Alles klar Knaut, ich sehe mal zu das ich mein Feedback baldmöglichst hinbekomme...
Danksehr Nancy
Alles klar Knaut, ich sehe mal zu das ich mein Feedback baldmöglichst hinbekomme...
das funktioniert nicht, weil das MPI keine Fragestellung stellt, sondern diese lediglich beantwortet.
Außerdem, wie willst du in den Besitzt der Akte kommen? Diese kannst du lediglich bei der FSST einsehen, aber du wirst diese nicht in deinen Besitzt kriegen.
Das ist durchaus möglich, sofern du die genaue Fragestellung deiner FSST weißt.Dazu meine Frage warum ist es nicht möglich eine MPU zu machen bevor man den Antrag auf Wiedererteilung stellt?
Das ist durchaus möglich, sofern du die genaue Fragestellung deiner FSST weißt.
Ich antworte mal mit Jein .Die Behörde muss sich bei der Fragestellung aber auch an die Fakten halten? Oder haben die da einen großen Spielraum?
Sinngemäß ja, Auftraggeber bist du sowieso.Dann wäre man also bei dem MPI Auftrag- und Fragesteller?
Ich antworte mal mit Jein .
Ist die Sache eindeutig, dann ja. Es gibt aber auch Fälle, wo allein der Verdacht ausreicht, egal ob begründet oder nicht.
Einen Extremfall hab ich mal irgendwo im Netz gelesen ... eine geschiedene Ehefrau wollte ihren Ex noch so richtig einen auswischen. Sie schwärzte ihn bei der FSST an, dass der ehemals Geliebte ständig unter Alkohol Auto fährt. Das Ergebnis, der Mann bekam eine Aufforderung zur MPU. Der Witz an der Sache ist, der Mann war Antialkoholiker, er hat in seinem Leben noch nie Alkohol getrunken.
Ich würde dir den "normalen" Weg raten, alles andere ist risikobehaftet (wie du schon vermutet hast).
Ich denke das ist auch die beste Lösung, ohne eigenständiges Risiko.Ja so werde ich das auch machen, bei mir passt es ja bezüglich der Sperrfrist auch alles soweit
Das Thema haben wir dann durch ... wenn ich dir sonst irgendwie helfen kann.
deine Einschätzung zu meiner Trinkkurve über das ganze Leben
bei deinem Diagramm fehlt das Jahr 2016
F9 ist somit unzureichend, du kannst nicht einfach auf die Tabelle verweisen, du musst deine Trinkentwicklung deutlich schlildern können.
Auch F12 reicht hier nicht aus, du stellst hier die Jahre 2007-2011 in den Vordergrund.
Was waren die Motive für 2013-2016 ?
In den Jahren 2007-2011 hast du dir sicherlich eine gewisse Trinkfestigkeit angeeignet, die lebenslang in deinem Körper gespeichert ist.
Ja, du hast in den Spitzen bis zu 24-26 TE erreicht ... wenn du diese in einer Trinkzeit von ca. 5-6 Stunden geschafft hast.Hältst du die für ausreichend um auf 1,7 Promille zu Kommen?
"nur" 3 Sitzungen? Das ist in der Tat eher ungewöhnlich...Guten Abend,
Ich hatte am Dienstag überraschender Weise schon meine letzte Stunde bei meiner VP. Es waren jetzt insgesamt 3 Stunden. Heute bekam ich meine Teilnahme Bescheinigung die sich schon sehr gut ließt und mir bei der MPU nur helfen kann.
Am Ende der letzten Stunde führten wir ein Gespräch wie bei der MPU, wo Sie mir am Ende ein positiv gab. (Welches ich der netten Hilfe hier im Forum und den 5 Sternebögen verdanke)
Sie stuft mich nicht als AB Pflichtig ein, dass Gespräch führte ich mit KT Angabe und meine AB als belegte Trinkpause
Dazu nun meine Frage:
Sie sagte mir ich solle das Screening noch bis zum Ende durchziehen und dann wie in unseren Gespräch mit KT in die MPU gehen.
Als ich Sie darauf fragte wie es denn aussieht weil ja KT auch erlernt werden muss und ich ja nun direkt zum Ende des Screenings gleich die MPU angehe und ob das ein Problem sei, dazu meinte sie Nein.
Mit der Begründung das man in der Aufarbeitung bemerkt das es Klick gemacht hat und in der Trinkvergangenheit erkennbar ist das es trotz des unkontrollierten Trinkens noch eine gewisse Steuerungsfähigkeit gab.
Da würde mich eure Meinung dazu Interessieren, da KT soweit wie ich gelesen habe ja auch 6 Monate gelernt werden muss.
"nur" 3 Sitzungen? Das ist in der Tat eher ungewöhnlich...
Da traue ich mir, ehrlich gesagt, keine definitive Antwort zu, bevor ich nicht die (Langversion) deines FB gelesen habe.
Ob du jederzeit "Herr der Lage" warst, also definitv nach einem oder zwei Bier hättest aufhören können zu trinken (was du künftig bei KT ja können musst), kann ich erst anhand deiner Antworten besser erkennen.
Ich will aber vorab schon einmal antworten, dass ich diese Vorgehensweise nicht ganz "ungefährlich" finde....