BastiMpu
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Bin gerade nochmal meine Akte durchgegangen und habe gesehen das in einem Urteil noch alte Urteile aufgelistet sind, unter anderem auch Verstoß gegen BTMG in 12 Fällen in Jahr 2003... also muss Ich dem gutachter erzählen das ich damals gekifft habe? Oder soll ich dazu bloß was sagen wenn er fragt?