TF mit 1,44 Promille BAK

Harry90

Benutzer
Hallo ihr Lieben,
So jetzt haben die mich erwischt...
War am 23.10.18 um 23:30Uhr bei mir im Hof.
Die sind mir ca. 50m nachgefahren, allgemeineVerkehrskontrolle...
Habe keine ausfallerscheinungungen gegenüber fahren gehabt.
Habe dann Atemalkohol 1,28Promille gehabt
Später dann die Blutentnahme mit 1,44 Promille.
Bin ersttäter in Bezug mit Alkohol bin vorher nirgends polizeilich aufgefallen ob im Verkehr oder sonstiges.
Habe 2014 eine Geschwindigkeits überschreitung gehabt und leider 2015 nochmal da war ich Wiederholungstäter müsste 4 Wochen laufen...
Meine Frage ist natürlich ob mir eine mpu ansteht??

Mein zuständiger Polizei Beamter meinte das mir die mpu erspart bleiben würde. Da es das erste mal ist...

 

Harry90

Benutzer
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 1,80m
Gewicht: 90kg
Alter:28

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 23.10.2018
BAK: 1,44 Promille
Trinkbeginn: ca. 17:30 Uhr
Trinkende: ca. 23:15 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: ca. 23:45

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: ja
Strafbefehl schon bekommen: nein
Dauer der Sperrfrist: ?

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: noch nicht
Habe noch keinen gemacht: doch

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: zweimal OWI wegen zu schnellen fahren
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): ?

Bundesland
: Bayern


Konsum

Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: 23.10.2018

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: ja

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: nein

MPU
Datum: ?
Welche Stelle (MPI): ?
Schon bezahlt?: nichts
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: ?
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: 2014 zu schnell unterwegs und leider 2015 nochmal mit 4 Wochen Fahrverbot
 

Nancy

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Hallo Harry90,

Meine Frage ist natürlich ob mir eine mpu ansteht??

Mein zuständiger Polizei Beamter meinte das mir die mpu erspart bleiben würde. Da es das erste mal ist...

ich würde sagen: dein zuständiger Polizeibeamter hat Recht....

Eine Alkohol-MPU wird bei einem Ersttäter erst ab 1,6‰ angeordnet...
 

Harry90

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Hallo Nancy;)

Ich hoffe meine Führerscheinstelle sieht das auch so....





Vollzitat des Vorpostings entfernt *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Harry90

Benutzer
Habe aber auch gelesen das die führerscheinstelle es in eine Alkohol gewöhnung auslegen können und somit die mpu Verlangen kann...
Sehe ich das richtig??
 

Nancy

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Dann müsste ja jeder, auch mit Werten unter 1,6‰, zur MPU....:smiley2204:

Das es sich bei Werten jenseits der 1 Promille um Alk.gewöhnung handelt ist absolut klar.

Ich denke du meinst den Alk.missbrauch. Solche Eignungszweifel können der Behörde kommen, wenn man z.B. vormittags mit 0,8‰ angehalten wird und dabei angibt am Vorabend den letzten Alk. getrunken zu haben. Da sich der Alk. pro Stunde abbaut, kann so davon ausgegangen werden, dass am Abend zuvor, Promillewerte von 2 oder mehr erreicht wurden, hier kann die FEB dann durchaus zu der Meinung gelangen das es sich um Missbrauch handelt. Dies führt dann auch schon mal zu einer MPU-Auflage...

In diesem Fall ist es eingetreten:

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2017/7_L_2908_16_Beschluss_20170104.html

(Aber nicht irritieren lassen: Das Gericht ordnet keine MPU an)
 

Harry90

Benutzer
Hi Nancy

Wenn ich das so richtig sehe dürfte meine Führerscheinstelle keine also wirklich keine mpu Verlangen nach meiner sperrfrist, falls doch könnte ich mit meinen Anwalt dagegen klagen?
Rechtschutzversicherung hätte ich ja.

Viele Grüße aus Bayern
 

Nancy

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Hallo Harry,

gegen eine MPU-Anordnung kann man nicht klagen, da sie kein Verwaltungsakt, sondern eine "vorbereitende Maßnahme" ist, aber gegen den, daraus resultierenden, "weiteren Entzug deiner FE" könntest du gerichtlich vorgehen.

Ich denke aber, das es so weit gar nicht kommen wird...
 

Harry90

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Guten Morgen,

dann hoffen wir mal das meine Führerscheinstelle sich an das geltende Recht sich haltet das das Bundesverwaltungsgericht im April 2017 beschlossen hat;);)
Damit ich meine FE ohne der Mpu wieder bekomme..
 

Harry90

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Guten Morgen Nancy,

Weil ich mit 1.44 Promille nah an die 1.6 Promille liege...

Zur Zeit hab ich noch a bissl Stress mit meinen Arbeitgeber...

Wenn die Wahrscheinlichkeit bei null liegt dann hoffe ich mal ich kann ihn besänftigen..

Danke für deine info;)
 

Harry90

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Hallo ihr lieben,

gestern kam mein Strafbefehl:

6 monatige Sperre und 2000€ Strafe

Da steht noch was von Gerichtskosten wie hoch werden die ausfallen kennt sich da wer aus??
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo Harry,

ich kann dir nur sagen wie hoch meine Gerichtskosten damals waren, sie lagen bei ca. 450 Euro (ist aber schon 10 Jahre her...).

Hast du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung? Diese könnte die Kosten evtl. übernehmen...
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Ja ist das Gleiche, dann könntest du mal mit denen reden...
Bei dir werden die Kosten aber bestimmt um einiges niedriger sein, denn bei mir kam noch eine Gerichtsverhandlung dazu und bei dir wurde das Ganze sicher mit einem Strafbefehl abgeurteilt...
 

Harry90

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Guten morgen

Ja werde ich machen, ich muss jetzt noch 1,5 Wochen warten bis es rechtskräftig wird das ganze dann bekomme ich eine Zahlungsaufforderung...

Viele Grüße
 

Harry90

Benutzer
Hi hi

Hätte ich fast vergessen...

In meinen Strafbefehl steht noch drin das ich vorsätzlich gefahren bin...

Hat das noch negative Auswirkungen auf die Führerscheinstelle???
 
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