Komplizierter Fall !

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo, ich habe mal gehört (kann es aber nicht sicher sagen) das man einen gewissen zeitlichen Rahmen hat. Nur vormittags bis 10 Uhr wäre ja stark eingeschränkt, gerade weil man ja auch nicht mobil ist.
Bei mir ist das so ich kann entweder am selben Tag oder am darauffolgenden Tag bis 17.30 Uhr erscheinen.
 

Volker888

Erfahrener Benutzer
Hallo, ich habe mal gehört (kann es aber nicht sicher sagen) das man einen gewissen zeitlichen Rahmen hat. Nur vormittags bis 10 Uhr wäre ja stark eingeschränkt, gerade weil man ja auch nicht mobil ist.
Bei mir ist das so ich kann entweder am selben Tag oder am darauffolgenden Tag bis 17.30 Uhr erscheinen.
Ok danke ja kriege TÜV Nord nicht erreicht sonnst Wüste ich mehr
 

Volker888

Erfahrener Benutzer
Guten Tag MPU profi Moderatoren

Ich habe jetzt Post von der FEAR bekommen.

Siehe Anhänge:

Also verstehe ich das richtig das ich ab den 9.06.2027 einen Führerschein ohne mpu machen kann?

(Mir wurde der Führerschein im Jahr 2011-2012 entzogen)
 

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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Ich bin mir nicht so sicher ob es 2027 ganz ohne MPU gehen würde...
think.gif

Nicht wegen der TF unter Drogen, die dürfte getilgt sein.

Was mir Sorgen macht sind solche Dinge:
Also nach 2011 4 mal verurteilt bmtg Anbau besitz räuberische Erpressung schwerer Diebstahl und gefährlich Körperverletzung aber nix am Steuer oder Straßenverkehr zutun.
Da wäre wichtig zu wissen WANN diese Straftaten stattgefunden haben und ob sie 2027 noch im BZRG stehen würden..

Mal bisschen Lesestoff:


 

Volker888

Erfahrener Benutzer
Ich bin mir nicht so sicher ob es 2027 ganz ohne MPU gehen würde...
think.gif

Nicht wegen der TF unter Drogen, die dürfte getilgt sein.

Was mir Sorgen macht sind solche Dinge:

Da wäre wichtig zu wissen WANN diese Straftaten stattgefunden haben und ob sie 2027 noch im BZRG stehen würden..
Ich wurde 2014 wegen verschiedenen Delikten zu 2,6 jahren Haft Verurteilt, und 2016 nochmal wegen gefährlich Körperverletzung nachträglich zu 4,6 jahren Haft gesammtstrafe 7 Jahre

Aus dem Gefängnis gekommen bin ich 2021 Juli

Normalerweise 10 Jahre stehen die Sachen doch im BZRG oder?
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Ich wurde 2014 wegen verschiedenen Delikten zu 2,6 jahren Haft Verurteilt, und 2016 nochmal wegen gefährlich Körperverletzung nachträglich zu 4,6 jahren Haft gesammtstrafe 7 Jahre
Ich persönlich sehe da kein Problem für irgend eine erneute MPU-Anordnung !
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo, sicher kannst du es nur wissen wenn du auf der Führerscheinstelle fragst.
Max und Nancy die ja beide über viel Wissen verfügen sind sich hier ja nicht einig.
Daher der Tipp von mir die Führerscheinstelle zu fragen.
Ich würde es schriftlich machen.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Also bist du dir da sicher das ich 2027 meinen Führerschein ohne mpu machen kann??
Ja ... deine Akte ist dann laut FEAR sauber. Für deine Delikte aus 2014/2016 hast du deine Haftstrafe abgesessen ... dafür kann man dich nicht noch einmal "bestrafen".
Voraussetzung ist allerdings, dass keine neuen Delikte hinzukommen.
 

Volker888

Erfahrener Benutzer
Ja ... deine Akte ist dann laut FEAR sauber. Für deine Delikte aus 2014/2016 hast du deine Haftstrafe abgesessen ... dafür kann man dich nicht noch einmal "bestrafen".
Voraussetzung ist allerdings, dass keine neuen Delikte hinzukommen.
Auf keinen Fall kommt noch was hinzu...

Nacy bringt mich so durcheinander aber ich bin ihr trotzdem auch dankbar das die ihr wisen mitteilt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Nacy bringt mich so durcheinander
Nancy bitte, so viel Zeit muss sein ;)
Durcheinander bringen möchte ich dich nicht, jedoch weicht hier meine Meinung wirklich stark von der meines Kollegen ab (und das kommt eher selten vor). Aber wir sind hier in einem Diskussionsforum, da ist es auch üblich das verschiedene Sichtweisen eingebracht werden...

So bin ich z.B. nicht der Ansicht dass die MPU eine Bestrafung ist, sondern der Prävention dient...
Desweiteren geht es nicht nur um Einträge in das FAER sondern auch um Einträge im Führungszeugnis, bzw. im BZRG.
Diese besorgen sich die FSSt. aber erst nachdem du einen Neuantrag gestellt hast.
Normalerweise 10 Jahre stehen die Sachen doch im BZRG oder?
Schau mal in meinen Link, da stehen 15 Jahre.
Du kannst dem Rat von bakira2906 gerne folgen, ich befürchte aber dass die FSSt. vor der Neubeantragung deines FS keine Auskunft geben wird und kann...

Was willst du denn jetzt machen? Für den Fall dass du deinen FS 2027 ohne MPU wiederbekommen würdest, würdest du dann solange warten wollen?
 

Volker888

Erfahrener Benutzer
Zum warten: ich möchte eine mpu machen, kenne aber Leute die schon 3 mal durch die mpu gefallen sind falls es in meinen Fall so wäre würde ich bis 2027 warten ich bin schon verzweifelt und hoffe das ich irgendwann den Lappen wieder kriege.

Falls ich mehrmals durchfall war meine Hoffnung auf das Jahr 2027 zu warten.

Bin halt kein großer geschichten Erzähler, und das ist halt der Fall bei der mpu und deutsch Spräche ich auch nicht zu 100% gut..

Muss ich den überhaupt diese Neuerteilung stellen wen ich einfach zur Fahrschule gehe nach meinen 15 Jahren und den Lappen neu mache. ?

Meiner Meinung nach ist das kein Normalfall das die fsst in ein BZRG guckt...


( Nancy z.b ich warte bis meine 15 jahre um sind und der Eintrag ist auf dem fear getilgt und ich gehe dan einfach mal zur Fahrschulen und mache einen neuen Lappen somit umgehe ich doch dan das Problem mit der Neuerteilung oder nicht????? ))

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Meiner Meinung nach ist das kein Normalfall das die fsst in ein BZRG guckt...
Das ist richtig, ich vermute aber dass auch in deinem Führungszeugnis deine Strafe aufgeführt ist und dann wird nochmal genauer nachgeschaut...
Muss ich den überhaupt diese Neuerteilung stellen wen ich einfach zur Fahrschule gehe nach meinen 15 Jahren und den Lappen neu mache. ?
Dann wirst du wohl erstmal nicht zur Prüfung zugelassen bis die Sache geklärt ist und du das okay der FSSt. bekommen hast...
Es handelt sich bei dir ja nicht um eine Ersterteilung auch wenn du deinen FS neu machen könntest/würdest..
think.gif

Falls ich mehrmals durchfall war meine Hoffnung auf das Jahr 2027 zu warten.
Gut, du könntest einen Neuantrag bei deiner FSSt. stellen und warten was auf dich zukommt und ggf. den Antrag wieder zurückziehen.
Nachteil wäre dass das Geld für den Antrag dann pfutsch wäre...
 

Volker888

Erfahrener Benutzer
Nacy kann ich den in mein Führungszeugnis einsehen?

Wäre das möglich durch die Akteneinsicht bei der fsst dan Wüste ich das ja genau wisen oder?
 

Schokohase

Benutzer
Hallo Volker
Also ich war heute zur Akteneinsicht da sah ich auch mein Führungszeugnis.
Also wirst du es denk ich auch sehen
Die Fsst schickt das ja alles zum mpi.
Liebe grüsse
 

Volker888

Erfahrener Benutzer
Danke dir...

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Ein aktuelles FZ kommt nur in die Akte wenn ein Neuantrag gestellt wird/wurde...
think.gif


Im Gegensatz zu einem FZ (N) dass man für private Zwecke (z.B. Arbeitgeber) nutzen kann, wird hier ein FZ der Belegart O benötigt (denn nur hier sind alle Eintragungen enthalten), diese werden nur an Behörden ausgegeben und können dort dann eingesehen werden.

Hier mal ein Link (ist zwar für Hessen aber gut erklärt):

https://dienstleistungsplattform.hessen.de/irj/go/km/docs/eusd/webcontent/FAQ/FAQ_FZ.html

Sorry, dass ich immer die schlechten Nachrichten überbringe, aber nützt ja nix wenn du einen Termin bei der FSSt. machst und die notwendigen Unterlagen dann gar nicht vorhanden sind.
 

Volker888

Erfahrener Benutzer
Also du Nancy bist dir so gut wie sicher das ich 2027 meinen Führerschein ohne mpu nicht zurück bekomme richtig?
 
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