Erste MPU negativ und Abstinenznachweis

Krischan

Benutzer
Hallo zusammen, möchte euch erstmal ein dickes Lob aussprechen und mich für eure Arbeit bedanken. Ich bin 51 Jahre alt und 2021 in Niedersachsen im Straßenverkehr bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle mit 3,9 ng Thc, 1,2 ng 11oh, 20,0 ng cooh und 12,0 ng Benzoylecgonin erwischt worden. Hatte meine FE neu beantragt, und wurde von der Fsst beauftragt bis Ende August ein positives GA einer MPU Stelle vorzulegen. Mir wurden keinerlei Auflagen wie AN auferlegt. Bin dann mit einem 6 Monatigen AN mittels Haaranalyse zur MPU und durchgefallen. Das negative GA habe ich natürlich nicht an die Fsst Weitergeleitet. Ich habe das GA in zweifacher Ausfertigung bekommen, und gehe davon aus das die Kopie wohl für die Fsst sein soll. Der untersuchende Arzt meinte, dass die 6 Monate AN wohl nicht reichen würden und diese mit der MPU verfallen würden, ich müsste also nochmal ganz von vorne beginnen und 12 Monate Nachweisen. So wäre die aktuelle Gesetzeslage. Kann das jemand widerlegen? Meine Idee dazu wäre, meinen Antrag bei der Fsst zurück zu ziehen, nochmal 6 Monate AN abzulegen, damit ich 12 Monate zusammen bekomme . In der Zwischenzeit den FE erneut beantragen und bei einer anderen Stelle die MPU erneut abzulegen. Ist das so machbar, was würdet ihr mir dazu empfehlen?
 

Pbuddy

Stamm-User
Moin und Willkommen.

Der untersuchende Arzt meinte, dass die 6 Monate AN wohl nicht reichen würden und diese mit der MPU verfallen würden, ich müsste also nochmal ganz von vorne beginnen
Wieso sollten die AN denn verfallen? Das macht doch gar keinen Sinn... :smiley2204:

Solange du die Nachweise nahtlos hast, sollte das doch so wie beschrieben möglich sein.

Ist die mpu denn nur an den AN gescheitert?
 

Krischan

Benutzer
Moin, ich kann hier nur wiederholen was der Arzt zu mir gesagt hat. Das negative GA bezog sich einerseits auf die nur 6 Monatigen AN, andererseits auf die noch nicht vollendete Aufarbeitung einer fortgeschrittenen Drogen Problematik.
Vg
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Krischan,

ich stimme Pbuddy zu, solange keine Lücke zwischen deinen AN entstanden ist, kannst du die erste Haaranalyse verwenden.
Hast du denn deinen Originalbeleg vom MPI zurückbekommen?
Der untersuchende Arzt meinte, dass die 6 Monate AN wohl nicht reichen würden
Ja, schade dass du nicht eher ins Forum gefunden hast, dann hätten wir dich rechtzeitig darauf hinweisen können dass bei einem polytoxen Konsumverhalten die Abstinenz über 12 Monate nachgewiesen werden sollte/muss....
Das negative GA bezog sich einerseits auf die nur 6 Monatigen AN, andererseits auf die noch nicht vollendete Aufarbeitung einer fortgeschrittenen Drogen Problematik.
Daran könnten wir hier im Forum weiter arbeiten. Hattest du dir denn Hilfe für die Vorbereitung gesucht?

Ansonsten wäre diese Vorgehensweise
Meine Idee dazu wäre, meinen Antrag bei der Fsst zurück zu ziehen, nochmal 6 Monate AN abzulegen, damit ich 12 Monate zusammen bekomme . In der Zwischenzeit den FE erneut beantragen und bei einer anderen Stelle die MPU erneut abzulegen. Ist das so machbar, was würdet ihr mir dazu empfehlen?
theoretisch so machbar.

Bitte sei doch so nett und fülle mal den entsprechenden Profilfragebogen aus.
 

Krischan

Benutzer
FB Drogen

Zur Person
Geschlecht:Männlich
Alter:51

Was ist passiert?
Drogensorte:THC, Kokain
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz):regelmäßig
Datum der Auffälligkeit: 03/2021

Drogenbefund
Blutwerte:3,9ng THC, 1,2ng 11OH,20ng Cooh, 12,0ng Benzoylecgonin
Schnelltest:
Beim Kauf erwischt:nein
Nur daneben gestanden:nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:93/2021
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet:ja
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt:ja
Verurteilt:
Strafe abgebüßt:

Führerschein
Hab ich noch:bein
Hab ich abgegeben:ja 09/21
Hab ich neu beantragt:ja 03/22
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland
:Niedersachsen


Konsum
Ich konsumiere noch:Nein
letzter Konsum:03/21

Abstinenznachweis
Haaranalyse: ja,über 6 Monate
Urinscreen:nein
Keinen Plan:

Aufarbeitung
Drogenberatung:nein
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe:nein
Ambulante/stationäre Therapie:nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum:Dekra
Welche Stelle (MPI):Bremerhaven
Schon bezahlt?:ja
Schon gehabt?:ja
Wer hat das Gutachten gesehen?:nur ich
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?:nein

-------------------------------------
 

Pbuddy

Stamm-User
Moin Krischan,
Es sieht aus, als hättest du keinerlei Aufarbeitung gemacht. Wie hast du dich denn mit deinem Konsum auseinandergesetzt und wie hast du dich auf die mpu vorbereitet?
 

Krischan

Benutzer
Habe in 3/21 einfach aufgehört. Vorbereitet habe ich mich mit dem Buch Vorbereitung auf die DROGEN-MPU von Maximilian Jonitz
 

Pbuddy

Stamm-User
Vorbereitet habe ich mich mit dem Buch Vorbereitung auf die DROGEN-MPU von Maximilian Jonitz
Das ist zu wenig. Ein Buch zu "besitzen" (unabhängig davon wie sehr du es durchgearbeitet hast) ist für einen GA kein adäquater Beweis für eine Aufarbeitung.
Möglich wären:
  • Mehrere Termine bei der Suchtberatung (idR kostenfrei und mit Bescheinigung)
  • SHGs (ebenfalls Bescheinigungen möglich - dies musst du aber erfragen)
  • Termine beim VP (zur Erarbeitung einer Strategie)
  • Therapie
  • Persönliche Ambitionen aufzeigen und Ergebnisse deiner Aufarbeitung erbringen (Anfertigen einer Trinkhistorie, Präventionsstrategien entwickeln etc. pp - da ist auch etwas Kreativität gefragt
Inwieweit du dich mit ambulanter/stationärer Therapie auseinandersetzen musst, muss dir einer der Experten hier erklären, damit kenne ich mich nicht aus.
 

Krischan

Benutzer
Das ist zu wenig. Ein Buch zu "besitzen" (unabhängig davon wie sehr du es durchgearbeitet hast) ist für einen GA kein adäquater Beweis für eine Aufarbeitung.
Möglich wären:
  • Mehrere Termine bei der Suchtberatung (idR kostenfrei und mit Bescheinigung)
  • SHGs (ebenfalls Bescheinigungen möglich - dies musst du aber erfragen)
  • Termine beim VP (zur Erarbeitung einer Strategie)
  • Therapie
  • Persönliche Ambitionen aufzeigen und Ergebnisse deiner Aufarbeitung erbringen (Anfertigen einer Trinkhistorie, Präventionsstrategien entwickeln etc. pp - da ist auch etwas Kreativität gefragt
Inwieweit du dich mit ambulanter/stationärer Therapie auseinandersetzen musst, muss dir einer der Experten hier erklären, damit kenne ich mich nicht aus.
Danke schon mal für deinen Rat Pbuddy. Ich werde nun erstmal meinen Antrag auf Neuerteilung zurückziehen, das die Fsst mir noch 6 Monate Aufschub gewährt, damit ich 12 Monate AN zusammen bekomme glaube ich eher nicht. Muss mir dann wohl Termine bei einer Beratungsstelle besorgen.

Vg
 

Krischan

Benutzer
Hallo Max, ich hab so gar keine Ahnung, was du damit jetzt meinst? Möchtest du sehen, was der Psychologe mir zur nächsten MPU geraten hat?
Vg Krischan
 

Hammer1860

Erfahrener Benutzer
Nein, Max meint die letzte Seite von deinem negativen Gutachten. In deinem Falle steht es dort in etwa so: Es ist zu erwarten, daß Herr Krischan auch zukünftig unter Einfluß von Drogen am Straßenverkehr teilnimmt. Und auf dieser Seite stehen dann auch Empfehlungen seitens des Gutachters, was du zukünftig machen solltest um die nächste MPU erfolgreich zu absolvieren.

Du kannst natürlich auch dein komplettes Gutachten hier anonymisiert einstellen, dann sehen die Drogenprofis hier vielleicht, warum du nicht nur wegen dem zu geringen Abstinenzzeitraum, sondern auch wegen der vom Gutachter bemängelten noch nicht vollendeten Aufarbeitung deiner fortgeschrittenen Drogenproblematik gescheitert bist.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Krischan,
Hallo Nancy, ja ich habe das Orginal und eine Kopie bekommen.
ich meinte nicht das Gutachten, sondern den Beleg von deiner Haaranalyse....

Bei harten Drogen sind immer 12 Monate Abstinenz gefordert
Nicht unbedingt, lt. den Beurteilungskriterien ist in den Fällen, in denen der Zeitraum des Konsums harter Drogen sehr kurz war
und die Problematik anschließend mit fachlicher Hilfe aufgearbeitet wurde, auch ein kürzerer AN möglich.

Kriterium D 2.4 N besagt:

Kann bei besonders günstig gelagerten Umständen (z.B. kurze Phase des Missbrauchs ohne weitreichende Störung der sozialen Bezüge und ohne wesentliche Persönlichkeitsveränderungen mit intrinsischer Abstinenzmotivation) bereits vor Ablauf von einem Jahr nach Beendigung der Maßnahme* von einer stabilen Abstinenz ausgegangen werden, besteht sie seit bereits mind. einem halben Jahr.


*Damit ist eine suchttherapeutische Maßnahme und somit entweder eine Psychotherapie, oder ein fachlicher Beratungsprozess gemeint.

Das aber nur mal als freundlicher Hinweis, im Fall von Krischan ist dies nicht von Bedeutung...
 

Krischan

Benutzer
Moin Nancy, moin Max
Ja, ich habe das Orginal meiner Haaranalyse behalten.
Im Anhang findet ihr die letzten Seiten des GA.
Vg Krischan
 

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