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TF Fahrrad (Fahrrad geschoben)

das der Gesetzgeber sie als verbindlich festgesetzt hat.
ich bin mir nicht sicher, ob man das so sagen kann.
Was aber auf jeden Fall zutrifft: ein Gutachter muss seine Prognose begründen können. Gut begründen. Dann hält ein Gutachten einer Prüfung stand.
Eine gute Quelle zur Begründung sind sogenannte "Goldstandards".
Die buk stellen einen solchen Goldstandard dar. Kein Gutachter wird je irgendein Problem mit seiner Prognose bekommen, wenn er diese anhand eines Goldstandards begründet. Dazu gehört auch, dass man sich nach der jeweils aktuellsten Fassung ausrichtet.

Und deshalb richten sich Gutachter nach solchen Büchern, die extra dafür von namhaften Experten als Goldstandard präsentiert werden*. Es braucht kein Gesetz dazu. Das gilt selbst dann, wenn so manche Bereiche in den BUK nur vergoldet sind, und das auch noch recht schlecht^^

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* was nicht bedeutet, dass das inhaltlich dann auch richtig gut ist. Die professionelle Anwendergemeinde rauft sich da an so mancher Stelle die Haare und es gibt bei Gutachtern bereits schon rege Debatten, wie so manches nun "gemeint" sein soll. Die Vorbereiter warten dann ab, ob es in der Gutachtergemeinde sowas wie einen Konsens gibt und passen ihre Beratung dann entsprechend an.
 
Nein, nicht sollen sondern müssen. Die Buk sind zwar ein privates Werk mehrerer Autoren, aber inzwischen fachlich so anerkannt, das der Gesetzgeber sie als verbindlich festgesetzt hat.
Nein, die BK werden von den Dachverbänden DGVP ( Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie ) und DGVM ( Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin ) erstellt, und zwar unter den Vorgaben der BaSt ( Bundesanstalt für Straßenwesen ), die wiederum die BGLL
( Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung ) herausgeben.

Nein. Die Buk sind kein Gesetz oder Gesetzesänderung, die immer zu bestimmten Zeitpunkten in Kraft treten. Sobald eine neue Auflage erscheint (die Buk 5. Auflage sind erst vor ein paar Wochen erschienen) können sie direkt angewendet werden. Es gibt aber keinen Termin bis wann sie angewendet werden müssen. Die Gutachter und MPU-Institute müssen sie erst mal verstehen und ihre Abläufe eventuell umstellen.
Nein, es gibt einen Termin, wann sie vollumfänglich angewendet werden müssen.
Dass es die BK 5 geben wird, wurde im Oktober auf dem Symposium bekanntgegeben, Übergangsfristen eh klar.
Die FoBi hierzu laufen seit über einem halben Jahr.

Aktuell und in den nächsten Monaten werden die Buk4 und Buk5 also je nach Gutachter und Institut angewandt.
Das würde ja genau dem Rechnung tragen, es hänge von der Laune des Gutachters ab oder dieses oder jenes Institut wäre strenger oder laxer.
Das ist ja genau der Sinn der BK, feste Vorgaben für jeden.
 
Dass es die BK 5 geben wird, wurde im Oktober auf dem Symposium bekanntgegeben, Übergangsfristen eh klar.
Die FoBi hierzu laufen seit über einem halben Jahr.
jup.
Und Goldstandards ändern sich im Lauf der Zeit, die werden verfeinert, müssen an neue Gesetzeslagen angepasst werden -
weswegen sich jeder Gutachter angreifbar macht, der leichtfertigerweise nach "ehemaligen" Goldstandards arbeitet. Er ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit, arbeitet mit veralteten Erkenntnissen.

Wenn ich eine Doktorarbeit auf Basis von Erkenntnissen von 2010 abgebe und zeitgenössische ignoriere, lacht mein Prof mich nur aus...
Kein Gutachter kann es sich erlauben, ausgelacht zu werden.
 
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