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Meine Fragen lauten nun:
GPT scheint ja immer noch relativ hoch zu sein. Ebenso der Langzeitmarker MCV. Könnte das in dem Bereich noch Probleme geben, oder überwiegt durch die Momentaufnahme nach der TF bis jetzt, dass eine Verhaltensänderung offensichtlich stattgefunden hat? Dies hat ja in der Zwischenzeit auch stattgefunden, obwohl ich bis vor ca. 6 Wochen das KT über den MPU gängigen Maßgaben praktiziert habe... (jetzt verhalte ich mich jedoch 100% korrekt und werde dies auch in der Zukunft weiter so handhaben, weil es mir einfach sehr gut geht dadurch, dass ich fast vollkommen auf auf Alkohol verzichte).
Zudem würde mich mal interessieren, wie das interpretiert werden würde, wenn sich die LW bis zur MPU überverhältnismäßig "gut" weiter verändern würden? Würde mir das so ausgelegt werden, dass ich augenscheinlich erst recht spät vor der MPU wirklich angefangen habe, nahezu gar nichts mehr zu trinken?
wie kommst du auf das fett markierte?Hallo zusammen,
so, nun habe ich Post von der Begutachtungsstelle erhalten und muss in 2 Wochen zur MPU. Dies wirft nochmals ein paar Fragen auf:
a) Ich habe keinen Fragebogen erhalten, den ich ausfüllen soll. Das wundert mich, so wird doch hier eigentlich immer eine schriftliche Aufarbeitung gefordert über den eigenen Lebenslauf, die besagte TF, die externen und internen Motive des damaligen Trinkverhaltens, welches zu einer starken Gewöhnung an den Alkohol geführt hat, sowie über das veränderte Trinkverhalten in den letzten 6 Monaten einschließlich künftiger Strategien zur Vermeidung weiterer TF. Nichts dergleichen wird gefordert.
b) weiter wird jedoch gefordert, dass ich ggf. Medikamenteneinnahme vom Hausarzt dokumentieren lassen soll. Bei mir sind es Betablocker wegen festgestellter harmloser Herzrythmusstörungen, die vermutlich stressbedingter Natur sind und durch eben das besagte Medikament verschwunden sind. Mittlerweile habe ich die verordnete Minimaldosis in Absprache mit dem Arzt zudem halbiert, da die Symptome durch Verhaltensänderungen nahezu komplett abgeklungen sind (aktive Klärung stressauslösender Faktoren, veränderte Verhaltensweisen (u.a. Erholung am Wochenende durch vermiedenes Feiern und mehr Sport, selbsterlernte Entspannungsübungen etc.)). Weiter nehme ich eine Gesichtssalbe gegen Hautausschläge und einen Fettsenker, da meine Cholesterinwerte vermutlich erblich bedingt nicht ganz okay waren. Sollte ich das auch dokumentieren lassen? Dies hat ja eigentlich nichts, aber auch gar nichts mit meiner Fahrtauglichkeit zu tun. Im Rahmen der (wenigen) Angaben auf der Wache in der Nacht der besagten TF habe ich das aber genannt, weil einer der Beamten bei der Durchsuchung meiner Jacke einen Betablocker gefunden hatte. Da habe ich dann unklugerweise auch die anderen Medikamente genannt. Ob das in der FS-Akte steht, weiß ich noch nicht, aber morgen habe ich dann hoffentlich beim VP die vereinbarte Akteneinsicht.
c) zum letzten Punkt unter (b) habe ich weiter die Frage mit Blick auf das kommende Gespräch mit dem Psychologen bei der MPU, ob mir da Fragen drohen könnten in Bezug auf den Betablocker. Denn die kombinierte Einnahme von Betablockern und Alkohol wird ja abgeraten, was ich jedoch weder vom Hausarzt mitgeteilt bekommen noch selbst eigenverantwortlich in der Packungsbeilage nachgelesen habe. Kann mir das eventuell negativ ausgelegt werden? Und wenn ja, könnte ich das dann so argumentieren, dass ich erst durch die tatsachenschaffende TF auch in diesem Thema senisibilisiert worden bin, da mich das zusätzlich über mein damaliges Trinkverhalten erschrocken und aufgerüttelt hat?
d) Was ist im Falle eines negativen Gutachtens? Weniger habe ich dort Befürchtungen, dass ich schlecht vorbereitet bin. Auch im Fall einer schlechten Darstellung im psychologischen Gespräch bin ich guter Dinge, die entsprechenden Punkte in einem nachträglichen Gespräch beim VP erfolgversprechend klären und bei einer potentiellen zweiten MPU ausräumen zu können.
Mehr macht mich nervös, dass ich im Falle eines Haarscreenings als Lügner dastehen würde, denn ich habe - wie bereits mehrfach hier erwähnt - erst seit ca. 6-7 Wochen das MPU gängige KT praktiziert (hoffentlich lesen die GA nicht in solchen Foren hier mit....!!!) . Jedoch gab mir mein VP nun nochmals den recht beruhigenden Hinweis, dass ich auf die gängige Praxis beim betreffenden MPI vertrauen solle, welches zuerst die LW checken würde (welche ja mittlerweile okay sind - siehe mein letzter Post), erst dann der CDT Wert erhoben würde, welcher bei mir durch komplette Abstinenz der letzten 6-7 Wochen mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls i.O. sein dürfte, und erst dann ein Screening angeordnet wird.
g) Was passiert denn nun genau in welchem zeitlichen Rahmen mit meinem Führerschein, falls ein negatives Gutachten rauskommen sollte? Kann ich dann um eine Fristverlängerung bitten bei der FSST und mit welcher Begründung? Ich kann denen ja schlecht sagen, dass ich ein neg. Gutachten erhalten habe, denn dann würde ja sehr wahrscheinlich eine Aktennotiz reinkommen in die FS-Akte mit der Info, dass ich ein neg. Gutachten erhalten habe.... das gilt es ja tunlichst zu vermeiden, weswegen ich ja auch kein solches an die FSST schicken lassen möchte.
e) morgen wird beim VP dann noch der Trinkkalender besprochen. Mein VP sagte mir, dass es aus seiner Erfahrung heraus häufig vom GA nicht unbedingt geglaubt wird, dass ich einmal im Monat max. 2 Bier a 0,33l trinken würde. Ein bis zweimal 3 x 0,33l (oder halt die entsprechende Menge an z.B. Wein) könnte die Glaubhaftigkeit durchaus erhöhen. 10ml Alkohol sind ja bekannermaßen 1 TE. Somit wären pro Anlass auch mal ca. 3,5 TE vertretbar. Der VP sagte zudem, dass auch mal 2 Anlässe pro Monat glaubhaft seien. Wie sollte ich eurer Meinung nach hier nun vorgehen?
Eine generelle Faustformel gibt es da nicht und wird auch von den GA recht unterschiedlich gesehen. Einige halten die Angabe von einem Bier in 4 Wochen für eher realitätsfern. Entscheidend ist das man künftig nicht mehr über ein gewisses Maß hinauskommt und somit ein risikoarmer Umgang mit dem Alk. gewährleistet ist.
h) Wie sähe es zudem aus, wenn das wirklich mit dem Etg-Haarscreening in die Hose gehen würde? Was blüht einem dann bei dem betreffenden MPI in der Regel? In einem Fall, der weiter oben im Fred verlinkt wurde, musste dann ein Etg-Screening beim zweiten Anlauf eingereicht werden. Sonderfall bei der Geschichte war, dass der user leider eingewilligt hatte, dass das neg. Gutachten ind FS-Akte kommt, wodurch auch bei einem anderen MPI 100% bekannt wäre, dass bei der ersten MPU nicht die Wahrheit gesagt wurde....
Dies werde ich ja verhindern, aber sollte man dann zu einem "neutralen" zweiten MPI gehen für die zweite MPU, oder was sagt ihr dazu?
i) gesetzt den Fall, dass ich zum gesetzten Termin der FSST kein pos. Gutachten beibringen kann, wird mir dann auch explizit neben dem FS-Entzug auch behördlich ein (zwischenzeitliches) Fahrradfahrverbot ausgesprochen? Und müsste das nicht richterlich verfügt werden, womit ich nicht meine, dass es von einem Richter im Klagefall meinerseits in einer Verhandlung verifiziert oder falsifiziert wird, sondern quasi prophylaktisch ausgesprochen werden muss im Vorfeld einer möglichen Klage?
j) wie lange würde es dauern, dass mir der FS nach Verletzung der von der FSST gesetzten Frist dann tatsächlich entzogen wird? In dem Schreiben von der FSST zur Aufforderung zur Erbringung eines MPU-Gutachtens war nämlich wortwrtöich die Rede von "Vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass die Nichtvorlage des Gutachtens innerhalb der gesetzten Frist die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis zur Folge haben kann."
f) gibt es von euch noch sonstige Punkte, die ich übersehen habe und noch berücksichtigen sollte? Klar ist mir, dass ich:
*) AUF KEINEN FALL unterschreiben soll, dass das Zweitgutachten direkt an die FSST gehen soll...
*) nach Möglichkeit ausgeruht und in gesundem Maße selbstbewusst dort auftreten soll...
*) ca. 1-2 Tage im Vorfeld "MPU-Pause" machen soll...
wie kommst du auf das fett markierte?Die "Aufarbeitung" wird in Form des Explorationsgesprächs bei der MPU hinterfragt. Ich weiß nun nicht zu welchem MPI du gehen wirst; Fakt ist, dass man oftmals vorab einen Persönlichkeitsbogen zugeschickt bekommt
Bei der einen Begutachtungsstelle werden die FB vorab verschickt, bei der anderen werden die Bögen erst am Tag der MPU ausgeteilt und sind von den Klienten im Wartezimmer auszufüllen.
Ich schließe mich der Meinung deines VP zu 100% an und glaube eher nicht daran das dir eine Haaranalyse bevorsteht.
Deine erste Frage lautete, was im Falle eines neg. Ga geschieht und ich gehe davon aus, dass es sich dabei konkret hierum handelt:
[...] Du könntest ihnen aber auch z.B. sagen das du die Begutachtung abgebrochen hast, weil du dich am Tag der MPU nicht wohl fühltest, oder du mit dem GA nicht klargekommen bist.
Ich hatte dies schon einmal in deinem Thread geschrieben:
Wichtig ist das du bei der MPU vermittelst das du über einen risikoarmen Umgang mit dem Alk. nicht mehr hinauskommst. Auch die GA haben da unterschiedliche Sichtweisen (der eine sieht es strenger, der andere lockerer). Hier sollte man in der Exploration versuchen den GA ein wenig einzuschätzen, inwieweit man seine Aussagen tätigen sollte/kann.
Hier im Forum wird gerne dazu geraten sich am unteren Limit zu bewegen - ein "gesundes" Mittelmaß ist hier aber sicher die beste Alternative.
Diese Vorgehensweise ist mir (bisher) nur aus Bayern bekannt. In Niedersachsen ist dies wohl eher nicht der Fall. Wie lautet denn deine genaue Fragestellung für die MPU?
MW würde der Entzug recht umgehend erfolgen - aber für den Fall das du deine MPU nicht bestehen würdest, solltest du auf jeden Fall zur FSSt. gehen und deinen Neuantrag zurückziehen und deinen FS (zum Fristende) freiwillig abgeben.
Das ist alles richtig und auf Anhieb fallen mir jetzt auch keine weiteren Dinge mehr ein. Den Alk.fragebogen willst du nicht mal ausfüllen, oder?
Ich dachte, dass das so geschieht, denn hier werden ja immer solche Fragebögen ausgefüllt, in denen man die TF beschreiben soll, wieviel man früher immer getrunken hat, und warum etc?
Meintest du ganz unten in deinem letzten Post einen solchen Fragebogen, den ich mal ausfüllen soll? Den FB Alk habe ich nämlich schon unter Post #4 ausgefüllt...![]()
Laut FSST: "Der Gutachter soll folgende Fragestellung beantworten: "Ist zu erwarten, dass der/die Untersuchte zukünftig ein Fahrzeug (einschließlich Fahrrad) unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Fahrzeuges (Fahrrades) in Frage stellen?"
Ah okay. Ich habe meinen Lappen aber noch, daher habe ich auch (noch) keinen Neutrag gestellt.
Falls das nicht der Bogen unter meinem Post #4 ist, kannst du ihn noch mal direkt hier verlinken?
In der Tat ist deine Sorge nach einem Fahrradfahrverbot begründet. Solltest du die MPU nicht bestehen würde dir das Radfahren wohl untersagt werden und dies müsste mW dann auch nicht richterlich verfügt werden, da es im Ermessensspielraum der FSSt. liegt und der Gefahrenabwehr dienen würde...
Mit Gesetzen habe ich es nicht so, aber soweit ich weiß wäre eine unerlaubte Fahrt mit dem Rad dann eine OWI die mit ca. 10 Euro geahndet werden würde (mal davon abgesehen das es recht schwer wäre jemanden mit "Radverbot" zu "erwischen"). Soweit sollte es aber gar nicht kommen, da du deine MPU bestimmt bestehst![]()
Aber weiß denn evtl. jemand anders, ob mir das Fahrradfahren dann für immer ausgesprochen würde oder nur so lange, wie ich keine pos. MPU beinbringe? Auf Verkehrsportal.de (ich weiß leider nicht mehr wo genau) wurde nämlich geschrieben, dass das lebenslang im VZR steht und nicht mehr getilgt wird. Weiter sind wohl auch die Tage vergangen, an denen eine solche Geschichte als Ordnungswidrigkeit mit 10,- oder 15,- € gewertet wurde. Mittlerweile werden zumindest in Münster 500,- € beim ersten und 1.000,- € beim zweiten mal fällig und das Ganze dann angeblich als Straftat gewertet. Und wie sieht es überhaupt mit dem Versicherungsschutz aus, wenn mir oder wem anders was bei einem Unfall passiert????Würde mich sehr interessieren!
Da dieser FB ja nun sehr persönliche Informationen erhält, würde ich gerne zumindest vor Bestehen der MPU diesen FB nicht für alle einsehbar bewerten lassen. Wärest Du und/oder Erfahrungsfürsleben und evtl. Max damit einverstanden, wenn ich den FB vorerst mal per PN versende und von euch kommentieren lasse??
Da hast Du vermutlich etwas falsch verstanden. Natürlich wird die Untersagung aufgehoben, wenn Du eine positive MPU beibringst. Wenn Du allerdings keine MPU machst, dann ist dafür tatsächlich keine Tilgungsfrist vorgesehen (es sei denn, die Behörde hat die Untersagung befristet). Aber: Die TF als solche hat eine Tilgungsfrist. Sobald diese abgelaufen ist (10 Jahre, bei FE-Entzug mit fünf Jahren Anlauffrist, also insgesamt 15 Jahre), darf die TF nicht mehr gegen Dich verwendet werden. M.E. fällt dadurch der Grund für das Radfahrverbot weg und Du hättest Anspruch auf Aufhebung des Verbots.Aber weiß denn evtl. jemand anders, ob mir das Fahrradfahren dann für immer ausgesprochen würde oder nur so lange, wie ich keine pos. MPU beinbringe? Auf Verkehrsportal.de (ich weiß leider nicht mehr wo genau) wurde nämlich geschrieben, dass das lebenslang im VZR steht und nicht mehr getilgt wird.
Ein Verstoß gegen das Verbot ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet nach Nr. 203000 Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog des Kraftfahrtbundesamtes (zu finden auf S. 211 des PDF-Dokuments) 25 Euro. In Münster droht das Ordnungsamt allerdings zusätzlich ein Zwangsgeld von 500 Euro beim ersten und 750 Euro beim zweiten Verstoß an. Grundsätzlich ist Verwaltungszwang neben einem Bußgeld oder einer Strafe nach § 57 Abs. 3 VwVG NRW zulässig (die Vorschriften in anderen Bundesländern sind gleichlautend). Fraglich ist allerdings, ob ein Zwangsgeld von 500 bzw. 750 Euro neben einer Pipifax-Ordnungswidrigkeit verhältnismäßig ist. Ein Verfahren gegen ein festgesetztes Zwangsgeld ist derzeit vor dem VG Münster anhängig (Quelle: Westfälische Nachrichten vom 9. Mai 2015: 500 Euro Strafgeld für Radler).Weiter sind wohl auch die Tage vergangen, an denen eine solche Geschichte als Ordnungswidrigkeit mit 10,- oder 15,- € gewertet wurde. Mittlerweile werden zumindest in Münster 500,- € beim ersten und 1.000,- € beim zweiten mal fällig
Eine Straftat wird es auch durch das Zwangsgeld oder durch wiederholtes Erwischtwerden nicht. Zum Versicherungsschutz kann ich leider nichts sagen.und das Ganze dann angeblich als Straftat gewertet. Und wie sieht es überhaupt mit dem Versicherungsschutz aus, wenn mir oder wem anders was bei einem Unfall passiert????Würde mich sehr interessieren!
Wie meinst du das ?und das Ganze dann angeblich als Straftat gewertet. Und wie sieht es überhaupt mit dem Versicherungsschutz aus, wenn mir oder wem anders was bei einem Unfall passiert???? Würde mich sehr interessieren!
Ich vermute er meint, ob die Haftpflichtversicherung im Schadensfall zahlt, wenn er trotz Radfahrverbotes fährt und einen Unfall verschuldet. Bei KFZ-Führern, die keine Fahrerlaubnis haben, greift dann ein Regressanspruch der KFZ-Haftpflicht in Höhe von 5000 Euro gegen den Versicherungsnehmer wegen einer Obliegenheitsverpflichtung (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 iVm Abs. 3 Satz 1 KfzPflVV) . In der Privathaftpflicht, die bei Fahrradunfällen eingreift, gibt es vergleichbare Regelungen aber nach meinem Wissensstand nicht.Wie meinst du das ?
Sorry, wo gibt es bei Radfahrern eine Haftpflichtversicherung ... das ist mir bis dato unbekannt.Ich vermute er meint, ob die Haftpflichtversicherung im Schadensfall zahlt, wenn er trotz Radfahrverbotes fährt und einen Unfall verschuldet.
Dass andere Behörden dem Beispiel aus Münster folgen und ebenfalls ein Zwangsgeld androhen, habe ich bislang noch nicht gehört. Im Zweifelsfall sollte man aber bereits gegen die Androhung, nicht erst gegen die Festsetzung des Zwangsgeldes vorgehen, weil ansonsten möglicherweise die Bestandskraft der Androhung dazu führt, dass die Festsetzung nur noch eingeschränkt gerichtlich überprüfbar ist.
Was wir anbieten können ist dein Thema eine zeitlang vor der MPU (und somit bis nach der MPU) "unsichtbar" zu machen, nachdem dein FB kommentiert und deine Vorbereitung abgeschlossen wurde.
Überlege dir ob du darauf eingehen möchtest - es ist deine Entscheidung.![]()
Die Zwangsgeldandrohung erfolgt im Voraus, dh Dir wird mitgeteilt, dass Du im Falle eines Verstoßes ein Zwangsgeld in Höhe von x Euro zu zahlen hast. Wirst Du dann bei bei einem Verstoß erwischt, erfolgt die Zwangsgeldfestsetzung, dh dann musst Du es zahlen. Aber wie gesagt, außerhalb von Münster habe ich davon noch nichts gehört, und Münster selbst wendet dieses Mittel erst ab dem zweiten Verstoß an bzw wenn der betroffene Radfahrer keine Fahrerlaubnis (mehr) hat. (Allerdings ist man da wohl auch nicht so ganz konsequent. Zufällig kenne ich einen Münsteraner, der schon dreimal erwischt wurde, und immer noch Rad fahren darf.)Heißt das, dass ich zuerst einen Schrieb von der Verwaltungsbehörde bekommen würde, in dem geschrieben steht, dass mir ein Zwangsgeld droht, noch bevor dieses in Kraft tritt? Wenn ja, würde die nachfolgende Festsetzung dann in einem separaten Schreiben erfolgen?