Die Dritte Mpu wartet auf mich...

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Du solltest vermeiden zu sagen das du schon von deinen Eltern aus unter Alkohol gefahren bist. Wenn die Promillezahl dann ja noch viel niedriger war ist das ja schon ein gewisser Vorsatz. Je höher die Promillezahl desto besser damit dir kein Vorsatz unterstellt wird.
 

Cengo981

Stamm-User
Das hat mir zumindest auch mein Anwalt geraten, da es keine Nachweise gibt das ich ab der Fahrt von zuhause Alkoholisiert gefahren bin. Nur halt das mit dem Alkoholischen Getränken und das eine Dame mir was in dem Getränk reingekippt hat wäre schon Absurd und nicht Realistisch im Saunaclub.
 
Zuletzt bearbeitet:

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Du solltest vermeiden zu sagen das du schon von deinen Eltern aus unter Alkohol gefahren bist. Wenn die Promillezahl dann ja noch viel niedriger war ist das ja schon ein gewisser Vorsatz. Je höher die Promillezahl desto besser damit dir kein Vorsatz unterstellt wird.
Streng genommen wäre das dann eine weitere Trunkenheitsfahrt, die du somit gestehen würdest, obwohl sie dir nicht angelastet wird. Das kann höchstens strafverschärfend wirken.

Insgesamt würde ich von der Strategie her gar nicht viel über den Alkoholkonsum reden, am Ende ist es im Prozess auch egal, wie viel und was du gebechert hast. Das wird in der MPU wichtig sein, den Richter juckt das aber nicht.
Deine BAK ist nachgewiesen, per Labor, da gibt es nix zu rütteln, also konzentriert euch Inder Argumentation darauf, das Rennen vom Tisch zu bekommen, denn sonst kann bei einer MPU gleich noch Verkehrsrecht mit reinkommen, und dann türmt sich bei dir alles auf...
 

Topema

Benutzer
Mein Anwalt hat mir gesagt wie ich Vorgehen müsste
Mir haben dann zwei Anwälte erst einmal die falsche und teure Richtung aufgezeigt. War ja Rechtsschutzversichert...kostet ja nichts und der Anwalt freut sich. Für jeden Dreizeiler den Höchstsatz abrechnen dürfen...wie geil. Nebensachen versuchen in den Vordergrund zu schieben, bis Aktenberge zu Stande kommen.
Neben der Tatsache, dass diese Vorgänge 14 Monate Zeit vergeudet haben.
Die Rechtsschutzversicherung holt sich übrigens teilweise das Geld wieder zurück....da vorsätzliche Straftat.

Fakt ist doch, Du stehst vor der dritten MPU wegen Akohol (?! sorry habe nicht alles zurück gelesen) somit Aktenkundig F10.2 oder zumindest der Verdacht....das reicht dem Amt schon aus. Siehe BAST 10.2 und in der Realität haben die Ämter doch auch Recht. Das belegen die Statistiken.
Ohne abgeschlossene Therapie und Anbindung an eine SHG und dann mindestens 12 Monate Abstinenz, kommst Du aus der Nummer nicht raus.
Machst Du ja jetzt auch alles.....Glückwunsch dazu.
Kann dir nur raten, stop den Anwalt oder spreche ihn darauf an. Erspare dir die Kosten, Nerven und Rennerei auch wenn der Anwalt dich nicht so schnell von der "Angel" lassen wird.

Viel Erfolg

Thomas
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Fakt ist doch, Du stehst vor der dritten MPU wegen Akohol (?! sorry habe nicht alles zurück gelesen) somit Aktenkundig F10.2 oder zumindest der Verdacht....das reicht dem Amt schon aus. Siehe BAST 10.2 und in der Realität haben die Ämter doch auch Recht. Das belegen die Statistiken.
Ohne abgeschlossene Therapie und Anbindung an eine SHG und dann mindestens 12 Monate Abstinenz, kommst Du aus der Nummer nicht raus.
In der Justiz schon, aber halt nicht bei der MPU.

Neben der Tatsache, dass diese Vorgänge 14 Monate Zeit vergeudet haben.
Die Rechtsschutzversicherung holt sich übrigens teilweise das Geld wieder zurück....da vorsätzliche Straftat.
Deshalb das Rennen weg, dafür beim Suff (der ja nachgewiesen und offensichtlich ist) schuldig, dann ohne langes rumgemache das Verfahren beenden und dich um deine Gesundheit (Alkoholproblem) kümmern.

Meine zweite TF war mit über 2,3, Einspruch eingelegt, im Gegenzug zum Schuldeingeständnis haben die den Vorsatz rausgenommen und wir waren schick, hat mir dann noch 20 Tagessätze gespart, hat sich also für mich gelohnt.
Das wäre mal so eine Marschrichtung, die ein guter Anwalt austüfteln würde.
 

Topema

Benutzer
Das wäre mal so eine Marschrichtung, die ein guter Anwalt austüfteln würde.
Die Richter tüfteln nicht.
Gegen die Aussage von zwei Polizisten sehe ich die Chance bei Null zumal der Grund (Abhauen,Fahrerflucht,Rennen) und somit das Strafmaß sogar noch erhöht werden könnte, da uneinsichtig.

Eventuell verdienst Du sehr gut, dass die Rechnung bei dir aufging..ohne auch deine Zusammenhänge im Moment zu kennen.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Die Richter tüfteln nicht.
Gegen die Aussage von zwei Polizisten sehe ich die Chance bei Null zumal der Grund (Abhauen,Fahrerflucht,Rennen) und somit das Strafmaß sogar noch erhöht werden könnte, da uneinsichtig.
Fahrerflucht ist aber noch nicht gleich ein Rennen. Und der Richter muss nichts tüfteln, aber der Anwalt muss überlegen, was die beste Vorgehensweise ist. Die sehe ich schon in dem vorgeschlagenen Weg.
Die Polizisten machen vielleicht eine Aussage, aber sowohl Gericht als auch STA wollen am liebsten wasserdicht und unkompliziert abhandeln, es gibt weit wichtigere Verfahren als dieses.

Am Ende steht sonst ein Urteil wegen mehrerer Delikte, zu verlieren gibt es nicht wirklich viel und das hat mit
Eventuell verdienst Du sehr gut, dass die Rechnung bei dir aufging..ohne auch deine Zusammenhänge im Moment zu kennen.
ziemlich gar nichts zu tun, denn man muss ja nicht bei einer Anklage gleich alles akzeptieren, im Gegenteil, wenn das Rennen rausfällt wird auch die Geldstrafe geringer sein, eine Vorstrafe steht dann vielleicht nicht mehr im Raum, da kann man etwas Gedanken und auch ein paar Euro für den Anwalt investieren, der im übrigen am Ende nach Gebührenordnung abrechnet.

Wenn es nur darum geht, eine TF auf dem Fahrrad mit 1,8o/oo abzuhandeln, da würde ich nicht vor Gericht gehen.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich konnte mit einem Anwalt meine Tagessätze drücken, bezahlt wurde mein Anwalt durch die Rechtschuzversicherung. Selbst wenn ich mal geblitzt werde, geht die Sache zum Anwalt.
Einfach mal etwas investieren, dann klappt es auch mit dem Anwalt. ;)
 

Cengo981

Stamm-User
Also ich habe auch Rechtschutzversicherung und musste auch so eine Selbstbeteiligung und wird beim Anwalt bezahlt. Ich finde diesen Paragraphen mit 315 gibt es ja seit 2017 und irgendwie ist dieser Paragraph Schwammig hatte ich mal gelesen. Sofort wenn man Flüchtet oder Schnell fährt wird man sofort in Rennen eingestuft und möglichst die Höchste die Geschwindigkeit zu erzielen. Was gar nicht stimmt, weil ich habe noch nicht mal Ansatzweise an einem Rennen gedacht und es war halt Flüchten, Panik, Angst und im Alkoholen Zustand hätte ich noch nicht mal den Grund in der Nacht Rennen zufahren.


Meiner Meinung stört mich das Rennen, weil es war kein Rennen. Wenn das Gericht die Entscheidung auf Rennen verurteilt. Werden wir Berufung einlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo, ich sehe das auch so wie du. Das eine Flucht als Rennen ausgelegt wird finde ich etwas übertrieben.
Ich drücke dir die Daumen das es für dich gut ausgeht.
 

Cengo981

Stamm-User
Noch eine andere Frage, sieht der Richter/Richterin auch die Vergangenen Verstöße wie, da ich Zwei Mpus hatte, eins Jahre 2014 und die zweite im Jahre 2018
 
Zuletzt bearbeitet:

Cengo981

Stamm-User
Hallo, würde die Strafe auch gemindert werden, wenn man erwähnt das man eine Stationäre Therapie macht und die Nachweise vorzeigt vor dem Gericht. Weil ich meine es ja auch Ernst mit meinen Problemen.
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo, das weiß ich nicht.
Aber du bzw. dein Anwalt sollte mal herausfinden ob Sachverständige an der Verhandlung teilnehmen. Sprich ein vom Gericht bestellter Psychologe und der Arzt der die Blutwerte untersucht hat.
Diese Gutachter sind dafür da um festzustellen ob man alkoholabhängig ist. Wenn du das im Vorfeld schon zugeben würdest könntest du dir diese vielleicht sparen.
Die Kosten für solche Gutachter sind extrem hoch.
Der Richter kann auch eine Einweisung in eine Klinik beantragen wenn du mehrere Straftaten unter Alkoholeinfluss begangen hast.
Daher sollte dein Anwalt auf jedenfall vortragen das du eine Therapie machst.
 

Cengo981

Stamm-User
Ja ich habe ihn auch informiert wegen der Therapie meinen Anwalt, er wird das Vortragen. Soweit steht Fest das nur zwei Beamten von Brilon die mich Erwischt haben kommen als Zeuge

Was mich aber Wundert, der Rechtsanwalt forderte ja die Akte an, heißt das, das er Komplette Akte bekommt oder nur die Akte was zurzeit zur Ermittlung geht?
 

Cengo981

Stamm-User
Dein Anwalt müsste auch deine komplette Strafakte haben.
Dann wundert es mich das er bei der Akte nur die Ermittlungsakte hat. Wo ich angedeutet habe wo die vergangenen Strafen von den beiden MPU sind. Waren die Beiden Gutachten nicht drin in der Akte und ich hatte auch noch eine Verkehrsmedizin Gutachten. Deswegen war er überfragt und hat mir nur die Akte gezeigt wo gerade ich den Unfall hatte und die Promillezahl von jetztigen. Komisch :smiley2204:
 
Zuletzt bearbeitet:

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Vielleicht haben die Profis hier ja andere Infos. Aber meines Erachtens nach müsste er die ganze Strafakte vorliegen haben.
Vielleicht hat er auch verpasst deine Akte anzufordern?
Um dich optimal verteidigen zu können sollte ein Anwalt ja wissen was du vorher schon angestellt hast.
Das Strafmaß ist auch anders bei einem Ersttäter als bei einem der schon mehrfach aufgefallen ist.
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Die MPU Gutachten selbst sind nicht in deiner Strafakte. Aber die vorhergegangenen Strafen sollten deinem Anwalt in der Akte vorliegen.
 

Cengo981

Stamm-User
Das heißt es ist aufgeteilt, Strafakten bekommen Gericht, Anwälte usw? Und wenn es um eine Mpu bekommt der Verkehrspsyloge alles was mit dem Verkehrstrafen zu tun haben. Oder habe ich das Falsch verstanden?

Also ich habe nur Strafen wegen Alkohofahrt, zweimal Mpu und musste noch wegen Ohmächigkeit ein Verkehrsmedizingutachten machen und noch in der vergangenheit Blitzer im Jahre 2010 41kmh zu schnell, 1 monat Fahrverbot, 2011 Autobahn auch zu Schnell ca 30 kmah Bußgeld mit ein Punkt.
 
Oben