Thread von Clausimausi

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hab mal für Clausimausi einen Thread eröffnet....


Hallo liebe Leidensgenossen !!!
Der Stand meiner Situation:
Seit ca. 30 Jahren abstinent lebender Drogenabhängiger (kein Rückfall).:applause:
Seit 4 Jahren trockener Alkoholiker (meine Drogen-Sucht habe ich in eine Alkohol-Sucht verlagert).:smiley4:
Sehr viele Vergehen wegen Fahrens ohne gültigen FS. Ich besaß Klasse 1 - heute A, Klasse 2 - heute C/E und verdiente mein Geld als Fernfahrer im Internationalen Fernverkehr. Als es noch EWG (Europäische Wirtschafts Gemeinschaft) hieß, zog ich nach Frankreich und von dort aus nach Canada.
Auch dort habe ich mein Lebensunterhalt als Owner-Driver bestritten. Ich kam aber wieder zurück nach Deutschland und meine Vergangenheit holte mich schnell wieder ein. Jetzt hieß es EG und ich machte meinen Führerschein in Polen, um zumindest wieder flexibel zu sein. Solange ich keine strafbaren Handlungen beging, wurde dieses Dokument von den deutschen Behörden anerkannt. Erst als ich einen Anhänger, dessen Gesamtgewicht 50 kg über dem Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges lag und ich nur im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B war, fuhr ich also ohne gültige Fahrerlaubnis. Während ich auf den Gerichtstermin wartete, begann eine Erwachsenenfortbildung zum EU-Geprüften Berufskraftfahrer der Klassen C/E beim TÜV-Nord. Voraussetzung war, das ich als Teilnehmer die Fahrerlaubnis der Klasse B seit min. 2 Jahren besaß. Das war der Fall. Auch das polizeiliche Führungszeugnis und der Punktestand in der Verkehrssünderkartei in Flensburg waren zu meinen Gunsten. Ich bestand die Berufskraftfahrer-Prüfung und alle anderen Fortbildungsangebote (Gefahrengut-Schein - auch Tankwagen, Ladungsicherungsschein, Gabelstaplerschein und Kranschein). Nachdem ich die Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis Klasse A, B und C/E beantragt und bezahlt hatte, wurde mir vom LBV empfohlen eine MPU vorzuweisen, welche positiv sei. Bis dahin wurde mir die Fahrerlaubnis B aberkannt. Der Fortbildungsträger (ARGE) bezahlt die Prüfungsgebühr einer MPU nicht und somit habe ich als Hartz4 Empfänger wenig Möglichkeiten die Mittel aufzubringen.
Bis jetzt......jetzt habe ich das Geld endlich zusammen. Alles in Allem rechne ich mit ca. 1.000 EUR. Nur wie fange ich das jetzt an? Ich hatte seinerzeit lange Haare (länger als 20 cm) für eine Haaranalyse. Jetzt sind sie gerade mal 4 cm lang. Alkohol trinke ich schon seit dem ich die Fahrerlaubnis in Polen gemacht (2005) habe nicht mehr. Für eine ärtzliche Blutanalyse brauche ich sicherlich 12 Monate (Nachweispflicht).
Da ich beim TÜV-Nord meinen Erwachsenenlehrgang abgeschlossen hatte, wollte ich auch dort (TÜV-Nord Mobilität) die MPU machen und meine Akte lag schon einmal dort auf dem Tisch.

Wer kann mir mit "RAT und TAT" weiterhelfen.
Ich möchte gern die letzten Arbeitsjahre wieder LKW fahren und auch mein Bike schreit nach Bewegung.
Danke für Eür Interesse und Eure Hilfestellung.

Euer Clausimausi
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Clausimausi,

ich möchte dich zunächst einmal bei uns im Forum begrüßen :smile:


Dann muss ich mich aber wohl auch gleichzeitig bei dir entschuldigen, denn ich habe in deinem Blog nur etwas von "trockener Alkoholiker" gelesen und dich prompt bei den Diskussionen über die "Alk-MPU" eingereiht......:smilie_verl_029:

Im Nachhinein lese ich, dass du wohl vielmehr wegen deiner Straftaten zur MPU "gebeten" wirst....
Es ist aber kein Problem, deinen Thread dorthin zu verschieben. Allerdings bin ich ein wenig unsicher, ob du eine reine "Straftaten-MPU" ablegen musst, oder doch auch eine Alk.-Fragestellung mit dabei hast....:smiley2204:

Bei einer "reinen" Straftaten-MPU benötigst du keine AN (weder für Alk., noch für Drugs). Im übrigen reichen bei einer AB-Angabe keine Blutwerte mehr. Dies geht jetzt auch nur noch über Screenings....dies nur mal nebenbei zur Info....:smile:

Am besten ist es wohl, wenn du erstmal den/die Profilfragebögen ausfüllst...damit wir uns ein besseres Bild von dir und deiner Situation machen können.

Was steht denn in deinem "Einladungsschreiben" von der FSSt., bzw. LBV genau drin, warum du eine MPU machen sollst....also die genaü Fragestellung bitte.....

Hier noch zum besseren Verständnis:

Wichtige Abkürzungen
 

Clausimausi

Benutzer
Guten Abend Nancy,
ich bin seit dem 25.06.2009 in dem Forum MPU-Board.com angemeldet. Hatte 28 Beiträge geschrieben und bat nun um Hilfe. Leider ist dort niemand, der sich um mich kümmert und ich bin sehr enttäuscht. Zufällig bekam ich dann eine Private Nachricht, das das Forum von vielen Administratoren verlassen wurde und jetzt hier aktiv sein sollen.
Ich behaupte mal von mir, das meine Situation einmalig ist. Bis dato kenne ich keinen EU-Berufskraftfahrer der Fahrerlaubnisklassen CE, der erst kürzlich von der IHK-Lübeck geprüft wurde, der gefährliche Stoffe auch in Tanks (Tankwagen), den Ladungssicherungsschein besitzt, einen Kranschein hat, den Erste-Hilfe Kurs für Fortgeschrittene bestanden hat, und last but not least einen Gabelstapler fahren darf.....jedoch keine Fahrerlaubnis mehr besitzt, obwohl es zwingend notwendig war (Aufnahmekriterien) eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B seit min. 2 Jahren zu besitzen.
Bitte verstehe mich nicht falsch. Ich habe zu lange auf diesen Tag gewartet und jeden Monat einen kleinen Betrag gespart. Ich bin immer noch Hartz4 Empfänger. Jetzt habe ich 1.000 EUR angespart, nach ca. 2 Jahren. Eine MPU habe ich vor sehr langer Zeit beim TÜV-Nord (Grindelhochhäuser) versucht zu bestehen. Ich bestand nicht, weil ich meine Drogenabhängigkeit, welche schon mehr als ein Vierteljahrhundert zurückliegt, nicht erwähnt habe. Ich lebe zwar mit der Sucht, habe aber keinen Rückfall gehabt, wenn man die Suchtverlagerung zum Alkohol unberücksichtigt läßt. Wie gesagt; die Psychologin damals sagte: Für die Klasse B wäre meine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges ausreichend, jedoch zum erwerbsmäßigen Führen eines Fahrzeuges der Klasse CE reicht es nicht aus. Also Durchgefallen, da ich auf CE geprüft wurde.
Der Ladesbetrieb Verkehr (Herr Posch) möchte eine positive MPU vorgelegt bekommen, die ihm die Sicherheit gibt, das ich in Zukunft kein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werde. 1989 wurde mir die Fahrerlaubnis entzogen, weil ich unter Alkoholeinfluss gefahren war, einen Unfall verursachte, bei dem ich verletzt wurde. Keine weiteren Schäden an fremdem Eigentum. Nachdem ich 2005 eine EU-Fahrerlaubnis besaß, trank ich keinen Tropfen Alkohol mehr (absolute Abstinenz). Auch die Erwachsenen-Fortbildung beim TÜV-Nord in Norderstedt habe ich vorbildlich absolviert. Da ich keine Fahrschule machen musste, half ich als Fahrlehrer-Helfer auf dem Gelände des TÜV-Nord anderen Teilnehmern beim rückwärts fahren mit und ohne Anhänger oder Sattelauflieger. Meine Akte wurde vom LBV schon zum TÜV-Nord Mobilität Hamburg Kattrepel geschickt. Jedoch scheiterte alles an den Gebühren. Die Akte ging wieder zurück.....und nun....was tun.

Ich hoffe, Du kannst Dir ein kleines Bild von mir machen.

Viel liebe Grüße und ein großes DANKESCHÖN für die schnelle Antwort

Clausimausi
aus der schönsten Stadt Hamboooooorch !!!
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ob du Hartz4 bekommst oder nicht, interessiert niemanden ... weder uns noch den GA !!!
Allein deine Problematik steht im Vordergrund.
Du redest nur von deinem LKW-FS ... vergiss es, dein Ziel hat drei Buchstaben ... MPU !!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich danke dir für deine bisherigen Ausführungen Clausimausi.:smile:

Du solltest zunächst einmal ein (kostenpflichtiges) Beratungsgespräch mit dem TÜV führen, bei dem du deine MPU machen möchtest. Ich weiß es jetzt nicht genau, denke aber, dass dies so um die 100 Euro kosten wird - evtl. weniger.....dieses Geld solltest/musst du aber bitte trotzdem investieren. Dort bekommst du die genaün Anforderungen mitgeteilt, die an dich gestellt werden. Nimm alle Papiere/Unterlagen mit, die du zusammen hast und für dich sprechen. Du bekommst dort ein Empfehlungsschreiben ausgestellt, an das sich dein GA bei der MPU verbindlich halten wird.

D.h., wenn deine Auflage heißen wird = 6 Monate AN....dann wirst du auch "nur" 6 Monate nachweisen müssen und nicht bei der MPU auf einmal mit 12 Monaten "bedacht" werden...du verstehst?

Danach, wenn wir genau wissen, was von dir verlangt wird, können wir dir bei deiner Vorbereitung entsprechend helfen......:smile:


PS. Bitte vergiss das hier nicht: Profilfragebögen
 

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Clausimausi,
in Hamboorch gibt es nicht nur den TÜV!
Der hat dort eh nicht den besten Ruf...
Du könntest es auch bei der AVUS versuchen, dort habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht.
 

capri

Benutzer
Hier muß ich mal "eine Lanze brechen", Clausimausi. Keiner der Aktivisten hat das Board ganz freiwillig verlassen. Wer nicht schon vom Administrator gesperrt wurde, weil er unbeqüm geworden war, hat die Segel aus der Einsicht heraus gestrichen, dass ein Engagement unter den momentanen Bedingungen Zeitverschwendung ist.

Grüße Capri
 

Clausimausi

Benutzer
Stand der Dinge !!! ....und DANKE für die Geburtstagsgrüße !!!

....ich habe mich eine Weile nicht mehr gemeldet, da ich mit einem Beitrag nicht einverstanden war und ich ihn als sehr frech empfand.
Ich bin nun offiziell von Hamburg nach Schleswig-Holstein gezogen. Nun ist eine andere Führerscheinstelle für mich zuständig.
Durch meinen Anwalt habe ich die Wiedererteilung bzw. Neürteilung, der Unterschied ist mir nicht klar, beantragen lassen.
In dem Schreiben vom Landrat/Straßenverkehr wird nach einer Sperrfrist gefragt...nein es wird behauptet, das ich seit dem letzten Urteil eine Sperrfrist verhängt bekommen habe.....das stimmt nicht.....gegen die Sperrfrist habe ich einen Berufungstermin, dem im neün Urteil auch stattgegeben wurde. Also keine Sperrfrist.
Ein aktülles Führungszeugnis soll ich beantragen...das ist o.k. 1 Passbild neüren Datums...das ist auch o.k. Angaben zum Gesundheitszustand...das ist auch o.k.
Aber jetzt wird es für mich ein wenig unverständlich: für Klasse A, B und BE eine Sehtestbescheinigung und für Klasse CE ein Augenärztliches Gutachten..... ich gehe mal davon aus...daß das Augenärztliche Gutachten auch für Klasse A und B /BE gelten wird.
4 Doppelstunden über lebensrettende Sofortmassnahmen für A, B und BE und 8 Doppelstunden = 1. Hilfe-Bescheinigung für die Klasse CE.....ohne diese Prüfung wäre ich nicht zum EU-geprüften Berufskraftfahrer ausgebildet worden....die Kopien sind in meiner Akte beim LBV-Hamburg hinterlegt.
Wieso weis Schleswig-Holstein nichts davon ???
Auch das Hausärztliche Gutachten habe ich April 2009 zur Anmeldung beim TÜV-Nord vorgelegt. Auch ohne dieses Gutachten wäre eine Ausbildung nicht möglich gewesen.

Fernmündlich bekomme ich keine Auskunft, persönlich Vorsprechen geht wegen meiner Unflexibilität
und meiner Arbeitszeit sehr schlecht.
Ich hoffe nur, das, wenn ich alle Unterlagen zusammen habe, nicht doch noch der große Knall kommt und ich mich doch noch eine MPU machen muss.
Nur am Rande: Seit jetzt 4 Jahren = Alkoholabstinent, absolut gegen kontrolliertes Trinken (warum mit dem Feür spielen).

Sollte ich doch eine positive MPU vorweisen müßen....dann wüßte ich wirklich nicht, wie ich mich auf Straftaten vorbereiten kann. Bei Alk ist es klar 6 bzw. 12 Monate jeden Monat Blut entnehmen lassen und durch ein Labor prüfen lassen. Das Gleiche bei Drogen.....aber wie ist es mit Straftaten ???

Ich informiere EUCH ALLE bald wieder, wie es bei mir weitergeht.

Gruß an alle, die gegrüßt werden wollen
Eür
Clausimausi
 

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Clausimausi,

Aber jetzt wird es für mich ein wenig unverständlich: für Klasse A, B und BE eine Sehtestbescheinigung und für Klasse CE ein Augenärztliches Gutachten..... ich gehe mal davon aus...daß das Augenärztliche Gutachten auch für Klasse A und B /BE gelten wird.
4 Doppelstunden über lebensrettende Sofortmassnahmen für A, B und BE und 8 Doppelstunden = 1. Hilfe-Bescheinigung für die Klasse CE.....ohne diese Prüfung wäre ich nicht zum EU-geprüften Berufskraftfahrer ausgebildet worden....die Kopien sind in meiner Akte beim LBV-Hamburg hinterlegt.

wenn Du den Lehrgang hinter Dir hast, dann gibt es auch sicher Unterlagen darüber. Das sollte ausreichen.
Das augenärztliche Gutachten gilt auch für A, B und BE.

Einen Auszug aus der Akte wirst Du sicher anfordern können...
 
Zuletzt bearbeitet:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Clausimausi,

schön, dass du dich gemeldet hast, um uns auf dem Laufenden zu halten...:smile:

Sollte ich doch eine positive MPU vorweisen müßen....dann wüßte ich wirklich nicht, wie ich mich auf Straftaten vorbereiten kann. Bei Alk ist es klar 6 bzw. 12 Monate jeden Monat Blut entnehmen lassen und durch ein Labor prüfen lassen. Das Gleiche bei Drogen.....aber wie ist es mit Straftaten ???
Bei Straftaten geht es in erster Linie darum, sich mental auf das GA-Gespräch vorzubereiten. Auch hier muss eine "gelebte Verhaltensänderung" von mind. 6 Monaten bei der MPU dargelegt werden können.

Es gibt z.B. User die durch Körperverletzung/en aufgefallen sind. In so einem Fall ist bspw. der Besuch eines Anti-Agressionskurses sinnvoll...


Hierzu:

Durch meinen Anwalt habe ich die Wiedererteilung bzw. Neürteilung, der Unterschied ist mir nicht klar....
Im Grunde genommen gibt es dabei keinen Unterschied. Sowohl eine Wiedererteilung, als auch eine Neürteilung beinhalten das Gleiche.:smile:
 
Zuletzt bearbeitet:

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
....ich habe mich eine Weile nicht mehr gemeldet, da ich mit einem Beitrag nicht einverstanden war und ich ihn als sehr frech empfand.
Ich hoffe ich habe nix verkehrtes getan ... :):smiley2204::smiley5:
 

Clausimausi

Benutzer
Hallo Leute,
ich möchte mal wieder den Stand der Dinge bekanntgeben.
Jetzt ist alles für mich ein wenig klarer geworden.
Die ärztliche Untersuchung durch den Hausarzt habe ich erfolgreich absolviert. Das Gutachten ist sehr ausführlich gemacht worden und ich fühlte mich danach wie vom TÜV geprüft (es fehlt nur noch die Plakette - grins). Die Blutwerte und die Herztätigkeit, wie bei einem 20-jährigen (so fühle ich mich aber nicht).
Die Kosten für die Untersuchung: 75,-- EUR
Dann kam der Termin beim Augenarzt. Ich trage eine Brille (die nächste werde ich im Baumarkt kaufen müssen = Glasbausteine - grins).
Dieser Test mit dem abschliessendem Gutachten kostete mich 80,-- EUR und für die Untersuchung auf "Grüner Star" war damit auch nötig (sicher ist sicher). Sehfähigkeit mit Sehilfe (Brille) 125 %. Am Schwierigsten fand ich das Buch mit den vielen, farblich versteckten Zahlen und Buchstaben, aber ich habe alles fehlerfrei erkannt.
Beide Gutachten sind nun auf dem Wege zur Fürerscheinstelle.
Ich habe mich zu einem Orientierungsgespräch bei IFS (Institut für Schulungsmassnahmen) angemeldet.

Alles in Allem, solte jetzt einer MPU nichts mehr im Wege stehen, so dachte ich.......
meine letzte Alkoholfahrt war im September 1997. Nach Rücksprache mit LBV Hamburg wird auf diese Prüfung verzichtet.....aber wie entscheidet Schleswig-Holstein ???
Nichts desto Trotz, ich werde mich auf meine Alkholholabstinenz prüfen lassen und mich auch daraufhin vorbereiten.

Der springende Punkt ist "wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (Klasse B vorhanden, erforderlich B/E und Ordnungwidrigkeit (Geschwindigkeitskontrolle)".
Das wird sicherlich der Schwerpunkt meiner MPU-Fragestellung.

Es sind noch div. Fragen offen:
Wo mache ich die MPU ???
Muss ich eine 6-monatige Abstinenz nachweisen ???

Viele Grüße von
Clausimausi
 

Clausimausi

Benutzer
Guten abend an ALLE,
es ist schön, zu sehen, wie schnell auf meine Beiträge geantwortet wurde.

Nachdem ich nun von der Führerscheinstelle informiert wurde, das ich eine positive MPU wegen Sraftaten vorweisen soll, um dann meine Fahrerlaubnis wiedererteilt zu bekommen, bin ich zu einem Beratungsgespräch zu IFS eingeladen worden.
Die Frage, ob auch eine MPU auf Basis Alkoholdelikte erforderlich ist, wurde mir heute mit "Ja" beantwortet. Letzte Verkehrszuwiderhandlung unter Alkoholeinfluß am 06.09.1997. Die Tatbestandsvoraussetzungen des §13 Ziffer2bFeV sind erfüllt, ein Ermessensspielraum besteht nicht.

Während des Beratungsgespräches wurde mir schon mitgeteilt, das es egal sei, wie ich mich auf die MPU vorbereite. Auf jeden Fall wird die Frage gestellt, unter welchen Umständen ich wiederholt mit einem PKW gefahren sei, kommt der Alkohol ins Spiel.

Am Ende des Beratungsgespräches wurde mir mitgeteilt, das ich in meinen Schilderungen eher das Opfer darstelle, dabei sei ich der Täter.
Es ist richtig, das ich 9 Einträge / Verhandlungen mit Urteilen (Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis) als Täter erhalten habe. Es ist auch richtig, das ich mir meine eigenen Gesetze geschaffen habe und alle Möglichkeiten ausgenutzt habe.
Ob nun mit meinem Canadischen Führerschein (den habe ich während meines Aufenthaltes in Canada/BC Prince George gemacht), oder mit meinem polnischen Führerschein (den habe ich bei einem Montageauftrag, fast 9 Monate in Stettin gemacht).
Ich habe mich immer nur um das Problem herumgemogelt. Das Problem war ich......, ich wußte das ich nicht fahren durfte (ohne den deutschen Führerschein). Als ich noch trank (ich war ein Quartalssäufer) und ich lebte in Frankreich wurde ich beim Grenzübertritt erwischt......wieder Geldstrafe...alle Geldstrafen zusammengerechnet ergeben sicherlich mehrere MPU - Gebühren.

Jetzt, nachdem ich nun dringend auf den deutschen Führerschein angewiesen bin und die Einsicht das ich den Rest meines Lebens (ich bin schon 58 Jahre jung) ändern möchte (Alk trinke ich schon lange nicht mehr, Drogen schon seit 37 Jahren nicht mehr), werde ich diesen Weg bis zum Ende gehen.
Ich hoffe, Ihr könnt mir dabei helfen ???

Eür
Clausimausi
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Clausimausi,

selbstverständlich helfen wir dir bei deiner Vorbereitung:smile:

Das was du geschrieben hast zeugt davon, dass du deine "Missetaten" eingesehen hast und das ist schon mal die Grundvoraussetzung dafür, die MPU zu bestehen.:smile:

Was mich jetzt interessiert ist die Frage, ob dir beim Beratungsgespräch nicht gesagt wurde, dass du für die Alk.fragestellung AN (Abstinenznachweise) mitbringen musst...:smiley2204:
Denn diese wirst du mit Sicherheit brauchen....

Dies geht entweder durch Urinscreenings, oder mit Haaranalysen:

Haaranalyse und Urinscreenings bei Alkohol


Dann solltest du bitte den Profilfragebogen Alk. ausfüllen und dich auch schon mal mit diesem hier beschäftigen....

Fragebogen für eine Alkohol-MPU

Zur Orientierung kannst du vorab, hier in den FB etwas lesen (am besten immer den finalen FB...)

Gute Fragebögen

Somit weißt du, worauf es bei den Fragen/Antworten ankommt.



Desweiteren ist es ganz wichtig, dass du für die Straftaten-MPU einen gesonderten Thread erstellst und zwar hier:

MPU wegen sonstiger Vergehen

Dort bitte zürst ebenfalls den Profilfragebogen ausfüllen.

Den weiteren FB verlinke ich dir dort.

Ich weiß, jetzt kommt viel Arbeit auf dich zu. Dies ist jedoch für die weitere Vorbereitung unerlässlich......

Gemeinsam bekommen wir das schon hin.:smile:
 

Clausimausi

Benutzer
Hier nun mein Fragebogen:

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 173 cm
Gewicht: damals 58 kg, heute 73 kg
Alter: zur Tatzeit 32 Jahre, heute 58 Jahre

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: April 1986
BAK: 1,37
Trinkbeginn: 19.00 Uhr
Trinkende: 02.00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 03.00 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: alles bezahlt
Daür der Sperrfrist: keine Sperrfrist

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: wurde abgenommen
Hab ich neu beantragt: ja

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Ja, Fahren ohne Fahrerlaubnis (mehrfach) /Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h 1 x

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: Sylvester 2007

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: gem. ärztlichen Gutachten = keine gesundheitlichen Einschränkungen
ETG-Programm ja/nein: nein
Keinen Plan?: bin auf Hilfe angewiesen

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein, habe eine Langzeittherapie wegen Drogensucht 1978 beendet, Suchtverlagerung zu Alk
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: 1. Beratungsgespräch, werde weitere Einzelgespräche zur Vorbereitung wahrnehmen

MPU
Datum: noch nicht bekannt, ich bin noch nicht gut vorbereitet.
Welche Stelle (MPI): noch keine definitive Entscheidung getroffen
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? Ja, für Klasse 2 (heute C/E) nicht ausreichend
Wer hat das Gutachten gesehen?: LBV
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: Es ist davon auszugehen, das Herr ……. In Zukunft wieder straffällig wird.

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Ja
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Clausimausi,

deinen verkehrsrechtlichen Profil-FB habe ich verschoben, in dem ich im entsprechenden Bereich einen gesonderten Thread für dich aufgemacht habe.
Du findest das Thema hier:

Klick > MPU wegen Straftaten



Bezüglich der Alk.delikte, musst du bitte noch mal die genaün Daten aufschreiben, da deine Alk.auffälligkeit im April 1986 ja nicht die einzige war.

Z.B.

1989 wurde mir die Fahrerlaubnis entzogen, weil ich unter Alkoholeinfluss gefahren war, einen Unfall verursachte, bei dem ich verletzt wurde.
meine letzte Alkoholfahrt war im September 1997
Bitte gib uns auch an, wie hoch deine BAK da jeweils war.


Hierzu:

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: gem. ärztlichen Gutachten = keine gesundheitlichen Einschränkungen
ETG-Programm ja/nein: nein
Keinen Plan?: bin auf Hilfe angewiesen
Du musst dir unbedingt ein Institut suchen, bei dem du deine AN machen lässt!

Schau mal bitte hier rein:

EtG Adressen

Alle Begutachtungsstellen


Da findest du vllt. etwas in deiner Nähe. Ansonsten müsstest du mal ins Telefonbuch oder Branchenbuch gucken....
 

Clausimausi

Benutzer
Bald ist es soweit.
Nachdem ich 3 AN bei der Avus, mit negativem Befund = ergo kein Alkoholkonsum, durchführen lassen habe, könnte ich zum Beginn des kommenden Monats (ab 06.Mai 2013) eine MPU beantragen. Wie schon in meinen vorherigen Beiträgen beschrieben, trinke ich seit 1998 keinen Alkohol mehr. Letzte Auffälligkeit und Verurteilung war Sept. 1997 (Alkohol: 1,35 Promille, Fahren ohne Fahrerlaubnis).
Ich werde bei IFS (heute einen Termin angefragt, bekomme morgen einen Rückruf mit Termin) mich weiter vorbereiten. Ziel ist es, die MPU zu bestehen.
Ich glaube, das ich in Bezug auf Alkoholkonsum einen klaren Standpunkt vertrete. Für mich ist die Abstinenz wichtiger, als ein kontrolliertes Trinken. Ich habe es schon probiert, als es noch relativ neu war, genau aufzuschreiben, wann, wieviel und warum ich trinke. Das war mir zu umständlich und ich muss feststellen, es ist einfacher auf Alkohol zu verzichten. Abgesehen vom eigenen Kontroll-Protokoll (oft ertappt man sich beim Belügen) und dem Zustand, das ich sehr leicht Sodbrennen bekomme, habe ich mich für KEIN-Alkohol entschieden. Mir geht´s ohne wesentlich besser, brauche mich um keine Buchführung kümmern und gesundheitlich muss ich nur auf gewisse Nahrungsmittel achten (Gurke, Joghurt, Cola ab 18.00 Uhr nicht mehr). Ich betrachte mich als stabil, weil ich meine Umwelt viel besser wahrnehmen kann. Ich muss nicht jedem den wahren Grund meiner Abstinenz unter die Nase binden, jedoch wissen alle meine "guten Freunde" von meinem Problem. Es kommt schon mal vor, das "......nun komm´schon, einen kannste doch trinken" von Bekannten geäussert wird. Je nachdem, was mir an der Person liegt, kann ich es abweisen (entweder mein Suchtproblem oder Sodbrennen bei Alkoholkosum). Ich entscheide, wie weit ich mich dem Gegenüber öffnen will. Merkwürdigerweise finde ich immer mehr Personen, die keinen Aklkohol trinken (meine Freundin, meine Tochter, mein Vermieter, ein Arbeitskollege u.s.w.). Ich gehe regelmäßig zum FJ-Stammtisch (Motorradfahrer im Durchschnittsalter von über 45 Jahren), wobei wir uns eher zum Essen treffen und Benzin quatschen. Alkohol trinkt dort fast keiner, also auch da fühle ich mich sehr wohl.
Natürlich wäre es privat und beruflich ein besonderer Fortschritt, bekäme ich die deutsche Fahrerlaubnis wiedererteilt. Das würde meine Mobilität wesentlch verbessern. Sollte ich das Ziel nicht erreichen, werde ich wohl alles verkaufen (Motorrad und Boot) und es noch einmal probieren.
Gut ist es, das meine Freundin meine Problematik, ob Alkohol oder auch meine Ignoranz gegenüber den Strassenverkehrsvorschriften (Fahren ohne Fahrerlaubnis in vielen Fällen), erkannt hat und mich positiv unterstützt. Ich bin zwar ein schlechter Beifahrer, bremse immer noch mit, möchte nicht so dicht auffahren, achte grundsätzlich auf das freundliche Lächeln des 50 km/h Männchen am Ortsanfang und werde leicht nervös, wenn meine Lebensgefährtin über schlechte Strassen zu schnell fährt. Na ja, mal sehen was ich erreiche, der Zeitpunkt ist ja nicht mehr fern, eine MPU zu bestehen.
Da ich alles durch meinen Anwalt regeln wollte, hat dieser natürlich auch meine Verkehrsakte angefordert. Diese wurde dann an die IFS weitergeleitet. Ich gehe mal davon aus, das IFS meine Akte an AVUS weiterleitet.
Oder muss ich eine neue Akte vom Landesbetrieb Verkehr anfordern?

Gruß von Clausimausi
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Nachdem ich 3 AN bei der Avus
Dann brauchst du ja nur noch einen AN.

Natürlich wäre es privat und beruflich ein besonderer Fortschritt, bekäme ich die deutsche Fahrerlaubnis wiedererteilt. Das würde meine Mobilität wesentlch verbessern.
Das ist alles nur verständlich, pass aber auf, dass du den FS bei deiner MPU nicht in den Vordergrund stellst.

Oder muss ich eine neue Akte vom Landesbetrieb Verkehr anfordern?
Du brauchst überhaupt nichts anfordern, dass ist Sache der FSST. Für deine MPU stellt die FSST deine Akte zusammen, ist diese komplett, musst du (falls noch nicht geschehen) dein MPI benennen ... anschließend wird die Akte an dein MPI geschickt. Die AVUS wird sich dann schriftlich/telefonisch bei dir zwecks Terminabsprache melden. Vorher muß natürlich Geld locker gemacht werden, dass geht per Überweisung oder Barzahlung. Bei Barzahlung bekommt man meist schneller einen MPU-Termin.
 

Clausimausi

Benutzer
Danke MAX,
das klingt ja schon freundlicher und ist mir hilfreicher.
Es mag ja richtig sein, das ich etwas älter bin, jedoch habe ich meine Langzeit-Therapie in der Jugend-Hilfe e.V. nicht ganz vergessen (auch wenn es schon mehr als 30 Jahre her ist). Demzufolge kann ich meine Vergangenheit reflektieren. Bei einer vorangegangenen MPU habe ich meine Drogenabhängigkeit nicht erwähnt, weil diese schon sehr lange zurücklag. Ergebnis war: nicht geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 (damals), jedoch für Klasse 3 (damals) würde es ausreichen. Da ich jedoch für Klasse 2 mich prüfen ließ, war das Ergebnis negativ. Heute wird ja nicht mehr unterschieden, für welche Klasse ich mich prüfen lassen will.
Auf jeden Fall, habe ich heute per e-mail die Zusendung meiner Verkehrsakte an die MPU-Stelle AVUS gebeten. Im gleichen Zuge habe ich die MPU-Stelle informiert, das ich eine Prüfung Mitte Mai 2013 beabsichtige. Meine "Hausaufgaben" der IFS habe ich erledigt und mich für weitere Einzelgespäche angemeldet.
So kurz vor dem Ziel werde ich STEP by STEP vorgehen, also erst mal die Einzelgespräche dann die Terminfindung bei dem MPI.

Gruß Euer
Clausimausi
 
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