ich bin mir nicht sicher, ob man das so sagen kann.das der Gesetzgeber sie als verbindlich festgesetzt hat.
Was aber auf jeden Fall zutrifft: ein Gutachter muss seine Prognose begründen können. Gut begründen. Dann hält ein Gutachten einer Prüfung stand.
Eine gute Quelle zur Begründung sind sogenannte "Goldstandards".
Die buk stellen einen solchen Goldstandard dar. Kein Gutachter wird je irgendein Problem mit seiner Prognose bekommen, wenn er diese anhand eines Goldstandards begründet. Dazu gehört auch, dass man sich nach der jeweils aktuellsten Fassung ausrichtet.
Und deshalb richten sich Gutachter nach solchen Büchern, die extra dafür von namhaften Experten als Goldstandard präsentiert werden*. Es braucht kein Gesetz dazu. Das gilt selbst dann, wenn so manche Bereiche in den BUK nur vergoldet sind, und das auch noch recht schlecht^^
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* was nicht bedeutet, dass das inhaltlich dann auch richtig gut ist. Die professionelle Anwendergemeinde rauft sich da an so mancher Stelle die Haare und es gibt bei Gutachtern bereits schon rege Debatten, wie so manches nun "gemeint" sein soll. Die Vorbereiter warten dann ab, ob es in der Gutachtergemeinde sowas wie einen Konsens gibt und passen ihre Beratung dann entsprechend an.