Eine Sperrfrist bedarf einer richterlichen Anordnung, die FSST hat dafür keine Befugnis.meint ihr ich bekomme von denen noch eine Sperre ??
Oh okay super dann kann ich weiter machen.Eine Sperrfrist bedarf einer richterlichen Anordnung, die FSST hat dafür keine Befugnis.
Schade. Alles klar dann weiß ich Bescheid, danke dir ☺️Zur Haaranalyse: Nein bei Drogen sind maximal 6 Monate (entspricht 6,0cm) und Alkohol 3 Monate (entspricht 3,0cm) möglich.
Ok schade aber danke für deine Antwort.moin,
ich bin mir gerade nicht sicher, ob es nicht immer so ist, dass dieser satz mit steht... hab leider meine Screeningergebnisse entsorgt.
gruß
Standardmäßig steht dieser Hinweis immer dabei, wenn ein Screeningbefund negativ ist.Und ein gelegentlicher Konsum lässt sich nicht ausschließen.
Puh da fällt mir ein Stein von Herzen, vielen vielen Dank MaxStandardmäßig steht dieser Hinweis immer dabei, wenn ein Screeningbefund negativ ist.
Diese Aussage hat nichts mit deiner Begutachtung bei deiner MPU zu tun, denn allein durch Screenigs lässt sich keine Mensch beurteilen und ist auch nicht Ziel des Labors.
Lasst bitte diesen Unsinn, wir richten uns hier nach der deutschen Rechtschreibung.Einem Psycholog*in
Wie mach ich das ? Bin mit dem Handy hier onlineFB bitte umformatieren !!!
So wie du das schon mal gemacht hast ... Fettschrift wieder in Normalschrift umwandeln.Wie mach ich das ?
Alles klar mach ich.So wie du das schon mal gemacht hast ... Fettschrift wieder in Normalschrift umwandeln.