Thread von Clausimausi

Max

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Um 16.30 Uhr, wir, meine Freundin und ich waren gerade vom Einkaufen auf dem Heimweg, wurde mir per Handy mitgeteilt, das ich meinen RA (Rechtsbeistand) kontaktieren solle. Das Gutachten sei rechtswidrig. Der GA voreingenommen und somit wird es auf einen Rechtsstreit hinauslaufen.....
Was genau ist denn in deinem Gutachten "rechtswidrig" ?
Ob ein wiedersprüchlicher Inhalt eine Rechtswidrigkeit ist, bleibt zu klären. Wurden trotz alledem die Begutachtungsrichtlinien eingehalten, kann es ziemlich schwer werden ... die FSST überprüft auch nur dieses, nicht die inhaltlichen Angaben.
 

Clausimausi

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Hallo Nancy, leider hat sich mein RA xxx (Anwalt im ADAC und speziell für Verkehrsrecht) nicht gemeldet. Ich werde mich morgen so verhalten, wie DU es vorgeschlagen hast.

Hallo MAX, danke für Deine Beteiligung an meinem Problem. Gem. Gutachten wird grundsätzlich festgestellt, das ich sehr offen und zugänglich mein Fehlverhalten in der Vergangenheit beschrieben habe. Mein Alkoholproblem habe ich seit vielen Jahren durch Abstinenz im Griff. Die 4 AN (Haaranalysen) hatten einen negativen Befund (kein Alkoholkonsum festgestellt). Auf die Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h auf der BAB Delmenhorst Richtung Bremen, habe ich die Provokation auf meine Arroganz und Eitelkeit zurückgeführt. Sollte ich die dt. Fahrerlaubnis neu erteilt bekommen, werde ich mich weiter defensiv im Strassenverkehr verhalten und auf Provokationen nicht mehr reagieren. Auf die Frage, was ich 1986 während einer TF konsumiert hatte, konnte ich im Einzelnen nicht mehr genau beantworten.
Mitarbeiter von IFS ( Hr. Dr. xxx und Dipl.-Psych. Frau xxx) sind der Meinung, das der Zeitraum ab 1997 bis dato zu prüfen sei.
Im Hinblick auf meine Abstinenz und die darausfolgende Stabilität und nicht zuletzt meiner Verhaltensänderung (Selbstkritik, Problembewußtsein, Angagement in Sozialen Instituten wie St. Andreaswerk in Vechta und aktive sportliche Leistungen), sind Gründe dafür das das Rückfallrisiko gemindert ist.

Warum das GA negativ ausgefallen ist, werde ich morgen sicherlich erklärt bekommen. Ich glaube es wird schwer sein, mich davon zu überzeugen, das ich noch sehr viel an meinem Verhalten ändern solle.
Zu Bedenken ist, mit welcher Angst und Unsicherheit ich seit Beginn der Vorbereitung auf die MPU zu tun hatte, dann die Spannung vor der MPU, während des Gespräches, die Hoffnung erweckend, das mein Gutachten wohlwollend behandelt wird, die Wartezeit von genau 14 Tagen bis zum Öffenen des Breifumschlages mit dem NEGATIVEN Befund. Dann die Talfahrt, Entäuschung, Verbitterung........und trotzdem kein Rückfall....im Gegenteil, ich fühle mich stark und werde den Kopf nicht in den Sand stecken.
 
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Clausimausi

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... die FSST überprüft auch nur dieses, nicht die inhaltlichen Angaben.
das verstehe ich nicht. Die FSST habe ich nur informiert, das das GA negativ ist und ich meinen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ruhen lassen möchte.
Ich warte morgen erst mal ab. Anschließend werde ich das GA bei meinem Anwalt abgeben.
 

Max

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Hallo MAX, danke für Deine Beteiligung an meinem Problem. Gem. Gutachten wird grundsätzlich festgestellt, das ich sehr offen und zugänglich mein Fehlverhalten in der Vergangenheit beschrieben habe. Mein Alkoholproblem habe ich seit vielen Jahren durch Abstinenz im Griff. Die 4 AN (Haaranalysen) hatten einen negativen Befund (kein Alkoholkonsum festgestellt). Auf die Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h auf der BAB Delmenhorst Richtung Bremen, habe ich die Provokation auf meine Arroganz und Eitelkeit zurückgeführt.
Das sind ja alles positive Aspekte, womit wird das Gutachten aber als negativ begründet ?
Warum negativ, hier muß doch eine Begründung erfolgt sein ?
das verstehe ich nicht. Die FSST habe ich nur informiert, das das GA negativ ist und ich meinen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ruhen lassen möchte.
Nein, ich habe das darauf bezogen, wenn das negative/positive Gutachten bei der FSST abgegeben wird. Heißt im einzelnen, auch ein positives Gutachten kann nicht akzeptiert werden ... kommt aber sehr selten vor.
 
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Clausimausi

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GUTACHTENERGEBNIS:
Es ist derzeit noch zu erwarten, das Hr. B auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.

Es ergaben sich bei der testpsychologischen Untersuchung Hinweise auf vorliegende Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit. Auf eine weitere Abklärunghinsichtlich von Kompensationsmöglichkeiten wurde aufgrund der Eindeutigkeit der ansonsten negativen Befundlage verzichtet.

Es ist derzeit noch zu erwarten, das Hr. B. auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.
 
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Clausimausi

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Alkoholabstinenz: freiwillig seit 20.03.2005
4 x Haaranalysen ab 09.08.2012 bis 15.05.2013 + 5. Haaranalyse am 29.08.2013

Verkehrsrechtlich Verstöße: letzter Eintrag 21.09.2010 Vorsätzliches Fahren ohne Führerschein (Motorrad).
 

Clausimausi

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FB Verkehr/Straftaten

Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 59 Jahre

Was ist passiert? Verstoß gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 21 km/h BAB
Datum der Auffälligkeit:18.05.1985, 25.04.1986, 06.02.1987, 13.03.1988, 19.08.1988, 23.09.1997, 07.09.2001, 14.03.2007, 26.03.2008, 21.09.2010

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist:

Führerschein
Hab ich noch: ja, EU-Führerschein jedoch nicht gültig in Deutschland
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt: ja

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein, keine weiteren Eintragungen oder lfd. Verfahren

Aufarbeitung
Psychologe/Verkehrspsychologe: IFS Vorbereitungsgespräche Alkohol und Verkehrverstöße
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein

MPU
Datum:24.07.2013
Welche Stelle (MPI):AVUS GMBH, Hamburg, Steindamm 9
Schon bezahlt?: Ja

Schon eine MPU gehabt?: Ja
Wer hat das Gutachten gesehen?: nur ich
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
GUTACHTENERGEBNIS:
Es ist derzeit noch zu erwarten, das Hr. B auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.

Es ergaben sich bei der testpsychologischen Untersuchung Hinweise auf vorliegende Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit. Auf eine weitere Abklärunghinsichtlich von Kompensationsmöglichkeiten wurde aufgrund der Eindeutigkeit der ansonsten negativen Befundlage verzichtet.

Es ist derzeit noch zu erwarten, das Hr. B. auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.

Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten: nach Stand 2009 6 Punkte,
 

Nancy

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Clausimausi, was genau ist denn jetzt bei der Nachbesprechung heraus gekommen?:smiley2204:
 

Clausimausi

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Hallo Nancy,
bei der Nachbesprechung ist im Wesentlichen nichts herausgekommen, als das mir die GA eingeräumt hat, einen Widerspruch gegen das Gutachten bei dem Leiter der Gutachtenstelle einzureichen.
Als ich mich verabschieden wollte, wurde das Thema AN kurz aufgegriffen und wir stellten fest, das der Zeitpunkt einer lückenlosen Abstinenz um einige Tage überschritten ist. Daraufhin habe ich sofort einen Termin (am gleichen Tag) zur Haaranalyse bekommen. Auf das Ergebnis warte ich jetzt.
Den Widerspruch möchte ich durch meinen Anwalt schreiben lassen, da er vielleicht den kurzen Dienstweg kennt und auch mehr Argumente findet, welche die Voreingenommenheit und die Befangenheit der GA begründet.
Ausserdem kennen sich die Verantwortlichen untereinander besser als ich. Mein RA ist in letzter Zeit oft im TV zu sehen (Verkehrsrechtliche Probleme), er wiederum kennt Herrn Dr. Brieler (Autor vieler Bücher) Leiter der Institution IFS und beide kennen den Leiter der AVUS Hamburg.
Es bestehen mehrere Möglichkeiten:
1. Das Gutachten wird für ungültig erklärt und umgeschrieben (das wäre mir am Liebsten).
2. Das Gutachten wird für ungültig erklärt und mir werden die Kosten erstattet, eine neue MPU kann sofort erneut durchgeführt werden.
3. Dem Widerspruch wird nicht stattgegeben und ich muss zivilrechtlich Klage erheben.
4. Ich lasse alles wie es ist, schnappe meine 5 AN (Ergebnisse der Haaranalysen) gehe zu einer anderen Begutachtungsstelle.

Je öfter ich mir das Gutachten durchlese, desto mehr bin ich überzeugt davon, das Frau GA meine gesamte Alkoholgeschichte, inkl. meiner Drogenabhängigkeit vor nunmehr 40 Jahren mehr wertete, als meine Absinenz seit 20.03.2005. Meine Auseinandersetzung mit meinen Problemen scheint in der Begründung keinerlei Bedeutung zu haben. Ich bin mir täglich sehr dankbar, das es keinen Rückfall gibt. Auch in Situationen (Zeit vor der MPU, Wartezeit auf das Ergebnis der MPU und die Enttäuschung nach negativem Befund) habe ich meine Stabilität mir bewiesen. Natürlich kann ich das nicht einem anderen MPI mitteilen. Es sind Gründe für einen Widerspruch und eine Korrektur des Gutachtens.

Ich hoffe, das ich bald mal was positiveres schreiben kann.

Viel Güsse aus dem hohen Norden
Clausimausi
 

Clausimausi

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Weiter geht es mit den negativen Berichterstattungen.
Widerspruch zurückgewiesen.
Ein Freund vom Club-Campingplatz, selbst Betriebsarzt und ebenfals trockener Alkoholiker, hat einen Kollegen der GA ist. Seine Aussage: Das MPI wird niemals einen Fehler zugeben, da dann die Glaubwürdigkeit in Frage gestellt sei.
So ist es.
Als Alternative wird mir angeboten, die MPU bei einem anderen MPI durchführen zu lassen. Genaueres wird mir zeitnah mitgeteilt.
Das war´s erstmal.
 

Nancy

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Clausimausi, ich kann dir nur noch mal dringend ans Herz legen, VOR der nächsten MPU mit uns zusammen zu arbeiten - sprich die entsprechenden FB auszufüllen.
Ich würde dir sehr gern zur Seite stehen.....kann das aber nur, wenn du uns die nötigen Infos gibst...
 

Clausimausi

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So, nun bin ich wieder mal soweit, das ich etwas fragen möchte.
Nachdem ich die MPU nicht bestanden habe, möchte ich den nächsten Versuch starten.
Frage 1: Ist es ratsam das gleiche Institut zu beauftragen ???
Zum Einen, wegen der Ehrlichkeit. Bei einem anderen Institut müsste ich diese neg. MPU erwähnen und dann eben auch begründen. Ausserdem wäre es auch leichter für den GA, da meine Akte sicherlich nicht gelöscht wurde. Und Last but not Least, in der Regel besteht man beim 2. mal.
Was ist Eure Meinung ????
 

Max

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Frage 1: Ist es ratsam das gleiche Institut zu beauftragen ???
Ist relativ, zwischen deiner letzten und erneuten MPU müssen mindestens 6 Monate Zeitraum liegen.

Bei einem anderen Institut müsste ich diese neg. MPU erwähnen und dann eben auch begründen.
Das musst du nur erwähnen, wenn du dein Gutachten bei deiner FSST abgegeben hast. Hast du das nicht, kannst du bei einem anderen MPI deine MPU schnellstmöglich (auch unter 6 Monaten) absolvieren.
 

admin

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Hallo Clausimausi,
bei mir hat es so geklappt.
Nachdem ich die Empfehlungen aus der ersten MPU erfüllt hatte, konnte ich nach 3 1/2 Monaten die zweite MPU positiv beenden.

Auch bei der AVUS in Hamburg...:smiley22:
 

Clausimausi

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Okai Leute, ich habe nach langer Diskussion mit meinen Freunden eine Entscheidung für mich getroffen. Ich werde die 2. MPU beim gleichen Institut durchführen lassen.
Gründe: Es bestehen die Unterlagen der letzten MPU, die Empfehlungen habe ich erfüllt.
Und was ich für absolut wichtig halte ist, das ich, obwohl ich einen negativen Befund erhalten habe, keine Rückfall hatte. Es widerspricht meiner Instabilität (gem. Befund= es wird davon ausgegangen, das Herr B. auch in Zukunft Alkohol trinken wird.). Weiterhin ist zu erkennen, das ich mit Frustration und Enttäuschung umgehen kann. Meine Haltung, nach dem neg. Befund im Hinblick auf Verkehrsvergehen, hat sich auch positiv gezeigt. Gem. Auszug aus dem Verkehrszentralregister wird kein neuer Eintrag vermerkt sein. Auch da habe ich meine Stabilität und meine Verhaltenänderung bewiesen.
Bei der Entscheidung für ein neues Institut laufe ich wieder gefahr durchzufallen, zudem die Frage der Haaranlysen im Raum steht. Warum macht Hr. B. seine Haaranalysen bei der Avus und nicht bei XY.

Ich glaube, das es der richtige Weg zu sein scheint. Auf die Fragen aus einer lange vergangenen Zeit (1984 bis 1997) werde ich nicht eingehen, da diese Zeit schon zu lange zurückliegt und ich mich an Einzelheiten nicht erinnern kann. Bei der ersten Untersuchung habe ich versucht Einzelheiten, wie Trinkmengen und Anlässe, darzustellen. Dabei habe ich untertrieben und nur waage Äusserungen abgegeben.

Für Eure Antworten danke ich im voraus.

Euer Clausimausi
 

Max

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Für Eure Antworten danke ich im voraus.
Was erwartest du denn für eine Antwort ?
Du hast dich doch mit deinen Freunden beraten und eine Entscheidung getroffen.

Deine Aufführungen von Umgang mit Rückfall, Frustation und Enttäuschung sind alles "Luftblasen", dass ist für einen Gutachter kein Indiz für eine ausgereifte Verhaltensänderung.
 

admin

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Hallo Clausimausi,
Deine Entscheidung für die AVUS halte ich für richtig! :smiley711:

Hast Du schon terminliche Vorstellungen?
 

Clausimausi

Benutzer
Ich möchte es gern so koordinieren, das meine 6. Haaranalyse mit der MPU zusammentrifft. Es bleibt mir nicht sehr viel Zeit, denn am 29.August war die Letzte.
Heute habe ich das Schreiben von meinem Anwalt erhalten und er bestätigt mir, das es schon Fehler bei meiner MPU gab, das Ergebnis sei nicht anzuzweifeln.
Eine weitere Empfehlung von ihm ist, das ich noch bis zur nächsten Prüfung Gesprächstermine bei IFS buchen solle.
Das werde ich machen, um dann noch besser vorbereitet zu sein.

Soweit es mir möglich ist, werde ich auch hier die Hilfe beanspruchen.

Gruß
Clausimausi
 

Max

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Ich möchte es gern so koordinieren, das meine 6. Haaranalyse mit der MPU zusammentrifft.
Dem kann ich irgendwie nicht folgen, wie meinst du das !?
Wenn du einen Screeningvertrag hast, dann sollte dieser vor deiner MPU erfüllt sein.
 
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