MPU nach § 11 Abs. 3 Nrn. 5,6 und 7 ?

shit

Benutzer
so, hier nun mal mein fragebogen für straftaten-mpu :

Ob er denn eine Erklärung für seine Verstöße habe?

Der alkohol hat mich leichtsinnig gemacht. Ich habe mir keine gedanken über mögliche folgen gemacht und dass ich bei dem starkem alkoholkonsum nicht mehr fahren kann. Darum auch die fahrerflucht. Ich bin kein mensch der sich von der verantwortung drücken, bzw entziehen will, aber ich war durch den starken alkoholeinfluss in meinem denken beeinflusst, bzw leichtsinnig.

Wie er es sich erkläre, dass er nicht bereit gewesen sei, sich an die Vorschriften zu halten?
Durch den alkohol wurde mein verhalten leichtsinnig und ich habe mich dadurch selbst überschätzt.



Falls Alk. im Spiel war:
Ab wie viel Uhr er an dem Abend Alkohol getrunken habe?

Ca 20.00 uhr

Was der Alkohol bewirken sollte?
Kurzzeit abzuschalten um probleme aus dem bewusstsein zu verdrängen

Wie es zu dem Unfall gekommen sei?
Durch alkoholeinfluss die gewalt über das fahrzeug verloren.

Ob er sich fahrtauglich gefühlt habe?
Ja, durch den alkohol habe ich mich selbst überschätzt und mir keine gedanken über die möglichen folgen gemacht.




Er sei ja mit verschiedenartigen Verstößen aufgefallen, was diese Verstöße mit seiner Person zu tun haben?
Eigentlich nichts

Ob er in anderen Bereichen auch Schwierigkeiten gehabt habe, sich an Regeln zu halten?
Nein, gar nicht.

Wenn er sich dann an Regeln halten konnte, wo er da die Ursache dafür sehe, dass er das im Straßenverkehr nicht konnte?
alkoholeinfluss

Ob er meine, dass er mit seinem Fahrverhalten eine Gefährdung im Straßenverkehr geschaffen habe?
Oh ja. Mir wurde erst nach dem unfall klar, was alles mehr hätte passieren können. z.b. ein zusammenstoß mit anderen fahrzeugen, oder mit füßgängern. Und damit verbunden verletzte, oder sogar tote.

Wie er sich selbst als Kraftfahrer einschätze?
Ich würde mich als rücksichtsvollen kraftfahrer einschätzen, der sich sonst an die verkehrsregeln hält. Hatte ich bis dahin auch bewiesen.

Eine/diese Lösung habe er damals nicht genutzt, was heute anders sei, dass er meine, dazu in der Lage zu sein?
Ich werde in zukunft KT damit mir solche dingen nicht mehr passieren können.

Er habe aber gewusst, dass er sich an die Regeln halten müsse?
Ja natürlich, aber der alkohol hat mich leichtsinnig gemacht.

Was er dafür tun, worauf er achten wolle, um nicht wieder gegen Regeln zu verstoßen?
In zukunft kontrolliert, bzw moderat alkohol trinken und im falle eines unfalles natürlich die polizei rufen.

Welche Risikofaktoren und -situationen er für die Zukunft sehe, in denen es ihm schwerfallen könne, seine Vorsätze einzuhalten?
Wieder erneut zuviel alkohol zu trinken. Aber um dieses zu vermeiden, in zukunft mit der familie und freunden über probleme sprechen und gemeinsam nach lösungen zu suchen und den alkohol nicht als problemlösung zu sehen. Denn die probleme sind nicht gelöst, wenn man wieder nüchtern ist, sondern können noch viel mehr werden.

Was ihn so sicher mache (das er seine Vorsätze aufrecht erhalten kann)?
Weil ich daraus gelernt habe, dass alk keine problemlösung ist und ich durch meine straftaten noch viel mehr verursachen hätte können. Und das nie mehr passieren darf.

Welche Bedeutung hat der Führerschein für ihn?
Um mich fortbewegen zu können und nicht auf andere angewiesen zu sein.

Ob er seit der Geschwindigkeitsüberschreitung noch einmal aufgefallen sei?
Hatte ich nicht

Warum er keinen Vorbereitungskurs gemacht habe?
Habe ich
 
Zuletzt bearbeitet:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
.....richtig ! warum es mir schlecht ging ? hatte zwar viel spaß, aber mir fehlte jemand an meiner seite. genau, wollte reden und einfach nicht alleine sein. ja, darum wollte ich fahren. denke mal beides trifft zu .....aufgeregt und leichtsinnig. gedankenlos und "stark angetrunken"......

Ich habe deinen Satz mal komplettiert :zwinker0004:


also, wenn ich von 19 uhr bis 5 uhr 10 bier rechne und 3 schnäpse komm ich auf 1,6 %

Wieso 5 Uhr....die BE war doch um 10 Uhr....:idee0003:

Du musst immer vom Zeitpunkt der Blutentnahme zurückrechnen. Der TÜV rechnet dabei mit einem Abbau von 0,1‰ pro Stunde, die anderen MPI mit 0,15‰.

Hier mal zum besseren Verständnis:


Kleine Alkohollehre zur BAK Berechnung



Trinkmengenberechnung laut TÜV


1.Schritt: Pro TE a 8 Gramm Alkohol rechnen wir 0,1‰
2.Schritt: Pro Stunde (ab Trinkbeginn) ziehen wir 0,1‰ ab
3. Schritt: Da die Formel zunächst von 80 kg Körpergewicht ausgeht, gehen wir wie folgt vor: Pro 10 kg Gewichtsunterschreitung schlagen wir 0,1 ‰ auf…… Bei Gewichtsüberschreitung sind je 10 kg 0,1‰ nur dann abzuziehen, wenn die Person nicht adipös (Fettleibig) ist.
4.Schritt: Bei Frauen rechnen wir pauschal 0,1‰ hinzu

Beispiel (aus einem Trinkversuch)
Ein 68 kg schwerer Mann trinkt in gut 3 Stunden 90 Gramm Alkohol. Ca. 11 TE entsprechen 1,1‰. Abzug für ca. 3 Stunden 0,3‰…bleiben 0,8‰. Ca. 10 kg Gewichtsunterschreitung: 0,1‰ Zuschlag.
Ergebnis der Schätzformel: 0,9‰
Messung der BAK: 1,04‰


Nach deinen Antworten im Originalfragen-FB schaue ich noch....:smiley138:
 

shit

Benutzer
Ich habe deinen Satz mal komplettiert
ja, natürlich. das auch :)

Wieso 5 Uhr....die BE war doch um 10 Uhr....

Du musst immer vom Zeitpunkt der Blutentnahme zurückrechnen. Der TÜV rechnet dabei mit einem Abbau von 0,1‰ pro Stunde, die anderen MPI mit 0,15‰.
ach so, natürlich...
dann wären es bei mir von ca 20 uhr bis 10 uhr 14 std. aber trinkende war ja schon um ca 6 uhr. also trinkzeit dann 10 std. und dann nach dem unfall zu hause noch von ca 8-9 uhr. also ist es nicht so einfach zu rechnen, wegen dem nachtrunk.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
.... also ist es nicht so einfach zu rechnen, wegen dem nachtrunk.

Eben, deswegen hatte ich geschrieben:

Ich weiß allerdings jetzt nicht, wann dein tatsächliches Trinkende war und wann genau sich der Unfall ereignete. Evtl. kann man da mit den Zahlen noch etwas "spielen"....


Da du zum TÜV gehst und dieser "nur" mit 0,1‰ Abbau in der Stunde rechnet, ist es besser einen etwas höheren Alk.konsum einzuräumen, damit man nicht Gefahr läuft, dass "Verharmlosung" bei den Trinkmengen unterstellt wird. Auch wenn du keine Alk.fragestellung hast können Fragen danach kommen, somit ist es sinnvoll sich darauf mit vorzubereiten.

Wichtig ist der Zeitraum zwischen Trinkbeginn und Blutentnahme. Ich schaue mir das auch nochmal in Ruhe an. Was denkst du, wieviele Schnäpse du getrunken hast in jener Nacht? Das waren sicher mehr als 3, oder?
 

shit

Benutzer
Ich weiß allerdings jetzt nicht, wann dein tatsächliches Trinkende war und wann genau sich der Unfall ereignete. Evtl. kann man da mit den Zahlen noch etwas "spielen"....
wenn ich das noch wüßte :smiley2204:

Wichtig ist der Zeitraum zwischen Trinkbeginn und Blutentnahme. Ich schaue mir das auch nochmal in Ruhe an. Was denkst du, wieviele Schnäpse du getrunken hast in jener Nacht? Das waren sicher mehr als 3, oder?
beginn ca 20 uhr. und 1. blutentnahme war um 10.04 uhr - 1,81 %. 2. blutentnahme war 10.35 uhr - 1,69 %. dann schreiben die anhand von der nachtrunkberechnung ( der nachtrunk war ca 2 oder 3 schnäpse ) 1,56 % zur tatzeit, also ca um 8 uhr.
wieviel schnäpse an dem abend ? gute frage :smiley2204: weiß nicht, aber können, bzw waren bestimmt mehr als drei.
 

shit

Benutzer
der unfallzeitpunkt dürfte etwa 8 uhr gewesen sein. trinkende ? uffff......würde mal sagen ca 5 oder 6 uhr
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Okay, ich stehe gerade zeitlich etwas unter Druck, habe aber meinen Kollegen "Max" darum gebeten, nach deinen Trinkmengen zu gucken.
Er ist da unser Profi....:zwinker0004::smiley138:
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
... habe aber meinen Kollegen "Max" darum gebeten, nach deinen Trinkmengen zu gucken.
Dazu hätte ich das gern etwas übersichtlicher auf einer Seite ...

- Gewicht im Zeitraum der Tat
- genaue Trinkzeiten (von - bis)
- ev. genaue Trinkmengen und Sorte
- Zeit der Blutentnahme
- ev. andere wichtige Angaben/Bemerkungen
 

shit

Benutzer
Dazu hätte ich das gern etwas übersichtlicher auf einer Seite ...

- Gewicht im Zeitraum der Tat
- genaue Trinkzeiten (von - bis)
- ev. genaue Trinkmengen und Sorte
- Zeit der Blutentnahme
- ev. andere wichtige Angaben/Bemerkungen

gewicht : 99 kg
trinkzeit : 20 uhr - ca 6 uhr
trinkmenge weiß ich nicht genau : ca 12 bier insgesamt ( a o,5 l) und bestimmt 6 oder sieben schnäpse am abend und noch 2 oder drei nach dem unfall, aber noch vor der blutentnahme. das war etwa um 8.30 uhr.
1. blutentnahme : 10.04 uhr - 1,81 %, 2. blutentnahme 10.34 uhr - 1,69 %
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
beginn ca 20 uhr. und 1. blutentnahme war um 10.04 uhr - 1,81 %. 2. blutentnahme war 10.35 uhr - 1,69 %. dann schreiben die anhand von der nachtrunkberechnung ( der nachtrunk war ca 2 oder 3 schnäpse ) 1,56 % zur tatzeit, also ca um 8 uhr.
Was wollen die denn mit einer Nachtrunkberechnung bezwecken bzw. welcher Wert soll für deine MPU relevant sein ?
Wo kommt denn der Wert 1,56‰ her ?
 

shit

Benutzer
Was wollen die denn mit einer Nachtrunkberechnung bezwecken bzw. welcher Wert soll für deine MPU relevant sein ?
Wo kommt denn der Wert 1,56‰ her ?

die wollen damit nichts bezwecken. ich hab das angegeben, weil die polizei zu mir nach hause kam. das heißt, der unfallzeitpunkt war ca 8 uhr. die polizei ist ca 9.15 - 9.30 uhr bei mir gewesen. ich hab dann angegeben, nach dem unfall, also zuhause noch 2 oder drei schnäpse getrunken zu haben. das hat die polizei so aufgenommen. daraufhin bekam ich den 1. strafbefehl ohne nachtrunkberechnung mit 1,81 %. dann nach einspruch vom RA wurde der nachtrunk nach medizinischem gutachten angerechnet. dann hatte ich also 1,56 %. und das wurde dann rechtskräftig. es stand also im 2. strafbefehl, dass ich min. 1,56 % zum unfallzeitpunkt hatte und nicht mehr die 1,81 %. darum muss ich auch eine straftaten-mpu machen und keine alk-mpu. also auch alles ohne alk-nachweise.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hier geht es eigentlich "nur" darum, dass der GA bei Rückfragen zum Alk.konsum in jener Nacht, nicht durch zu geringe Trinkmengenangaben dazu veranlasst wird, "shit" falsch einzuschätzen.

Darum hielt/halte ich es für sinnvoll einfach nur mal eine genaue Mengenangabe darzulegen. Auch wenn es um eine verkehrsrechtliche MPU geht, so sollten wir halt auf alle "Eventualitäten" vorbereiten:smiley22:


@Robert

Nach deinem FB habe ich -zeitlich bedingt- noch nicht geguckt. Aber du hattest ja wohl heute das Abschlussgespräch samt "Probe-MPU" mit dem VP, oder?:smiley2204:

Wie lief es denn?
 

shit

Benutzer
Hier geht es eigentlich "nur" darum, dass der GA bei Rückfragen zum Alk.konsum in jener Nacht, nicht durch zu geringe Trinkmengenangaben dazu veranlasst wird, "shit" falsch einzuschätzen.

Darum hielt/halte ich es für sinnvoll einfach nur mal eine genaue Mengenangabe darzulegen. Auch wenn es um eine verkehrsrechtliche MPU geht, so sollten wir halt auf alle "Eventualitäten" vorbereiten

hallo nancy, schön wieder von Dir zu hören. ja, ich habe dich verstanden. dann gebe ich lieber ein bier und schnaps mehr an :smiley22:
Nach deinem FB habe ich -zeitlich bedingt- noch nicht geguckt. Aber du hattest ja wohl heute das Abschlussgespräch samt "Probe-MPU" mit dem VP, oder?

Wie lief es denn?

ok, siehst ihn dir eben an, wenn du zeit hast.
das "eigentliche" abschlussgespräch hat nicht stattgefunden, weil ich noch einige fragen hatte und bis diese geklärt wurden, war es dann zu spät, aber der VP meinte, dass er die fragestellungen bei den sitzungen schon so nach mpu-gespräch gestellt hat und ich muss sagen, dass es alles aufs gleiche, bzw die fragen alle aufs gleiche rauslaufen. also auch ähnlich wie hier im forum.

hab ihn noch gefragt wegen den drei screeenings bei mir und dem letzten positiven. er hat gesagt, dass das schon einen bitteren beigeschmack hätte, aber nach meiner erklärung auch nachvollziehbar ist. er hat aber auch gesagt, dass sich der GA nicht sooooo sehr darauf stützen darf, weil es ja keine alk-mpu ist, also die fragestellung das auch nicht hergibt. und er hat auch gesagt, falls er das gutachten, desswegen schlecht bewerten würde, ich mich auch bei einer passenden stelle beschweren könnte, weil das nicht ok wäre.
ansonsten war er glaub ich ganz zufrieden mit meinen antworten. auch was die fahrerflucht angeht. das einzige, was er mir noch auf den weg mitgegeben hat, war - ich solle mir noch genau gedanken machen, welche gründe es waren, dass ich vor dem unfall regelmäßig alk getrunken habe und wie ich es anstellen will, das in zukunft nicht mehr zu machen, bzw wie ich das dauerhaft halten will. er hat gesagt, dass erfahrungsgemäß die gute einstellung schnell wieder verwaschen ist, wenn man den führerschein wieder hat.
 

shit

Benutzer
Aber du hattest ja wohl heute das Abschlussgespräch samt "Probe-MPU" mit dem VP, oder?

Wie lief es denn?
ach, und zu dem thema - dass ich einen black- out zum tatzeitpunkt hatte, hat er gemeint, er sieht das nicht als problem, denn das resultat bleibt das gleiche. ob ich mich an nichts mehr erinnern kann, oder ich einfach aus leichtsinn gefahren bin, würde auf das selbe rauslaufen.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hi Robert,

hallo nancy, schön wieder von Dir zu hören. ja, ich habe dich verstanden. dann gebe ich lieber ein bier und schnaps mehr an :smiley22:

ja, es war in den letzten Tagen etwas hektisch bei mir. Das du etwas mehr Alk. angeben wirst ist sicher eine kluge Entscheidung. Ich hoffe aber, dass Max sich auch nochmal dazu äußert....:smiley2204:

ok, siehst ihn dir eben an, wenn du zeit hast.

Mach ich.

das "eigentliche" abschlussgespräch hat nicht stattgefunden, weil ich noch einige fragen hatte und bis diese geklärt wurden, war es dann zu spät, aber der VP meinte, dass er die fragestellungen bei den sitzungen schon so nach mpu-gespräch gestellt hat und ich muss sagen, dass es alles aufs gleiche, bzw die fragen alle aufs gleiche rauslaufen. also auch ähnlich wie hier im forum.

hab ihn noch gefragt wegen den drei screeenings bei mir und dem letzten positiven. er hat gesagt, dass das schon einen bitteren beigeschmack hätte, aber nach meiner erklärung auch nachvollziehbar ist. er hat aber auch gesagt, dass sich der GA nicht sooooo sehr darauf stützen darf, weil es ja keine alk-mpu ist, also die fragestellung das auch nicht hergibt. und er hat auch gesagt, falls er das gutachten, desswegen schlecht bewerten würde, ich mich auch bei einer passenden stelle beschweren könnte, weil das nicht ok wäre.
ansonsten war er glaub ich ganz zufrieden mit meinen antworten. auch was die fahrerflucht angeht. das einzige, was er mir noch auf den weg mitgegeben hat, war - ich solle mir noch genau gedanken machen, welche gründe es waren, dass ich vor dem unfall regelmäßig alk getrunken habe und wie ich es anstellen will, das in zukunft nicht mehr zu machen, bzw wie ich das dauerhaft halten will. er hat gesagt, dass erfahrungsgemäß die gute einstellung schnell wieder verwaschen ist, wenn man den führerschein wieder hat.

Genau das sind die Fragen, die auch im Alk.-FB stehen, den ich dir ziemlich am Anfang schon einmal verlinkt hatte: Fragebogen für eine Alkohol-MPU (v.a. Fragen 12, 25 und 27). Du könntest natürlich auch diesen FB mal kpl. ausfüllen (wenn du magst).

ach, und zu dem thema - dass ich einen black- out zum tatzeitpunkt hatte, hat er gemeint, er sieht das nicht als problem, denn das resultat bleibt das gleiche. ob ich mich an nichts mehr erinnern kann, oder ich einfach aus leichtsinn gefahren bin, würde auf das selbe rauslaufen.

Hhhmm, ich sehe das etwas differenzierter....aber nun gut. Fakt ist, dass du stark alkoholisiert gewesen bist und bei der MPU geht es darum, den GA davon zu überzeugen, dass dir das nicht noch einmal passieren wird...:smiley138:
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
gewicht : 99 kg
trinkzeit : 20 uhr - ca 6 uhr
trinkmenge weiß ich nicht genau : ca 12 bier insgesamt ( a o,5 l) und bestimmt 6 oder sieben schnäpse am abend und noch 2 oder drei nach dem unfall, aber noch vor der blutentnahme. das war etwa um 8.30 uhr.
1. blutentnahme : 10.04 uhr - 1,81 %, 2. blutentnahme 10.34 uhr - 1,69 %

dann nach einspruch vom RA wurde der nachtrunk nach medizinischem gutachten angerechnet. dann hatte ich also 1,56 %. und das wurde dann rechtskräftig. es stand also im 2. strafbefehl, dass ich min. 1,56 % zum unfallzeitpunkt hatte und nicht mehr die 1,81 %.

Fangen wir mal mit den Einzelheiten an …

Das Ausgangsgewicht einer Berechnung ist 80kg, egal ob Mann oder Frau.
Du wiegst 99kg, dass runden wir mal auf 100 (sorry).

Deine BAK entsprach nach Rückrechnung 1,56‰, dies entspricht quasi 15,6TE ... zum Zeitpunkt der 1. Blutentnahme 1,81‰ = 18TE.

Jetzt kommen wir zum Alkoholabbau. Der TÜV benutzt hier den Minimalwert von 0,1‰.
Trinkbeginn (20:00) bis Blutabnahme (10:00) beträgt 14 Stunden.
Demnach entsprechen 14h x 0,1‰ = 1,4‰ dies entsprechen dann 14TE

Im Einzelnen …

Aus der BAK = 18TE
Alkoholabbau = 14TE

Gesamt TE sind ≈ 32TE / für nicht adipöse Männer werden pro 10kg Gewichtsüberschreitung 0,1‰ (1TE) abgezogen.

Die absolute Trinkmenge beträgt jetzt 30TE

Deine Trinkmengenangabe sind 12 Bier a 0,5l sowie insgesamt ca. 8 Schnäpse a 0,02l (genaue Trinkmenge hast du ja , trotz Hinweis, leider nicht angegeben).
Deine Trinkmenge wäre dann ...

12 Bier a 0,5l = 6l = 30TE
8 Schnäpse a 0,02l = 8TE

Gesamt 38 TE

Da wir aber jetzt von diesen 38 TE den Alkoholabbau (14TE) abziehen müssen, kann deine Trinkmenge nicht stimmen ... 38TE - 14 TE = 24TE

Dir fehlen somit noch 6 TE bis zum Zeitpunkt der 1. Blutentnahme, zur Rückrechnung kommen wir später.


Was und wie groß eine jeweilige TE ist, solltest du bei deiner MPU unbedingt wissen.
Hast du die Berechnung der Rückrechnung in deinen Unterlagen ?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich habe mir deinen verkehrsrechtlichen FB jetzt mal angesehen und daraus geht ja ganz klar hervor, dass du dich in allen Dingen auf den Alk. beziehst. Also wird es auch bei der Exploration in diese Richtung gehen....

Du solltest darum den Alk.-FB wirklich noch ausfüllen.


Hier mal die Grundfragen die der Gutachter bei einer MPU wegen Verkehrsverstößen mit „JA“ abhaken muss:

1. Hat der Proband die schwere und das Ausmaß seines früheren Fehlverhaltens im Verkehr erkannt?
2. Hat sich der Proband mit den Ursachen seines früheren Fehlverhaltens auseinandergesetzt?
3. Hat der Proband den glaubhaften, nachvollziehbaren Entschluss gefasst, etwas grundlegend zu ändern?
4. Gibt es genügend Hinweise darauf, dass es dem Probanden auf Dauer gelingen wird?
 

shit

Benutzer
Trinkbeginn (20:00) bis Blutabnahme (10:00) beträgt 14 Stunden.
das sind zwar 14 std, aber die trinkzeit ist doch viel weniger. es liegt ja der unfall und mindestens 1,5-2 std fahrzeit dazwischen. das heißt, der unfall war ca 7.30. trinkende war ca 6 uhr. dann bin ich nach hause, dann ca 20 min. gefahren bis zum unfall. ca 20 min nach dem unfall hat mich ein anwohner nach hause gefahren. das waren wieder ca 25 min. und erst dann hab ich noch 2-3 schnäpse getrunken. die dann als nachtrunkberechnung dienten. also ist das ganze nicht so einfach auszurechen.
Hast du die Berechnung der Rückrechnung in deinen Unterlagen ?
von der berechnung ist nichts in den unterlagen
 

shit

Benutzer
Ich habe mir deinen verkehrsrechtlichen FB jetzt mal angesehen und daraus geht ja ganz klar hervor, dass du dich in allen Dingen auf den Alk. beziehst. Also wird es auch bei der Exploration in diese Richtung gehen....
das ist ja eigentlich klar, wenn die erste frage ist, ob ich eine erklärung habe für meine verstöße. ich kann das ja nur auf den alk beziehen-dass ich durch den alk leichtsinnig war und auch darum die unfallstelle verlassen habe. was soll ich denn sonst antworten ?
es geht ja nicht um punkte, aggressionsverhalten, körperverletzung oder irgendwelche anderen dinge, sondern nur um die fahrerflucht.
 
Oben