TF Fahrrad 1,9%

Nancy

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Hallo toto,

ich denke mal, es ist der allgemeinen Urlaubszeit geschuldet, dass du bisher noch nichts gehört hast. In Niedersachsen gingen die Ferien ja bis zum 2.9.15.
Da wird wohl die nächsten Tage etwas bei dir eintrudeln...:smiley138:
 

toto83

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Hallo,

so, nun sind meine aktuellen LW eingetrudelt. Ich stelle sie mal den Werten aus der Zeit nach der TF gegenüber inkl. Normspannen in Klammern:

MCV (80-96 fl) 95 - 94
Bilirubin (0.30-1.20 mg/dl) nn - 1.02
GOT (<50 U/l) 44 - 37
GPT (<50 U/l) 75 - 46
GGT (<60 U/l) 104 - 49

Meine Fragen lauten nun:
GPT scheint ja immer noch relativ hoch zu sein. Ebenso der Langzeitmarker MCV. Könnte das in dem Bereich noch Probleme geben, oder überwiegt durch die Momentaufnahme nach der TF bis jetzt, dass eine Verhaltensänderung offensichtlich stattgefunden hat? Dies hat ja in der Zwischenzeit auch stattgefunden, obwohl ich bis vor ca. 6 Wochen das KT über den MPU gängigen Maßgaben praktiziert habe... (jetzt verhalte ich mich jedoch 100% korrekt und werde dies auch in der Zukunft weiter so handhaben, weil es mir einfach sehr gut geht dadurch, dass ich fast vollkommen auf auf Alkohol verzichte).
Zudem würde mich mal interessieren, wie das interpretiert werden würde, wenn sich die LW bis zur MPU überverhältnismäßig "gut" weiter verändern würden? Würde mir das so ausgelegt werden, dass ich augenscheinlich erst recht spät vor der MPU wirklich angefangen habe, nahezu gar nichts mehr zu trinken?

Auf eure tollen Einschätzungen freut sich weiter
der Toto :smiley22:
 
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Nancy

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Hallo toto,

Meine Fragen lauten nun:
GPT scheint ja immer noch relativ hoch zu sein. Ebenso der Langzeitmarker MCV. Könnte das in dem Bereich noch Probleme geben, oder überwiegt durch die Momentaufnahme nach der TF bis jetzt, dass eine Verhaltensänderung offensichtlich stattgefunden hat? Dies hat ja in der Zwischenzeit auch stattgefunden, obwohl ich bis vor ca. 6 Wochen das KT über den MPU gängigen Maßgaben praktiziert habe... (jetzt verhalte ich mich jedoch 100% korrekt und werde dies auch in der Zukunft weiter so handhaben, weil es mir einfach sehr gut geht dadurch, dass ich fast vollkommen auf auf Alkohol verzichte).

deine LW liegen in der Norm und das ist es was zählt (der MCV wird mW auch nicht mehr unbedingt ermittelt).

Zudem würde mich mal interessieren, wie das interpretiert werden würde, wenn sich die LW bis zur MPU überverhältnismäßig "gut" weiter verändern würden? Würde mir das so ausgelegt werden, dass ich augenscheinlich erst recht spät vor der MPU wirklich angefangen habe, nahezu gar nichts mehr zu trinken?

Wir Menschen sind nun mal keine Maschinen. Bei dem einen erholen sich die Werte schneller, bei dem anderen dauert es etwas länger. Wichtig ist, das gesehen werden kann das sich deine Werte stark verbessert haben. Das kann auch durch eine gesamte pos. Lebensumstellung geschehen sein (z.B. könnte auch weniger Fett gegessen worden sein). Ansonsten ist durch die rückläufigen Werte einfach nur zu erkennen, dass du deinen Lebensstil (und dein Trinkverhalten) wirklich geändert hast.

Ich denke nicht, dass du dir hier Sorgen machen solltest...:smiley138:
 

toto83

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Hallo zusammen,

so, nun habe ich Post von der Begutachtungsstelle erhalten und muss in 2 Wochen zur MPU. Dies wirft nochmals ein paar Fragen auf:

a) Ich habe keinen Fragebogen erhalten, den ich ausfüllen soll. Das wundert mich, so wird doch hier eigentlich immer eine schriftliche Aufarbeitung gefordert über den eigenen Lebenslauf, die besagte TF, die externen und internen Motive des damaligen Trinkverhaltens, welches zu einer starken Gewöhnung an den Alkohol geführt hat, sowie über das veränderte Trinkverhalten in den letzten 6 Monaten einschließlich künftiger Strategien zur Vermeidung weiterer TF. Nichts dergleichen wird gefordert.

b) weiter wird jedoch gefordert, dass ich ggf. Medikamenteneinnahme vom Hausarzt dokumentieren lassen soll. Bei mir sind es Betablocker wegen festgestellter harmloser Herzrythmusstörungen, die vermutlich stressbedingter Natur sind und durch eben das besagte Medikament verschwunden sind. Mittlerweile habe ich die verordnete Minimaldosis in Absprache mit dem Arzt zudem halbiert, da die Symptome durch Verhaltensänderungen nahezu komplett abgeklungen sind (aktive Klärung stressauslösender Faktoren, veränderte Verhaltensweisen (u.a. Erholung am Wochenende durch vermiedenes Feiern und mehr Sport, selbsterlernte Entspannungsübungen etc.)). Weiter nehme ich eine Gesichtssalbe gegen Hautausschläge und einen Fettsenker, da meine Cholesterinwerte vermutlich erblich bedingt nicht ganz okay waren. Sollte ich das auch dokumentieren lassen? Dies hat ja eigentlich nichts, aber auch gar nichts mit meiner Fahrtauglichkeit zu tun. Im Rahmen der (wenigen) Angaben auf der Wache in der Nacht der besagten TF habe ich das aber genannt, weil einer der Beamten bei der Durchsuchung meiner Jacke einen Betablocker gefunden hatte. Da habe ich dann unklugerweise auch die anderen Medikamente genannt. Ob das in der FS-Akte steht, weiß ich noch nicht, aber morgen habe ich dann hoffentlich beim VP die vereinbarte Akteneinsicht.

c) zum letzten Punkt unter (b) habe ich weiter die Frage mit Blick auf das kommende Gespräch mit dem Psychologen bei der MPU, ob mir da Fragen drohen könnten in Bezug auf den Betablocker. Denn die kombinierte Einnahme von Betablockern und Alkohol wird ja abgeraten, was ich jedoch weder vom Hausarzt mitgeteilt bekommen noch selbst eigenverantwortlich in der Packungsbeilage nachgelesen habe. Kann mir das eventuell negativ ausgelegt werden? Und wenn ja, könnte ich das dann so argumentieren, dass ich erst durch die tatsachenschaffende TF auch in diesem Thema senisibilisiert worden bin, da mich das zusätzlich über mein damaliges Trinkverhalten erschrocken und aufgerüttelt hat?

d) Was ist im Falle eines negativen Gutachtens? Weniger habe ich dort Befürchtungen, dass ich schlecht vorbereitet bin. Auch im Fall einer schlechten Darstellung im psychologischen Gespräch bin ich guter Dinge, die entsprechenden Punkte in einem nachträglichen Gespräch beim VP erfolgversprechend klären und bei einer potentiellen zweiten MPU ausräumen zu können.
Mehr macht mich nervös, dass ich im Falle eines Haarscreenings als Lügner dastehen würde, denn ich habe - wie bereits mehrfach hier erwähnt - erst seit ca. 6-7 Wochen das MPU gängige KT praktiziert (hoffentlich lesen die GA nicht in solchen Foren hier mit....!!!) . Jedoch gab mir mein VP nun nochmals den recht beruhigenden Hinweis, dass ich auf die gängige Praxis beim betreffenden MPI vertrauen solle, welches zuerst die LW checken würde (welche ja mittlerweile okay sind - siehe mein letzter Post), erst dann der CDT Wert erhoben würde, welcher bei mir durch komplette Abstinenz der letzten 6-7 Wochen mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls i.O. sein dürfte, und erst dann ein Screening angeordnet wird.

e) morgen wird beim VP dann noch der Trinkkalender besprochen. Mein VP sagte mir, dass es aus seiner Erfahrung heraus häufig vom GA nicht unbedingt geglaubt wird, dass ich einmal im Monat max. 2 Bier a 0,33l trinken würde. Ein bis zweimal 3 x 0,33l (oder halt die entsprechende Menge an z.B. Wein) könnte die Glaubhaftigkeit durchaus erhöhen. 10ml Alkohol sind ja bekannermaßen 1 TE. Somit wären pro Anlass auch mal ca. 3,5 TE vertretbar. Der VP sagte zudem, dass auch mal 2 Anlässe pro Monat glaubhaft seien. Wie sollte ich eurer Meinung nach hier nun vorgehen?

f) gibt es von euch noch sonstige Punkte, die ich übersehen habe und noch berücksichtigen sollte? Klar ist mir, dass ich:

*) AUF KEINEN FALL unterschreiben soll, dass das Zweitgutachten direkt an die FSST gehen soll...
*) nach Möglichkeit ausgeruht und in gesundem Maße selbstbewusst dort auftreten soll...
*) ca. 1-2 Tage im Vorfeld "MPU-Pause" machen soll...

So weit erstmal meine Fragen zum aktuellen Stand der Dinge.

Ich hoffe, ich habe jetzt nichts vergessen, aber nach Erhalt der Post, die ich ja eh erwartet hatte, schwirrt mir nun aber doch etwas der Kopf.... :smiley2204:

Herzliche Grüße an alle,
toto
 
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toto83

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Achso, noch eine Frage:

Was passiert denn nun genau in welchem zeitlichen Rahmen mit meinem Führerschein, falls ein negatives Gutachten rauskommen sollte? Kann ich dann um eine Fristverlängerung bitten bei der FSST und mit welcher Begründung? Ich kann denen ja schlecht sagen, dass ich ein neg. Gutachten erhalten habe, denn dann würde ja sehr wahrscheinlich eine Aktennotiz reinkommen in die FS-Akte mit der Info, dass ich ein neg. Gutachten erhalten habe.... das gilt es ja tunlichst zu vermeiden, weswegen ich ja auch kein solches an die FSST schicken lassen möchte.

Wie sähe es zudem aus, wenn das wirklich mit dem Etg-Haarscreening in die Hose gehen würde? Was blüht einem dann bei dem betreffenden MPI in der Regel? In einem Fall, der weiter oben im Fred verlinkt wurde, musste dann ein Etg-Screening beim zweiten Anlauf eingereicht werden. Sonderfall bei der Geschichte war, dass der user leider eingewilligt hatte, dass das neg. Gutachten ind FS-Akte kommt, wodurch auch bei einem anderen MPI 100% bekannt wäre, dass bei der ersten MPU nicht die Wahrheit gesagt wurde....
Dies werde ich ja verhindern, aber sollte man dann zu einem "neutralen" zweiten MPI gehen für die zweite MPU, oder was sagt ihr dazu?

Gruß
toto
 

toto83

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Da ich den letzten Beitrag wegen Überschreitung der 30min Frist nicht mehr bearbeiten kann, hier nochmal ein paar Ergänzungen/Erweiterungen:

Achso, noch ein paar Fragen:

g) Was passiert denn nun genau in welchem zeitlichen Rahmen mit meinem Führerschein, falls ein negatives Gutachten rauskommen sollte? Kann ich dann um eine Fristverlängerung bitten bei der FSST und mit welcher Begründung? Ich kann denen ja schlecht sagen, dass ich ein neg. Gutachten erhalten habe, denn dann würde ja sehr wahrscheinlich eine Aktennotiz reinkommen in die FS-Akte mit der Info, dass ich ein neg. Gutachten erhalten habe.... das gilt es ja tunlichst zu vermeiden, weswegen ich ja auch kein solches an die FSST schicken lassen möchte.

h) Wie sähe es zudem aus, wenn das wirklich mit dem Etg-Haarscreening in die Hose gehen würde? Was blüht einem dann bei dem betreffenden MPI in der Regel? In einem Fall, der weiter oben im Fred verlinkt wurde, musste dann ein Etg-Screening beim zweiten Anlauf eingereicht werden. Sonderfall bei der Geschichte war, dass der user leider eingewilligt hatte, dass das neg. Gutachten ind FS-Akte kommt, wodurch auch bei einem anderen MPI 100% bekannt wäre, dass bei der ersten MPU nicht die Wahrheit gesagt wurde....
Dies werde ich ja verhindern, aber sollte man dann zu einem "neutralen" zweiten MPI gehen für die zweite MPU, oder was sagt ihr dazu?

i) gesetzt den Fall, dass ich zum gesetzten Termin der FSST kein pos. Gutachten beibringen kann, wird mir dann auch explizit neben dem FS-Entzug auch behördlich ein (zwischenzeitliches) Fahrradfahrverbot ausgesprochen? Und müsste das nicht richterlich verfügt werden, womit ich nicht meine, dass es von einem Richter im Klagefall meinerseits in einer Verhandlung verifiziert oder falsifiziert wird, sondern quasi prophylaktisch ausgesprochen werden muss im Vorfeld einer möglichen Klage?

j) wie lange würde es dauern, dass mir der FS nach Verletzung der von der FSST gesetzten Frist dann tatsächlich entzogen wird? In dem Schreiben von der FSST zur Aufforderung zur Erbringung eines MPU-Gutachtens war nämlich wortwrtöich die Rede von "Vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass die Nichtvorlage des Gutachtens innerhalb der gesetzten Frist die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis zur Folge haben kann."

Ich bin eigentlich guter Dinge, nur möchte ich trotzdem gewisse Eventualitäten gerne mal klären bereits an dieser Stelle...

Gruß
toto
 

Nancy

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Hallo toto,

Hallo zusammen,

so, nun habe ich Post von der Begutachtungsstelle erhalten und muss in 2 Wochen zur MPU. Dies wirft nochmals ein paar Fragen auf:

a) Ich habe keinen Fragebogen erhalten, den ich ausfüllen soll. Das wundert mich, so wird doch hier eigentlich immer eine schriftliche Aufarbeitung gefordert über den eigenen Lebenslauf, die besagte TF, die externen und internen Motive des damaligen Trinkverhaltens, welches zu einer starken Gewöhnung an den Alkohol geführt hat, sowie über das veränderte Trinkverhalten in den letzten 6 Monaten einschließlich künftiger Strategien zur Vermeidung weiterer TF. Nichts dergleichen wird gefordert.
wie kommst du auf das fett markierte?:smiley2204: Die "Aufarbeitung" wird in Form des Explorationsgesprächs bei der MPU hinterfragt. Ich weiß nun nicht zu welchem MPI du gehen wirst; Fakt ist, dass man oftmals vorab einen Persönlichkeitsbogen zugeschickt bekommt (der dann mitunter aber erst bei der MPU selbst abgegeben werden soll) und für 2 der MPI haben wir dazu auch Muster: Hier und hier kannst du dazu nachlesen.

Wenn es dir um den TÜV geht, so ist zumindest meine Erfahrung das diese ganz ausführlichen FB gar nicht mehr zum Tragen kommen. Es gibt mW auch Unterschiede zwischen TÜV Nord und Süd. Bei der einen Begutachtungsstelle werden die FB vorab verschickt, bei der anderen werden die Bögen erst am Tag der MPU ausgeteilt und sind von den Klienten im Wartezimmer auszufüllen.

b) weiter wird jedoch gefordert, dass ich ggf. Medikamenteneinnahme vom Hausarzt dokumentieren lassen soll. Bei mir sind es Betablocker wegen festgestellter harmloser Herzrythmusstörungen, die vermutlich stressbedingter Natur sind und durch eben das besagte Medikament verschwunden sind. Mittlerweile habe ich die verordnete Minimaldosis in Absprache mit dem Arzt zudem halbiert, da die Symptome durch Verhaltensänderungen nahezu komplett abgeklungen sind (aktive Klärung stressauslösender Faktoren, veränderte Verhaltensweisen (u.a. Erholung am Wochenende durch vermiedenes Feiern und mehr Sport, selbsterlernte Entspannungsübungen etc.)). Weiter nehme ich eine Gesichtssalbe gegen Hautausschläge und einen Fettsenker, da meine Cholesterinwerte vermutlich erblich bedingt nicht ganz okay waren. Sollte ich das auch dokumentieren lassen? Dies hat ja eigentlich nichts, aber auch gar nichts mit meiner Fahrtauglichkeit zu tun. Im Rahmen der (wenigen) Angaben auf der Wache in der Nacht der besagten TF habe ich das aber genannt, weil einer der Beamten bei der Durchsuchung meiner Jacke einen Betablocker gefunden hatte. Da habe ich dann unklugerweise auch die anderen Medikamente genannt. Ob das in der FS-Akte steht, weiß ich noch nicht, aber morgen habe ich dann hoffentlich beim VP die vereinbarte Akteneinsicht.

Ich würde -zur Sicherheit- dazu raten, für Medikamente wie den Betablocker oder den Fettsenker ein Attest vom HA mitzunehmen. Schaden kann es jedenfalls nicht.

c) zum letzten Punkt unter (b) habe ich weiter die Frage mit Blick auf das kommende Gespräch mit dem Psychologen bei der MPU, ob mir da Fragen drohen könnten in Bezug auf den Betablocker. Denn die kombinierte Einnahme von Betablockern und Alkohol wird ja abgeraten, was ich jedoch weder vom Hausarzt mitgeteilt bekommen noch selbst eigenverantwortlich in der Packungsbeilage nachgelesen habe. Kann mir das eventuell negativ ausgelegt werden? Und wenn ja, könnte ich das dann so argumentieren, dass ich erst durch die tatsachenschaffende TF auch in diesem Thema senisibilisiert worden bin, da mich das zusätzlich über mein damaliges Trinkverhalten erschrocken und aufgerüttelt hat?

Ist schwierig zu sagen ob ein Psychologe da wirklich genauer hinterfragt - ich denke es eher nicht. Sollte es wirklich zu derartigen Rückfragen/Anmerkungen kommen, halte ich deinen Antwortvorschlag aber für den einzig möglichen Weg.

d) Was ist im Falle eines negativen Gutachtens? Weniger habe ich dort Befürchtungen, dass ich schlecht vorbereitet bin. Auch im Fall einer schlechten Darstellung im psychologischen Gespräch bin ich guter Dinge, die entsprechenden Punkte in einem nachträglichen Gespräch beim VP erfolgversprechend klären und bei einer potentiellen zweiten MPU ausräumen zu können.
Mehr macht mich nervös, dass ich im Falle eines Haarscreenings als Lügner dastehen würde, denn ich habe - wie bereits mehrfach hier erwähnt - erst seit ca. 6-7 Wochen das MPU gängige KT praktiziert (hoffentlich lesen die GA nicht in solchen Foren hier mit....!!!) . Jedoch gab mir mein VP nun nochmals den recht beruhigenden Hinweis, dass ich auf die gängige Praxis beim betreffenden MPI vertrauen solle, welches zuerst die LW checken würde (welche ja mittlerweile okay sind - siehe mein letzter Post), erst dann der CDT Wert erhoben würde, welcher bei mir durch komplette Abstinenz der letzten 6-7 Wochen mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls i.O. sein dürfte, und erst dann ein Screening angeordnet wird.

Ich schließe mich der Meinung deines VP zu 100% an und glaube eher nicht daran das dir eine Haaranalyse bevorsteht.

Deine erste Frage lautete, was im Falle eines neg. Ga geschieht und ich gehe davon aus, dass es sich dabei konkret hierum handelt:

g) Was passiert denn nun genau in welchem zeitlichen Rahmen mit meinem Führerschein, falls ein negatives Gutachten rauskommen sollte? Kann ich dann um eine Fristverlängerung bitten bei der FSST und mit welcher Begründung? Ich kann denen ja schlecht sagen, dass ich ein neg. Gutachten erhalten habe, denn dann würde ja sehr wahrscheinlich eine Aktennotiz reinkommen in die FS-Akte mit der Info, dass ich ein neg. Gutachten erhalten habe.... das gilt es ja tunlichst zu vermeiden, weswegen ich ja auch kein solches an die FSST schicken lassen möchte.

Du könntest sicherlich um eine Fristverlängerung bitten, jedoch würde dir diese aller Voraussicht nach verwehrt werden, ganz einfach weil du noch im Besitz eines FS bist und somit weitere Alkoholfahrten (auch mit dem Auto) unternehmen könntest. Streng genommen könntest du dann bei der FSSt. sogar zugeben das deine MPU neg. verlief - solange sie dein Ga nicht in den Händen halten, haben sie keine Handhabe gegen dich. Du könntest ihnen aber auch z.B. sagen das du die Begutachtung abgebrochen hast, weil du dich am Tag der MPU nicht wohl fühltest, oder du mit dem GA nicht klargekommen bist.

e) morgen wird beim VP dann noch der Trinkkalender besprochen. Mein VP sagte mir, dass es aus seiner Erfahrung heraus häufig vom GA nicht unbedingt geglaubt wird, dass ich einmal im Monat max. 2 Bier a 0,33l trinken würde. Ein bis zweimal 3 x 0,33l (oder halt die entsprechende Menge an z.B. Wein) könnte die Glaubhaftigkeit durchaus erhöhen. 10ml Alkohol sind ja bekannermaßen 1 TE. Somit wären pro Anlass auch mal ca. 3,5 TE vertretbar. Der VP sagte zudem, dass auch mal 2 Anlässe pro Monat glaubhaft seien. Wie sollte ich eurer Meinung nach hier nun vorgehen?

Ich hatte dies schon einmal in deinem Thread geschrieben:

Eine generelle Faustformel gibt es da nicht und wird auch von den GA recht unterschiedlich gesehen. Einige halten die Angabe von einem Bier in 4 Wochen für eher realitätsfern. Entscheidend ist das man künftig nicht mehr über ein gewisses Maß hinauskommt und somit ein risikoarmer Umgang mit dem Alk. gewährleistet ist.

Wichtig ist das du bei der MPU vermittelst das du über einen risikoarmen Umgang mit dem Alk. nicht mehr hinauskommst. Auch die GA haben da unterschiedliche Sichtweisen (der eine sieht es strenger, der andere lockerer). Hier sollte man in der Exploration versuchen den GA ein wenig einzuschätzen, inwieweit man seine Aussagen tätigen sollte/kann.

Hier im Forum wird gerne dazu geraten sich am unteren Limit zu bewegen - ein "gesundes" Mittelmaß ist hier aber sicher die beste Alternative.

h) Wie sähe es zudem aus, wenn das wirklich mit dem Etg-Haarscreening in die Hose gehen würde? Was blüht einem dann bei dem betreffenden MPI in der Regel? In einem Fall, der weiter oben im Fred verlinkt wurde, musste dann ein Etg-Screening beim zweiten Anlauf eingereicht werden. Sonderfall bei der Geschichte war, dass der user leider eingewilligt hatte, dass das neg. Gutachten ind FS-Akte kommt, wodurch auch bei einem anderen MPI 100% bekannt wäre, dass bei der ersten MPU nicht die Wahrheit gesagt wurde....
Dies werde ich ja verhindern, aber sollte man dann zu einem "neutralen" zweiten MPI gehen für die zweite MPU, oder was sagt ihr dazu?

Ich habe in deinem Thread jetzt keinen Link dazu gefunden. Wir hatten hier bisher einen User dessen Trinkverhalten nicht mit seinen Angaben bei der MPU übereinstimmte und dies in der Haaranalyse auch zutage kam (obwohl er noch im Rahmen des "Cut-off" lag). Seine MPU verlief daraufhin negativ und für die nächste MPU wurde ihm darauf empfohlen ein anderes MPI aufzusuchen, denn die MPI heben ihre Unterlagen ja auch auf....

i) gesetzt den Fall, dass ich zum gesetzten Termin der FSST kein pos. Gutachten beibringen kann, wird mir dann auch explizit neben dem FS-Entzug auch behördlich ein (zwischenzeitliches) Fahrradfahrverbot ausgesprochen? Und müsste das nicht richterlich verfügt werden, womit ich nicht meine, dass es von einem Richter im Klagefall meinerseits in einer Verhandlung verifiziert oder falsifiziert wird, sondern quasi prophylaktisch ausgesprochen werden muss im Vorfeld einer möglichen Klage?

Diese Vorgehensweise ist mir (bisher) nur aus Bayern bekannt. In Niedersachsen ist dies wohl eher nicht der Fall. Wie lautet denn deine genaue Fragestellung für die MPU?

j) wie lange würde es dauern, dass mir der FS nach Verletzung der von der FSST gesetzten Frist dann tatsächlich entzogen wird? In dem Schreiben von der FSST zur Aufforderung zur Erbringung eines MPU-Gutachtens war nämlich wortwrtöich die Rede von "Vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass die Nichtvorlage des Gutachtens innerhalb der gesetzten Frist die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis zur Folge haben kann."

MW würde der Entzug recht umgehend erfolgen - aber für den Fall das du deine MPU nicht bestehen würdest, solltest du auf jeden Fall zur FSSt. gehen und deinen Neuantrag zurückziehen und deinen FS (zum Fristende) freiwillig abgeben.

Die Gründe dafür sind zum einen, dass der Entzug kostenpflichtig ist, die freiwillige Abgabe jedoch nicht - zum anderen fangen bei einer Versagung alle Tilgungsfristen wieder von Neuem an zu laufen, was bei der Zurückziehung des Antrages nicht geschieht. Dein Punktestand wird dann so oder so wieder auf 0 gesetzt.

f) gibt es von euch noch sonstige Punkte, die ich übersehen habe und noch berücksichtigen sollte? Klar ist mir, dass ich:

*) AUF KEINEN FALL unterschreiben soll, dass das Zweitgutachten direkt an die FSST gehen soll...
*) nach Möglichkeit ausgeruht und in gesundem Maße selbstbewusst dort auftreten soll...
*) ca. 1-2 Tage im Vorfeld "MPU-Pause" machen soll...

Das ist alles richtig und auf Anhieb fallen mir jetzt auch keine weiteren Dinge mehr ein. Den Alk.fragebogen willst du nicht mal ausfüllen, oder?
 

toto83

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Hi Nancy,

du bis ja immer früh auf den Beinen :zwinker0004:

wie kommst du auf das fett markierte?:smiley2204: Die "Aufarbeitung" wird in Form des Explorationsgesprächs bei der MPU hinterfragt. Ich weiß nun nicht zu welchem MPI du gehen wirst; Fakt ist, dass man oftmals vorab einen Persönlichkeitsbogen zugeschickt bekommt

Ich dachte, dass das so geschieht, denn hier werden ja immer solche Fragebögen ausgefüllt, in denen man die TF beschreiben soll, wieviel man früher immer getrunken hat, und warum etc?
Meintest du ganz unten in deinem letzten Post einen solchen Fragebogen, den ich mal ausfüllen soll? Den FB Alk habe ich nämlich schon unter Post #4 ausgefüllt... :smiley2204:

Bei der einen Begutachtungsstelle werden die FB vorab verschickt, bei der anderen werden die Bögen erst am Tag der MPU ausgeteilt und sind von den Klienten im Wartezimmer auszufüllen.

Das sagte mir mein VP heute auch beim Gespräch auf meine Frage hin, warum ich noch keinen erhalten hätte. Ein Bekannter von mir erzählte mal vor einiger Zeit, dass er einen solchen FB mit der Einladung zur MPU zugeschickt bekommen hat. Deswegen dachte ich, dass das immer so passiert.

Ich schließe mich der Meinung deines VP zu 100% an und glaube eher nicht daran das dir eine Haaranalyse bevorsteht.

Super!

Deine erste Frage lautete, was im Falle eines neg. Ga geschieht und ich gehe davon aus, dass es sich dabei konkret hierum handelt:
[...] Du könntest ihnen aber auch z.B. sagen das du die Begutachtung abgebrochen hast, weil du dich am Tag der MPU nicht wohl fühltest, oder du mit dem GA nicht klargekommen bist.

okay, danke für den Tip. Hoffe natürlich, es kommt gar nicht erst soweit.

Ich hatte dies schon einmal in deinem Thread geschrieben:
Wichtig ist das du bei der MPU vermittelst das du über einen risikoarmen Umgang mit dem Alk. nicht mehr hinauskommst. Auch die GA haben da unterschiedliche Sichtweisen (der eine sieht es strenger, der andere lockerer). Hier sollte man in der Exploration versuchen den GA ein wenig einzuschätzen, inwieweit man seine Aussagen tätigen sollte/kann.

Hier im Forum wird gerne dazu geraten sich am unteren Limit zu bewegen - ein "gesundes" Mittelmaß ist hier aber sicher die beste Alternative.

Mein VP sagte heute, dass aus seiner Erfahrung heraus auch mal 2-3 Trinkanlässe (natürlich nicht jeden Monat) drin seien und gab ansonsten ziemlich genau das wieder, was du auch geschrieben hast. Es käme dem GA definitv darauf an, dass eine gewisse Trinkmenge nicht überschritten wird, auch in der Häufigkeit. Auch sagte er, dass im Maximum sogar mal 5 TE (= 3* 0,33l Bier) akzeptiert werden. Auch das natürlich nicht jeden Monat. Wichtig sei zudem, dass eine Trinkstruktur, aber keine Regelmäßigkeit zu erkennen ist. Bei mit ist dies nach heutigem Protokoll auch der Fall. Ich trinke (fast) ausschließlich Alkohol freitags oder samstags, jedoch sind die Anlässe nicht immer dieselben, sondern mal ein Kochabend, mal ein Konzertbesuch, mal eine Geburtstagsfeier, und dann auch nicht z.B. jeden ersten Samstag im Monat.

Diese Vorgehensweise ist mir (bisher) nur aus Bayern bekannt. In Niedersachsen ist dies wohl eher nicht der Fall. Wie lautet denn deine genaue Fragestellung für die MPU?

Laut FSST: "Der Gutachter soll folgende Fragestellung beantworten: "Ist zu erwarten, dass der/die Untersuchte zukünftig ein Fahrzeug (einschließlich Fahrrad) unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Fahrzeuges (Fahrrades) in Frage stellen?"

MW würde der Entzug recht umgehend erfolgen - aber für den Fall das du deine MPU nicht bestehen würdest, solltest du auf jeden Fall zur FSSt. gehen und deinen Neuantrag zurückziehen und deinen FS (zum Fristende) freiwillig abgeben.

Ah okay. Ich habe meinen Lappen aber noch, daher habe ich auch (noch) keinen Neutrag gestellt.

Das ist alles richtig und auf Anhieb fallen mir jetzt auch keine weiteren Dinge mehr ein. Den Alk.fragebogen willst du nicht mal ausfüllen, oder?

Falls das nicht der Bogen unter meinem Post #4 ist, kannst du ihn noch mal direkt hier verlinken?

Schönen Feierabend wünscht,
toto
 
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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo toto,

Ich dachte, dass das so geschieht, denn hier werden ja immer solche Fragebögen ausgefüllt, in denen man die TF beschreiben soll, wieviel man früher immer getrunken hat, und warum etc?
Meintest du ganz unten in deinem letzten Post einen solchen Fragebogen, den ich mal ausfüllen soll? Den FB Alk habe ich nämlich schon unter Post #4 ausgefüllt... :smiley2204:

was du ausgefüllt hast war unser Profilfragebogen und ja, in unserem Alk.bogen wird ausführlich nach Trinkverhalten, Motiven und künftigen Vermeidungsstrategien gefragt.

Laut FSST: "Der Gutachter soll folgende Fragestellung beantworten: "Ist zu erwarten, dass der/die Untersuchte zukünftig ein Fahrzeug (einschließlich Fahrrad) unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Fahrzeuges (Fahrrades) in Frage stellen?"

In der Tat ist deine Sorge nach einem Fahrradfahrverbot begründet. Solltest du die MPU nicht bestehen würde dir das Radfahren wohl untersagt werden und dies müsste mW dann auch nicht richterlich verfügt werden, da es im Ermessensspielraum der FSSt. liegt und der Gefahrenabwehr dienen würde...

Mit Gesetzen habe ich es nicht so, aber soweit ich weiß wäre eine unerlaubte Fahrt mit dem Rad dann eine OWI die mit ca. 10 Euro geahndet werden würde (mal davon abgesehen das es recht schwer wäre jemanden mit "Radverbot" zu "erwischen"). Soweit sollte es aber gar nicht kommen, da du deine MPU bestimmt bestehst :zwinker0004:

Ah okay. Ich habe meinen Lappen aber noch, daher habe ich auch (noch) keinen Neutrag gestellt.

Jo Mensch, da habe ich wohl mal wieder schneller geschrieben als ich nachgedacht habe...:smiley1659:

Falls das nicht der Bogen unter meinem Post #4 ist, kannst du ihn noch mal direkt hier verlinken?

Ja, klar kann ich das :smiley138:


Fragebogen für eine Alkohol-MPU
 

toto83

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Hi, liebe Nancy,

In der Tat ist deine Sorge nach einem Fahrradfahrverbot begründet. Solltest du die MPU nicht bestehen würde dir das Radfahren wohl untersagt werden und dies müsste mW dann auch nicht richterlich verfügt werden, da es im Ermessensspielraum der FSSt. liegt und der Gefahrenabwehr dienen würde...

Mein RA beruhigte mich damals nach der TF, dass das so kommen würde. Allerdings hatte er ja auch gesagt, dass ich ganz entspannt sein solle, was eine MPU anbetrifft... aber das hatten wir ja schon.....

Ich bin mir klar bewusst, dass ich bei der TF einen großen Fehler gemacht habe, durch den ich in erster Linie andere und darüber hinaus auch mich fahrlässig gefährdet habe. Weiter weiß ich auch, dass mein damaliger Alkoholkonsum missbräuchlich war und die Ursache für die besagte TF dargestellt hat. Aber was dort abgezogen wird seitens des Staates, ist in meinen Augen eine absolute Schikane und greift in die Grundrechte auf die Bewegungsfreiheit und in meinen Augen (Nichtjurist...) in die Persönlichkeitsrechte ein, wenn einem auch das nicht führerscheinpflichtige Führen eines Fahrrades untersagt werden würde. Wenn man im Auto erwischt wird, so wird einem das Autofahren verboten, man darf aber weiter fahrradfahren. Wirst Du auf dem Fahrrad gepackt, dann darfts du beides nicht mehr. Darüberhinaus steht mein Entschluss felsenfest, nie wieder auch nur nach einer Praline aufs Fahrrad oder sogar ins Auto zu steigen. Vor diesem Hintergrund wäre es durchaus mal eine Überlegung wert, mit anderen Betroffenen eine Sammelklage mit herausragenden Verkehrsanwälten vor dem Bundesverfassungsgericht (auch finanziell) vorzubereiten.... Gibt es dazu eures Wissens nach evtl. schon konkrete Informationen? --- So, das musste mal raus an dieser Stelle :smiley4625:, und ich werde so eine Relativierung der TF natürlich NIE UND NIMMER bei der MPU äußern, weil das der Knockout wäre... :zwinker0004:

Mit Gesetzen habe ich es nicht so, aber soweit ich weiß wäre eine unerlaubte Fahrt mit dem Rad dann eine OWI die mit ca. 10 Euro geahndet werden würde (mal davon abgesehen das es recht schwer wäre jemanden mit "Radverbot" zu "erwischen"). Soweit sollte es aber gar nicht kommen, da du deine MPU bestimmt bestehst :zwinker0004:

Mein VP sagte mir bei der letzten Sitzung, dass das sehr unwahrscheinlich sei, dass mir das Fahrradfahren verboten würde. Er würde persönlich nur einen einzigen Fall kennen, allerdings war das auch ein Wiederholungstäter mit anderen Vorstrafen...


Aber weiß denn evtl. jemand anders, ob mir das Fahrradfahren dann für immer ausgesprochen würde oder nur so lange, wie ich keine pos. MPU beinbringe? Auf Verkehrsportal.de (ich weiß leider nicht mehr wo genau) wurde nämlich geschrieben, dass das lebenslang im VZR steht und nicht mehr getilgt wird. Weiter sind wohl auch die Tage vergangen, an denen eine solche Geschichte als Ordnungswidrigkeit mit 10,- oder 15,- € gewertet wurde. Mittlerweile werden zumindest in Münster 500,- € beim ersten und 1.000,- € beim zweiten mal fällig und das Ganze dann angeblich als Straftat gewertet. Und wie sieht es überhaupt mit dem Versicherungsschutz aus, wenn mir oder wem anders was bei einem Unfall passiert???? :smiley2204: Würde mich sehr interessieren!

---- so nun aber zurück zur MPU selbst und nicht zu möglichen juristischen Folgen --- ich möchte mich ja hier zuallererst auf eine positive MPU vorbereiten -----


Da dieser FB ja nun sehr persönliche Informationen erhält, würde ich gerne zumindest vor Bestehen der MPU diesen FB nicht für alle einsehbar bewerten lassen. Wärest Du und/oder Erfahrungsfürsleben und evtl. Max damit einverstanden, wenn ich den FB vorerst mal per PN versende und von euch kommentieren lasse??

Herzliche Grüße an alle!
toto
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo toto,

Aber weiß denn evtl. jemand anders, ob mir das Fahrradfahren dann für immer ausgesprochen würde oder nur so lange, wie ich keine pos. MPU beinbringe? Auf Verkehrsportal.de (ich weiß leider nicht mehr wo genau) wurde nämlich geschrieben, dass das lebenslang im VZR steht und nicht mehr getilgt wird. Weiter sind wohl auch die Tage vergangen, an denen eine solche Geschichte als Ordnungswidrigkeit mit 10,- oder 15,- € gewertet wurde. Mittlerweile werden zumindest in Münster 500,- € beim ersten und 1.000,- € beim zweiten mal fällig und das Ganze dann angeblich als Straftat gewertet. Und wie sieht es überhaupt mit dem Versicherungsschutz aus, wenn mir oder wem anders was bei einem Unfall passiert???? :smiley2204: Würde mich sehr interessieren!

ich habe deine Fragen mal an einen Juristen weitergeleitet und hoffe das du diesbzgl. eine Antwort bekommst...:smiley22:

Da dieser FB ja nun sehr persönliche Informationen erhält, würde ich gerne zumindest vor Bestehen der MPU diesen FB nicht für alle einsehbar bewerten lassen. Wärest Du und/oder Erfahrungsfürsleben und evtl. Max damit einverstanden, wenn ich den FB vorerst mal per PN versende und von euch kommentieren lasse??

Generell kommentieren wir die FB nicht im "privaten Rahmen", denn die anderen User ziehen ja ihren Nutzen (Erfahrungswerte) aus den Antworten/Kommentierungen die hier gegeben werden, um sich selbst besser auf die MPU vorbereiten zu können.

Was wir anbieten können ist dein Thema eine zeitlang vor der MPU (und somit bis nach der MPU) "unsichtbar" zu machen, nachdem dein FB kommentiert und deine Vorbereitung abgeschlossen wurde.

Überlege dir ob du darauf eingehen möchtest - es ist deine Entscheidung. :smiley138:
 
Angesichts der Fragestellung droht Dir auch ein Radfahrverbot (bzw eine "Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge", dh neben Fahrrad auch Mofa, Pferdekutschen etc., nicht aber Tretroller, Skateboards, Inlineskates usw.). Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits bei der ersten TF auf dem Rad über 1,6 Promille möglich, wird aber nicht von allen Fahrerlaubnisbehörden so gehandhabt. Deine folgt offenbar dieser strengen Linie.
Aber weiß denn evtl. jemand anders, ob mir das Fahrradfahren dann für immer ausgesprochen würde oder nur so lange, wie ich keine pos. MPU beinbringe? Auf Verkehrsportal.de (ich weiß leider nicht mehr wo genau) wurde nämlich geschrieben, dass das lebenslang im VZR steht und nicht mehr getilgt wird.
Da hast Du vermutlich etwas falsch verstanden. Natürlich wird die Untersagung aufgehoben, wenn Du eine positive MPU beibringst. Wenn Du allerdings keine MPU machst, dann ist dafür tatsächlich keine Tilgungsfrist vorgesehen (es sei denn, die Behörde hat die Untersagung befristet). Aber: Die TF als solche hat eine Tilgungsfrist. Sobald diese abgelaufen ist (10 Jahre, bei FE-Entzug mit fünf Jahren Anlauffrist, also insgesamt 15 Jahre), darf die TF nicht mehr gegen Dich verwendet werden. M.E. fällt dadurch der Grund für das Radfahrverbot weg und Du hättest Anspruch auf Aufhebung des Verbots.
Weiter sind wohl auch die Tage vergangen, an denen eine solche Geschichte als Ordnungswidrigkeit mit 10,- oder 15,- € gewertet wurde. Mittlerweile werden zumindest in Münster 500,- € beim ersten und 1.000,- € beim zweiten mal fällig
Ein Verstoß gegen das Verbot ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet nach Nr. 203000 Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog des Kraftfahrtbundesamtes (zu finden auf S. 211 des PDF-Dokuments) 25 Euro. In Münster droht das Ordnungsamt allerdings zusätzlich ein Zwangsgeld von 500 Euro beim ersten und 750 Euro beim zweiten Verstoß an. Grundsätzlich ist Verwaltungszwang neben einem Bußgeld oder einer Strafe nach § 57 Abs. 3 VwVG NRW zulässig (die Vorschriften in anderen Bundesländern sind gleichlautend). Fraglich ist allerdings, ob ein Zwangsgeld von 500 bzw. 750 Euro neben einer Pipifax-Ordnungswidrigkeit verhältnismäßig ist. Ein Verfahren gegen ein festgesetztes Zwangsgeld ist derzeit vor dem VG Münster anhängig (Quelle: Westfälische Nachrichten vom 9. Mai 2015: 500 Euro Strafgeld für Radler).
Dass andere Behörden dem Beispiel aus Münster folgen und ebenfalls ein Zwangsgeld androhen, habe ich bislang noch nicht gehört. Im Zweifelsfall sollte man aber bereits gegen die Androhung, nicht erst gegen die Festsetzung des Zwangsgeldes vorgehen, weil ansonsten möglicherweise die Bestandskraft der Androhung dazu führt, dass die Festsetzung nur noch eingeschränkt gerichtlich überprüfbar ist.
Nebenbei bemerkt ist die Münsteraner Praxis, ein Radfahrverbot dann zu verhängen, wenn der betroffene Radfahrer keine Fahrerlaubnis hat, ohnehin absurd. Kann aber auch sein, dass der Reporter da nur etwas falsch verstanden hat. Ursprünglich hieß es nämlich, das Radfahrverbot werde ab dem zweiten Verstoß verhängt.
und das Ganze dann angeblich als Straftat gewertet. Und wie sieht es überhaupt mit dem Versicherungsschutz aus, wenn mir oder wem anders was bei einem Unfall passiert???? :smiley2204: Würde mich sehr interessieren!
Eine Straftat wird es auch durch das Zwangsgeld oder durch wiederholtes Erwischtwerden nicht. Zum Versicherungsschutz kann ich leider nichts sagen.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
und das Ganze dann angeblich als Straftat gewertet. Und wie sieht es überhaupt mit dem Versicherungsschutz aus, wenn mir oder wem anders was bei einem Unfall passiert???? Würde mich sehr interessieren!
Wie meinst du das ?
 
Wie meinst du das ?
Ich vermute er meint, ob die Haftpflichtversicherung im Schadensfall zahlt, wenn er trotz Radfahrverbotes fährt und einen Unfall verschuldet. Bei KFZ-Führern, die keine Fahrerlaubnis haben, greift dann ein Regressanspruch der KFZ-Haftpflicht in Höhe von 5000 Euro gegen den Versicherungsnehmer wegen einer Obliegenheitsverpflichtung (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 iVm Abs. 3 Satz 1 KfzPflVV) . In der Privathaftpflicht, die bei Fahrradunfällen eingreift, gibt es vergleichbare Regelungen aber nach meinem Wissensstand nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich vermute er meint, ob die Haftpflichtversicherung im Schadensfall zahlt, wenn er trotz Radfahrverbotes fährt und einen Unfall verschuldet.
Sorry, wo gibt es bei Radfahrern eine Haftpflichtversicherung ... das ist mir bis dato unbekannt. :smiley2204:

Ob die Versicherer einer Privathaftpflicht in diesem Fall zahlen, vermute ich, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Vermutlich wird auch in diesem Fall, zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit unterschieden.
 

toto83

Benutzer
Hallo zusammen,

Dass andere Behörden dem Beispiel aus Münster folgen und ebenfalls ein Zwangsgeld androhen, habe ich bislang noch nicht gehört. Im Zweifelsfall sollte man aber bereits gegen die Androhung, nicht erst gegen die Festsetzung des Zwangsgeldes vorgehen, weil ansonsten möglicherweise die Bestandskraft der Androhung dazu führt, dass die Festsetzung nur noch eingeschränkt gerichtlich überprüfbar ist.

Danke für die ausführlichen und schnellen Infos! Heißt das, dass ich zuerst einen Schrieb von der Verwaltungsbehörde bekommen würde, in dem geschrieben steht, dass mir ein Zwangsgeld droht, noch bevor dieses in Kraft tritt? Wenn ja, würde die nachfolgende Festsetzung dann in einem separaten Schreiben erfolgen?

@Max: Ich meinte das mit dem Versicherungsschutz tatsächlich so, wie es Erdbeerschorsch vermutet hat, nämlich ob die Haftpflicht dann Zicken machen würde und ich privat aus eigener Tasche für den Gesamtschaden eines möglichen Unfalls aufkommen müsste (z.B. Personen- und Sachschäden bei mir, dem Unfallgegner und ggf. Dritten, falls diese durch den Unfall ebenfalls etwas abbekommen würden).

Viele Grüße,
toto
 

toto83

Benutzer
Hallo Nancy,

Was wir anbieten können ist dein Thema eine zeitlang vor der MPU (und somit bis nach der MPU) "unsichtbar" zu machen, nachdem dein FB kommentiert und deine Vorbereitung abgeschlossen wurde.

Überlege dir ob du darauf eingehen möchtest - es ist deine Entscheidung. :smiley138:

ich habe es mir nun überlegt und stelle den FB hier ein. Allerdings würde ich das gerne bis zum Bestehen der MPU von Euch "unsichtbar" gehalten haben. Wie gehe ich dabei vor? Soll ich den FB morgen Abend dann so gegen 18:00 Uhr hier einstellen und ihr macht ihn "unsichtbar", oder soll ich ihn Dir per PN zuschicken?

Schönen Feierabend wünscht
toto
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo toto,

vllt. habe ich mich in meinem letzten Posting etwas missverständlich ausgedrückt...:smiley2204:

Sobald wir dein Thema auf "unsichtbar" stellen ist es für niemanden mehr lesbar (auch für dich nicht). Von daher wäre eine Kommunikation in deinem Thread dann nicht mehr möglich.

Mein Gedanke war, dass du dich wegen deiner Antworten im FB unwohl fühlen könntest, aus Angst das vllt. ein Gutachter hier mitliest (was sicherlich selten bis gar nicht geschieht) und darum war mein Angebot, dass wir den Thread nach der Kommentierung, der evtl. weiteren "Verbesserung" durch dich bis zur endgültigen Fassung und somit dem Ende der Vorbereitung, herausnehmen - bis du deine MPU absolviert hast.

Wir könnten sogar einzelne Beiträge (die den FB betreffen) vorübergehend entfernen, jedoch würde dir das nichts bringen, da du ja Antworten auf deinen FB haben möchtest und nicht vorhandene Beiträge, kann man nicht kommentieren - verständlich?
 
Heißt das, dass ich zuerst einen Schrieb von der Verwaltungsbehörde bekommen würde, in dem geschrieben steht, dass mir ein Zwangsgeld droht, noch bevor dieses in Kraft tritt? Wenn ja, würde die nachfolgende Festsetzung dann in einem separaten Schreiben erfolgen?
Die Zwangsgeldandrohung erfolgt im Voraus, dh Dir wird mitgeteilt, dass Du im Falle eines Verstoßes ein Zwangsgeld in Höhe von x Euro zu zahlen hast. Wirst Du dann bei bei einem Verstoß erwischt, erfolgt die Zwangsgeldfestsetzung, dh dann musst Du es zahlen. Aber wie gesagt, außerhalb von Münster habe ich davon noch nichts gehört, und Münster selbst wendet dieses Mittel erst ab dem zweiten Verstoß an bzw wenn der betroffene Radfahrer keine Fahrerlaubnis (mehr) hat. (Allerdings ist man da wohl auch nicht so ganz konsequent. Zufällig kenne ich einen Münsteraner, der schon dreimal erwischt wurde, und immer noch Rad fahren darf.)
 

toto83

Benutzer
So, nun habe ich den FB ausgefüllt in der großen Befürchtung, dass ich euch ein Pamphlet um die Ohren haue....

@Nancy: Gut, dann organisiere das doch bitte mal mit dem unsichtbar machen und gib' mir noch einen Tip, wie wir mein Buch noch diskutieren können... Danke! :smiley22:

Tathergang

1. Beschreiben Sie den Tag Ihrer Trunkenheitsfahrt aus eigener Sicht mit Datum und Uhrzeiten. (wann, wo und mit wem getrunken / wann und wie aufgefallen / Promille)

Am 23.01.2015 (der Tag vor der Nacht mit der TF) habe ich bis ca. 07:30 Uhr geschlafen. Nach dem Aufstehen habe ich dann geduscht und gefrühstückt. Danach habe ich (einschließlich Essens- und Mittagspause) bis ca. 17:00 Uhr zu Hause an meinem Rechner gearbeitet. Anschließend bin ich um 17:30 Uhr mit dem Fahrrad zu Freunden gefahren, mit denen ich seit dem vorangegangenen Wochenende zum Zusammensitzen und Feiern verabredet war. Ich habe mich etwas kaputt von der Arbeitswoche gefühlt, war jedoch in positiver Wochenendstimmung und in Vorfreude auf das verabredete Treffen.

Auf dem Weg zu dem Treffen habe ich Chips und Bier eingekauft. Um ca. 18:00 Uhr bin ich bei meinen Freunden angekommen. Wir haben uns ins Wohnzimmer gesetzt und angefangen Musik zu hören und uns zu unterhalten. Langsam kamen weitere Gäste, meine Freundin kam so gegen 19:30 hinzu. Die Stimmung in der Runde (ca. 10 Leute) war gut und die Musik wurde etwas lauter gestellt. Meine Freundin verließ dann die Feier so gegen 23:30 Uhr. Ab ca. 00:30 Uhr fühlte ich mich zunehmend müde und angetrunken und bin deshalb auf Kaffee und Mineralwasser umgestiegen, was mich wieder etwas munterer gemacht hat. Dabei habe ich mich mit Freunden und Bekannten noch eine zeitlang festgeredet. Um 02:00 Uhr habe ich mich von der Gruppe verabschiedet und bin dann gegangen und mit dem Fahrrad losgefahren zu meiner Freundin, was so abgesprochen war.

Kurz nach 02:00 Uhr wurde ich dann von der Polizei auf dem Radweg an einer Ausfallstraße auf der falschen Straßenseite angehalten und aufgrund meiner starken Alkoholfahne sofort auf meinen Promillewert kontrolliert. Dieser lag bei über 1,6 Promille, so dass ich nach dem Abschließen des Fahrrades an einer Laterne zwecks Blutabnahme auf die Wache mitgenommen wurde. Zudem sagten mir die Beamten später auf der Wache, dass ich eine verwaschene Sprache gehabt habe und ab und zu leicht geschwankt hätte. Um 02:38 wurde mir dann von einem Arzt Blut abgenommen. Medizinische Tests habe ich jedoch abgelehnt, weil mir ein mögliches Versagen (z.B. auf der Linie gehen) peinlich gewesen wäre. Dies wurde auch von den Beamten anstandslos akzeptiert. Danach wurde ich wieder entlassen und bin mit dem Taxi zu meiner Freundin gefahren. Das Fahrrad habe ich dann am folgenden Tag abgeholt und nach Hause gebracht.

2. Was und wie viel haben Sie am Tattag insgesamt getrunken? (Genaue Angaben in Sorte, Menge, Trinkzeit)

Kurz nach 18:00 Uhr habe ich das erste Bier (0,5l) getrunken. Um ca. 18:45 Uhr habe ich dann das zweite Bier (0,5l) aufgemacht, um ca. 19:45 Uhr dann das dritte. Bis 23:00 Uhr hatte ich dann 6 große Bier (0,5l) und zwei Glas Rotwein (0,2l) getrunken. Bis um 00:30 Uhr trank ich dann weitere 2 große (0,2l) und ein kleineres Glas Rotwein. Danach habe ich nur noch Kaffee und Mineralwasser getrunken.

3. Wie viel Kilometer fuhren Sie, bis Sie aufgefallen sind und wie viel Kilometer wollten Sie insgesamt fahren?

Ich wurde nach ca. 800m angehalten. Ich hätte von dort aus noch ca. 1km fahren müssen.

4. Hatten Sie das Gefühl, noch sicher fahren zu können? (Ja/Nein + Begründung)

Nachdem ich ab ca. 00:30 Uhr zunehmend das Gefühl hatte, genug getrunken zu haben (angestrengteres Zuhören bei Gesprächen, nicht mehr so wortgewand) und zudem eine starke Müdigkeit eingetreten ist, habe ich mich dazu entschlossen, ein paar Tassen Kaffee zu trinken und ein paar Gläser Mineralwasser zu mir zu nehmen, um wieder etwas fitter zu werden. Dieser Effekt trat dann relativ schnell ein, so dass ich trotz meines angetrunkenen Zustandes glaubte, noch fahren zu können. Über die Tatsache, dass ich aufgrund der Menge des getrunkenen Alkohols überhaupt nicht mehr in der Lage war, dies zu entscheiden, habe ich mir keinerlei Gedanken gemacht.

Da ich es auch in der Vergangenheit immer vermieden habe, so viel zu trinken, bis ich anfange zu lallen oder zu torkeln, war ich mir relativ sicher, noch fahren und somit aktiv am Straßenverkehr teilnehmen zu können, so dass ich dann letztlich nach ca. 1,5 Stunden nach der letzten Alkoholaufnahme mit dem Fahrrad zu meiner Freundin gefahren bin.

5. Wie haben Sie die Trunkenheitsfahrt vermeiden wollen (wenn überhaupt)?

Ich habe die Trunkenheitsfahrt nicht konkret vermeiden wollen. Ich habe lediglich den Alkoholkonsum aus den o.g. Gründen (Müdigkeit, erschwerte Teilnahme an Gesprächen) beendet in dem Glauben, dass ich dann allgemein wieder etwas fitter bin als noch gegen 00:30 Uhr und somit noch fahren könne.

6. Haben Sie bereits früher im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind aufgefallen?

Nein, keinerlei vorherige Auffälligkeiten.

7. Wie oft haben Sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen ohne aufzufallen und was folgern Sie daraus?

Alleine vor dem Hintergrund, dass (a) an einem Abend mehrere Fahrten unter Alkoholeinfluss zusammenkommen können (z.B. Fahrt von einer Feier zu einer anderen, dann von der zweiten Feier in die Stadt und/oder nach Hause) und (b) natürlich auch eine Fahrt mit 0,1 Promille BAK zu einer Fahrt unter Alkoholeinfluss zählt, habe ich vermutlich mehrere hundert Mal alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen, ohne aufzufallen.

Ein weiterer Punkt ist möglicher Restalkohol vom Vortag. Selbst nach ausreichendem Schlaf und der Einnahme eines kräftigen Frühstücks ist die Gefahr gegeben, dass ich nach hohen konsumierten Mengen noch unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilgenommen habe, obwohl ich dachte, dass ich bereits wieder nüchtern und somit uneingeschränkt fahrtüchtig gewesen bin.

Ich folgere daraus, dass mich das Nichtauffallen meiner alkoholiserten Teilnahme am Straßenverkehr darin bestärkt hatte, dies weiter praktizieren zu können, da schließlich keine negativen Erfahrungen daraus erwachsen sind in Form von Bußgeldern, anderweitigen Strafen oder Verletzungen durch z.B. Stürze/Unfälle etc. Dadurch, dass ich in der Vergangenheit auch anderen Menschen in meinem persönlichen Umfeld nicht durch Ausfallerscheinungungen wie Torkeln, Hinfallen etc. aufgefallen bin, habe ich meine Fahrtüchtigkeit unter dem Einfluss von Alkohol massiv überschätzt und mich sicher gefühlt, auch sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Exploration

8. Wann hatten Sie den ersten Kontakt mit Alkohol und wann haben Sie das erste Mal Alkohol zu sich genommen? (Allererste Erinnerung und erster Konsum)

Die erste Erinnerung an Alkohol habe ich an eine Familienfeier irgendwann zu Sylvester. Wie alt ich dort war, kann ich nicht mehr genau sagen. Ich schätze, dass das gegen Ende der Grundschulzeit gewesen sein muss in einem Alter von in etwa 9-10 Jahren. Ich weiß noch, wie sich meine Großmutter damals erschrocken hatte, als ihr ein Sektkorken mit lautem Knall an die Decke flog.

Das erste mal Alkohol getrunken habe ich an meiner Konfirmation mit 14 Jahren. Dies war ein Glas Sekt nach der Kirche und Rotwein beim Mittagessen in einem Gasthaus mit meiner Familie.

9. Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken, und wie hat sich ihr Trinkverhalten in den letzten Jahren entwickelt?

Ich habe das erste mal an meiner Konfirmation Alkohol getrunken. Das zweite mal an meinem 16. Geburtstag, an dem ich zu Hause eine Party ausgerichtet habe. In der Zeit nach meinem 16. Geburtstag durfte ich auch am Wochenende bis 00:00 Uhr ausgehen, weswegen ich auch an manchen Parties von Schulfreunden teilgenommen habe. Dort habe ich ab und zu Alkohol getrunken. Nach dem Abitur habe ich meinen Zivildienst absolviert und bin häufiger am Wochenende auch in Discos gegangen, dabei habe ich unregelmäßig Alkohol getrunken. Auch während meiner Ausbildung zum Umwelttechniker sowie der anschließenden Zeit als ausgelernter Angestellter war dies der Fall.

Während des anschließenden Studiums (ab 2000) fingen sich dann die Trinkanlässe (WG-Parties, Studentenparties) an zu häufen. Nach Beendigung des Studiums und einer freiberuflichen Zwischenphase bin ich als wiss. Mitarbeiter an die Universität nach Köln gewechselt (ab 2007). Durch den guten Kontakt zu den Kollegen und dem relativ schnellen Aufbau eines neuen Freundeskreises in der Großstadt kam ich in den Genuß vielfältiger Ausgehmöglichkeiten am Wochenende. Dort habe ich nun - wie in manchen Phasen des Studiums bereits auch - häufiger und zudem aber auch mehr getrunken als noch in den Studien-Jahren zuvor. Dabei beschränkte sich der Alkoholkonsum aufgrund der hohen Arbeitsbelastung jedoch weiter nahezu ausschließlich auf die Wochenenden. Nach Rückzug in meine Geburtstadt (ab 2013) hat sich das unregelmäßige Trinkmuster des starken Alkoholkonsums an den Wochenenden fortgesetzt, bis es zu der aufgedeckten Trunkenheitsfahrt kam.

10. Wie viel und wie oft haben Sie getrunken? (Genaue Angaben in Sorte, Menge, Häufigkeit)

Häufigkeit:

Ich habe nahezu ausschließlich an den Wochenenden getrunken. Dies betrifft sowohl die Studienzeit als auch die anschließende Zeit als wiss. Arbeiter in Köln. Dabei handelte es sich meist um jeweils einen bestimmten Tag am Wochenende (freitags oder samstags), an dem ich sehr viel Alkohol getrunken habe. An dem jeweils anderen Wochenendtag habe ich deutlich weniger oder auch gar nichts getrunken. Unter der Woche trinke ich nur sehr selten zu außerordentlichen Anlässen wie z.B. einem wichtigen Geburtstag oder einem anderen besonderem Anlass. Die Frequenz der Wochenenden, an denen ich sehr viel Alkohol konsumiert habe, ist dabei eher unregelmäßig gewesen und war in der Regel abhängig von dem Ausgehangebot (Sit-ins, Parties, gute Discoveranstaltungen), zu denen ich mit Freunden und Bekannten jeweils im Vorfeld verabredet war. So konnten in den letzten Jahren auf der einen Seite die Ereignisse mit sehr hohem Alkoholkonsum an zwei oder sogar drei Wochenenden hintereinander auftreten, wohingegen auf der anderen Seite auch mal drei oder vier Wochen Pause zwischen höheren Trinkmengen lagen. Durchschnittlich lässt sich die Häufigkeit eines sehr hohen Alkoholkonsums in den letzten Jahren bei mir mit etwa 2 mal pro Monat beschreiben.

Sorte und Menge:

Ich habe überwiegend Pilsbier getrunken, manchmal auch Weizenbier. Gerne habe ich auch zum Grillen z.B. Alsterwasser getrunken. Weiter habe ich auch Rotwein oder bei besonderen Anlässen Sekt konsumiert. An manchen Abenden habe ich auch den Konsum von Bier und Wein gemischt, so wie an dem Abend der besagten Trunkenheitsfahrt. Hochprozentiges trinke ich dagegen nie.

Die nachfolgenden Mengenangaben beziehen sich auf die üblichen Trinkmengen an Wochenden, an denen ich sehr viel getrunken habe. Sie sind in Biermengen ausgedrückt, da ich Bier mit Abstand am häufigsten getrunken habe. Rückbetrachtend kann ich feststellen, dass die Mengen an konsumierten Alkohol bei starken Trinkanlässen über die Jahre hinweg zugenommen haben. Zu Beginn meiner Studienzeit habe ich zu bestimmten Anlässen am Abend max. etwa 2l Bier getrunken, was in etwa 10 Trinkeinheiten (TE) entsprach. Im Laufe des Studiums hat sich die Maximalmenge dann auf zum Teil 3 Liter Bier pro Abend/Nacht gesteigert (= 15 TE). Nach dem Umzug nach Köln (2007) habe ich, nachdem ich mir einen neuen Freundeskreis aufgebaut hatte - so ab ca. 2009 - dann an manchen Abenden 3,5-4l (17,5-20 TE) und zum Ende meiner Zeit in Köln (2013) mitunter 4-5,5l (20-27,5 TE) pro Abend/Nacht konsumiert, wenn sehr viel getrunken wurde. Diesen Level des maximalen Alkoholkonsums habe ich dann nach Rückzug in meine Geburtsstadt beibehalten, allerdings ist die Frequenz von durchschnittlich 2 mal pro Monat rückblickend betrachtet etwas zurückgegangen.

Die Mengen des sonstigen Alkoholkonsums lagen in der Vergangenheit am Wochenende (wieder in Bier ausgedrückt) in etwa bei max. 1,5l Bier (7,5 TE) und bei außergewöhnlichen Anlässen unter der Woche bei max 0,6-0,8l Bier (max. 4 TE). Oft habe ich an Tagen mit Alkoholkonsum jedoch auch weniger getrunken.

11. Wo und mit wem haben Sie überwiegend getrunken?

Seit je her habe ich nur etwas getrunken, wenn ich ausgegangen bin oder ich mit anderen Menschen verabredet war. Typische Trinkanlässe in der Vergangenheit waren z.B.: Gesellige Abende mit Freunden (Sit-ins), Parties, Feiern, Discobesuche oder der Besuch eines Fußballspiels. Überwiegend habe ich mich dabei immer mit Freunden verabredet. Selten bin ich mal auf eine Feier eingeladen worden, wo ich wenige oder niemanden kannte. Dann hatte ich meist aber auch eine bekannte Person mit an meiner Seite.
 
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