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Früherer Abstinentvertrag wurde durch Auffälligkeit abgebrochen- Aktenkundig?

Bobbycar300

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Guten Tag, ich habe am 17. April meine zweite Medizinisch Psychologische Untersuchung, da ich im Straßenverkehr mit Abbauprodukten von Kokain auffällig geworden bin und habe ein wichtiges Anliegen. Delikttag war der 18. Mai 2023 im Blut wurden 225ng/ml Benzoylecgonin, 10.9ng/ml Ecgoninmethylester und 4.3ng/ml Cocaethylen festgestellt. Ich habe eine Suchtberatung von der Caritas besucht, an einem besonderes Aufbauseminar teilgenommen, 15 Monate Drogen und 3 Monate Alkoholabstinenz mittels Urinkontrollen nachgewiesen. Ich habe nun schon öfter gelesen, dass die Alkohol Abstinenz zu kurz sein kann, allerdings kein Genickbruch bedeuten muss, da es sich um eine reine BTM Fragestellung handelt. Mein Vorbereiter von der Caritas sagte mir, dass die drei Monate reichen sollten, also habe ich nur diesen Zeitraum nachgewiesen obwohl ich länger schon kein Alkohol mehr trinke.
Nun aber zur eigentlichen Frage:
Es handelt sich um meine zweite MPU, die erste bestand ich nicht , da ich nur 6 Monate Abstinenz nachgewiesen hatte und mich definitiv nicht entsprechen vorbeiretet hatte. Anschließend verlängerte ich meine Abstinenzvertrag um 7 Monate um insgesamt 15 Monate zu haben. In meiner Vorletzen Probe kam es allerdings zur Auffälligkeit, da ich, während ich sehr krank, war Paracodin zu mir nahm welches ein verschreibungspflichtiges Opioid mit dem Wirkstoff Dihydrocodein ist. Das war mir in dem Moment absolut nicht bewusst, ich wollte bloß schnell dass der Reizhusten aufhört. Der Test war natürlich positiv, ich habe das Medikamet nicht verschrieben bekommen(wir hatten es zuhause weil meine Mutter es vor einiger Zeit verschrieben bekommen hatte) also waren die 14 Monate Abstinenznachweise dahin. Ich fing also wieder von vorne an und habe jetzt lückenlos nochmal 15 volle Monate nachgewiesen. Meine Frage ist, ob ich die Auffälligkeit bei meiner MPU erwähnen sollte oder lieber nicht. Einerseits möchte ich mit offenen Karten spielen und auch gerne Zeigen, dass ich wirklich seit knapp 3 Jahren keine Drogen mehr nehme, andererseits wird mir die Auffälligkeit vermutlich sehr negativ dargelegt ( warum bin ich nach 14 Monaten Abstinenz wieder auffällig geworden? Warum sollte das jetzt anders sein?) . Ich habe die Nachweise beim TÜV Nord erbracht und werde die Begutachtung beim TÜV Hessen durchführen. Weiß jemand ob der TÜV Hessen sich auch nach alten Abstinenzverträgen erkundigen darf? Oder ob alle Infos auch direkt ans Straßenverkehrsamt gehen? Und ich meine nicht, wie es in der Theorie Datenschutzrechtlich aussieht, sondern wirklich wie es in der Praxis aussieht? Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen schonmal gemacht und weiß wie ich mich verhalten soll?
Vielen lieben Dank schonmal, ich hoffe sehr dass mir jemand helfen kann, da mein Vorbereiter nun längere Zeit krankgeschrieben ist und ich mit ihm vermutlich nicht mehr sprechen kann vor der Begutachtung
 
Du kannst ja gerne sagen, dass Du nun schon 30 Monate ohne Konsum bist und für die letzten 15 Nachweise mitbringst. Das entspricht den Kriterien, damit ist der GA zufrieden. Da dürfte auch keine Nachfrage kommen (Falls doch, kannst du glaube ich offen bleiben, die Erklärung ist, besonders unter Einbeziehung der Umstände, vollkommen glaubwürdig).

Weiß jemand ob der TÜV Hessen sich auch nach alten Abstinenzverträgen erkundigen darf?
bei einer anderen Stelle? Nein. Datenschutz. Da erfährt ja (theoretisch) nicht mal der Gutachter der gleichen MPU-Stelle davon, deshalb musst Du die ja auch mitbringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles klar danke, das hilft mir sehr. Soweit ich gehört habe nehmen MPI's gerne mal untereinander Kontakt auf, um vorgelegte Nachweise auf Echtheit zu überprüfen und bestätigen zu lassen, da könnte es ja sein dass ein Gutachter vielleicht mal nachfragt nach dem Motto "und gibt's sonst irgendwas was ihr über die Person erzählen könnt?", Aber gerade bei Institutionen wie beim TÜV sollten ja eigentlich rechtliche Vorgaben großgeschrieben werden.
 
Also, ich finde es nicht glaubhaft, während eines laufenden AKPs „versehentlich“ wegen starken Hustenreizes ein opioidhaltiges Medikament mit hohem Abhängigkeitspotenzial ( Anl. III BtmG ) zu nehmen.
Steht auch sehr klar in den Richtlinien des Labors, auf was du achten musst.

Und dass du als Btm-Konsument generell die Finger davonlassen musst, hätte dir ebenso klar sein müssen.

Mit stabiler und zufriedener Abstinenz habe ich lieber Hustenreiz als einen Rückfall zu riskieren und mein AKP zu zerschießen.
Abgesehen davon gibt es mittlerweile wirksame Hustenstiller, die nicht unter das BtmG fallen.
 
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