Hallo Max429,
ich habe jetzt erst registriert dass du mit KT zur MPU gehen willst - meine ganz ehrliche Ansicht dazu: du solltest besser mit AB antreten.
Ich sage dir auch warum:
In deiner Akte steht noch deine Drogen-TF und diese Sache ist gerade mal 2 Jahre her...
Somit wird der Gutachter von einer "Suchtverlagerung" ausgehen. Anders als im üblichen Sprachgebrauch spricht man bei der MPU auch von Suchtverlagerung wenn der Proband vorher nicht von einer anderen Substanz abhängig war.
Zu den "Delikt-Merkmalen" aus der Verkehrsvorgeschichte ist unter dem Kriterium A 2.2 K D 24 in den Buk nachzulesen:
Im aktuellen VZR (Anm.: jetzt FAER) sind mehr als zwei Entziehungen der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrten (§§315c oder 316StGB) eingetragen.
Dies ist nur einer der Indikatoren die eine Einstufung in die Hypothese A2 zulässt, kommen jedoch noch andere hinzu (diese finden sich dann in den sozialen und psychischen Merkmalen), bleibt dem Gutachter nichts anderes übrig als den konsequenten Alk.verzicht zu fordern.
Und diese Hinweise/Indikatoren (von mir fett markiert) finden sich u.a. bei dir:
S21:
Das sind aber nur einige Dinge die ich hier aufführe, auch die Trinkmengen (besonders der "harte" Alk.) sind Indikatoren dafür dass der Gutachter dir ein kontrolliertes Trinken nicht mehr zutrauen könnte.
Hierzu:
Noch einige Gedanken meinerseits:
Ungünstig ist immer wenn zunächst KT gelebt und dann zu einer Trinkpause übergegangen wurde, denn somit entsteht leicht der Eindruck dass das KT nicht wirklich gut funktioniert hat...
Es gibt auch die Möglichkeit AB für nur 6 Monate nachzuweisen, nämlich dann wenn man dem Gutachter glaubhaft vermitteln kann dass auch davor bereits 6 Monate abstinent gelebt wurde.
Wir haben uns hier im Forum auf die Fahnen geschrieben dass wir die Menschen möglichst beim ersten Versuch durch die MPU bringen, von daher ist aus meiner Sicht eine Abstinenz anzuraten. Es ist zu bedenken: ein Gutachter stellt seine Prognosen nicht für den Rest des Lebens eines Probanden, sondern für ca. 5-10 Jahre in die Zukunft. Und auch bei sehr jungen Menschen ist ein abstinentes Leben nicht "undenkbar", sehr viele von ihnen verzichten aus freien Stücken auf den Konsum, von daher halte ich die Aussage dass AB in jungen Jahren unglaubwürdig ist nicht unbedingt für nachvollziehbar, gerade dann wenn man vorher auffällig geworden ist...
Überlege dir bitte wie du weiter vorgehen möchtest. Solltest du an KT festhalten wollen, unterstützen wir dich selbstverständlich auch hierbei, dann würde ich vorschlagen dass du deinen FB erstmal gemäß der Anmerkungen von "rüdscher" überarbeitest.
ich habe jetzt erst registriert dass du mit KT zur MPU gehen willst - meine ganz ehrliche Ansicht dazu: du solltest besser mit AB antreten.
Ich sage dir auch warum:
In deiner Akte steht noch deine Drogen-TF und diese Sache ist gerade mal 2 Jahre her...
Somit wird der Gutachter von einer "Suchtverlagerung" ausgehen. Anders als im üblichen Sprachgebrauch spricht man bei der MPU auch von Suchtverlagerung wenn der Proband vorher nicht von einer anderen Substanz abhängig war.
Zu den "Delikt-Merkmalen" aus der Verkehrsvorgeschichte ist unter dem Kriterium A 2.2 K D 24 in den Buk nachzulesen:
Im aktuellen VZR (Anm.: jetzt FAER) sind mehr als zwei Entziehungen der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrten (§§315c oder 316StGB) eingetragen.
§ 315c StGB - Einzelnorm
www.gesetze-im-internet.de
§ 316 StGB - Einzelnorm
www.gesetze-im-internet.de
Dies ist nur einer der Indikatoren die eine Einstufung in die Hypothese A2 zulässt, kommen jedoch noch andere hinzu (diese finden sich dann in den sozialen und psychischen Merkmalen), bleibt dem Gutachter nichts anderes übrig als den konsequenten Alk.verzicht zu fordern.
Und diese Hinweise/Indikatoren (von mir fett markiert) finden sich u.a. bei dir:
S21:
Der Klient kann sich von den sozialen Bindungen nicht lösen, die schon in der Vergangenheit das problematische Trinkverhalten ausgelöst oder begünstigt haben.11. Wo und mit wem haben Sie überwiegend getrunken?
Überwiegend hatte ich mit Freunden Getrunken, freunden mit denen ich zum Teil heute auch nichts mehr zu tun habe, da diese ein schlechter Umgang für mich waren. Nicht nur hinsichtlich des Alkoholkonsums, auch wegen deren Einstellung zum Leben, sprich Job, Familien Gründung usw. Da hergehend und auch weil ich mich ändern möchte (mich auch für meine Bewährungsstrafe Bewähren möchte) und werde habe ich den Kontakt zu vielen abgebrochen, und zu manchen aufs nötigste beschränkt.
Negative Rückmeldungen und Vorwürfe von Bezugspersonen des Klienten hinsichtlich der konsumierten Alkoholtrinkmengen oder der Konsumfolgen führten allenfalls zu zeitweiligen Korrekturen.14. Gab es kritische Hinweise Anderer auf Ihren Alkoholkonsum und wie haben Sie darauf reagiert?
Tatsächlich gab es wenige Hinweise, für einige war dieser Alkoholkonsum von mir wenn ich das so sagen kann Normal. Für sie war es völlig Normal am Wochenenden Alkohol zu trinken, so dachte ich auch noch vor meiner Trunkenheitsfahrt. Daher gehend bekam ich wenig Hinweise. Als ich von einer guten Freundin (mit der ich auch jetzt zusammen bin) einen Hinweis bekam das ich es etwas übertreibe bzw das ich mal nicht weg Trinken gehen soll sonder etwas mit ihr machen soll. Reagierte ich daraufhin mit, dass ich ja die ganze Woche Arbeiten war und ich jetzt mein Freies Wochenende habe und mit den Jungs weg gehen möchte. Darauf hatte ich aber wenig Reaktion von ihr erhalten.
Das sind aber nur einige Dinge die ich hier aufführe, auch die Trinkmengen (besonders der "harte" Alk.) sind Indikatoren dafür dass der Gutachter dir ein kontrolliertes Trinken nicht mehr zutrauen könnte.
Hierzu:
Du kannst natürlich KT praktizieren und versuchen deine MPU damit zu bestehen, dann entscheidet der Gutachter ob er dir trotzdem ein pos. Gutachten ausstellen kann.wobei ich das halt nicht verstehe, 12 AN obwohl ich KT praktizieren möchte?
Noch einige Gedanken meinerseits:
Ungünstig ist immer wenn zunächst KT gelebt und dann zu einer Trinkpause übergegangen wurde, denn somit entsteht leicht der Eindruck dass das KT nicht wirklich gut funktioniert hat...
Es gibt auch die Möglichkeit AB für nur 6 Monate nachzuweisen, nämlich dann wenn man dem Gutachter glaubhaft vermitteln kann dass auch davor bereits 6 Monate abstinent gelebt wurde.
Wir haben uns hier im Forum auf die Fahnen geschrieben dass wir die Menschen möglichst beim ersten Versuch durch die MPU bringen, von daher ist aus meiner Sicht eine Abstinenz anzuraten. Es ist zu bedenken: ein Gutachter stellt seine Prognosen nicht für den Rest des Lebens eines Probanden, sondern für ca. 5-10 Jahre in die Zukunft. Und auch bei sehr jungen Menschen ist ein abstinentes Leben nicht "undenkbar", sehr viele von ihnen verzichten aus freien Stücken auf den Konsum, von daher halte ich die Aussage dass AB in jungen Jahren unglaubwürdig ist nicht unbedingt für nachvollziehbar, gerade dann wenn man vorher auffällig geworden ist...
Überlege dir bitte wie du weiter vorgehen möchtest. Solltest du an KT festhalten wollen, unterstützen wir dich selbstverständlich auch hierbei, dann würde ich vorschlagen dass du deinen FB erstmal gemäß der Anmerkungen von "rüdscher" überarbeitest.