geplante MPU in den nächsten 3 Monaten

Norderney(w)

Stamm-User
da komme ich nach adam riese mit 13 gläsern auf gesamtalkohol von 124,8 gramm und auf einen bak von 3,1 :a065_2:
damit ist das nicht trinkende gemeint, sondern das gesamte paket und davon wird schon fleissig abgezogen, weil kurz nach dem trinkbeginn schon der abbau beginnt. richtig??

deshalb soll man auch immer mehr angeben, als bei der widmark formel errechnet wird????
 
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:lach: Das sind Deine Angaben.

Der Abbau beginnt schon kurz nach Trinkbeginn.
Pro Stunde wird etwa 0,15 abgebaut, bei 6 Stunden sind das 0,9!

1,8 + 0,9 = 2,7 Gesamttrinkmenge!!:g060:
 

Norderney(w)

Stamm-User
ok, also immer festgestellter bak-werk zzgl das, was schon weg ist. das hab ich (jetzt) begriffen - bin blond *grins*

so weit so gut.

aber dann hab ich hier doch keine 13 te, sondern nach meiner excel formel zwischen 11 und 12. ich weiss ja nicht wie pingelig bei der mpu gerechnet wird. die werden ja wohl nicht schätzen, oder geben die sich mit gerundeten werten zufrieden?
 

Norderney(w)

Stamm-User
zum 3 mal .....

2. Was und wie viel haben Sie am Tattag insgesamt getrunken?
(Genaü Angaben in Sorte, Menge, Trinkzeit)
Ich habe im Laufe des Abends (also ca 6 Stunden) etwa 12 Gläser Sekt getrunken. Das entspricht nach der Widmark Formel den 1,83 Promille BAK, die etwa 40 Minuten nach dem letzten Schluck gemessen wurden.

Sekt 12 vol% = 96 Gramm pro Liter (12x8)
Glas 0,1 ltr = 9,6 Gramm pro Glas
12 Gläser = 115,2 Gramm gesamt


115,2 g / ( 67 KG x 0,6 Reduktionsfaktor) =2,86°/oo BAK abzgl. 0,9‰ die schon seit Trinkbeginn abgebaut worden sind (0,15°/oo x 6)
 
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Lieber ein Glas mehr angeben als ein Glas zuwenig! (Verharmlosung)

Wichtig ist, dass Du weisst wieviel Du mit einer TE an Promille aufbaust.

Und da Du jetzt abstinent lebst musst Du Dich mit Trinkmengenberechnungen nicht großartig auseinandersetzen, Du musst ja Alkohol und Autofahren nicht mehr trennen,
Du trinkst ja keinen Alkohol!

Früher warst Du eine "Schlimme", aber jetzt bist Du ein "Engel"...:zwinker0004:
 
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Um den Rest des Fragebogens werde ich mich morgen kümmern, jetzt muss ich ins Bett.
Ich bin seit 3:30 Uhr auf den Beinen.
Das bringt mein Job so mit sich...:smiley8::smile:
 

admin

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Moin Norderney,
Du solltest Deine Antworten über Dein Trinkverhalten vor der TF noch stark "abmildern".
Verschweigen ist kein lügen...:g060::zwinker0004:
 

Norderney(w)

Stamm-User
gut, was muss ich machen? ich möchte nämlich gerne, dass ich mit 6 monaten nachweis davon komme. das ist mir nämlich von dem vp (einmaliges beratungsgespräch), der shg und dem suchtberater vermittelt worden. wenn das erst 2013 was gibt, dann erschieße ich erst die, die mir das erzählt haben und dann mich
 

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gut, was muss ich machen? ich möchte nämlich gerne, dass ich mit 6 monaten nachweis davon komme. das ist mir nämlich von dem vp (einmaliges beratungsgespräch), der shg und dem suchtberater vermittelt worden. wenn das erst 2013 was gibt, dann erschieße ich erst die, die mir das erzählt haben und dann mich

Aggressionen sind da eher kontraproduktiv...:g060:

Du solltest die Anzeichen von Abhängigkeit aus den Antworten streichen, so das es eher wie Missbrauch aussieht.
 

Norderney(w)

Stamm-User
also die aussage, dass ich vor ca 15 jahren eher wein als sekt getrunken habe, da mich die kohlensäure zu schnell umgehaün hat

die aussagen, dass ich desinteresse an anderen dingen gezeigt habe

die aussagen, dass ich kein ende gefunden habe? das steht übrigens in der beurteilung vom suchtberater der shg ..... der hat mich in h2 eingestuft ........

die annahme einer abhängigheit ist gegeben, wenn 3 kriterien erfüllt sind. wenn dieser punkt stehen bliebe, dann könnte ich die beurteilung vorlegen und trotzdem noch als missbräuchler eingestuft werden.

richtig oder falsch? :)
 

Norderney(w)

Stamm-User
ich geb mal was von dem gutachten zum besten (mit p+c)

Die Untersuchungen ergaben keine Diagnose einer Alkoholabhängigkeit bei :smiley5: - weder nach den international verbindlichen ICD-1O-Kriterien in ihrer
aktüllen Fassung noch nach der Alkohol-Hypothese 1 der seit dem 01.7.2A09
geltenden Beurteilungskriterien zur Urteilsbildung in der medizinischpsychologischen
Fahreignungsdiagnostik. Dies weder für die zurück liegende Zeit
noch rezent.
Dementsprechend sind die erreichte Toleranzsteigerung in Bezug auf Alkohol und
die damit einhergehende Giftfestigkeit der Klientin an dem Tag des Deliktes auf eine
überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung und -verträglichkeit zurück zu führen. Solch
eine ausgeprägte Trinkfestigkeit ist in der Regel als Ergebnis entweder häufigerer
Alkoholexzesse oder eines regelmäßig überhöhten Alkoholkonsums in der
Vergangenheit zu bewerten. Somit scheidet die Möglichkeit aus, diese Delikte jeweils
als,,Ausnahmen" einzustufen.
Resultierend aus der aufgearbeiteten Trinklerngeschichte der Klientin, erscheint mir
aus suchtfachlicher Sicht die stabile Kontrolle eines stark reduzierten
Alkoholkonsums seitens :smiley5: auf Daür als höchst unwahrscheinlich. Dies
rechtfertigt zusammenfassend die diagnostische Zuordnung des zurückliegenden
Alkohol-Trinkverhaltens der Klientin in die Alkohol-Hypothese 2 der oben genannten
Beurteilungskriterien: Klinisch relevanter Alkoholmissbrauch lag vor, die Klientin ist
nicht in der Lage, daürhaft kontrolliert mit Alkohol umzugehen.

Beratungsverlauf
Die im Beratungszeitraum vereinbarten Termine hat :smiley5: zuverlässig
wahrgenommen. ln den verkehrs- und suchtpsychologischen Einzelgesprächen
selbst wirkte der Klientin kooperativ und engagiert mit. Die anstehenden Themen der
Beratungen nahm :smiley5:eek:ffen und mit dem ehrlichen Bemühen um ein
Erkennen der Zusammenhänge in Angriff. Anhand spezifischer Hausaufgaben
beschäftigte sie sich auch zwischen den einzelnen Gesprächseinheiten intensiv mit
den aufzuarbeitenden Problemkreisen.
Nach einer doch notwendigen Phase der Sensibilisierung und Aufklärung der Klientin
zu ihrem vergangenen Umgang mit Alkohol konnte in den psychödukativ
angelegten Beratungen bei ihr dann, ihrem Naturell entsprechend, relativ schnell
eine tiefer gehende Einsicht in ihren ganz persönlichen Schuldanteil an den von ihr
verursachten Delikten verzeichnet werden. Noch bestehende Fehlinterpretationen
bzw. Verdrängungsversuche bezüglich ihrer früheren Alkohol-Konsumgewohnheiten
wurden von der Klientin erkannt und aufgearbeitet.
Dies führte bei :smiley5: im Verlauf des Seminars zu der notwendigen
Selbstreflexion, die für ihre Erkenntnis und letztendliche Akzeptanz ihres früheren
missbräuchlichen Alkoholkonsums sowie der dahinter stehenden persönlichen
Handlungen und Verhaltensweisen ausschlaggebend war.
 

admin

Administrator und MPU Profi
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Richtig.:zwinker0004:

Du solltest den Fragebogen nochmal überarbeiten.
Und alle Anzeichen einer Abhängigkeit weglassen...
 

Norderney(w)

Stamm-User
Künftiges Konsumverhalten
Die auch bei :smiley5: selbst schon früher sukzessiv aufgekommene Einsicht in
ihre diagnostizierte Kontrollunfähigkeit - quasi dass sie auf Daür nicht in der Lage
sein wird, einen reduzierten Alkoholkonsum so kontrolliert zu realisieren, dass sie
künftig weitere Trunkenheitsfahrten verhindern kann -, bewog sie, seit dem Delikt
völlig auf Alkohol zu verzichten. Der zu diesem Zeitpunkt von der Klientin selbst
spontan, aber doch eher fremdmotiviert eingeleitete gänzliche Verzicht auf Alkohol
hat sich mittlerweile im Verlauf unserer gemeinsamen Beratungen durch fachliche
Unterstützung und praktische Untersetzung in eine stabile, vernunftgeleitete
Alkoholabstinenz gewandelt.
Diesen eigenmotivierten völligen Verzicht auf Alkohol hat :smiley5: aus meiner
Sicht glaubhaft und stabil, und damit ausreichend lang, erfolgreich in ihr
Gesamtverhalten integriert. Die Glaubhaftigkeit ihres neün Umgangs mit Alkohol
wird nicht nur gestützt durch die eigen motivierte Abstinenzentscheidung, sondern
vor allem auch durch die motivationale Untermaürung ihres Entschlusses mit
vielfältigen guten persönlichen Abstinenz- und Autonomieerfahrungen. Zusätzlich
begann :smiley5: bereits vor dem Seminarbeginn mit dem eigenständigen
Besuch der örtlichen Suchtselbsthilfegruppe des Blaün Kreuzes in :smiley2204:,
welche sie regelmäßig auch begleitend besuchte und auch weiterhin besucht. Einen
gesonderten Nachweis wird :smiley5:entsprechend vorlegen. Ehemals gesuchte
funktionale Wirkungen des Alkohols wurden somit durch alternative Verhaltens- und
Denkweisen sowie neü Lebenseinstellungen ersetzt, neü Vermeidungs- und
Problemlösestrategien für die zukünftige Absicherung der Abstinenz konnten
erarbeitet und erprobt werden. Zur präventiven Vermeidung eines
Rückfallgeschehens in alte Trinkmuster wurde ein entsprechendes Setting
(Hilfsmaßnahmen) erarbeitet und ist durch die Klientin abrufbar.

Ausblick
Sowohl durch die aus der Aufarbeitung abgeleiteten Erkenntnisse der Klientin bzgl.
ihres vergangenen Alkohol-Konsumverhaltens als auch durch die inzwischen
ausreichend lange Zeit, in der :smiley5: erfolgreich ihre alkoholabstinente
Lebensweise erproben konnte, habe ich insgesamt bei ihr eine solche
Persönlichkeitsreifung sowie Festigung ihres Problembewusstseins nachvollziehen
können, dass ich von einer überzeugenden und nachhaltigen Senkung des
Rückfallrisikos ausgehen kann.
lhre neu gewonnenen moralischen Einsichten und ihre Erkenntnisse hinsichtlich der
Wirkung und Gefahren des Suchtmittels Alkoholwerden künftig ebenso zu einer
zufriedenen und damit stabilen Abstinenz beitragen, wie auch die von ihr persönlich
erlebten und reflektierten negativen Auswirkungen ihres früheren übermäßigen
Alkoholkonsums bzw. die im Gegenzug realisierten positiven Erfahrungen ihrer
jetzigen alkoholfreien Lebensweise.
lnsgesamt sehe ich alle Voraussetzungen als gegeben für eine künftig alkoholfreie
Fahrzeugführung im öffentlichen Straßenverkehr seitens :smiley5:. Das Risiko
einer Wiederholung ähnlicher, alkoholinduzierter Delikte in der Zukunft möchte ich als
äußerst gering einschätzen.

Kreisverbandssekretär
Leiter der Fachstelle Sucht in :) und Fachreferent für Suchtfragen des Blaün
Kreuzes
 

Norderney(w)

Stamm-User
:smiley1694:echt?
aber mir wird ja h2 diagnostiziert. das heisst doch 12 mon abstinenz pflicht - und nicht 6 monate freiwillig ..... :smiley1694:

ich bin gerade etwas aufgescheucht, weil mir jmd erzählt hat, ich bräuchte bei der vorgeschichte nicht wirklich davon ausgehen, dass ich meinen plan so, wie ich ihn vorhabe, in die tat umsetzen kann .....
 

Norderney(w)

Stamm-User
Bei Betroffenen mit Alkoholauffälligkeit in der Vorgeschichte wurde die Abgrenzung eines problematischen Trinkverhaltens, das grundsätzlich noch ein kontrolliertes Trinken in der Zukunft zulässt (H3), von den Missbrauchsmustern, die einen völl
igen Alkoholverzicht z. B. dann erforderlich machen, wenn aus der Lerngeschichte ersichtlich ist, dass der Betroffene Trinken und Fahren nicht voneinander trennen kann (H2), verbessert. Damit ist es für die Gutachter, aber auch für Berater und Therapeuten, im Vorfeld leichter zu entscheiden, in welchen Fällen Abstinenz bzw. Alkohol-verzichtskontrollprogramme erforderlich sind. Dies ist auch deshalb von großer Be-deutung, als die Anforderungen an die Abstinenz- bzw. Alkoholverzichtsbelege gestiegen sind

http://www.dgvp-verkehrspsychologie.de/download/public/Infoschreiben zur 2. Auflage BK.pdf
 
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