Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.
Frag einfach mal nach, ob da überhaupt etwas angekommen ist ... sonst wartest du ewig.Immer noch keine Post von der Zahlungsaufforderung...
Frag einfach mal nach, ob da überhaupt etwas angekommen ist ... sonst wartest du ewig.
Ich persönlich würde jetzt nicht unbedingt Druck ausüben, damit ich Geld bezahlen darf.Oder soll ich lieber doch nicht die schlafende Hunde wecken????
Ich persönlich würde jetzt nicht unbedingt Druck ausüben, damit ich Geld bezahlen darf.
Warum lautet dein Urteil "vorsätzlich" ? ... demnach hast du dich zur Tat persönlich vor Gericht geäußert.
Weiterhin bezweifle ich, dass du mit einer BAK von 1,44‰ überhaupt eine MPU Anordnung bekommst.
Eigentlich ja ...Sorry hatte ich vorsätzlich geschrieben?
In meinen Strafbefehl steht noch drin das ich vorsätzlich gefahren bin...
Die Beamtenstuben sind leider nicht die Schnellsten ... ich habe damals bei Neuerteilung über 8 Wochen warten müssen ... war gerade Urlaubszeit.Dachte fährst schnell zur Führerscheinstelle tust dein Schein beantragen dann geht es nicht weil die nicht aus den Löcher kommen...
Nein, dass hat keine negativen Auswirkungen.War das jetzt ein Fehler das ich im Amtsgericht war um zu nachfragen wann meine Zahlungsaufforderung kommt?