Fahrradfahrt mit 1,91 Promille

Hallo Erfahrungfürsleben ich habe eine Rechtschutzversicherung. Die Strafe werde ich bezahlen. Ich werde mir nächste Woche einen Kredit holen mit einer hohen Laufzeit und den Mist bezahlen.
Der Urlaub war sehr schön. Mal eine Woche mit der ganzen Familie. Ich hatte auch während der ganzen Zeit kein Verlangen Alkohol zu trinken.
Viele Grüße und vielen Dank

Ich würde mal abwarten was die Profis dazu sagen. Wenn du eine Rechtschutz hast kannst ja mal ein Gespräch suchen und dem Fall erklären was passiert ist. Sei nicht so voreilig warte lieber mal ab was die Profis sagen eine vorzeitige und schnelle Entscheidung ist meistens sinnlos.

Hört sich doch super an dass du kein Verlangen hattest. Wenigstens bisschen erholt ist immer gut.
 
Das mit dem Vorsatz lässt mich gar nicht in Ruhe. Sind wegen dieses Wortlautes und der hohen Strafe auch noch andere Konsequenzen durch die FSST zu erwarten. Evtl. 1 Jahr Abstinenz oder der Besuch kostenpflichtiger Schulungen oder....
Oder ist der Strafbefehl und die FSST zwei getrennte Schuhe.
 
Das mit dem Vorsatz lässt mich gar nicht in Ruhe.

Glaube ich Dir, aber warte mal ab Max oder Nancy werden bestimmt Antworten demnächst wie du fortgehen sollst.

Die FSST hat keinen recht Dir vorzuschreiben wieviel Monate du AB leisten muss. MPU und FSST sind zwei verschiedene paar Schuhe. Die MPU machst du um den Zweifel was die FSST hat auszuräumen und daher ist es Dir überlassen wie lange du nachweist. Es kommt natürlich auf deine Vorgeschichte an mit dem Nachweisen, in der Regel reicht ein halbes Jahr aus für eine Verhaltensänderung. Daher mach dich nicht verrückt. Lass dich von der FSST nicht unsicher machen, ich kenne Fälle wo die FSST 1 Jahr forderte sonst schaffe man es nicht, stimmt nicht die haben was die MPU angeht nichts zu melden. Die können höcstens eine MPU anfordern, weil sie Zweifel haben mehr auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich danke dir für die schnelle Antwort. Mal sehen wie lange es dauert bis sich die FSSt meldet hoffentlich dauert es noch eine Weile da ich erst Ende Juli meine erste Haarprobe abgeben muss (nach 4.5 Monaten) plus 3 Monate wäre Ende Oktober.
 
Mein Einkommen habe ich damals mit 2500 Netto angegeben und meine festen Ausgaben jeden Monat 1800 Euro. Ich glaube die wurden nicht berücksichtigt.
Im Strafbefehl steht, Ich werde beschuldigt vorsätzlich im Sraßenverkehr ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl ich infolge des Genusses alk. Getränke nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen, was ich aber zumindest billigend in Kauf nahm.
Vergehen der vorsätzlichen Trunkenheit im Verkehr, strafbar gemäß §316 Absatz1 STGB.

Was ist der Unterschied zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr?

Ist dem Fahrzeugführer bei Fahrtantritt bewusst, dass er fahruntüchtig ist, und er fährt trotzdem, so handelt er vorsätzlich und macht sich gemäß § 316 Abs.1 StGB strafbar.
Hält sich der Fahrer bei Fahrtantritt allerdings irrigerweise für fahrtüchtig, obwohl er dies tatsächlich nicht mehr ist, so handelt er fahrlässig und macht sich nach § 316 Abs.2 StGB wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar.

Demzufolge müsstest du dich bei deiner TF in Richtung Vorsatz geäußert haben, demnächst also immer die Klappe halten und nichts unterschreiben.

Hast du denn keine Auflistung der TS ? ... die Höhe und Anzahl müssen doch irgendwo stehen bzw. bekannt sein !
 
Die Höhe eines TS beträgt 70 Euro zu 25 TS. Beim Anhörungsbogen bei der Polizei habe ich keine Angaben gemacht nur ein Haken ich gebe die Tat zu. Die Geldstrafe beträgt 1750 Euro + die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen 1923.49 Euro.
 
Die Höhe eines TS beträgt 70 Euro zu 25 TS.
Somit wurden dir 2100,- Euro netto zugrundegelegt. Die Anzahl der TS sind im unteren Bereich, die beginnen nämlich bei 25.
Gegen die Höhe der TS kannst du ja Einspruch einlegen.
 
Ich will das eigentlich so schnell wie möglich hinter mir bringen. Ich hole mir ein Kredit und werde das bezahlen.
Vielen Dank Max
 
Hallo Sultan
Du könntest auch bei Gericht eine Ratenzahlung vereinbaren, dann zahlst du keine Zinsen! Einfach mal anschreiben und nachfragen ob es möglich ist. Ich habe es genau so gemacht. Ein Versuch ist es wert. :zwinker0004:
 
Meine Empfehlung wäre wenn dubeine Rechtschutz hast erstmal zu einem Anwalt gehen und Beratung holen was er dazu sagt. Eine Beratung muss du ja nicht zahlen, wird dann über die Rechtschutz gehen. Und dann wenn wirklich nichts zu machen ist würde ich es auch mit Raten machen wie Slot es sagt. Unnötig Zinsen!!!

Wenn du zu einem Anwalt gehst dann nur zu einem der Verkehrsrecht hat. Fragen kostet nichts wozu unnötig Geld geben wenn es Möglichkeiten gibt.
 
Ich will das eigentlich so schnell wie möglich hinter mir bringen. Ich hole mir ein Kredit und werde das bezahlen.
Vielen Dank Max
Warum willst du Geld verschenken, ich hab damals auch Einspruch eingelegt, die Höhe der TS wurde nach unten reguliert.
Allerdings musst hier den Einspruch auf die Tagessatzhöhe beschränken, also keinen Einspruch gegen das gesamte Strafmaß einlegen. Einfach mal probieren.
 
Der Einspruch gegen die TS Höhe geht auch nur über den Anwalt oder kann ich das auch selber machen und mit was muss man rechnen wenn das Gericht die Höhe für angemessen befindet?
 
Der Einspruch gegen die TS Höhe geht auch nur über den Anwalt oder kann ich das auch selber machen und mit was muss man rechnen wenn das Gericht die Höhe für angemessen befindet?

Wenn ich eine Rechtschutz habe warum sollte ich es machen. Wozu bezahlt man es dann???
Dafür ist ja so eine Versicherung da, ich würde da nichts allein machen, weil könnte auch mehr werden. Daher Termin beim Anwalt machen besprechen und aus ist.
 
Der Einspruch gegen die TS Höhe geht auch nur über den Anwalt oder kann ich das auch selber machen und mit was muss man rechnen wenn das Gericht die Höhe für angemessen befindet?

Das kannst du auch selbst machen, falls du einen Anwalt einschaltest, musst du den allerdings selbst bezahlen.
 
Allerdings kann mW nur ein RA den Vorsatz in eine Fahrlässigkeit umwandeln...:smiley2204:
 
Allerdings kann mW nur ein RA den Vorsatz in eine Fahrlässigkeit umwandeln...:smiley2204:

Das ist auch richtig, hier gings auch nur um die Höhe der TS.
Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit, für die MPU eh nicht von Bedeutung ... versicherungstechnisch aber ein Unterschied.
 
Hallo ihr Lieben

Ich habe heute früh mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gesprochen. Die Vermittlung ging ganz unkompliziert über meine Rechtschutzversicherung per Telefon. Er sagte mir (wie Max auch schon) das sie von einem Netto von 2100 Euro ausgegangen sind und die Anzahl der TS im unteren Durchschnitt sind. Er meinte ich soll zahlen und mich der Verantwortung stellen. Warum Vorsatz angenommen wird, könnte er nur bei Akteneinsicht erkennen. Da aber Vorsatz drinn steht, übernimmt das keine Rechtschutzversicherung.
Das mit dem Einspruch auf die Tagessatzhöhe werde ich auch lassen. Ich habe da keinen Nerv für und will das nur erledigt haben.
Meinen Bogen werde ich heute Abend weiter bearbeiten. Der ist ja auch noch eine riesen Baustelle. Mal sehen ob ich da etwas voran komme.

Ich danke euch vielmals für eure guten Tipps, wenn das alles vorbei ist lade ich euch mal zum Grillen ein.
Viele Grüße
 
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