Gutachten abgeben bei der Begutachtungsstelle?

Hallo zusammen ,

heute war endlich das MPU Gutachten im Briefkasten.Die Beantwortung der Fragestellung lautet :
"Es ist nicht zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig ein KFZ unter Alkoholeinfluss führen wird.Es liegen als folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums keine Beeinträchtigungen vor ,die das sichere Führen eines KFZ der
beantragten Klassen in Frage stellen"... das klingt ja schonmal gut denke ich mal:smiley22:


allerdings als kleiner Wermutstropfen steht da noch als "Empfehlung"
"Es wird der Fahrerlaubnisbehörde angeraten in zwölf Monaten durch eine medizinische Fahreignungsuntersuchung zu überprüfen,ob die entwicklung des Bluthochdrucks sich stabilisieren konnte.Zudem sollte im Rahmen dieser Untersuchung geprüft werden,
ob es durch den Bluthochdruck zu einer veränderung der Sehfähigkeit gekommen ist.Bis zu diesem Zeitpunkt sollte der Untersuchte regelmäßig seinen Blutdruck kontrollieren lassen und diese Dokumentation im Rahmen der Untersuchung vorlegen können. Zudem sollte er eine erneute Langzeitblutdruckmessung kurz vor der Untersuchung erfolgen."... das klingt nich so gut denke ich:smiley2204::smiley842:


Mir stellt sich jetzt die Frage wer führt so eine "medizinische Fahreignungsuntersuchung" durch? und muß ich oder sollte ich jetzt beim Hausarzt ein mal monatlich meine Blutdruckwerte messen lassen und Dokumentieren lassen?


möchte es auch nicht versäumen mich Herzlich für eure Hilfe zu bedanken. Vor allem bei Nancy, Flori,Pfohli und Max!!!:a055:
 
Mir stellt sich jetzt die Frage wer führt so eine "medizinische Fahreignungsuntersuchung" durch? und muß ich oder sollte ich jetzt beim Hausarzt ein mal monatlich meine Blutdruckwerte messen lassen und Dokumentieren lassen?
Die bei deiner MPU durchgeführte Untersuchung nennt sich ebenfalls "medizinische Fahreignungsuntersuchung". Das eine ärztl. Untersuchung im Kindergarten umfangreicher ist, wissen wir ja bereits.
Sprich das einfach mit deiner FSST ab, falls die in 12 Monaten überhaupt an dich denken wollen. Richtungsweisend sehe ich eine Untersuchung, wie du sie zur Antragstellung deines FS gemacht hast.

Zu deinem Bluthochdruck, gehe ich mal davon aus, dass dies in Eigeninteresse deiner Gesundheit liegt. Lass dich von deinem Hausarzt vernünftig untersuchen und gegebenfalls auch behandeln. Sollte die FSST dich in 12 Monaten sehen wollen, nimmst du einen Bericht deines behandelnden Arztes mit.


Du hast dein Gutachten in der Hand .... meinen herzlichen Glückwunsch !!!


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:smiley711::smiley711::smiley711:
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Zu deinem Bluthochdruck, gehe ich mal davon aus, dass dies in Eigeninteresse deiner Gesundheit liegt. Lass dich von deinem Hausarzt vernünftig untersuchen und gegebenfalls auch behandeln. Sollte die FSST dich in 12 Monaten sehen wollen, nimmst du einen Bericht deines behandelnden Arztes mit.

Bin ja seit dem in Behandlung und bekomme Blutdrucktabletten.Sollte ich das vielleicht vom Hausarzt bestätigen lassen und zusammen mit dem MPU Gutachten bei der FSST abgeben?

Des weiteren weiß ich ja auch noch gar nicht wie es dann weitergeht bezüglich Führerschein. Vielleicht muß ich ja die Prüfungen noch mal machen oder ein paar Fahrstunden nachweisen, weil ich ja schon seit etwas über 10jahre ohne FS bin.
Ich bin mal gespannt:smiley22:

Gruß
Stephan
 
Bin ja seit dem in Behandlung und bekomme Blutdrucktabletten.Sollte ich das vielleicht vom Hausarzt bestätigen lassen und zusammen mit dem MPU Gutachten bei der FSST abgeben?
Halte ich für eine gute und vorsorgliche Idee.

Des weiteren weiß ich ja auch noch gar nicht wie es dann weitergeht bezüglich Führerschein. Vielleicht muß ich ja die Prüfungen noch mal machen oder ein paar Fahrstunden nachweisen, weil ich ja schon seit etwas über 10jahre ohne FS bin.
Liegt im Ermessen der FSST. Prüfungen sind hier nicht zu absolvieren, wenn, dann sind gegebenfalls ein paar Fahrstunden fällig.
Sei froh, dass du nicht aus Bayern kommst ... nach 10 Jahren gibt es hier eine neue FE-Prüfung.
 
Hallo Stephan,

möchte dir auch gratulieren.:smiley22:



Herzlichen Glückwunsch!!!


:gruppe0003::smiley648::gruppe0003:






Ich finde deinen Plan mit der Hausarztbestätigung auch sehr gut.
Bin mal gespannt, wie die FSSt. auf die "Empfehlung" des MPI reagieren wird....:smiley138:
 
hi leute ,

erstmal vielen dank für eure Glückwünsche :smiley138:

Ich finde deinen Plan mit der Hausarztbestätigung auch sehr gut.
Bin mal gespannt, wie die FSSt. auf die "Empfehlung" des MPI reagieren wird....
#

Das bin ich auch. Werde dann darüber berichten :smiley22:

Hab das Gutachten zusammen mit der Bestätigung vom Hausarzt am Donnerstag zur FSSt geschickt. Mal sehen wie lang das jetzt wieder dauert bis ich eine Antwort bekomme:idee0003:
Und dafür wird ja dann auch wieder eine Gebühr fällig soweit ich gelesen habe oder? so ca.150-200€ ?

lieben Gruß
Stephan
 
Welche Gebühr meinst du?:smiley2204:

Du zahlst bei der FSSt. für den Neuantrag bzw. für den FS, KBA-Auszug etc....welche Kosten sollten denn sonst
noch auf dich zukommen? :idee0003:
 
Hallo ,

Welche Gebühr meinst du?:smiley2204:

Du zahlst bei der FSSt. für den Neuantrag bzw. für den FS, KBA-Auszug etc....welche Kosten sollten denn sonst
noch auf dich zukommen?

Ja meinte bei der FSSt für Neuerteilung . Von der FSSt kam bisher noch keine Rechnung.:idee0003:



Gruß
Stephan
 
Bei mir gab es keine zusätzlichen Kosten.

Das hatte ich schon mit der Antragstellung bezahlt. (Neues Kärtchen usw)
Meine Karte war nach Abgabe des Gutachtens aber auch schon fertig...
 
hallo an alle ,

hab heute Nachricht von der FSSt. bekommen. Leider muß ich laut § 20 Abs.2 FeV die theoretische und praktische
Fahrerlaubnisprüfung machen.:smiley842:
Ok dann muß ich da wohl jetzt auch noch durch ,so ein shit :pc0018:
Von der Sache mit dem Blutdruck war in dem Schreiben keine Rede.


Gruß
Stephan
 
hab heute Nachricht von der FSSt. bekommen. Leider muß ich laut § 20 Abs.2 FeV die theoretische und praktische
Fahrerlaubnisprüfung machen.
Dann meint es deine FSST aber nicht gerade gut mit dir :smiley2204:

" (2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt."

Die FSST traut dir ja mit 42 nicht allzuviel zu ... möchte gern wissen, wie die ihre Tatsachen und Annahme begründen, dass ein völlig Unbekannter keine Fähigkeiten besitzt um ein Auto zu führen.

Den FS komplett NEU zu machen, hab ich hier auch noch nicht erlebt.
 
Den FS komplett NEU zu machen, hab ich hier auch noch nicht erlebt.

Max, ich denke mal das hier wirklich "nur" die Prüfungen gemeint sind. Wenn man mehr als 10 Jahre (fast 11) keinen FS mehr hatte, gehören diese Nachprüfungen mehr oder weniger zur "Tagesordnung".

Wir hatten hier das Thema auch schon mal erörtert (ab Beitrag 66/Seite 7):smiley138:
 
Zuletzt bearbeitet:
Max, ich denke mal das hier wirklich "nur" die Prüfungen gemeint sind. Wenn man mehr als 10 Jahre (fast 11) keinen FS mehr hatte, gehören diese Nachprüfungen mehr oder weniger zur "Tagesordnung".

Wir hatten hier das Thema auch schon mal erörtert (ab Beitrag 66/Seite 7):smiley138:
Er sprach ja von Theorie und Praxis ... das ist für mich ein kompletter FS.
Das nach 10 Jahren eine FS "Erneuerung" so ziemlich sicher ist, kenne ich nur aus Bayern ... alle anderen Bundesländer handhaben das recht unterschiedlich. Es gab mal einen fall, da waren sogar 15 Jahre kein Thema.
Aber wir werdens bald genauer wissen. :smiley138:
 
Hallo ,

Max, ich denke mal das hier wirklich "nur" die Prüfungen gemeint sind. Wenn man mehr als 10 Jahre (fast 11) keinen FS mehr hatte, gehören diese Nachprüfungen mehr oder weniger zur "Tagesordnung".

Ja ,das ist richtig. Ich brauch "nur" die Prüfungen machen. Also ich brauch keine Plichtstunden und ich muß nicht am Unterricht teilnehmen. Aber ich werde natürlich ein paar Fahrstunden nehmen
und fleißig die Prüfungsbögen lernen und hoffe das es dann so schnell wie möglich über die Bühne geht. Werd mich heute schon anmelden in einer Fahrschule meines Vertrauens.:smiley22:



Gruß
Stephan
 
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