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"Gestern, 08:24" aus B39 ... niemals war ich um diese Zeit online.Ich sehe, dass Du gerade online und daher auch schon aus dem Urlaub zurück bist.
Es muss heißen:
Trinkbeginn: 19.30 Uhr
Trinkende: 22.30 Uhr
BLutabnahme: 23.43 Uhr
BAK: 1,60 o%
AAK: 2 x 1,5 o%
Alkoholart: Sekt ohne vorher gegessen zu haben.
Frau XX vom Caritasverband und ich haben gemeinsam im Internet nachgeschaut und laut der Internetseite „Promillerechner-kenn Dein Limit“ müssen es 12 Gläser Sekt gewesen sein um auf einen BAK von 1,60 zu kommen.
Danke !!! Wie immer, ist der Urlaub zu kurz.Zunächst begrüße ich Dich wieder zurück in unserem Forum. Du hast gefehlt! Ich hoffe, Deinen Urlaub war rundum GELUNGEN.
Einfache Promillerechner halte ich persönlich für unzureichend. Nancy weiß, dass ich mich damit nicht anfreunden kann.![]()
Wie entsteht der Abbauunterschied zwischen Mann und FrauAbbau 4 x 0,15 o% (für Männer!) =............0,60 Promille
Abbau 4 x 0,13 o%...........................................0,52 Promille
Das sind an dich gerichtete Fragen !Was meintest Du mit Deinen ersten beiden Äußerungen und dem jeweiligen Zeichen?
Handelte es sich dabei um an mich gerichtete Fragen, bzw. sollte ich diese Sätze erklären?
Doch, kann man ... hier ist lediglich die Trinkmenge anzupassen.Wenn ich das so richtig in der Kürze interpretieren darf, ist es wohl so, dass man auch nach der Widmark-Formel meine Trinkmenge nicht genau berechnen kann.
Das schau ich mir morgen nochmal an.Folglich - wenn mann nach der kleinen BAK-Formel geht, wie Nancy auch bereits ausgerechnet hat, müsste ich folgendes getrunken haben:
1,60 Promille = 16 Gläser
plus Abbau: 4 x 1,5 = 2,2 Promille somit 22 Gläser Sekt à 0,1 l (Anmerkung: Diese Menge habe ich niemals getrunken. Es müsste etwas mehr als eine Flasche gewesen sein... wie ich mich erinnern kann).
richtig so?
Die Blutentnahme ergab 1,6‰ BAK, allein das bildet die Rechtsgrundlage. Die MPU ordnet deine FSST an, dass gerich hat hiermit nichts zu tun.um 23.43 Uhr: Blutentnahme: BAK-Mittelwert: 1,60 Promil
Also dürfte bei mir im Prinzip keine ABBAU-Promillen berücksichtigt werden..... oder sehe ich das verkehrt?
Ich weiß nicht wo du deine Informationen sammelst, ist jedoch absoluter Unsinn.Frage 2:
0,13 bei Frauen und 0,15 bei Männern - > DAHER TÜV 0,1
Aufgrund von hormonellen Voraussetzungen braucht der weibliche Körper etwas länger, um Alkohol abzubauen. Während Männer durchschnittlich 0,15 Promille Alkohol pro Stunde abbauen, sind es bei Frauen nur 0,13 Promille.
Die rechtliche Grundlage bildet die BAK, die auch in deiner Akte steht ... alles Andere ist uninteressant.Frage 1:
BAK-Mittelwert:
Eine gerichtsverwertbare Blutalkoholbestimmung wird dadurch erreicht, dass man die Blutprobe mit mind. 2 verschiedenen Meßverfahren untersucht (und m. W. auch jeweils 2 Untersuchungen pro Meßverfahren durchführt). Daraus wird dann der Mittelwert gebildet (also der Durchschnittswert), der Grundlage des Strafverfahrens ist.
Ebenfalls Unsinn, jeder Körper baut biologisch pro Stunde entsprechend Alkohol ab ... oder meinst du, der Körper richtet sich nach entsprechenden Statuten ???Aufgrund meiner eindeutigen - im Polizeibericht festgehaltenen - AAK-Werte kann man klar erkennen, dass meine Abbauphase noch NICHT angefangen hatte. Somit dürfte man bei mir bei der Berechnung meiner Trinkmenge im Prinzip auch keine Abbaupromillien in Rechnung bringen und wäre die reine 1,60 Promille als Basis für die Trinkmengeberechnung zu nehmen.