Hallo zusammen, möchte euch erstmal ein dickes Lob aussprechen und mich für eure Arbeit bedanken. Ich bin 51 Jahre alt und 2021 in Niedersachsen im Straßenverkehr bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle mit 3,9 ng Thc, 1,2 ng 11oh, 20,0 ng cooh und 12,0 ng Benzoylecgonin erwischt worden. Hatte meine FE neu beantragt, und wurde von der Fsst beauftragt bis Ende August ein positives GA einer MPU Stelle vorzulegen. Mir wurden keinerlei Auflagen wie AN auferlegt. Bin dann mit einem 6 Monatigen AN mittels Haaranalyse zur MPU und durchgefallen. Das negative GA habe ich natürlich nicht an die Fsst Weitergeleitet. Ich habe das GA in zweifacher Ausfertigung bekommen, und gehe davon aus das die Kopie wohl für die Fsst sein soll. Der untersuchende Arzt meinte, dass die 6 Monate AN wohl nicht reichen würden und diese mit der MPU verfallen würden, ich müsste also nochmal ganz von vorne beginnen und 12 Monate Nachweisen. So wäre die aktuelle Gesetzeslage. Kann das jemand widerlegen? Meine Idee dazu wäre, meinen Antrag bei der Fsst zurück zu ziehen, nochmal 6 Monate AN abzulegen, damit ich 12 Monate zusammen bekomme . In der Zwischenzeit den FE erneut beantragen und bei einer anderen Stelle die MPU erneut abzulegen. Ist das so machbar, was würdet ihr mir dazu empfehlen?