das tun sie auch nicht. Zunächst stellen sie die Hypothese eines fahreignungsrelevanten Konsums in den Raum und der Gutachter hat die Gelegenheit, diese Hypothese zu entkräften. Oder eben nicht. Genau das tut der Gutachter dann auf Grundlage der buk.
Wir reden aber hier über etwas ganz anderes, nämlich über die Kriterien, die diesen Fahreignungszweifel legitimieren. Das gehört vllt eher in ein Jura-Forum :/
____________________________________
Soweit ich mich erinnern kann, ging es um beobachtbare "nicht vorhandene Ausfallerscheinungen" im Polizei- oder Arztbericht*, nicht jedoch um Aussagen des Betroffenen. Da waren auch Sachen dabei, wo ich in die Tischkante hätte beißen können - auch der Fakt, dass ein verursachter Unfall beispielsweise nicht als Ausfallerscheinung gewürdigt wird.
_________________
* z.B. klare Sprache, noch vorhandene Bewegungskoordination - also hirnorganische Grundfähigkeiten, insbesondere das Kleinhirn betreffend