konnte per Stundungsbescheid jedes mal 100 Euro zahlen, und 24 Raten bewilligt worden.

Die 2500 Euro für die Geldstrafe wäre dann 10.02.2025 Fertig.

Dann sind noch die 5541,54 kosten wo ich die ich dann gute 55 Monate und die Rate bewilligt werden muss.

Also wollte ich nicht Ratenzahlung bevorzugen. Ich hatte soviel Geld gespart das ich sofort das Geld Kurz und Schmerzlos alles Beglichen habe.

Aber wenigsten habe ich jetzt keine Schulden und den Rest mit der Haaranalyse und Gutachten werde ich auch meistern. Zum Glück bin ich immer noch nicht im Minus. Also ich bin Erleichtert und es ist mir eine Große Lehre. Ich fühle mich super, Gesund und habe auch kein Alkoholdruck.

Ich bin Konsequent.

Was ich noch Fragen wollte, was bedeutet Urteilstenor und das tenorierter Höhe auszuurteilen?

Danke schon mal für das Lesen meine Freunde,

Wünsche euch noch einen Angenehmen Sonntag.

Gruß Cengo981
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Die Möglichkeit besteht sicher...

Sorry, ich habe jetzt aus Zeitgründen deinen Thread nicht gelesen. Was hast du denn bisher an Vorbereitung gemacht?
 

Cengo981

Stamm-User
Die Möglichkeit besteht sicher...

Sorry, ich habe jetzt aus Zeitgründen deinen Thread nicht gelesen. Was hast du denn bisher an Vorbereitung gemacht?
Hallo Nancy,

bevor ich den Antrag auf eine Stationäre Therapie stellte, habe ich weiterhin mehrere Termin bei Caritas wegen den Antrag besprochen und auch sofort die Selbsthilfegruppe aufgesucht.

seit 01.6.2022 - 07.9.2022 habe ich eine Stationäre Therapie angefangen und Absolviert.
ab 12.09.2022 - 06.03.2023 eine Ambulante Therapiemaßnahme (Nachsorge) angefangen und auch Absolviert.
Während der Ambulanten Therapie habe ich parallel bei der Selbsthilfegruppe außer wenn ich Spätschicht hatte und also jeden zweite Woche war ich da, auch mit dem Abstinenznachweisen (Haaranalyse) angefangen und bin jetzt bei dem dritten Nachweis.

Wo jetzt die Therapien vollendet sind, bin ich weiterhin jede 1 - 2 Monat bei der Suchberaterin und bleiben weiterhin kontakt und auch in der Selbsthilfegruppe, wo ich viele Nette Freunde kennengelernt habe auch nummern ausgetauscht haben. Auch halt in der Whatsappgruppe bin.

Gesundheitsamt will auch von mir Nachweise, wegen meinen Leberwerte, Zuckerwerte, CDT wert.

Leberwert waren:
GGT <55 U/L zu 39
GOT <50 U/L zu 21
GPT <51 U/L zu 32

CDT Wert:
<2.47 zu 1.53 %CDT

Nebenbei habe ich mich mal bei der Nathali Stüben mal in einen Seminar online Video registriert und geschaut.

Wie gesagt sonst habe ich meine Strafen, Gutachten und Versicherung alles Bezahlt. Und würde denke ob ich unbedingt auch ein Vorbereitungskurs der auch nicht Billig ist machen müsste? Ich war auf einer Seite kostet ca 900 - 1500 Euro. Wie lange dauert so ein Kurs? Einzel und Gruppegespräche ähnlich wie bei einer Therapie?

Naja mir wurde ja gesagt mehr Nachweise desto besser, aber Finanziell wäre das sehr Eng, weil ich habe ja schon viel Bezahlt, dann kommt noch das Mpu Gutachten, Haaranalysen, wieviel Fragestellung ich bekomme von der Fahrerlaubnisbehörde weis ich auch nicht.

Sonst habe ich schon vorher bei dem Ersten Hilfe Kurs angemeldet, das am 12.04 stattfindet die ganzen 9 Unterhaltstunden den Tag. Immerhin.
 
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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Cengo,
Wie gesagt sonst habe ich meine Strafen, Gutachten und Versicherung alles Bezahlt. Und würde denke ob ich unbedingt auch ein Vorbereitungskurs der auch nicht Billig ist machen müsste? Ich war auf einer Seite kostet ca 900 - 1500 Euro. Wie lange dauert so ein Kurs? Einzel und Gruppegespräche ähnlich wie bei einer Therapie?
nachdem was du beschrieben hast, halte ich einen Vorbereitungskurs für unnötig. Ich würde an deiner Stelle einige Sitzungen bei einem Verkehrspsychologen machen (auch diese werden mitunter online angeboten), wieviele Stunden benötigt werden, wird sich im Laufe der Zeit dann herausstellen...
 

Cengo981

Stamm-User
Hallo an Alle einen Wunderschönen Guten Abend, ich wollte schon mal erstmal meine Kleine Fragebogen einstellen und noch meine Zwei MPU Gutachten hier hochladen. Später werde ich den Ausführlichen Fragebogen einstellen, tut mir leid das ich so spät dazu komme.

FB Alkohol

Zur Person

Geschlecht: männlich
Größe: 1,74 cm
Gewicht: 89kg
Alter: 40

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 26.01.2022
BAK: 1,45 Promille und nach 25min wieder 1,36 Promille gemessen.
Trinkbeginn: 1.30 Uhr
Trinkende: 2.30 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 05:00 und 05:25 Uhr entnommenen Blutproben haben Blutalkoholkonzentrationen von 1,45 Promille und nach 25min 1,36 Promille ergeben.

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 3 Monate

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland: NRW


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: 01.02.2022

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Ja, aktuell die Dritte Haarnanalyse
Urinscreening ja/nein: Nein
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Ja Leberwerte am 14.03.23 und CDT am 7.03.23 alles Normbereich

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Ja
Selbsthilfegruppe (SHG): Ja
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Ja
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt? Ja zwei, 2014 und 2018
Wer hat das Gutachten gesehen?: Fahrerlaubnisbehörde
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Zwei Geschwindigkeitsüberschreitung im Jahre 2010 (41Km/h) und im Jahre 2011 (25Km/h) zu schnell. Zwei Alkoholfahrten im Jahre 2013 mit 1,88 Promille, 2016 mit 0,88 Promille und Unfall.
 
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