Hallo, TF mit 1,75 Promille

Knaut

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Guten Abend,

Mal ne "blöde" frage ich werde demnächst den Antrag auf Wiederteilung stellen,

Dazu meine Frage warum ist es nicht möglich eine MPU zu machen bevor man den Antrag auf Wiedererteilung stellt? So das man dann alles gleich zusammen abgeben könnte wenn man den Antrag stellt ...

Das es von der Fsst ja eine Fragestellung gibt die durch das Gutachten im besten Fall aus dem Weg geräumt wird ist klar...aber die MPU gibt es ja auch nicht erst seit ein paar Jahren und wenn man im Besitz seiner Akte ist kann ja eigentlich jedes MPI die Fragestellung davon ableiten.

Dadurch würde man sich im Falle eines negativen Gutachtens ja wenigsten das Geld für die Wiedererteilung sparen und müsste den Antrag nicht zurückziehen.
 

esel21

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Hi Knaut,

das funktioniert nicht, weil das MPI keine Fragestellung stellt, sondern diese lediglich beantwortet.
Was von uns verlangt wird, ergibt sich ja erst aus der zusammengefassten Akte, welche erst zusammengefasst bzw. bearbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht wird, wenn der Antrag auf Neuerteilung gestellt wird.
Außerdem, wie willst du in den Besitzt der Akte kommen? Diese kannst du lediglich bei der FSST einsehen, aber du wirst diese nicht in deinen Besitzt kriegen.
Schlussendlich entscheidet die FSST was von uns verlangt wird, und das MPI bestätigt lediglich (im besten Falle ;) ) das wir überhaupt geeignet sind, eine neue FE zu erhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Knaut

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Hi Esel,

das funktioniert nicht, weil das MPI keine Fragestellung stellt, sondern diese lediglich beantwortet.

Ja mit der Fragestellung schrieb ich ja auch, aber ansich könnte ich ja auch die Frage stellen und die beantworten sie mir...:smiley624:

Außerdem, wie willst du in den Besitzt der Akte kommen? Diese kannst du lediglich bei der FSST einsehen, aber du wirst diese nicht in deinen Besitzt kriegen.

Also ich hab Zuhause in Kopie die gesamten Auszüge aus meiner Akte wo die Entziehung mit drin steht...Ist aber aus dem FAER ob es da noch andere Akten gibt weiß ich nicht.

Naja auch alles nicht so wichtig war nur aus Interesse :smiley624:

Nette Grüße
 

Max

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Dazu meine Frage warum ist es nicht möglich eine MPU zu machen bevor man den Antrag auf Wiedererteilung stellt?
Das ist durchaus möglich, sofern du die genaue Fragestellung deiner FSST weißt. :zwinker0004:
 

Knaut

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Hallo Max,

Das ist durchaus möglich, sofern du die genaue Fragestellung deiner FSST weißt.

Die Behörde muss sich bei der Fragestellung aber auch an die Fakten halten? Oder haben die da einen großen Spielraum?

Wenn ich das jetzt in meinemeinem Fall betrachte keine Punkte in Flensburg keine Vorstrafen müsste die Fragestellung so lauten..

Ist zu erwarten, dass der Untersuchte in Zukunft ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol führen wird und/oder liegen als Folge unkontrollierten Konsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Fahrzeugs der beantragten Klasse YXZ in Frage stellen?



Dann wäre man also bei dem MPI Auftrag- und Fragesteller? Ob der SB bei der Fsst das dann gut findet wenn man das alles selber in die Hand nimmt steht auf einem anderen Blatt.:smiley894:

Nette Grüße
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Die Behörde muss sich bei der Fragestellung aber auch an die Fakten halten? Oder haben die da einen großen Spielraum?
Ich antworte mal mit Jein .
Ist die Sache eindeutig, dann ja. Es gibt aber auch Fälle, wo allein der Verdacht ausreicht, egal ob begründet oder nicht.
Einen Extremfall hab ich mal irgendwo im Netz gelesen ... eine geschiedene Ehefrau wollte ihren Ex noch so richtig einen auswischen. Sie schwärzte ihn bei der FSST an, dass der ehemals Geliebte ständig unter Alkohol Auto fährt. Das Ergebnis, der Mann bekam eine Aufforderung zur MPU. Der Witz an der Sache ist, der Mann war Antialkoholiker, er hat in seinem Leben noch nie Alkohol getrunken.

Dann wäre man also bei dem MPI Auftrag- und Fragesteller?
Sinngemäß ja, Auftraggeber bist du sowieso.

Allerdings kann die Rechtsprechung sehr verzwickt sein ...

"VGH Mannheim v. 01.03.1993: Zur Zulässigkeit einer freiwilligen MPU im Widerspruchsverfahren und zum Recht auf Aktenübersendung an das MPU-Institut

Der VGH Mannheim (Beschluss vom 01.03.1993 – 10 S 67/93) hat folgendes entschieden:
Die im Widerspruchsverfahren erstmals erklärte Bereitschaft eines Kraftfahrers, dem die Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines zu Recht von der Behörde geforderten Eignungsgutachtens entzogen wurde, sich nunmehr der Begutachtung zu unterziehen, rechtfertigt noch nicht ohne weiteres die Annahme, der Betroffene sei wieder als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen; dazu bedarf es vielmehr regelmäßig der Vorlage eines positiven Gutachtens."


Ob die FSST dieses Gutachten dann anerkennt, steht auf einem anderen Blatt.
Ich würde dir den "normalen" Weg raten, alles andere ist risikobehaftet (wie du schon vermutet hast).
 

Knaut

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Hi Max

Ich antworte mal mit Jein .
Ist die Sache eindeutig, dann ja. Es gibt aber auch Fälle, wo allein der Verdacht ausreicht, egal ob begründet oder nicht.
Einen Extremfall hab ich mal irgendwo im Netz gelesen ... eine geschiedene Ehefrau wollte ihren Ex noch so richtig einen auswischen. Sie schwärzte ihn bei der FSST an, dass der ehemals Geliebte ständig unter Alkohol Auto fährt. Das Ergebnis, der Mann bekam eine Aufforderung zur MPU. Der Witz an der Sache ist, der Mann war Antialkoholiker, er hat in seinem Leben noch nie Alkohol getrunken.

Sowas in der Art hat mir ein bekannter auch mal erzählt (ob es stimmt kann ich nicht sagen aber zutrauen würde ich es aber:smiley624:)... da ist einer besoffen mit über 2 Promille in der Nacht bei Rot über die Ampel gelaufen was die Polizei sah und ihn anhielt... der Soll dann gleich das ganze Paket bekommen haben mit Blutentnahme und Führerschein konnte er als er Nüchtern war wieder wieder abholen.... nach ein Paar Wochen soll er dann von der Fsst eine Aufforderung zur MPU bekommen haben.

Ich würde dir den "normalen" Weg raten, alles andere ist risikobehaftet (wie du schon vermutet hast).

Ja so werde ich das auch machen, bei mir passt es ja bezüglich der Sperrfrist auch alles soweit....man läuft ja auch leider immer Gefahr das man die Behörde "überfordert" wenn man von dem "Normalen Weg abweicht:zwinker0004::smiley695:



Nette Grüße
 

Max

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Ja so werde ich das auch machen, bei mir passt es ja bezüglich der Sperrfrist auch alles soweit
Ich denke das ist auch die beste Lösung, ohne eigenständiges Risiko.

Das Thema haben wir dann durch ... wenn ich dir sonst irgendwie helfen kann. :zwinker0004:
 

Knaut

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Hi Max,

Das Thema haben wir dann durch ... wenn ich dir sonst irgendwie helfen kann.

Das einzige was mich noch brennend interessiert ist deine Einschätzung zu meiner Trinkkurve über das ganze Leben....:smiley22:
Sonst soweit ist erstmal alles klar:smiley22:

Nette Grüße
 

Max

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deine Einschätzung zu meiner Trinkkurve über das ganze Leben

Datum der Auffälligkeit:6.01.2017 ... bei deinem Diagramm fehlt das Jahr 2016, dass ist wichtiger als die Jahre 2007-2011.
Ein Trinkdiagramm soll verdeutlichen, wie deine Trinkentwicklung stattgefunden hat, die letztendlich zu deiner TF geführt hat.

In den Jahren 2007-2011 hast du dir sicherlich eine gewisse Trinkfestigkeit angeeignet, die lebenslang in deinem Körper gespeichert ist.

F9 ist somit unzureichend, du kannst nicht einfach auf die Tabelle verweisen, du musst deine Trinkentwicklung deutlich schlildern können.
Auch F12 reicht hier nicht aus, du stellst hier die Jahre 2007-2011 in den Vordergrund. Was waren die Motive für 2013-2016 ?

Bedenke, diese beiden Fragen sind sehr wichtig und bilden eigentlich den Kern deines Gesprächs mit dem Gutachter.
 

Knaut

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Hallo Max,

bei deinem Diagramm fehlt das Jahr 2016

Das Jahr 2016 hatte ich Separat hochgeladen weil ich da die TE ausführlicher beschrieben habe... Werde das Jahr noch da mit einfließen lassen....



F9 ist somit unzureichend, du kannst nicht einfach auf die Tabelle verweisen, du musst deine Trinkentwicklung deutlich schlildern können.
Auch F12 reicht hier nicht aus, du stellst hier die Jahre 2007-2011 in den Vordergrund.

Okay alles klar:smiley22:
Mein gesamter Fragebogen ist ja noch recht dünn da arbeite ich gerade noch dran bisschen tiefer zu gehen.

Was waren die Motive für 2013-2016 ?

Das ist die Frage der Fragen, hoffe das mich da noch der Geistesblitz trifft:smiley624:

Wenn nicht dann würde ich die beiden Motive über die gesamte Zeit ausstrecken


In den Jahren 2007-2011 hast du dir sicherlich eine gewisse Trinkfestigkeit angeeignet, die lebenslang in deinem Körper gespeichert ist.

Hältst du die für ausreichend um auf 1,7 Promille zu Kommen?
Oder wie lange muss man in dem Rahmen trinken um die Festigkeit zu erreichen.
Mein Arzt meinte das kann man nicht genau sagen aber so lange braucht man dafür nicht...:idee0003:

Ich hänge mal nochmal mal die detaillierte Kurve für 2016 ran.Anhang anzeigen Trinktabelle 2016.pdf

Vielen Dank und nette Grüße :hand0025: :zwinker0004:
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Hältst du die für ausreichend um auf 1,7 Promille zu Kommen?
Ja, du hast in den Spitzen bis zu 24-26 TE erreicht ... wenn du diese in einer Trinkzeit von ca. 5-6 Stunden geschafft hast. :zwinker0004:
 

Knaut

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Hallo Nancy,

Ja ich lese mich gerade durch die 5 Sterne Fragebogen, ich hatte nicht mehr geantwortet um euch nicht unnötig mit lesestoff aufzuhalten da ich ja noch ne weile zeit habe.

Sonst soweit habe ich mich jetzt entschlossen bei einer neuen VP ein paar Stunden zur Vorbereitung zu nehmen.
Da läuft auch alles sehr gut, bin auch sehr zufrieden mit ihr vom Erstgespräch wo sie meinte das sie i.d.R. 8 Stunden zu vorbereitung macht sind wir jetzt auf 3 Stunden runter...Ich sehe langsam Licht am Ende des Tunnels^^

Nette Grüße
 

Nancy

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Hallo knaut,

hach prima, hört sich doch alles recht gut an :smiley711:

Wenn du die 5*FB liest verstehe ich das so, dass du später deinen FB noch einmal überarbeiten wirst und ich den jetzigen noch gar nicht kommentieren soll, oder?
 

Knaut

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Hallo Nancy,

Ja den kann man ruhig unkommentiert stehen lassen, der ist ja auch recht dünn.

Ich hatte ja zwanghaft versucht mir Motive für trinken zu suchen was sich auch darin widerspiegelt, deswegen kann man ihn ruhig vergessen.

Nette Grüße:)
 

Knaut

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Guten Abend,
Ich hatte am Dienstag überraschender Weise schon meine letzte Stunde bei meiner VP. Es waren jetzt insgesamt 3 Stunden. Heute bekam ich meine Teilnahme Bescheinigung die sich schon sehr gut ließt und mir bei der MPU nur helfen kann.
Am Ende der letzten Stunde führten wir ein Gespräch wie bei der MPU, wo Sie mir am Ende ein positiv gab. (Welches ich der netten Hilfe hier im Forum und den 5 Sternebögen verdanke)
Sie stuft mich nicht als AB Pflichtig ein, dass Gespräch führte ich mit KT Angabe und meine AB als belegte Trinkpause
Dazu nun meine Frage:
Sie sagte mir ich solle das Screening noch bis zum Ende durchziehen und dann wie in unseren Gespräch mit KT in die MPU gehen.
Als ich Sie darauf fragte wie es denn aussieht weil ja KT auch erlernt werden muss und ich ja nun direkt zum Ende des Screenings gleich die MPU angehe und ob das ein Problem sei, dazu meinte sie Nein.
Mit der Begründung das man in der Aufarbeitung bemerkt das es Klick gemacht hat und in der Trinkvergangenheit erkennbar ist das es trotz des unkontrollierten Trinkens noch eine gewisse Steuerungsfähigkeit gab.

Da würde mich eure Meinung dazu Interessieren, da KT soweit wie ich gelesen habe ja auch 6 Monate gelernt werden muss.

Nette Grüße
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Knaut,

Guten Abend,
Ich hatte am Dienstag überraschender Weise schon meine letzte Stunde bei meiner VP. Es waren jetzt insgesamt 3 Stunden. Heute bekam ich meine Teilnahme Bescheinigung die sich schon sehr gut ließt und mir bei der MPU nur helfen kann.
"nur" 3 Sitzungen? Das ist in der Tat eher ungewöhnlich...:smiley2204:

Am Ende der letzten Stunde führten wir ein Gespräch wie bei der MPU, wo Sie mir am Ende ein positiv gab. (Welches ich der netten Hilfe hier im Forum und den 5 Sternebögen verdanke)
Sie stuft mich nicht als AB Pflichtig ein, dass Gespräch führte ich mit KT Angabe und meine AB als belegte Trinkpause
Dazu nun meine Frage:
Sie sagte mir ich solle das Screening noch bis zum Ende durchziehen und dann wie in unseren Gespräch mit KT in die MPU gehen.
Als ich Sie darauf fragte wie es denn aussieht weil ja KT auch erlernt werden muss und ich ja nun direkt zum Ende des Screenings gleich die MPU angehe und ob das ein Problem sei, dazu meinte sie Nein.
Mit der Begründung das man in der Aufarbeitung bemerkt das es Klick gemacht hat und in der Trinkvergangenheit erkennbar ist das es trotz des unkontrollierten Trinkens noch eine gewisse Steuerungsfähigkeit gab.

Da würde mich eure Meinung dazu Interessieren, da KT soweit wie ich gelesen habe ja auch 6 Monate gelernt werden muss.

Da traue ich mir, ehrlich gesagt, keine definitive Antwort zu, bevor ich nicht die (Langversion) deines FB gelesen habe.:zwinker0004:

Ob du jederzeit "Herr der Lage" warst, also definitv nach einem oder zwei Bier hättest aufhören können zu trinken (was du künftig bei KT ja können musst), kann ich erst anhand deiner Antworten besser erkennen.

Ich will aber vorab schon einmal antworten, dass ich diese Vorgehensweise nicht ganz "ungefährlich" finde....
think.gif
 

Knaut

Benutzer
Hallo Nancy,

"nur" 3 Sitzungen? Das ist in der Tat eher ungewöhnlich...

Also 3 Sitzungen zu 2 Stunden habe ich doof geschrieben sorry. Ich hatte die letztem Monate ja leider viel Zeit gehabt und habe noch mehr gemacht:smiley624:
Dazu kommen noch die Sitzungen bei der Suchtberatung



Da traue ich mir, ehrlich gesagt, keine definitive Antwort zu, bevor ich nicht die (Langversion) deines FB gelesen habe.

Ob du jederzeit "Herr der Lage" warst, also definitv nach einem oder zwei Bier hättest aufhören können zu trinken (was du künftig bei KT ja können musst), kann ich erst anhand deiner Antworten besser erkennen.

Ich will aber vorab schon einmal antworten, dass ich diese Vorgehensweise nicht ganz "ungefährlich" finde....

Mit dem kompletten Fragebogen bin ich fast fertig werde ihn dann demnächst einstellen.

Ja stimmt da hat die VP besseren einblick da sie ja die ganze Geschichte kennt.
Wahrscheinlich ist es besser wenn ich erstmal den ganzen Fragebogen einstelle:zwinker0004:

Sie sagte mir aber auch ganz klar am Ende entscheidet die Gutachterin bei der MPU ob AB oder nicht, ich kann halt nur versuchen es zu beeinflussen mit den schreiben von ihr und der Suchtberatung...Ich hoffe mal das es was bewirkt, leichte Gänge waren das nämlich nicht:hand0054:


Nette Grüße
 
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