Meine MPU

Ja Basti, mach das unbedingt. Wir möchten ja auch wissen was da bei dir los ist.....:smiley2204::smiley138:
 
Huhu ich bin gerade am lernen und mir ist aufgefallen das irgendwas bei meinen Trinkmengen ja gar nicht stimmen kann oder?

Also ich habe 15 Uhr angefangen mit Trinken habe um 23.45 Uhr aufgehört.
BAK war 1,35 aber erst um 3.28 Uhr

wie muss ich das jetzt rechnen? denn ich habe ja dann von sagen wir mal 0 Uhr bis 3.30 Uhr nur noch abgebaut und nix mehr aufgenommen somit muss ich ja bis ca. 0 Uhr mehr getrunken habe oder?

Nun bin ich verwirrt :smiley2204: kann mir einen speziell auf meinen Fall die Sache nochmal erklären???
 
Hi Basti,

Max ist für eine Woche im Urlaub, aber ich bin sicher, er hat deine Trinkmengen gem. deiner BAK genau nachgeprüft...:zwinker0004:

Ich hab's mal auf die Schnelle in "unseren" Promillerechner eingegeben und komme auf 1,44‰ zum Zeitpunkt der BE. D.h., dass du auf jeden Fall noch einen Puffer zu deiner tatsächlichen BAK hast und mit deinen Angaben richtig liegst...

Was mich dabei aber jetzt interessiert ist, ob du bei der Polizei (oder beim Arzt) damals i-welche Angaben zu deinem Trinkende gemacht hattest. Denn "normalerweise" wird die BAK zurückgerechnet, wenn zwischen dem Ende und der BE mehr als 2 Stunden liegen....
 
Moin ;)

Soweit ich mich erinnern kann habe ich damals nix gesagt was ich wann getrunken habe. Der eine Polizist meine sogar zu mir das ich mich nicht aufregen solle das es zu lange dauert bis der Arzt kommt, sondern das es mein Glück sei.
 
So heute war ich nun beim Internisten. Er hat erstmal nur nen Ultraschall gemacht und hat Blut genommen für ein Großes Leber Blutbild und Hepatitis Suchtest.
Was habe ich denn für Möglichkeiten wenn sie nix feststellen? Trotzdem zur MPU gehen und wenn sie was gegen die Leberwerte sagen dann ein cdt und Haarscreening hinter her? oder vom KT weg gehen,den Antrag vorerst zurückziehen und jetzt ein Haarscreening für 3 Monate im nachinein machen und noch 3 Monate warten und noch mal ein Haarscreening und dann ein halbes Jahr AB nachweisen?

Bin Momentan noch Ratlos

Die erste Variante wäre mir eigentlich lieber da die Möglichkeit besteht nicht nochmal 3 Monate warten zu müssen. Habe ich noch andere Möglichkeiten?
 
Ach Basti, jetzt versuche erstmal das Testergebnis in Ruhe abzuwarten. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass da nix gefunden wird...:smiley2204:

Auf AB "umstellen" wäre zum einen ja gar nicht das, was du willst, da du ja weiterhin kontrolliert Alk. trinken möchtest und - sollte noch einmal i-etwas "passieren", wovon ich natürlich nicht ausgehe!!!! und du mit Alk.kontrolliert wirst, obwohl du ja AB bei der MPU angegeben hast, könnte das einen Rattenschwanz hinterher ziehen.....

Zum anderen werden auch bei einer AB-Angabe die LW bei der MPU getestet und wenn diese nicht im Rahmen sind...führt das zum gleichen "Ergebnis" wie bei einer MPU mit KT-Angabe, nämlich das erstmal die med. Seite abgeklärt werden muss......
 
Huhu ich bin gerade am lernen und mir ist aufgefallen das irgendwas bei meinen Trinkmengen ja gar nicht stimmen kann oder?
Wenn hier etwas nicht stimmen kann, dann solltest du das auch begründen können.
Wo stimmt denn, deiner Meinung nach, etwas nicht ?
 
Ich habe es nochmal nachgerechnet und es stimmt...dachte das ich die zeit vergessen habe von trinkend bis zur Blutabnahme.

Noch was anderes... Ich bin noch im verkehrsportal angemeldet und habe dort nochmal nachgefragt wegen meinen leberwerten. Nun haben die geschrieben das die Alkohol Fragestellung gar nicht begründet wäre. Es ist nach deren aussage zwar ermessenssache aber die muss wohl begründet werden. Nun habe ich der Fsst geschrieben und die konnten mir keine Begründung geben.
Ich weiß nun nicht warum ich die Alkohol Fragestellung habe.
 
Es ist nach deren aussage zwar ermessenssache aber die muss wohl begründet werden.
Das ist richtig, die Definition einer Begründung ist allerdings fast wie Gummi.

Begründungen:

- wenn ein Kraftfahrer mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen ist (ab 0,5 Promille bzw. bei Straftaten sogar ab 0,3 Promille), oder
- bei einmaliger Auffälligkeit mit einer Promillezahl von 1,6 oder darüber / dieser Wert gilt auch für Fahrradfahrten unter Alkoholeinfluss
- in besonders gelagerten Fällen erfolgt eine MPU-Anordnung auch dann, wenn bei erstmaliger Auffälligkeit eines Kraftfahrers der Wert unter 1,6 Promille liegen würde ...

... ein Kraftfahrer ist entweder unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr aufgefallen, oder vorhandene Hinweise über den Verstoß eines Kraftfahrers gegen das BtmG (Betäubungsmittelgesetz), auch außerhalb des Straßenverkehrs (Drogendelikte, Drogenmissbrauch etc.)

- nach Inkrafttreten der Reform der Punkteregelung voraussichtlich immer, wenn ein Fahrer über 7 Punkte in Flensburg hat, vor der Reform bei über 17 eingetragenen Punkten im Verkehrszentralregister, oder ...
... besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße,
... oder der Kraftfahrer ist (mehrfach) strafrechtlich in Erscheinung getreten
... oder mit solchen Straftaten aufgefallen, die auf eine besonders hohe Aggressivität und / oder geringe Impulskontrolle schließen lassen

- für Fahrer die bereits eine Begutachtung gemacht haben, wenn:

- eine gravierende Auffälligkeit in der Probezeit dazu kommt
- innerhalb kurzer Zeit wieder acht Punkte erreicht werden

weiterhin bei ...

- Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers,
- Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter,
- erheblichen Auffälligkeiten bei der Fahrprüfung,
- Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder bei hohem Aggressionspotential,
- Beantragung der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach wiederholter Entziehung,
- Beantragung der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung aufgrund des Punktesystems,
- erneuter Zuwiderhandlung in der Probezeit nach Neuerteilung einer zuvor entzogenen Fahrerlaubnis, Alkoholauffälligkeit,
- Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauch.
 
- in besonders gelagerten Fällen erfolgt eine MPU-Anordnung auch dann, wenn bei erstmaliger Auffälligkeit eines Kraftfahrers der Wert unter 1,6 Promille liegen würde ...
Hier wären die besonderen Fälle interessant, denn genau darum geht es ja ich bin unter 1,6 Promille aufgefallen und nun müssen sie ja begründen warum alkohol Fragestellung.
 
Hier wären die besonderen Fälle interessant, denn genau darum geht es ja ich bin unter 1,6 Promille aufgefallen und nun müssen sie ja begründen warum alkohol Fragestellung.

"Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:ja fof 2 mal und diverse betrugsachen " ... wenn hier etwas mit Alkohol in Verbindung steht :smiley2204:

Eventuell kannst du ja auch mal einen Anwalt konsultieren, der sollte der FSST wohl eine sachkundige Begründung entlocken können.
 
Ok max danke für den Rat. Ich habe auch noch einmal eine Mail hin geschickt das sie mir bitte eine Begründung gibt. Beim fof und den betrugssachen war kein alk im Spiel...
 
So heute kam nochmal eine Begründung
Da Sie zusätzlich zu den Fahrten ohne Fahrerlaubnis auch noch eine Fahrt unter Alkoholeinfluss auf öffentlichen Straßen begangen haben, ist im Rahmen der Wiedererteilung des Führerscheines auch diese Fragestellung bei der medizinisch psychologischen Begutachtung mit abzuklären. Ich kann die Trunkenheitsfahrt nicht einfach unberücksichtigt lassen. Auch wenn die BAK 1,35 Promille betrug.

Bitte bedenken Sie, dass Sie wiederholt gegen die Strafgesetze verstoßen haben. Daher ist die doppelte Fragestellung im Rahmen der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis abzuklären. Dies ist aufgrund der bestehenden Bedenken an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlich.
 
Bitte bedenken Sie, dass Sie wiederholt gegen die Strafgesetze verstoßen haben. Daher ist die doppelte Fragestellung im Rahmen der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis abzuklären. Dies ist aufgrund der bestehenden Bedenken an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlich.
Naja, in Deutschland wird man halt mündig gemacht ... aber du wirst es denen schon zeigen, bereite dich gut vor und bestehe deine MPU.:smiley138:
 
Da ist das Problem wie ich weiter oben schon geschrieben habe, liegen die werte ggt um 150 und gpt 81.
Ich habe dieses Jahr noch keinen alk getrunken und bei den Blutuntersuchung ist auch noch nix rausgekommen.
 
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