MPU von Fehltritt

Haaranalyse find ich ja auch besser, aber der Sicherheitsabstand liegt nicht bei 1- 2 Wo. sondern Erwissen beim TÜV SÜD bei 4- 6 Wo.
Hier muß ich mal eine Lanze für Pfohli brechen, eine Woche Abstinenz ist durchaus ausreichend.
Bei einer Abstinenz wird das ETG im Körper recht schnell abgebaut, bei diesem recht schnellen Abbau ist demnach auch nichts mehr nachweisbar.

Bei Drogen ist dies allerdings anders, hier werden Rückstände im Fett abgelagert ... dies ist bei ETG nicht der Fall. Daher ist bei Drogen eine längere "Vorab-Abstinenz" notwendig ... aber dies ist ein anderes Thema !
 
Was taugen die MPU Software-Programme ?

Hallo,

es gibt verschiedene Software-Programme, die auf die MPU vorbereiten sollen. Hat jemand sich so etwas zugelegt oder Erfahrungen damit gesammelt ?

Gruß Fehltritt
 
Software für eine MPU taugt so gut wie gar nichts. Ich hatte mir mal eine CD für eine angebliche MPU-Vorbereitung besorgt. Alles was dort vorhanden ist, gibts hier im Forum oder bei Tante Google.
Für mich: Nicht empfehlenswert
 
Software für eine MPU taugt so gut wie gar nichts. Ich hatte mir mal eine CD für eine angebliche MPU-Vorbereitung besorgt. Alles was dort vorhanden ist, gibts hier im Forum oder bei Tante Google.
Für mich: Nicht empfehlenswert
volle Zustimmung Max,hatte mir auch so eine CD aus dem Inet bestellt,mit dieser allein hätte ich die MPU nicht gemeistert!!
 
Hallo Fehltritt, ich denke auch, dass dir diese Software nicht sehr viel nützen wird. Hier im Forum werden dir alle deine Fragen aktüll beantwortet.

Frage aber zukünftig besser alles in deinem ersten eröfffneten Thread. So werden deine Fragen als "ein Ganzes" gesehen und beantwortet.
 
Hallo,
.
außer dem Beschluss des Amtsgerichts vom 03.07.12, dass mir gemäß § 111 a StPO die Fahrerlaubnis entzogen wird, habe ich zu meiner TF am 21.06.12 nichts weiter von irgendwelchen Behörden gehört.
.
Ich möchte aber, da mir der FS ganz sicher für einen Zeitraum von mind. 12 Monaten entzogen wird, schon jetzt mit Vorbereitungsmaßnahmen für die Wiedererlangung beginnen. Dafür habe ich mir folgenden "Fahrplan" aufgestellt :
.
1. Besuch von kostenlosen Informationsabenden, möglichst bei allen 5 hier ansässigen Begutachtungsstellen für Fahreignung (pima GmbH, TÜV Nord Mobilität GmbH, ABV Ges. f. Angewandte Betriebspsychologie und Verkehrssicherheit, IBBK GmbH und DEKRA e.V. Dresden).
.
2. Aufsuchen eines Arztes (habe keinen Hausarzt) bzgl. Dokumentation der derzeitigen Blutwerte. Dies dann in 8-wöchigem Abstand so lange wie notwendig fortsetzen.
.
3. Kontaktaufnahme mit einer verkehrspsychologischen Institution. 2 "vielversprechende" habe ich gefunden. Hier möglichst auch ein kostenloses Info-Gespräch führen. Hier erwarte ich auch die Empfehlung eines Arztes/Labors für Urin- oder Haaranalysen, die ich dann, vielleicht ab September 2012 in 3-monatigem Abstand durchführen lassen möchte.
.
4. Finden einer SHG in der Nähe. Leider gibt es in dem Dorf, in dem ich wohne, solche Einrichtungen nicht. Da ja nun immobil und außerdem leicht gehbehindert, wird dies noch etwas problematisch, auch im Hinblick auf den kommenden Winter. Aber das ist mein Problem und gehört hier nicht unbedingt hin.
.
Habe ich diesen Fahrplan sinnvoll eingerichtet oder gibt es für mich noch weitere Dinge, die ich in´s Auge fassen muss ?
.
Dass ich seit der TF keine alkoholischen Getränke mehr zu mir nehme ist natürlich für mich selbstverständlich. Ist auch gar nicht so schwer, wenn man den Willen hat. Darüberhinaus lese ich fachbezogene Artikel o. Bücher und natürlich dieses Forum hier.
.
Es grüßt der Fehltreter
 
1. Besuch von kostenlosen Informationsabenden, möglichst bei allen 5 hier ansässigen Begutachtungsstellen für Fahreignung (pima GmbH, TÜV Nord Mobilität GmbH, ABV Ges. f. Angewandte Betriebspsychologie und Verkehrssicherheit, IBBK GmbH und DEKRA e.V. Dresden).
Meist sind Infoabende allein, nicht alzu informativ. Beratungsgespräche beim TÜV sind hier viel hilfreichender, aber keinen Kurs aufschwatzen lassen.

2. Aufsuchen eines Arztes (habe keinen Hausarzt) bzgl. Dokumentation der derzeitigen Blutwerte. Dies dann in 8-wöchigem Abstand so lange wie notwendig fortsetzen.
Bei einer Abstinenz, sind Blutwerte nicht notwendig (für mich auch unlogisch).

Das Wichtigste ist, mit den Screenings zu beginnen. Such dir ein dafür anerkanntes Institut (forensische Bedingungen) und schließe dort einen Screeningvertrag (Haar/Urin) über 12 Monate ab.
 
Hallo Max,

Danke für die Antwort. Ich will so viele (kostenlosen) Informationsveranstaltungen besuchen, weil ich dort erfahren kann, wie unterschiedlich die Kosten für Kurse etc. oder die Mpu selbst sind. Und zu welchen Maßnahmen die einzelnen Institute raten. Der TÜV Nord, der mir übrigens recht teür erscheint, wollte mir schon am Telefon Einzelgespräche "verkaufen". Ich kaufe aber erstmal gar nichts, weil ich ja schließlich noch in der Vergleichsphase bin.

Ähnlich verhält es sich mit den VP´s, die ich telefonisch kontaktiert habe. Einer war sogar bereit für das erste Gespräch (Daür ca. 3/4 Stunde) nichts zu berechnen.

Nun aber noch etwas anderes : Ich bastele schon an meinem FB.

Dort tritt unter Punkt 6 die Frage auf : "Haben Sie bereits früher im Strassenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind aufgefallen ?"

Hier will ich mit "Nein" antworten, obwohl ich vor exakt 20 Jahren schon einmal den Führerschein wg. Alk entzogen bekommen habe. Das dürfte also wohl "verjährt" sein. Allerdings habe ich mir einen Auszug aus der Führerscheindatei besorgt und da steht es doch wahrhaftig (neben Ersterteilung, Erweiterung, Ersatz und Neürteilung) drin.

Hat irgendjemand - außer mir - die Möglichkeit sich Einblick in diese Datei zu verschaffen ?

Gruß von Fehltritt
 
Hallo Fehltritt,

Hat irgendjemand - außer mir - die Möglichkeit sich Einblick in diese Datei zu verschaffen ?

ja, die Akte wird zum MPI geschickt. Dann kann auch Dein zukünftiger Gutachter die Einträge einsehen.

Sorge schnellstmöglich dafür das der alte Eintrag gelöscht wird, der darf nicht mehr aufgeführt werden!
 
Hallo @ all,
.
vielen Dank Jürgen für den Link. Hätte gar nicht gedacht, daß der TÜV so kreativ ist; denn in der Tat ist es für manche - gerade die, die in kleineren Ortschaften oder weitab von der nächsten Beratungsstelle wohnen - wegen der Immobilität ungemein umständlich und mitunter kostspielig zu Beratungsstunden zu fahren. Ich werde das möglicherweise ausprobieren. Deshalb nochmal Danke für den interressanten Hinweis.
.
@ Max
.
Eigentlich stimmt der Titel meiner Threads ja nicht mehr, denn vorstellen brauche ich mich ja nicht mehr. Aber wenn künftige Beiträge wegen der Personenbezüglichkeit "zusammengefasst" werden sollen, ist mir das auch recht.
.
In der Tat müssen Alteinträge in der Führerscheinakte bzw. "Auszug aus der Führerscheindatei", die älter als zehn Jahre sind, gelöscht werden. Denn dies ist m.E. wichtig für die Beurteilung ob nun Mißbrauch oder Abhängigkeit vorliegt.
.
Ich habe übrigens den Auszug aus der Führerscheindatei vor langer Zeit interessenhalber von meiner Behörde für Fahrerlaubnis schriftlich angefordert. Das klappte problemlos und erspart die Fahrtkosten.
.
Für alle "Wiederholungstäter", zu denen ich mich wie gesagt eigentlich nicht zähle (weil 1. Delikt schon 20 Jahre her ist), dürfte ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Darmstadt vom 24.06.2003 unter Az 6 G 935/03 (1) von Bedeutung sein. Hier verkürzt steht dort, daß alle Unterlagen wie z.B. auch Führungs- und Gesundheitszeugnisse sowie medizinische Gutachten die älter als zehn Jahre sind, aus der Akte entfernt werden müssen.
.
Denn "Ziel des gesetzlichen Verwertungsgebotes sei es, den Autofahrer vor der Konfrontation mit alten Verurteilungen und Gutachten zu schützen".
.
Klar, Strafe muss sein, aber wie viel ist häufig Ansichtssache. Eben wie die Juristen zu sagen pflegen : "Auf See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand".
.
Es grüßt Fehltritt
 
Dort tritt unter Punkt 6 die Frage auf : "Haben Sie bereits früher im Strassenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind aufgefallen ?"

Hier will ich mit "Nein" antworten, obwohl ich vor exakt 20 Jahren schon einmal den Führerschein wg. Alk entzogen bekommen habe. Das dürfte also wohl "verjährt" sein. Allerdings habe ich mir einen Auszug aus der Führerscheindatei besorgt und da steht es doch wahrhaftig (neben Ersterteilung, Erweiterung, Ersatz und Neürteilung) drin.
Alles was nicht in deiner Akte steht, beantwortest du mit NEIN.

Übrigens ist die 10-Jahresfrist nur relativ zu verstehen ... eine Alkohol-Straftat hat 15 Jahre Bestand wenn keine weiteren Straftaten gefolgt sind (10 Jahre Tilgungsfrist + 5 Jahre Überliegefrist)
 
Dies widerspricht allerdings dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Darmstadt.
.
Ich habe mir jetzt Termine bei den hier ansässigen MPI´s besorgt für kostenlose Informationsgespräche. Diese und nächste Woche bei TÜV Nord, pima, IBBK und ABV. Ich werde dann berichten.
.
Gruß von Fehltritt
 
Dies widerspricht allerdings dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Darmstadt.
Nein, diese 15 Jahresfrist gab es schon immer !

Informationsgespräche werden dich nur begrenzt weiterbringen, informativer ist ein Beratungsgespräch beim TÜV (gibts auch nur noch beim TÜV). Hier wird deine konkrete Vorgehendsweise genau abgesteckt. Pass aber auf, dass du dir keinen Kurs aufschwatzen lässt !!!
 
Hallo Fehltritt,
hast Du schon eine Art Screening ausgesucht?
Haar oder Urin?
Alles andere hat bei Dir Zeit.
Der Nachweis Deiner Abstinenz, ist das Funderment auf den Weg zum Führerschein.
Gruss
Jürgen
 
Zurück
Oben