Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
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Durch ein Gericht oder eine Fahrerlaubnisbehörde ist Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden. Um wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu gelangen muss bei der für den Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden.
Der Antrag ist direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.
Soweit eine Sperrfrist besteht, kann der Antrag frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Voraussetzung ist, dass Sie seit mehr als 185 Tagen Ihren Wohnsitz im Inland haben und zum Zeitpunkt der Antragsstellung mit Hauptwohnsitz im Kreis Paderborn gemeldet sind.
Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden.
Was wird benötigt?
Klasse A1, A2, A, B, BE, AM, L, T
- Kopie des Personalausweises (Vorder- u. Rückseite) bzw. Kopie des Reisepasses
- Biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) aus neuester Zeit
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Unterweisung in Erster Hilfe
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt)
Muss ich auch das Führungszeugnis beim Rathaus beantragen ???