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Erneute Trunkenheitsfahrt nach bestandener Mpu 2017

Thomas1989

Benutzer
Ich wurde gestern morgen von der Polizei angehalten weil ich zu schnell war.
Ich hatte am Tag zuvor bei einem Freund c.a 600ml Rotwein und 2 Bier 500ml getrunken.
Trinkbeginn war um ca. 20Uhr und trinkende ca. 1:30Uhr am darauffolgenden Tag.
Ich wurde um ca. 4 Uhr kontrolliert und hatte einen Atemalkohol von 0.53mg
Blut wurde mir um 4:45 abgenommen.
Ich war einsichtig habe aber so wenig angaben wie möglich gemacht.
Die Beamten waren freundlich und fassten mein verhalten als Kooperativ auf. (Ich wusste sofort was ich falsch gemacht habe)
Der Führerschein wurde nicht einbehalten

Mir ist bewusste das ich mir einer Mpu zu rechnen habe.
Aktuell weiß ich aber nicht richtig wie ich mich jetzt bestenfalls verhalten soll.

Sobald das Blutergebnis da ist muss ich auf das Polizeirevier kommen bezüglich einer Aussage.

Soll ich Aussagen?
Soll ich vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen und einen Anwalt kontaktieren?
Soll ich den Führerschein an diesem Tag bei mir führen und diesen auf Anweisung abgeben?

Ich weiß das ich selbstverschuldet in dieser Situation bin und es einiges Aufzuarbeiten geben wird.

Ich möchte nur keine Fehler machen die es mir noch schwerer machen.

Angaben die ich bei der Polizei schon gemacht habe;

Was habe ich getrunken (keine Mengenangaben)

Wo ich war (bei einem Freund/Pizzaabend)
Ich wurde so beläufig gefragt ob ich schon einmal mit der Polizei zu tun hatte, ich antwortete mit ja, bei Verkehrskontrollen.

Meine Aussagen waren relativ dünn aber ich wollte nicht stur alles verweigern da icj gemerkt habe das es die Beamten gut mit mir meinten und es noch darum ging ob die meinen fahrstil als Ausfallerscheinung/Auffäligkeit werten. Vom Gefühl her würde ich einschätzen das davon abgesehen wird.

Ich werde natürlich noch den Fragebogen etc. Ausfüllen sobald ich die Blutwerte habe
 
Herzlich willkommen :smiley138:
Kopf hoch und lass Dich nicht zu sehr runterziehen. Die Mpu als WHT ist sehr wahrscheinlich gebucht.

Ich würde Dir raten, keinerlei Aussagen zu tätigen. Wenn die Polizei Dich zur Vernehmung lädt, dann ablehnen und alles verweigern.
Alles was Du sagst, ändert erstmal an der Situation nichts und kann nur ungünstig für Dich ausfallen v.a. mit i.-welchen Kommentaren in der Akte, welche ein GA gegen Dich verwenden kann.
Somit besser nichts sagen und warten bis die BAK feststeht.

Ab sofort nichts trinken. Als WHT wirst nur mehr mit Abstinenz von 12 Monaten wohl bestehen können.
mit welcher Strategie hattest denn Deine 1. Mpu bestanden?
Kümmere Dich um ein Labor wegen der Abstinenznachweise und beginne mit der Aufarbeitung.
 
Vielen Dank für das schnelle feedback.
In der ersten MPU hate ich AB 12 Monate.
Mein fehler war das ih halt nicht wirklich an den Ursachen gearbeitet hatte und danach wieder alles cool war. Hab dann langsam wieder angefangen zu trinken und bin wieder in alte Muster gefallen. Wenn auch nicht ganz so extrem wie früher.

Ich werde die Mpu wieder mit Abstinenz antreten wobei das jetzt erstmal zwietranging ist. Aktuell möchte ich schaden begrenzen. Mein Leben wieder in spur bringen. Denn ich kenne den Grund für den Rückfall.


Wenn ich die Aussage bei der Polizei verweigere. Wird das dann nicht automatisch vor Gericht verhandelt?
Und vorallem als uneinsichtig und j kooperativ gewertet.
Der Polizist hat mir zugesichert das ich die Aussage erst tätigen müsste wenn die Blutwerte da sind.
 
Dein Fall wird sicher auch mit einem Strafbefehl abgehandelt werden. Solltest du dagegen Einspruch einlegen wird es wohl dann vor Gericht gehen.
 
@ Thomas: Ich finde, du machst dir zu viele Gedanken. Es ist dein Recht nichts zu sagen. Das hat nix mit unkooperativ zu tun. Einfach kurz und knapp mitteilen: Ich möchte keine Angaben machen. Punkt.
 
Selbst wenn es vor Gericht gehen sollte, was unüblich wäre, auch dort wird ein solcher Fall schnell und relativ pauschal bearbeitet, da gibt es keinen monatelangen Prozess mit zig Zeugen und Sachverständigen
 
Vielen Dank für das schnelle feedback.
In der ersten MPU hate ich AB 12 Monate.
Mein fehler war das ih halt nicht wirklich an den Ursachen gearbeitet hatte und danach wieder alles cool war. Hab dann langsam wieder angefangen zu trinken und bin wieder in alte Muster gefallen. Wenn auch nicht ganz so extrem wie früher.... Denn ich kenne den Grund für den Rückfall.
Damit hast genau die Taktik schon getroffen. Denke an die Fragebögen, damit ist Unterstützung erst möglich.
Vorab würde mich interessieren, beschreibe doch die Ursachen kurz.
Wenn ich die Aussage bei der Polizei verweigere. Wird das dann nicht automatisch vor Gericht verhandelt?
Und vorallem als uneinsichtig und j kooperativ gewertet.
wie schon erwähnt, Deine Aussage ändert daran gar nichts und schon gar nichts am Strafmaß, diese ist nur kontraproduktiv für Dich.

auch wenn es vor Gericht gehen sollte, was wäre da so schlimm?
Sicher ist das nicht abhängig von Deinem Verhalten ab jetzt der Polizei gegenüber. Schweigen ist Gold..
nachher würdest es sicher bereuen, was die da alles reinschreiben, auf was Du keinen Einfluss hast.
 
Also die Ursache ist das ich überfordert bin mit meiner Beruflichen Situation.Ich bin dort in einer Leitenden Postitin angestellt. Vor 2 Jahren hat der Geschäftsführer gewechselt. Seit dem Verschärft sicg die Situation im Unternhemen zunehmend. Umsatzdruck, mitarbeiter verlassen das Unternehmen, gegenseitiges ausspielen der Mitarbeiter.

Für mich war das Problem das ich extrem viele Überstunden leisten muss. Denoch wurde die Arbeitsleistung statk kritisiert. Bei versagen wurden sofort verantwortungsbereiche dem Neffen des Betriebsleiters zugeteilt.

kurz gesagt. Es ist sicher das man mich dort raus haben möchte.
Ich bin auch schon seit einigen Wochen dran nach was anderem zu schauen. Das hat aktuell höchste Priorität.
Natürlich ist das ohne Führerschein nicht einfacher aber ich werde dann eh in eine statt mit besseres Anbindung an bus und bahn ziehen.
Also erstmal en Führerschein komplett ausklammern und alles andere auf die Reihe bekommen.
Ich hätte die wahrnsignale ernster nehmen sollen.
Ich hatte aber Angst dort einfach zu kündigen ohne einen neuen Job zu haben.
Ich hätte in dem Fall eine sperre beim Arbeitsamt von 3 Monaten.

Den Fragebogen Fülle ich auf jeden Fall aus.
Aber ich denke es macht sinn damit auf den Blutwert zu warten.

Den Führerschein werde ich beim eintreffen der Blutwerte/Vernehmung dann wahrscheinlich auch abgeben müssen oder?
Nach meiner Rechnung müsste der Blutalkohol bei abnahme ungefähr bei 0,5-0,8 liegen
 
Bist du eigentlich sicher, das deine AAK verdoppelt werden muss? Sprich 0,53 mg = 1,06 Promille. Ich habe das Gefühl, das es bei deinen angebenen Trinkmengen sich eher um 0,53 Promille bei der AAK handeln muss. Und die später genommene BAK dann unter 0,5 Promille liegen müßte. Bei der Trinkmenge, der Trinkzeit und dazu noch die lange Zeit vom Trinkende bis zur AAK kannst du nicht auf eine Promillezahl über 1 Promille kommen.

Entweder hast du deutlich mehr getrunken, ansonsten wird die BAK unter 0,5 Promille sein.
 
Müsste eigentlich schon ungefähr hinkommen. Trinkbeginn war aber wohl ehr 22Uhr. Hab da aber nicht so intensiv drauf geachtet.
600ml rotwein zu ca. 12%
1000ml bier zu 6%
Komme auf ca. 1,52 promille. Angenommen es waren 6 Stunden bis zur ersten Kontrolle wären das ca. 0,9 Promille.
Aus meiner ersten TF weiß ich aber auch das die Atemalkoholtests durchaus sehr ungenau anzeigen können.
Ich bin mir aber tatsächlich nicht sicher wann ich zu trinken begonnen habe.
War ab 17Uhr dort. Und wie viel es später war. Dadurch das wir alle Wein getrunken haben kann es auch viel weniger gewesen sein. Hab halt nachgeschenkt.
Mir wurde nur der Wert auf dem gerät gezeigt und der Polizist meinte es sei ein schwieriger Wert. (Kann alles heißen)
Vielleicht ist ja noch was zu retten wenn der Blutwert deutlich niedriger ausfällt z.b. 0,5

Wie ich oben erwähnt hatte werde ich wahrscheinlich mit A2 beurteilt werden.
Wie lange ist da eine Abstinenz nahzuweisen. Damals waren es mal 6 Monate?
Sind es jetzt 15 (bzw. Kommende BUK)
Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann warten wir jetzt mal deine BAK ab. Vielleicht erfährst du ja durch ein Anruf bei der Polizei deine BAK. Die Auswertung dauert ja etwas, aber nach ca. maximal 10 Tagen sollte die feststehen.

Klar, die Aussage des Polizisten kann darauf hindeuten, daß es über 1,1 Promille liegen könnte, aber eben genauso das die BAK über/unter 0,5 Promille liegen könnte.

A2 bedeutet in meinem Verständnis 12 Monate Abstinenznachweise. Aber als eventueller Wiederholungstäter sind eh 12 Monate fällig. Bei den irgendwann kommenden Beurteilungskriterien sind es dann 15 Monate. Nur weiß keiner genau wann die angewendet werden und welche Übergangsfristen es geben wird. Da dein Fall sehr frisch ist, könntest du davon eventuell betroffen sein. Aber eine genaue Einschätzung diesbezüglich kann man halt nicht stellen.
 
Wenn das Gerät tatsächlich 0,53 Promille angezeigt hat, hätte die Polizei in der Regel keine Blutabnahme angeordnet daher denke ich dass es sich wie geschrieben um 0,53/l mg handelte, aber wie Hammer1860 schon geschrieben hat passt dann die Trinkmenge nicht. Einfach mal abwarten.
 
Oh sorry kann doch sein dass dich die Polizei auch bei einem AAK von 0,53 Promille zur Bluabnahme mitnimmt weil du ja wegen überhöhter Geschwindigkeit angehalten worden bist, dann steht ja bereits ab 0,3 der §316 im Raum.
 
hätte die Polizei in der Regel keine Blutabnahme angeordnet

Das war schon korrekt. Wenn keine Promille ab 1,1 Promille zu erwarten ist darf nur in Ausnahmefällen eine Blutentnahme angeordnet werden, da das eine Körperverletzung ist. Wenn durch den Test mit dem ungeeichten Gerät eine Promillehöhe von unter 1,1 Promille zu erwarten ist muss zunächst versucht werden, die genaue Promillehöhe an einem geeichten Gerät zu bestimmen. Nur wenn das nicht möglich ist darf bei einer zu erwartenden geringen Promillehöhe eine Blutentnahme angeordnet werden.
 
Bringt nur abwarten etwas. Da ich die genaue Menge nicht sagen kann sind beide Werte rechnerrisch plausibel herbeizuführen.

Möglichkeit 1. Trinkbeginn etwas später (21:30uhr) (test 4uhr)
Wein ca. 700ml x 12% vol./100 x 0,8g/L = 57.6mg
Bier 1000 ml x 6% vol./100 x 0,8g/L = 48mg

Wären bei einem abbauwert von 0.1/stunde
Bei Blutabname - 0,75 promille

Körpergewicht 83kg

105.6mg / (83kgx0,7) = 1,81 promille - 0,75
Wäre ein wert von 1,06 promille bei kontrolle
Gepustet 0,54mg

(Wobei ich bei 1,8 Promille schon deutlich betrunkener gewesen wäre)

Möglichkeit 2

Trinkbeginn etwas früher (18:30Uhr)

Wein ca. 600ml x 12% vol./100 x 0,8g/L = 57.6mg
Bier 600 ml x 6% vol./100 x 0,8g/L = 28,8mg

Wären bei einem abbauwert von 0.1/stunde
Bei Blutabname - 0,95 promille

Körpergewicht 83kg

86,6mg / (83kgx0,7) = 1,48 promille - 0,95
Wäre ein wert von 0,54 promille bei kontrolle
Gepustet 0,54promille

Denn wein haben wir uns zu 3 geteilt. Waren insgesamt 1400ml. Wer davon wie viel hatte am ende ist schwer zu sagen.
Dazu waren es 3 Gläser bier wobei mir 2 mal das glas umgestoßen wurde (die anderen hatten deutlich mehr getrunken als ich, wodka etc.)

Ist meine Berechnung so richtig?

Ich dachte aber eigentlich das die Messgeräte der Polizei nur mg Blutalkohol anzeigen und nicht den Promillewert, da dieser ja nicht gemessen so gemessen wird. Oder ist das unterschiedlich

Der reaktion des Polizisten und der tatsache das ich aktuell den Schein noch besitze lässt mich schon auf Möglichkeit 2 hoffen.
 
Die Rechnerei wird dir aktuell leider nichts bringen. Sofern du nicht unter 0,5 Promille bleibst, erwartet dich ja so oder so als Wiederholungstäter eine MPU. Zu gegebener Zeit(sprich wenn die BAK feststeht) kann man sich dann näher mit deiner Trinkmenge beschäftigen.

Es gibt zwei durchaus noch alte Geräte bei der Polizei die den direkten Promillewert anzeigen und wo nicht mit Faktor 2 multipliziert werden muss. Ebenso gibt es Geräte, die beides je nach Einstellung anzeigen.

Noch zu dem Abbauwert, die meistens MPU-Stellen rechnen mit einem Abbau von 0,15 Promille pro Stunde. Was man hier in dem Forum so liest, rechnet nur der TÜV mit 0,1 Promille Abbau.
 
Nein, dazu gibt es keine vorgeschriebe Regelung.(konnte zumindest nichts finden)

Ist aber wohl so das es bis 0,5 o/oo
Ermessungsspielraum seitens der Fürherscheinstelle gibt.
 
So es ist soweit. Habe heute einen den Anruf der Polizei bekommen. War eigentlich sehr freundlich.
Blutalkohol ist bei 0,85 Promille.
Der Strafantrag bei Staatsanwalt wird zurück genommen und bin laut dem Polizisten im Ordnungswidrigkeit bereich. (Er hat in dem Fall nichts erheblich negatives zur Fahrweise protokolliert)
Bleibt abzuwarten was das dann genau bedeutet.
Nach Busgeldkatalog sind das in meinem Fall 2 Punkte, erst mal 3 Monate fahrverbot und ab 1500€ Strafe.

Kommt aber darauf an ob der Staatsanwalt nicht doch im Rahmen einer Straftaat agiert.

Wie dem auch sei. Ich bin Abstinent und das wird sich egal wie nicht ändern.
Die Tage fülle ich den FB aus.
Vielleicht hat jemand schon einen Tipp was noch sinnvoll sein wird. Verkehrspsychologe? Psychologe? Suchtberatung? SHG?
 
Nachdem du mit hoher Wahrscheinlichkeit als WHT wieder zur MPU musst, würde ich dir als nächsten Schritt auf jeden Fall die Suchtberatung empfehlen. Du hast deine ursprüngliche Absicht AB nicht weiterverfolgen können, das gilt es, aufzuarbeiten und richtige Schritte zur Stabilisierung von AB zu finden. Wahrscheinlich wird darüber hinaus ein VP sinnvoll sein. Aber du hast ja Zeit. 12 Monate AB sind dein absolutes Minimum.
Dass der StA eine OWI zu einer Straftat wandelt, ist unwahrscheinlich, wenn er keine Anknüpfungspunkte hat. Allein die Tatsache der WHT ist kein ausschlaggebender Grund. Es kommt auf die jeweilige Situation an und da haben die Polizisten als Augenzeugen nichts erkannt, was der OWI widerspricht.
 
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